Wege der Ganzwerdung

Gerasch & Hanke: Selbstständigkeit im alternativen Gesundheits- und Beraterberuf

gerasch-hanke-selbstaendigkeit-gesundheitsberuf.jpgSchirner Verlag, 2009, 240 Seiten, 14,95 €

„Berufung, Spiritualität und Business“ – so lautet der Untertitel dieses
gelungenen Buches zur rechten Zeit, und damit sind auch die wichtigsten
Themenbereiche genannt, um die es hier geht. Worauf muss ein Heiler,
ein Reiki-Behandler achten, wenn er Behandlungen gewerblich anbietet?

Von 2004 bis 2007, in der Zeit nach dem „Heiler­entscheid“ des Bundesverfassungsgerichtes, war dies im Wesentlichen, keine Diagnosen zu stellen und keine Medikamente zu verordnen sowie den Klienten darüber aufzuklären, dass die Behandlung den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzt (während man vor März 2004 noch den Heilpraktikerschein be­nötigte, um überhaupt Behandlungen geben zu dürfen). Seitdem im März 2007 das Bundesverfassungsgericht jedoch festgestellt hat, dass die Beschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes auch für die komplementären bzw. alternativen Heilberufe gelten, ist jetzt eine ganze Liste von Punkten zu beachten, insbesondere was die Außendar­ stel­ lung und Werbung betrifft (siehe dazu auch unsere Serie „Rechtliche Grenzen der Heilerwerbung“ von Rechtsanwalt Harald von Sehlen, Ausgabe 2/09 bis 4/09), so dass jeder gewerblich tätige Reiki-Behandler und Heiler gut beraten ist, seinen gesamten Werbeauftritt (Website, Flyer, Infozettel etc.) anhand dieser Punkte detailliert zu überprüfen, um keine Abmahnung zu riskieren. Die grundlegenden Informationen hierzu erhält er in diesem leicht verständlich geschriebenen Buch, das sich vor allem an Heiler/innen sowie verwandte Berufsgruppen wendet und diesen die nun dringend benötigte Hilfestellung gibt.

Rechtliche Zusammenhänge

Darüber hinaus geben die beiden Autoren wichtige Hinweise zum Thema Selbstständigkeit auf allen Ebenen, die für jeden, der mit dem Gedanken spielt, sich mit Reiki oder anderen Heilmethoden selbstständig zu machen – oder dies seit kurzem tut –, eine echte Hilfe sind. Dabei geht es neben der Darstellung rechtlicher Zusammenhänge auch um Themen wie Existenzgründung, Öffentlichkeitsarbeit und die Merkmale verschiedener Berufsgruppen, zwecks genauerer Verortung des eigenen gewerblichen Tuns. In einem umfangreichen Anhang sind neben weiteren hilfreichen Informationen die beiden oben genannten Bundesverfassungs­ gerichtsentscheide sowie das Heilpraktikergesetz, das Heilmittel­ werbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in vollem Wortlaut wiedergegeben; allesamt relevant für gewerblich arbeitende Reiki-Behandler.

Selbstverständnis als Heiler

In einigen Punkten mag das Buch vielleicht etwas über‘s Ziel hinausschießen, wenn der eine oder andere rechtliche Zusammenhang nicht rein informativ beschrieben wird, sondern darüber hinaus ein „moralisches Fass“ aufgemacht wird und gleich noch festgestellt wird, dass z. B. die Verwendung von Dankesschreiben (die ein Heiler von seinen Klienten erhalten hat) in der Außendar­ stel­ lung von nun an nicht bloß rechtlich verboten ist, sondern ja eigentlich schon immer „unnötig“ gewesen sei. Ich denke nicht, dass es der richtige Weg bzw. die richtige Richtung ist, sein Selbstverständnis als Heiler aus einer Auseinandersetzung mit rechtlichen Bestimmungen zu ziehen, und möchte allgemein zur Vorsicht in dieser Hinsicht mahnen. Was mich betrifft, so entwickle ich mein grundlegendes Selbstverständnis als Reiki-Meister jedenfalls zuallererst in Verbindung zu den höheren Welten (bzw. zu Gott) und zu mir selbst. Und natürlich halte ich mich darüber hinaus auch an gültige rechtliche Bestimmun­ gen. Und sollte ich der Meinung sein, dass z. B. die Verwendung von Dankesschreiben in der Außendarstellung „moralisch“ okay ist, dann werde ich diese Meinung auch weiterhin behalten, unabhängig von der (momentanen) rechtlichen Regelung hierzu.

Gesunder Menschenverstand

Bei anderen Punkten mag jedoch der Hinweis darauf, dass schon allein der gesunde Menschenverstand gebietet, die entsprechenden, nun rechtlich verbotenen Dinge als Heiler grundsätzlich nicht zu tun – wie z. B. Angst hervorrufende Aussagen – auch hilfreich sein für ein Verständnis dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen ja im Kern nicht dafür gemacht sind, uns zu „gängeln“, sondern, um den Bürger – und damit auch uns selbst – ein Stück weit zu schützen. Letztlich sollte jedoch im Zuge der neuen rechtlichen Entwicklung jede Hysterie, jede „Missionierung“ im (vermeintlichen) Dienste des „Berufsbildes Heiler“ vermieden werden, um auch weiterhin zu ermöglichen, dass jede/r Heiler/in für sich selbst durch den Prozess gehen kann, sich mit den neuen rechtlichen Bestimmungen Schritt für Schritt auseinanderzusetzen (zumal es hier nicht um strafrechtlich oder verfassungsrechtlich bedeutsame Zusammenhänge geht, sondern im Wesentlichen um ein „Gesetz über die Werbung“ …). Und bei dieser persönlichen Auseinandersetzung kann das Buch von Verona Gerasch und Thomas Hanke hervorragende Dienste leisten! (Und tut es bereits: wie vom Verlag zu hören ist, wird bereits eine zweite Auflage vorbereitet.)

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  • Veröffentlicht in: Bücher am 30. März 2010
Oliver Klatt

Veröffentlicht von

Oliver Klatt, 1994 in Reiki eingeweiht, erhielt im Jahr 2000 die Meister-Einweihung von Paul David Mitchell (USA). Er ist von Beginn an Mitglied der Redaktion des Reiki Magazins, seit 2001 in der Funktion als Chefredakteur, und gibt Reiki-Seminare in Berlin. Sein Wissen um die Ursprünge von Reiki vertiefte er in Fortbildungen bei Don Alexander (Großbritannien) und Swami Prem Jagran (Italien).

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