Wege der Ganzwerdung

Behörden gegen Reiki-Praktiker – Weitere Infos und Tipps

Reiki in Nordrhein-WestfalenIm Februar informierte Reikiland.de darüber, dass Behörden in Nordrhein-Westfalen gegen Reiki-Praktizierende vorgehen. Grund ist eine Empfehlung der alten CDU-geführten Landesregierung, Reiki zu verbieten und als Ausübung der Heilkunde i.S.v. § 1 HeilprG anzusehen. Unter Androhung von Zwangsgeldern in Höhe von 1000 Euro wurden Reiki-Praktikern Ordnungsverfügungen zugestellt, dass die Ausübung “der Heilkundeausübung Reiki” mit sofortiger Vollziehung untersagt wird. [1]

Reiki als Heilkundeausübung

Wie bereits in anderen vorliegenden Dokumenten wurde damit argumentiert, dass “die öffentliche Sicherheit” betroffen und eine “Gefahr für die Gesundheit der Menschen gegeben” sei, da “die Ausübung der Heilkunde Reiki” von einer Person durchgeführt werde, “die weder die Heilpraktikererlaubnis besitzt noch Arzt ist.”

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird von den Ämtern nicht akzeptiert, da in dem Urteil nie von Reiki, sondern nur von Geistigem Heilen die Rede ist:

“Meiner Auffassung nach handelt es sich bei Reiki im Gegensatz zu der Tätigkeit eines Geistheilers nicht um eine Tätigkeit, die rein spirituell wirkt und im Ergebnis nur religiösen Riten nahe steht (darauf hat das Bundesverfassungsgericht bei seiner ‘Geistheiler’ Entscheidung jedoch maßgeblich abgestellt). Dementsprechend wird Reiki in der Rechtsprechung und Literatur auch nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als Beispiel für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aufgeführt.” (Auszug aus einem Schreiben)

Der Hinweis auf die Literatur ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass in vielen Büchern Handpositionen konkreten Beschwerden und Krankheiten zugeordnet werden. Während dies in dem von mir praktizierten Reiki-Stil, dem Usui Reiki Ryoho, nicht der Fall ist, unterrichten viele Reiki-Lehrer solche gezielten Anwendungen. Vor allem das “Original Reiki-Handbuch des Dr. Mikao Usui” von Frank Arjava Petter wird entsprechend beworben: “In diesem Werk beschreibt Dr. Usui 119 Handstellungen für die Behandlung bestimmter Körperteile und Krankheiten, eine helle Freude für jeden Reiki-Fan”. In diesem Fall leider eher eine helle Freude für diejenigen, die Reiki-Praktikern faktisch ein Berufsverbot erteilen möchten. Denn durch solche Aussagen und Handlungen entsteht beim Klienten möglicherweise der Eindruck, “der Reiki-Behandler führt eine medizinkundliche Tätigkeit aus, behandelt also gezielt Krankheiten”. [2] Wenn der Klient aufgrund dieses falschen Eindrucks auf den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker verzichtet, ist die oben zitierte “Gefahr für die Gesundheit der Menschen gegeben”.

Durch diese Argumentation entsteht also die für Reiki-Praktiker unangenehme Situation, dass Reiki von Behörden als Heilkundeausübung betrachtet wird, aber gleichzeitig keine wirkliche Anerkennung besitzt. Man hat also in jeder Hinsicht den schwarzen Peter. Stringend wäre es, wenn Reiki entweder wirklich komplett anerkannt wäre (beispielsweise auch mit Kostenübernahme durch Krankenkassen), oder eben als reine Placebo-Methode keinerlei Restriktionen unterworfen wäre. Der jetzige Zustand in Nordrhein-Westfalen ist jedenfalls unhaltbar.

Tipps zum Umgang mit Behörden

Bei allen hier bekannten Fällen sind die Behörden nicht von sich aus tätig geworden (also im Sinne eigenständiger Recherchen wie beispielsweise in unserer Anbieterliste, wo Nordrhein-Westfalen die meisten Einträge hat). Sondern die Behörden reagierten aufgrund von Gewerbeanmeldungen, Nutzungsänderungen von Räumen etc. Wer Reiki-Anwendungen anbietet, kommt in der Regel um eine Gewerbeanmeldung nicht herum, während eine reine Lehrtätigkeit durch Reiki-Seminare auch als freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung möglich sein kann. Letzteres wird allerdings von Ämtern unterschiedlich gehandhabt, man muss sich also vor Ort informieren.

Der momentane Ausweg liegt darin, die Gewerbeanmeldung so zu verfassen oder zu ändern, dass Reiki nicht darin benannt wird. D.h. man bietet “Geistiges Heilen”, “Geistiges Heilen durch Handauflegen” oder “Entspannungstechniken” an. Bei den Anwendungen kann man dann Reiki einfließen lassen, wie es durch das Urteil des BVG und die üblichen Voraussetzungen abgedeckt ist. Dies muss auch in der gesamten übrigen Außendarstellung (Aushänge, Flyer, Website) durchgehalten werden.

Aktueller Stand

Eine Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen auf unsere Anfrage vom Februar 2011 hat Reiki-land.de bislang nicht erhalten. Zur Zeit führt der Mandant eines Rechtsanwaltes des DGH ein Klageverfahren gegen das zuständige Gesundheitsamt. Dabei schreibt der Rechtsanwalt: “Der zuständige Staatssekretär des Gesundheitsamtes versicherte mir aber, dass auch sein Ministerium auf eine (neuere) gerichtliche Entscheidung betreffend Reiki hofft, da man diese alte Empfehlung auch für ziemlich unsäglich hält.”

Außerdem gibt es Aussagen von Seiten des Berufsverbandes ProReiki, dass man sich der Sache annehmen wolle. Dies kann allerdings erst geschehen nach der offiziellen Gründung, die für den Juli 2011 geplant ist.

Sobald es Neues zu diesem Thema gibt, wird Reiki-land.de darüber berichten. Weitere Infos und Anmerkungen bitte in den Kommentaren und im Reiki-Forum: “Behörden gegen Reiki”.

Quellen und Verweise

[1] Alle Zitate aus Schreiben der Behörden, die Reiki-land.de von Betroffenen zur Verfügung gestellt wurden.
[2] siehe Ausführungen von Martin Heinz im Forum unter https://www.reikiland.de/reiki-forum/reiki-praxis-f2/behoerden-gegen-reiki–t9158-s20.html

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Frank Doerr

Veröffentlicht von

Intensive Reiki-Praxis seit 1993 und beständige Fortbildung. 1998 Reiki-Meister der 6. Generation in der Linie Usui – Hayashi – Takata – Furumoto – Kindler. Von 1994 bis 2009 Mitarbeiter beim Reiki-Festival. 1996 im Gründungsteam des Reiki Magazins, seitdem Redaktionsmitglied bzw. freier Mitarbeiter. Seit 1999 Chefredakteur von Reikiland.de. Veranstalter der ReikiCon (seit 2010) sowie Gründungsmitglied von ProReiki. Publikationen: Die Reiki-Lebensregeln (Windpferd 2005), Das Reiki-Meister-Buch (Windpferd 2007). CD mit Merlin's Magic: Reiki-Elixier inkl. Booklet (Windpferd 2007).

4 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Hallo, ich habe hier in Schleswig-Holstein eine ähnliche Situation gehabt. Habe dem Amt aber erklärt wie ich Reiki anwende, das heißt keine Symptombehandlung, sondern ausschließlich Ganzbehandlung mit gleichem Ablauf um die Selbstheilungskräfte anzuregen. Und habe ihm erklärt, dass Reiki eine “Sorte” der Geistheilung ist, nur eben mit japanischem Ursprung. So wurde mir nach einigem hin und her die Erlaubnis gegeben. Habe aber bestimmt 3-4 mal mit dem zuständigen Juristen des Landesamtes telefoniert.
    Wobei ich die Einwände der Ämter auch verstehen knn, viel zu viele preisen Reiki im Sinne von medizinischen Anwendungen an, wie z.B. Therapie bei Rückenschmerzen usw. Was sollen da die Ämter denken, die machen ja kein Reiki, sie entscheiden nur darüber…

  2. Hallo, ich bin aus Sachsen-Anhalt und habe schon etliche Personen in Reiki eingeweiht.Ich weise in den Seminaren immer darauf hin, dass mit Reiki nur die Selbstheilungskräfte angeregt werden und man nicht versprechen darf, dass z.B. das Knie geheilt wird.Ich habe immer mächtig zu kämpfen, wenn schon vorher Bücher gelesen wurden, in denen Handpositionen für bestimmte Krankheiten beschrieben werden.
    Ich war schon immer der Meinung, dass eben auch nahmhafte Buchautoren der Reiki-Welt mit diesen Büchern mehr schaden, als nützen.
    Ich hoffe, dass so schnell wie möglich ein positiver Weg gefunden wird, denn Reiki ist etwas zu kostbares, als das es wieder nur in kleinen Kreisen weiter lebt.
    Reiki- Licht und Liebe
    Gudrun

  3. -Behörden gegen Reiki-Praktiker-
    Grüße aus dem Norden. Nicht nur in NRW sondern auch in Mecklenburg/Vorpommern sind die Gesundheitsämter in Aktion getreten. In der letzten Woche habe ich eine Aufforderung zu einem Gespräch vom städtischen Gesundheitsamt erhalten und mir wurde nahe gelegt, die auf meiner Web-Site geschaltete Werbung, Flyer und Ähnliches zu entfernen und die Behandlung mit Reiki in meiner Praxis umgehend einzustellen. Begründung auch hier ist die Auffassung, dass es sich bei der Behandlung mit Reiki um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem HP-Gesetz handelt. Die Entscheidung des BVG findet keine Berücksichtigung. Als Druckmittel wurde zwar (noch) nicht mit Berufsverbot gedroht, aber das Gesundheitsamt sei auch die Prüfungsbehörde für eine evt. HP-Prüfung. Wenn ich also an einer wohlwollenden Zusammenarbeit interessiert sei, möge ich mich an die besprochene Weisung halten. Die Art und Weise ist wohl sanfter, im Ergebnis jedoch zwingt mich diese Sichtweise entweder auf die Schulbank oder in die Illegalität. Ein Witz noch zum Schluß, ich darf zwar nicht praktizieren, ausbilden (als Lehrer) ist jedoch gestattet. Stimmt das nicht nachdenklich?
    Liebe Grüße Ralph

  4. .Ich habe immer mächtig zu kämpfen, wenn schon vorher Bücher gelesen wurden, in denen Handpositionen für bestimmte Krankheiten beschrieben werden.
    Ich war schon immer der Meinung, dass eben auch nahmhafte Buchautoren der Reiki-Welt mit diesen Büchern mehr schaden, als nützen.

    Liebe Gudrun wenn du das Buch meinst von Walter Lübeck ??? Das Rund dich dabei auf den reikihandbuch und dich dabei auf den Anhang beziehst solltes du wissen das sich die Handstellungen auf die Symptome beziehen und nicht auf die Krankheit selbst!!! in dr ersten Zeile Therapeutischer Index steht Originaltext!! Hier ist aufgeführt welche Positionen zur Behandlung der jeweiligen Symptome geeignet sind!!!!das ist nach dem Heilergesetz völlig korrekt und annehmbar das ja keine Diagnose gestellt wird gegenüber dem Klienten
    also ist das voll ok und als Hilfestellung verwendbar
    licht unc Liebe für euch alle

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