hallo eivella.
die infos generell stammen von einem juristen.
es war ein zufallsgespräch. auf nachfrage hat
sich gezeigt, dass er auch keine speziellen
urteile kennt, die insbesonders mit therapeuten
in zusammenhang stehen.
da ich diese direkte info nicht brauche, werde
ich aber auch nicht eine beratung bezahlen, quasi einen auftrag geben, ob es hierfür rechtsfälle gibt. allein von seinem wissen her leitet er aber ab, dass zu unterscheiden sei,
ob jemand offiziell behandelnder oder nur
beratender therapeut ist ( z.b. psychologe).
reiki, bachblüten, fußreflexzonen-massage u.ä.
könne nur von ärzten, heilpraktikern oder
behandlungs-berechtigten therapeuten ausgeführt werden.
und da gäbe es noch einen übergeordneten
paragraphen, der wieder die reine "wander-
schaft" unterbinde. damit ist ein behandelnder
mediziner/therapeut/hp verpflichtet, ordnungs-
gemäß über einen eigenen offiziellen therapie-
raum zu verfügen. selbstverständlich kann er
unter diesen gegebenen umständen auch hausbesuche machen...
soweit im groben die rahmenbedingungen, wie ich sie vermittelt bekommen hatte.
ohne anspruch auf volle richtigkeit,
wie es so schön heißt
soweit mal,
(vielleicht findet sich was im internet,
z.b. in rechts-foren... oder man startet mal
in solch eine anfrage dort...)
dagaz