Rainbow Reiki Lizenzierung

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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Emilie hat geschrieben: Nehmen es die anderen Reikilehrer einfach hin? Oder ist diese Klage von Monika dann ein Präzedenzfall?
Hallo Emillie,

nix für ungut, aber hast du die Postings von Monika richtig gelesen ?
Nicht Monika hat geklagt.
WL hat Monika verklagt.
Was in anderen streitigen Fällen zwischen WL und einem Meister passiert ist .... darüber ist nicht soooo viel bekannt.

Und wahrscheinlich ist es in der "Reikiszene" tatsächlich der erste Fall einer solchen Klage.
Und je nach dem, wie die in der letzten Instanz ausgeht, könnte es eine Menge Folgeklagen geben, sofern die Beteiligten diesen Weg denn wählen wollen.

Aber solange dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist es ganz klug, erst mal abzuwarten.

LG Kanji
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo,

ich habe es schon richtig gelesen/verstanden, dass es sich hier um eine Beklagte handelt. Dann schreibe ich es anders. Kein weiterer Reikilehrer hat es bis zur Klage kommen lassen, sondern hat vorher seine Konsequezen daraus gezogen und übt das Energiesystem nicht mehr aus oder hat sich mit der Lizenzierung arrangiert. :megagrins:
Liebe Grüße,
Emilie
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Lehrling
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Lehrling »

Emilie hat geschrieben:Hallo,

ich habe es schon richtig gelesen/verstanden, dass es sich hier um eine Beklagte handelt. Dann schreibe ich es anders. Kein weiterer Reikilehrer hat es bis zur Klage kommen lassen, sondern hat vorher seine Konsequezen daraus gezogen und übt das Energiesystem nicht mehr aus oder hat sich mit der Lizenzierung arrangiert. :megagrins:
ich denke eher, du weißt bisher von keinem weiteren Reikilehrer, der von WL verklagt worden ist, weil er die bisher geschlossenen Verträge nicht einfach für einseitig ungültig erklärt anerkannt hat.

liebe Grüße
Lehrling
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Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Lehrling hat geschrieben: ich denke eher, du weißt bisher von keinem weiteren Reikilehrer, der von WL verklagt worden ist, weil er die bisher geschlossenen Verträge nicht einfach für einseitig ungültig erklärt anerkannt hat.
Hallo Lehrling,

genauso kann man es sehen. Ich habe mich wahrscheinlich zu umständlich ausgedrückt. :)
Liebe Grüße,
Emilie
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Lamia
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Lamia »

Emilie hat geschrieben:Hallo,
Kein weiterer Reikilehrer hat es bis zur Klage kommen lassen, sondern hat vorher seine Konsequezen daraus gezogen und übt das Energiesystem nicht mehr aus oder hat sich mit der Lizenzierung arrangiert. :megagrins:
Ja, auch irgendwie sehr schade.
Insofern kann man Monika wirklich dankbar sein, dass sie für diese ganze Prozedur ihren Kopf hinhält, und die Unsicherheit, ob sie tatsächlich Recht bekommt, aushält.

Ich frage mich: Wieviele Reikilehrer gibt es eigentlich, die dasselbe schon erlebt haben, und aus Angst oder Unbehagen vor einem Rechtsstreit zurückgewichen sind?
Darüber kann man wohl nur spekulieren?
Wenn es jedoch stimmt, dass Walter Lübeck 100te von Lehrern ausgebildet hat, müsste es doch auch etliche geben. die mit der nachträglichen Änderung nicht einverstanden waren, nehme ich an. Wo sind die eigentlich?
Gibt es im RR ausgebildete Lehrer, die Monika unterstützen?
Es wäre doch auch sehr schade, wenn diese Menschen nun gar kein Reiki mehr machen würden.
Ich vermute, dass das auch nicht im Sinne von Walter Lübeck sein dürfte, oder?
Liebe Grüße
Lamia
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Nach eigenen Aussagen von WL (Flyer zur Grenzenlos-Messe 2010) hat er allein bis 2010 über 200 RR-Meister ausgebildet und danach hat er ja nicht aufgehört. Ich kenne einen weiteren Fall, bei dem WL Klage erhoben hat, da gab es einen Vergleich. Warum sich nicht mehr Leute seinen Abmahnungen widersetzen hat sicher viele Gründe. Hauptsächlich sind es wohl die Kosten, aber auch die Art und Weise, wie WL und seine Anhänger mit Kritikern umgehen.

Das Prozesskostenrisiko ist hoch, denn Markenrecht ist in den Rechtschutzversicherungen nicht versichert. Der Streitwert in meinem Fall beläuft sich auf 125.000 Euro (darf ich sagen, steht so im Urteil). Im Netz gibt es jede Menge Prozesskostenrechner, die jeder aufrufen kann, und die werfen bei diesem Streitwert einen Betrag von 13.000 bis 15.000 Euro Kosten pro Instanz aus. Bei diesen Summen haben viele RR-Meister keine Wahl und da WLs Anwälte ja mit Klagen drohen, bleibt nur entweder Lizenz, mit den schon geposteten Folgekosten, oder aufhören.

Ich denke, es geht ihm um einen Musterprozess, der es ihm erlauben soll, die alten RR- Meister und Teilnehmer in die Lizensierung zu zwingen (natürlich nur mit entsprechender Nachschulung), denn für neue RR-Meister ist die Rechtslage ja klar. Wieviel Sinn das macht und ob es auf Sicht gelingt, kann ich mir nicht vorstellen, denn außer den bisher 30 lizensierten RR-Meistern und 3 RR-Heilern (Angaben Homepage WL) ist ja keiner (?) mehr gewerblich aktiv.

Und von diesen 30 lizensierten RR-Meistern kenne ich 19 persönlich. Die meisten waren schon zu meiner Zeit (2005 -2010) RR-Meister. D.h seit dieser Zeit sind 11 (lizensierte) Meister dazugekommen bzw. übriggeblieben. Für mich sieht das nicht so aus, als wollten Interessierte unbedingt eine lizensierte Reikivariante, stattdessen wurden viele gute Reikimeister als inkompetent bezeichnet, beschuldigt, abgemahnt und sind so frustriert und enttäuscht, dass nicht wenige von ihnen Reiki ganz aufgegeben haben. Das ist ein großer Verlust und was daran eine erfolgreiche Reikivariante sein soll, erschließt sich mir nicht.

Von den einstmals 15.000 TN und über 200 Meistern ist jedenfalls mehr viel übriggeblieben.
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo,

30 lizenzierte Reikilehrer sind wenig, wenn man bedenkt, wieviele zuvor ausgebildet wurden. :roll: Aber kann es sein, dass nicht alle Reikilehrer auf der Homepage aufgelistet sind? :guckstdu: Im Ausland scheint die Lizenzierung nicht anzukommen, denn es gibt bisher nur drei Personen (davon ein Ehepaar?) aus Österreich und eine Person aus Frankreich. :D
Liebe Grüße,
Emilie
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Natürlich kann es sein, dass nicht alle auf der Homepage aufgelistet sind, aber wer läßt sich denn so eine Werbung entgehen und nach der Argumentation von WL geht es ja gerade darum, dass die Leute durch die Lizensierung immer wissen, dass sie es mit jemandem zu tun haben, der auf dem neuesten RR-Stand ist (im Gegensatz zu den alten Meistern).

Wenn ich also nicht kommuniziere, dass ich lizensierter RR-Meister oder Heiler bin, macht für mich die ganze Lizenierung keinen Sinn. Spaßeshalber habe ich mal gegoogelt, da kommen auch nur die RR-Meister, die auf der Homepage sind.
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Lamia hat geschrieben: Ich frage mich: Wieviele Reikilehrer gibt es eigentlich, die dasselbe schon erlebt haben, und aus Angst oder Unbehagen vor einem Rechtsstreit zurückgewichen sind?
Darüber kann man wohl nur spekulieren?
Wenn es jedoch stimmt, dass Walter Lübeck 100te von Lehrern ausgebildet hat, müsste es doch auch etliche geben. die mit der nachträglichen Änderung nicht einverstanden waren, nehme ich an. Wo sind die eigentlich?
Gibt es im RR ausgebildete Lehrer, die Monika unterstützen?
Es wäre doch auch sehr schade, wenn diese Menschen nun gar kein Reiki mehr machen würden.
Ich vermute, dass das auch nicht im Sinne von Walter Lübeck sein dürfte, oder?
Ich bin im RR ausgebildeter Lehrer und ich kenne einige RR-Lehrer/Anwender, die auf dem Markt aktiv sind, aber nicht (mehr) mit RR. Und ich kenne einige RR-Lehrer / Anwender, die lizenziert sind und damit auch auf der Homepage von Walter beworben werden. Das ist ein Bestandteil des Lizenzvertrages.

Ich selber unterstütze Monika mit meinen Möglichkeiten. Außerdem habe ich Strafanzeige gegen Walter Lübeck gestellt (siehe Seite 12 ff.) und ich schreibe hier einiges zum Umgang mit der Lizenzierung und der Lizenzordnung und trage so zur Aufklärung aller Beteiligten bei.


Als ich Ende 2013 die Lizenzordnung und Anfang 2014 die Abmahnung von Walter erhielt, war ich sehr geschockt. Damals war es für mich so, dass ich in einer Art Rainbow-Reiki-„Hypnose“ war. Ich konnte mir nicht vorstellen, NUR Usui-Reiki anzuwenden, weil auf mehreren Ebenen und dauerhaft suggeriert wurde, dass RR etwas besonderes ist. Usui Reiki wurde als etwas dargestellt, was nicht wirklich schätzenswert ist. Ich fühlte mich als eine Mensch dritter Klasse, weil ich auf einmal aufgrund der Abmahnung NUR noch Usui Reiki nutzen durfte. Nach meinem Ermessen war die Lizenzierung so aufgebaut, dass etliche Leute, die gewerblich arbeiten wollten, auch aufgrund dieser RR-Hypnose in Verbindung mit einer Herabsetzung des eigenen Selbstwertes keine Alternative gesehen haben, so wie eine Maus eben nur den saftigen Speck und nicht die Falle sieht.

Glücklicherweise habe ich einen guten Lehrer, der mir geholfen hat, mit der Zeit aus dieser Mega-RR-Hypnose aufzuwachen und herauszuwachsen. Unter anderem war dafür einiges an „Reinigungs- und Selbstwert-Arbeit“ dafür notwendig, sonst würde mir heute noch der Kloss im Hals stecken.
Heute weiss ich um sehr viele Situationen, in denen diese RR-Hypnose gegriffen hat, einige davon habe ich bereits beschrieben. Und ich bin super froh, Usui Reiki Ryoho und Shingon Reiki zu praktizieren und bei Reiki geblieben zu sein. Ich hoffe und wünsche das jedem Rainbow-Reiki-Praktizierenden ebenso.

Viele von Walters Taten und Aussagen wirken auf mich so, dass er Usui Reiki nicht wertschätzt. Walter selber schreibt auf seiner Homepage, dass Usui Reiki selber nur noch 2% Prozent seiner Methode ausmacht und insofern schließe ich daraus, dass es Walter ganz und gar nicht um Reiki geht! Das bestätigt er selber sogar vor Gericht, indem er Usui Reiki als „Ramsch“ bezeichnet hat. Es kann ihm meiner Einschätzung auch nicht darum gehen, dass seine Schüler wirklich bei Reiki bleiben, weil sonst könnten sie vielleicht…über ihn hinaus- oder aus der Lizenz herauswachsen?
reiki-kanji hat geschrieben: Nochmal zusammengefasst: worum geht es bei Reiki, was ist Reiki, woher kommt es.
Fangen wir mal bei Mikao Usui an. Es ist als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass er buddhistisch praktiziert hat. Und egal welcher Stil oder welche Richtung des Buddhismus, sie gehen alle im Kern erst einmal auf Siddharta Gautama zurück - genannt Shakyamuni Buddha.
Und das genau ist der Unterschied zu Walter’s „Reiki“. Nach meinen Schlüssen geht Walter`s „Rainbow Reiki“ eben nicht mehr auf Usui oder den Buddhismus zurück, sondern auf seine eigenen „lemurianischen“ Kreationen, die er als Rückerinnerungen beschreibt und als sein geistiges Eigentum bezeichnet. Es geht ihm also vorrangig darum, sein sogenanntes geistiges Eigentum mit der Lizenzierung zu verkaufen, was Usui Reiki jedoch ausschließt.


In der Lizenzordnung von Walter steht: „Ab dem 31.01.2014 dürfen keine Ausbildungen und Seminare mehr unter dem Titel „Rainbow Reiki“ ...von unlizenzierten Personen durchgeführt oder angeboten werden. Gleiches gilt für Ausbildungen und Seminare mit den Inhalten wie „Falayna Say“ und „Marayana Sayi“ sowie Seminare, die die von Walter Lübeck im Rainbow Reiki verwendeten, in seinen Manualen abgedruckten und unter seinem Copyright stehenden, Lemurianischen Symbolen und Mantren als alleinigen oder teilweisen Inhalt haben.“

Die von Walter verwendeten und als sein geistiges Eigentum deklarierten Methoden, seine Symbole und seine Mantren kommen seinen Angaben gemäß aus einer Zeit und einem Land (Lemuria), in der es garantiert keinerlei schriftliche Aufzeichnungen gibt und es garantiert nicht nachgeprüft oder nachvollzogen werden kann. Es sind seinen Aussagen gemäß von ihm gechannelte oder rückerinnerte Methoden.

Die reinen Rainbow-Reiki Inhalte, die oben in der Lizenzordnung unter Inhalte bezeichnet sind, haben mit Usui Reiki weder energetisch noch technisch etwas zu tun. Insofern kann es durchaus vorkommen, dass einer der beispielsweise nur Rainbow Reiki kennt, das mit Usui Reiki verwechselt und daher Usui Reiki auch nicht schätzen kann und sich daher davon abwendet. Wie man auch hier im Forum gut beobachten kann.

Dadurch dass Walter seine „Eigenkreationen“ so hoch lobt, massiv und manipulativ bewirbt und in immer kürzeren Abständen immer wieder neues erfindet, kommt man nicht wirklich "zur Besinnung“ und energetisch weit von Reiki und von Usui und der eigenen persönlichen Entwicklung weg. - Statt dem Sinn vom Reiki zu folgen und den Reiki-Weg zu gehen, wie er beispielsweise auf dem Gedenkstein des Usui beschrieben ist.

LG
Dagmar
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Dagmar Stier hat geschrieben: Viele von Walters Taten und Aussagen wirken auf mich so, dass er Usui Reiki nicht wertschätzt. Walter selber schreibt auf seiner Homepage, dass Usui Reiki selber nur noch 2% Prozent seiner Methode ausmacht und insofern schließe ich daraus, dass es Walter ganz und gar nicht um Reiki geht! Das bestätigt er selber sogar vor Gericht, indem er Usui Reiki als „Ramsch“ bezeichnet hat. Es kann ihm meiner Einschätzung auch nicht darum gehen, dass seine Schüler wirklich bei Reiki bleiben, weil sonst könnten sie vielleicht…über ihn hinaus- oder aus der Lizenz herauswachsen?
Hallo,

diese 2% sind doch ein Witz. Ich meine gelesen zu haben, dass sich sein System auf Usui Reiki aufbaut. Dass passt aber nicht mit der 2%-Aussage zusammen. Da frage ich mich, wo die 2% in dem System stecken? :badgrin:
Liebe Grüße,
Emilie
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Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

Dagmar Stier hat geschrieben: Die von Walter verwendeten und als sein geistiges Eigentum deklarierten Methoden, seine Symbole und seine Mantren kommen seinen Angaben gemäß aus einer Zeit und einem Land (Lemuria), in der es garantiert keinerlei schriftliche Aufzeichnungen gibt und es garantiert nicht nachgeprüft oder nachvollzogen werden kann.
Die Dauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland 70 Jahre. Wenn etwas aus Lemuria stammen soll, könnte zumindest die Anwendung des Urheberrechts Richter mit interessanten Fragestellungen konfrontieren :) Und wenn eine Bezeichnung bereits in Lemuria verwendet worden wäre (so rein theoretisch), ist dann nach so langer Zeit überhaupt noch ein Markenschutz möglich? :)
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Dagmar, hallo Frank,

dass ist nun in der Tat eine wirklich „spannende“ Überlegung. Auf seiner Webseite schreibt Walter an verschiedenen Stellen dazu:

„Seit über 20 Jahren erinnere ich mich bewusst an vergangene Leben und schöpfe daraus für meine Arbeit und meinen persönlichen Weg. „

„Einen besonderen Platz in meiner Erinnerung nehmen die verschiedenen Leben zu der Zeit der großen Kultur von Lemuria ein. Diese Wiege der spirituellen Traditionen der Welt ist vor etwa 12.000 Jahren durch gewaltige Meteoriteneinschläge zerstört worden. Die meisten Inhalte meiner spirituellen Seminare und Ausbildungen stammen aus der Zeit Lemurias.“

„So habe ich seit dem Ende der 80er Jahre über 200 Seminare entwickelt - der größte Teil der Inhalte stammt aus meinen Erinnerungen.“

„Ein wichtiger Teil meiner Vision und Mission ist es, die Spirituelle Weisheit und die hochentwickelte Energiearbeit der Lemurianischen Kultur in unserer Zeit wieder für die Menschen verfügbar zu machen.“


Daraus ergeben sich sehr interessante Fragestellungen:

-> Kann man die spirituelle Weisheit einer ganzen Kultur als sein geistiges Eigentum schützen lassen?
-> Warum sollten sich nicht auch andere Menschen an Lemuria und die dort praktizierte Energiearbeit erinnern? Es hat sicher mehr als einen Heiler und Hohepriester gegeben (Biographie Walter Lübeck – das große Buch der Reiki-Symbole S. 588).
-> Es wäre also eher logisch, dass auch andere wiedergeborene und spirituell arbeitende Menschen die gleichen Symbole und Mantren channeln und verwenden könnten.

In der 1. Instanz wurde über den Ursprung der Seminar- und Ausbildungsinhalte nicht gesprochen. Möglicherweise wird es ja jetzt im Berufungsverfahren thematisiert, je nachdem, was in der Berufungsbegründung steht.

Ganz nebenbei, wenn ich das jetzt noch kombiniere mit WLs Aussage auf seiner Webseite, dass die Ergebnisse seiner Erinnerungen 98 % des Rainbow Reiki Systems ausmachen, hat er ja schon selbst dargelegt, dass sein System so gut wie nichts mehr mit Reiki zu tun hat.
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Frank hat geschrieben:Die Dauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland 70 Jahre.
Ok ... warten wir doch alle einfach noch rund sechzig Jahre ab und schauen dann, wohin sich RR entwickelt hat. Ich wäre dann so um die 115 Jahre alt, aber ich hatte mir eh vorgestellt in etwa dieses Alter zu erreichen. :megagrins:

Scherz beiseite.
Für mich ist die Formulierung "sich an ein früheres Leben zu erinnern" eine echte Herausforderung.
Ich halte es eher für wahrscheinlich, dass damit gemeint ist "sich an einen früheren Lebensabschnitt erinnern".
"Erinnerungen", die derartig weitreichend sind wie es hier gemeint scheint (also ca. 12.000 Jahre), sind eher in den Zellkernen gespeichert und dürften uns kaum bewusst sein oder werden. Insbesondere ist daran spannend, dass diese "Erinnerungsspeicher" in den Mitrochondrien zu sitzen scheinen und somit auch Abstammungslinien nachgewiesen werden können ... allerdings nur bei Frauen. Das heißt, es kann immer nur die mütterliche Linie eines Menschen zurückverfolgt werden.

Ob sich Richter mit derartigen Themen beschäftigen werden ?
Wir rutschen hier mehr und mehr in Bereiche ab, die man als Glaubensfragen bezeichnen könnte und hier wird sich wohl kein Gericht der Welt einmischen.
Aber ob man einen "Glauben" lizensieren kann ? Also ich weiß nicht so recht ... :kratz:

LG Kanji
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Lamia
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Lamia »

reiki-kanji hat geschrieben:
Ob sich Richter mit derartigen Themen beschäftigen werden ?
Schaurig, dass in hochspirituellen Bereichen überhaupt Situatonen entstehen, mit denen sich Richter auseinandersetzen müssen...
Ich finde, das schadet auf energetischer Ebene ebenso massiv wie dem öffentlichen Image.

Inhaltlich bin ich mir nicht so ganz sicher. Teile des Unbewussten (u.a. aus in den Mitchondrien gespeicherten Erinnerungen) werden ja vom biologischen System tatsächlich verarbeitet.
Da sind auch aus tiefenpsychologischer Sicht durchaus Informationen zugänglich, bzw. therapeutisch relevant: Persönliches Unbewusstes/Freud, Kollektives Unbewusstes/Jung, Vitales Unbewusstes/Toro.

Ob und in welchem Maße erreichen sie das Bewusstsein?

Wenn man manchen spirituellen Meistern glauben möchte, ist das ja zunehmend der Fall.
Inwiefern sich das mit zumindest halbwegs beobachtbarer und überprüfbarer Realität deckt, hängt vermutlich auch vom Einzelfall ab. Ich weiß es nicht. Dafür gibt es jedoch Studien.

Vielleicht sollte man anregen, dass über Walter Lübecks lemurianische Erinnerungen mal eine Doppel-Blind-Studie durchgeführt wird. Und das meine ich absolut ernst.

Im Gegensatz zu der frechen Aussage: Wenn gerichtliche Auseinandersetzungen auf der Basis der Erinnerungen aus Lemuria notwendig werden, wundert es mich nicht, dass dieser Kontinent untergegangen ist (Meteoriten-Einschlag hin-oder her- ich denke da universell...)... :wink:
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo,

für mich kann das Thema im Rahmen der Berufungsverhandlung durchaus Relevanz bekommen. In den bisherigen Schriftsätzen hat der Anwalt von WL mir mehrfach vorgeworfen, ich würde das geistige Eigentum/das Urheberrecht (der Rainbow – Anteil) seines Mandanten nicht achten, nicht akzeptieren, sondern sogar als mein eigenes ausgeben (RA Engel,Schreiben von 2.9.16). Das Landgericht ist auf diese Aussagen nicht weiter eingegangen, da es urteilte, WL hätte mir die Erlaubnis zur Nutzung seiner Marken durch die Ausbildungsverträge gegeben und damit war für sie der Fall klar.

Je nachdem, was in der Berufungsbegründung steht, kann das aber nun ganz anders laufen. Zum einen kenne ich einige Autoren, die möglicherweise den gleichen spirituellen Zugang wie WL hatten, denn sie beschreiben in ihren Büchern teilweise ähnliche Techniken (nur nicht unter dem Oberbegriff Reiki), zum anderen haben sogar Wissenschaftler Ideen im Schlaf erhalten. Das wohl bekannteste Beispiel einer wissenschaftlichen Entdeckung im Traum ist die der Ringstruktur des Benzols durch August Kekulé. Wie das genau funktioniert ist seit längerem Forschungsgegenstand der Neurobiologie und verwandter Disziplinen. Nur haben diese Personen ihre Erkenntnisse gleich als ihr eigenes Gedankengut veröffentlicht und nicht gesagt, es seien Erinnerung einer hochentwickelten Kultur aus einem vergangenen Zeitalter (um damit einen besonderen Wahrheitsanspruch zu begründen?).

Insofern habe ich die Fragestellungen aus meinem vorhergehenden Post durchaus ernst gemeint. Mir wird Nutzung fremden geistigen Eigentums vorgeworfen, dass nach WLs eigener Beschreibung eher zum kollektiven Wissen der Menschheit gehört. Da mag es sein, dass die Frage, worauf WL seinen Anspruch begründet, auch für die Richter durchaus relevant ist.
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben: Insofern habe ich die Fragestellungen aus meinem vorhergehenden Post durchaus ernst gemeint. Mir wird Nutzung fremden geistigen Eigentums vorgeworfen, dass nach WLs eigener Beschreibung eher zum kollektiven Wissen der Menschheit gehört. Da mag es sein, dass die Frage, worauf WL seinen Anspruch begründet, auch für die Richter durchaus relevant ist.
Hi Monika,

sprich doch darüber mal mit deiner Anwältin.
Grundsätzlich ist es in unserem Rechtssystem so, dass jemand, der einen Anspruch geltend machen möchte, erst mal nachweisen muss, dass er diesen Anspruch auch hat.
Dazu müsste WL dann seine ganzen Unterlagen überhaupt erst mal zur Verfügung stellen, damit du/deine Anwältin z.B. in der Literatur nachsuchen könntet, ob er es nicht doch einfach nur irgendwo abgekupfert und mehrere dieser abgekupferten Methoden dann zusammengewürfelt hat.

Thematisch sind das aber tatsächlich zwei unterschiedliche Verfahren, die dann zu führen wären.

Auf ASS hat auch niemand ein Patent ... alle Firmen, die damit etwas herstellen wollen, können es.

LG Kanji
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo,

über Lemuria und auch über Atlantis habe ich auch schon vor Jahren etwas von anderen Reikilehrern gehört. Jetzt habe ich gerade auch noch einmal gegoogelt und bin auf die "lemurische Ermächtigung" getossen. Das wird auch über Einweihungen weitergegeben. Aber das ist sicherlich etwas anderes und gehört nicht zu dem RR-System. Aber wer weiß, vielleicht stecken doch ein paar Gemeinsamkeiten dahinter. Im ersten RR-Grad gibt es ein RR-Symbol, welches aus Lemuria stammt. :)
Liebe Grüße,
Emilie
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hi Kanji,

da hast du Recht. Eigentlich geht es in dem Verfahren um die Nutzung der 4 eingetragenen Marken. So sahen das die Richter der 1. Instanz auch und haben entsprechend geurteilt.

Es war aber WL, der immer wieder versucht hat, auch das Urheberrecht auf seine Seminar- und Ausbildungsinhalte mit Verweis auf die permanente Weiterentwicklung als „sein geistiges Eigentum“ ins Spiel zu bringen, um darüber die Lizensierung seines Systems zu begründen. Vermutlich in der Hoffnung, dass ein Gericht diese Situation rechtlich verifiziert.

Und das ist eigentlich etwas Anderes. Beim Markenrecht geht es um den Schutz der Marke und das der Verbraucher weiß, dass er das Produkt bekommt, was er mit dem Namen verbindet. Das heißt aber auch, wenn ich mir heute einen Fernseher von Sony kaufe, ist das in zwei Jahren immer noch ein Fernseher von Sony und nicht ein „fernsehartiges Gerät mit ein wenig Sonytechnik“, auch wenn Sony in der Zwischenzeit bestimmt mehrere Fernseher mit neuer Technik entwickelt hat. Ein Händler kann also auch ein zwei Jahre altes Gerät immer noch als einen Fernseher von Sony verkaufen. Für einen Käufer wird dies klar durch Zusatzinformationen und ggf. durch unterschiedliche Gerätenamen. Um die Analogie auf WLs Vorstellungen zu übertragen, heißt das, dass die Besitzer eines zwei Jahre alten Sony-Fernsehers das Namensschild abpuhlen und Händler ihre Geräte bei jeder Neuerung nicht mehr als Sony sondern als Noname-Produkt verkaufen dürften (also auch Gerätename abpuhlen).

Beim Thema geistiges Eigentum geht es eigentlich um etwas anderes:

Wenn es sich (nach eigenen Angaben) bei WLs Seminar- und Ausbildungsinhalten zu 98 % um Rückerinnerungen an Lemuria handelt, so ist dies sicher kein geistiges Eigentum im Sinne heute bestehender Gesetze und müsste individuell geklärt werden.

Wenn WL die Seminarinhalte durch eigene Gedankenkraft entwickelt hat, wären sie sein geistiges Eigentum, dann bliebe die Frage, warum er sagt, es wären Rückerinnerungen aus Lemuria.

Wenn es sich um Rückerinnerungen aus Lemuria handelt, besteht die Möglichkeit, dass auch andere Menschen sie haben und dann müsste WL darlegen, warum nur er und kein anderer diese Erinnerungen haben können.

Bei Rückerinnerungen an Lemuria müsste man aber das Warum einer Lizenz hinterfragen. In meinen Seminarunterlagen steht, dass es sich um Symbole und Mantren aus Lemuria handelt. Das war 2006/2007. Wenn es damals Rückerinnerungen waren, dann sind sie es heute auch noch. Wenn ich damals also die Techniken einer „[….] hochentwickelte Energiearbeit der Lemurianischen Kultur [….].“ gelernt habe, wie kann dieses Wissen dann heute falsch sein? Und wieso kann eine Lizensierung dieses Falschsein heilen? Was sind das denn für Weiterentwicklungen, deretwegen alle die Lizensierung machen sollen? Neue Erinnerungen? Dann waren die alten falsch und mit ihnen WLs Arbeit von 25 Jahren. „So habe ich seit dem Ende der 80er Jahre über 200 Seminare entwickelt - der größte Teil der Inhalte stammt aus meinen Erinnerungen.“. Oder doch nur Ergänzungen? Dann können die alten Erinnerungen nicht falsch sein und ich und die andern Meister hätten ihr Know how noch.

Also wie denn nun? :kratz: Oder vielleicht doch etwas ganz anderes? :think:

Möglicherweise spielen diese Gedanken ja auch keine Rolle, aber wenn WL in der Berufungsbegründung oder im Verfahren das Thema geistiges Eigentum und nicht vorhandenes Know how anspricht, wird er sich erklären müssen, aufgrund welcher Gegebenheiten er zu diesen Aussagen kommt und wie gechannelte Erinnerungen eine Lizensierung und einen Urheberrechtsanspruch begründen.
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

MonikaMeyer hat geschrieben: In der 1. Instanz wurde über den Ursprung der Seminar- und Ausbildungsinhalte nicht gesprochen. Möglicherweise wird es ja jetzt im Berufungsverfahren thematisiert, je nachdem, was in der Berufungsbegründung steht.
Liebe Monika,

ich bin echt gespannt, wie Walter Lübeck die Berufung seiner Lizenz-Klage gegen Dich begründet. Aus den ganzen von Dir geposteten Inhalten der Schriftsätze der Anwälte aus 1. Instanz scheint es Walter sehr darum zu gehen, das inhaltlich aufzuzeigen und zu klären.

Also darf man die Frage wagen, warum es Walter Lübeck so wichtig ist, dass die von ihm verwendeten und als sein geistiges Eigentum deklarierten Methoden, seine Symbole und seine Mantren aus einer Zeit und einem Land (Lemuria) stammen, aus der nichts nachvollzogen werden kann?

Einerseits kann man dadurch sehr schön zu ihm aufblicken, weil er „soweit entwickelt ist“, dass er diese Fähigkeit überhaupt hat. Das tut einem ganz bestimmten Ego garantiert ganz gut und setzt dieses automatisch in eine „höhere Position“. Aber dadurch dass nichts nachvollziehbar ist, bleibt einem gar nichts anderes übrig, als zu glauben.

Andererseits riecht das für mich förmlich danach, dass Walter vermeiden wollte, dass es noch einen Lehrer gibt - außer ihm selber, (siehe Reiki-Linie über ihm - Brigitte Müller, verstorben), zu dem man gehen könnte …

Wenn man jetzt hergeht und überprüft, was tatsächlich in diesen lizenzierten Inhalten steckt, bzw. was diese sind, kommt man der Sache vielleicht ein wenig näher…

Ich selber praktizierte Rainbow Reiki seit 2003 und ich habe bis Ende 2013 mehrfach im Rahmen meiner Ausbildungen zum 1. und 2. Dan Rainbow Reiki Meister den ersten und zweiten Grad wiederholt, danach sogar, um mich freiwillig (auch ohne Lizenz!) auf dem Laufenden zu halten.

So war zum Beispiel ganz am Anfang weder ein Symbol noch ein Mantra im ersten Grad enthalten, die kamen erst später dazu. Es gab aber schon Techniken, die kein traditionelles Usui Reiki sind, aber trotzdem Bezeichnungen haben, in denen der Begriff „Rainbow Reiki“ enthalten ist. Hier ein Beispiel aus dem ersten Grad RR:

Systematische Chakra Arbeit des Rainbow Reiki
Dies ist eine Kombination aus Reiki für die Chakren und Kinesiologie. Dabei wird jedes einzelne Chakra mit einem Kinesiologischen Armtest gemessen, während der Klient an ein Thema, also an sein Problem denkt. Ist ein Chakra schwach, so wird dieses danach mit Reiki behandelt. Danach macht man den Test noch mal und schaut, ob das vorher schwache Chakra jetzt stark ist.
Nun stellt sich hier die Frage, was denn hier das geistige Eigentum darstellen kann?
Sicherlich nicht Reiki und auch nicht Kinesiologie, oder?

Die Art und Weise wie in dieser Technik mit Reiki gearbeitet wird, ist genauso wie die eine oder andere Rainbow Reiki Technik. Nächste Beispiel aus dem 1. Grad RR:

Rainbow Reiki Wolkenhände
Dabei wird über einem Chakra mit sich bewegenden Händen in der Aura Reiki gegeben. Das ist ein Handhabung, wie sie in vielen anderen schamanischen und esoterischen Methoden seit Jahrzehnten gang und gebe ist. Daher ist die Art der Handbewegung kein geistiges Eigentum.
Schaut man sich den Namen „Wolkenhände“ an, so fällt schnell auf, dass Wolkenhände ein Fachbegriff aus dem Taichi Kampfsport ist, und damit ist das also das geistige Eigentum der chinesischen Kampfsportart Taichi.
Nun ist die Art der „Wolkenhände“-Hand Bewegung eine völlig andere als im Taichi, d.h., dass Walter Lübeck einfach den Namen aus einem völlig anderen Kontext heraus genommen hat und dies nun in seinen Namen mit einbaut und als seine eigene Rainbow Reiki Methode deklariert.
Diese beschriebene Vorgehensweise ist übrigens ein von Walter Lübeck sehr häufig angewandtes Stilmittel. Ähnliches lässt sich bei etlichen anderen Rainbow Reiki Techniken beobachten.

Rainbow Reiki Kraft Ball
Hier werden beide Handflächen mit ein wenig Abstand gegenüber gehalten und in deren Mitte ein Ball aus Energie vorgestellt. Dieser Ball soll nun mit der Reiki Kraft aufgeladen werden und danach in das schwache Chakra geblasen werden.
Auch diese Vorgehensweise ist grundlegend kein geistiges Eigentum von Walter Lübeck, weil dies eine Technik der Bewegungsmethode des chinesischen Qigong darstellt.

Weitere Beispiele anhand der Techniken des Rainbow Reiki 2. Grades

Rainbow Reiki Karma Clearing
Dies ist eine Technik bestehend aus Reiki und NLP und der Arbeit mit Teil Persönlichkeiten aus dem Huna. Hier werden Fern-Kontakte zu Teil-Persönlichkeiten, wie dem inneren Kind und dem hohen Selbst aufgebaut. Dann folgen mehrere NLP Techniken, wie zum Beispiel die Methode der Timeline nach Tad James. Dabei werden auf einer Zeitlinie alte traumatische Erfahrungen als schwarze Flecke gezeigt, auf die dann zur Bearbeitung die RR Duschen ausgerichtet werden.

Auch hier zeigt sich wenig geistiges Eigentum aus früheren Leben. Um das NLP jedoch als sein eigenes geistiges Eigentum zu betrachten, hat Walter Lübeck einen eigenen NLP-Stil gegründet mit dem Namen spirituelles NLP. Dazu hat Walter sogar ein Buch geschrieben. Auf einem zweiten Grad im Jahre 2013 erwähnte er, dass das Spirituelle NLP in seinem Buch das NLP sei, welches auch funktioniert. Das impliziert gleichzeitig, dass NLP selber nicht funktioniert, was ich aus eigenen Erfahrungen nicht bestätigen kann.

Rainbow Reiki Dusche
Für diese Technik gibt es viele Arten, wie man das durchführen kann und eine ist die des Rainbow Reiki. Dabei werden grundlegend die Symbole HS und CR kombiniert, wie man es von der Fern Heilung her kennt.

Symbole und Mantren im Rainbow Reiki

Ganz früher gab es im RR keine zusätzlichen Symbole und Mantren. Die kamen erst im Laufe der Zeit hinzu. Es begann mit einem Symbol zur Lösung von Blockaden. Dies ist im Prinzip eine erweiterte liegende Acht. Es wird als NK Symbol bezeichnet. Und es gilt als ein lemurianisches Symbol des RR. Zufälligerweise hat die liegende Acht auch ohne RR eine heilende und Blockaden lösende Wirkung, wenn man sie auf den Körper aufzeichnet und die Hände drüber hält. Das hat nichts mit RR zu tun. Unabhängig davon braucht man das gar nicht, weil die Blockade sich mit Reiki sowieso lösen wird. Hier wird dem RR-Anwender suggeriert, dass er etwas tolles macht, in dem er dieses Symbol anwendet. Jedoch funktionieren alle alten RR-Techniken auch ohne die lemurianischen Symbole. Das einzige was besonders ist, ist, dass der RR Anwender ein stärkeres Selbstbewusstsein (Hypnose) bekommt, was dazu führt, dass er sich stärker fühlt und entsprechend auftritt.

Im Laufe der Zeit kamen weitere solcher Symbole hinzu und wenn man sich diese grafischen Darstellungen genauer anschaut, und diese mit okkulter Literatur oder anderen chinesischen und astrologischen Symbolen vergleicht, so fällt auf, das es dort enorme Ähnlichkeiten gibt.

So kommt zum Beispiel das so genannte SDT Symbol von seiner Form aus der Anwendung magischer Quadrate.

Das Symbol für das Element Feuer des RR Practitioners ist das chinesische und astrologische Sonnenzeichen: ein Kreis mit einem Punkt in der Mitte.

RR und der Medizin Buddha

Bis etwa zum Erscheinen des Reiki Symbole Buches spielte der Medizin Buddha in RR keine Rolle. Es gab also weder ein dazugehöriges Symbol noch ein Mantra. Nun wurde aber das Medizin Buddha Mantra in den 1. Grad RR von Walter Lübeck eingeführt, nachdem er es von Mark Hosak gelernt hat. Dazu wurden die traditionellen Einweihungen des Usui Reiki verändert und erweitert.

Etwas später kam dann sogar ein Medizin Buddha Symbol hinzu. Dies war jedoch nicht das Originalsymbol, wie es im Reiki Symbole Buch gezeigt wird, sondern statt dessen so ein Lemuria Zeichen aus den Rück Erinnerungen aus früheren Leben des Walter Lübeck. Weder das Mantra noch das Symbol haben also auch nur irgend etwas mit dem Buddhismus oder dem Medizin Buddha zu tun.
Beworben wird es allerdings als das Symbol des Medizinbuddhas. Das kann einen Laien, der von der Materie keine Ahnung hat, ziemlich verwirren. Vielleicht ist Verführung das große Merkmal des so genannten geistigen Eigentums. Vielleicht wird aber auch das Unwissen der Leute einfach nur ausgenutzt.

Wenn Walter Lübeck nun also vor Gericht behauptet hat, dass es bis 2010 noch gar kein Rainbow Reiki gab, so hat er wahrscheinlich nachweislich recht, weil all das, was er als RR verkauft, er aus anderen Methoden zusammengestellt hat. Merkwürdig ist allerdings, dass er bereits 2004 im Reiki Symbole Buch in seiner Biografie auf Seite 588 schreibt, dass sein Wissen auf Rück Erinnerungen an frühere Leben als Hohepriester aus Lemuria, Ägypten etc. zurückgehen.

Methoden des Rainbow Reiki seit 2010:

Die jetzt im Lizenzvertrag benannte „Marayana Sayi“ ist ca. 2010 in den ersten Grad RR hinzu gekommen, die von Walter Lübeck als RR Depot-Ganzbehandlung mit integrierter Wirkungsverstärkung erklärt wird.
Bei der Marayana Sayi handelt es sich um eine Anwendung, in der man sich nach einer Initialanwendung, die wenige Minuten dauert, ca. 20 Minuten hinlegt und danach 2 Glas Wasser trinkt.
Die Methode basiert auf einem Buch namens „die 20 Minuten Pause“ von Ernest L.Rossi, in dem beschrieben wird, dass alleine sich 20 Minuten hinlegen, enormes für den Menschen bewirken kann. Wenn ich jetzt noch 2 Glas Wasser trinke, führt das auch ohne die besagte Marayana Sayi Anwendung zu großen Erfolgen in Bezug auf Erholung, wie im Buch beschrieben.

Bei der „Falayna Say“ ebenfalls aus 2010 im 2. Grad RR handelt es sich um eine spezielle Art der Fernanwendung. Damit ist ein „Gefühlsdownload“ möglich.
Ganz unabhängig was das noch mit Reiki zu tun hat, kann man sich das so vorstellen, dass man nach der Anwendung, auf die Ressource eines nützlichen Gefühls in einer Problemsituation zugreifen kann.
Dieses Herunterladen von Gefühlen erinnert sehr stark an die in den 90-er Jahren entwickelte Technik namens ThetaHealing ®, in dem man ebenfalls über ein „Eingeben eines nützlichen Gefühls", einem „Gefühlsdownload“ eine neue gewünschte Veränderung zur Problemlösung einsetzt.

Bei beiden im Lizenzvertrag benannten Inhalte, namens „Marayana Sayi“ und „Falayna Say“ handelt es sich um Methoden, die laut Walter Lübeck`s Lizenzvertrag aus Lemuria stammen. Jedoch sind bei beiden eindeutig Ursprünge in unserer hiesiger Zeit vorhanden und zu finden. Da frage ich mich schon, warum das überhaupt möglich ist, dafür eine eigene Marke anzumelden? Und zu sagen, dass das das eigene geistiges Eigentum ist?

Monika, also ehrlich, ich finde hier viel eher, dass genau das auf Walter selber zutrifft, was er Dir vorwirft:
MonikaMeyer hat geschrieben: In den bisherigen Schriftsätzen hat der Anwalt von WL mir mehrfach vorgeworfen, ich würde das geistige Eigentum/das Urheberrecht (der Rainbow – Anteil) seines Mandanten nicht achten, nicht akzeptieren, sondern sogar als mein eigenes ausgeben (RA Engel,Schreiben von 2.9.16).
Und - apropos - ich denke schon, dass das Richter der heutigen Zeit beschäftigen könnte!

Vielleicht fällt dem ein oder anderen Leser noch weiteres dazu ein, was er dazu beitragen könnte?

Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben:Hi Kanji,
da hast du Recht. Eigentlich geht es in dem Verfahren um die Nutzung der 4 eingetragenen Marken. So sahen das die Richter der 1. Instanz auch und haben entsprechend geurteilt.

Es war aber WL, der immer wieder versucht hat, auch das Urheberrecht auf seine Seminar- und Ausbildungsinhalte mit Verweis auf die permanente Weiterentwicklung als „sein geistiges Eigentum“ ins Spiel zu bringen, um darüber die Lizensierung seines Systems zu begründen. Vermutlich in der Hoffnung, dass ein Gericht diese Situation rechtlich verifiziert.
Dagmar Stier hat geschrieben: Einerseits kann man dadurch sehr schön zu ihm aufblicken, weil er „soweit entwickelt ist“, dass er diese Fähigkeit überhaupt hat. Das tut einem ganz bestimmten Ego garantiert ganz gut und setzt dieses automatisch in eine „höhere Position“. Aber dadurch dass nichts nachvollziehbar ist, bleibt einem gar nichts anderes übrig, als zu glauben.

Andererseits riecht das für mich förmlich danach, dass Walter vermeiden wollte, dass es noch einen Lehrer gibt - außer ihm selber, (siehe Reiki-Linie über ihm - Brigitte Müller, verstorben), zu dem man gehen könnte …

Also .....

so wie ich das nach alldem, was ich hier so lese, sehe, dürfte es bei der Lizensierung möglicherweise genau darum drehen:
Es sind eben nicht die Inhalte geschützt, denn diese sind von anderen Menschen entdeckt worden oder zum Teil uralt (aber als Wirkweise immer noch gültig).
Dies würde bedeuten, es sind lediglich die Begriffe "RR", "WL" oder "nach WL" und die Namen und Symbole, die WL eingeführt hat, geschützt.
Die eigentlichen Techniken, wie NLP oder was auch sonst noch, bleiben davon unberührt.

Er zeigt mit seinem Vorgehen im Grunde genommen nur, was jeder einzelne von euch auch tun könnte, und zwar ganz gleich welcher Lizenzstufe man mal zugestimmt hat.
Man kümmere sich mal intensiv um die grundsätzlichen Techniken (und da schlage ich mal vor, man tut das bei einem "Fachmann", der sich ausschließlich mit dieser Technik beschäftigt und eben gerade nicht bei WL, der selbst schon ein kaum zu durchschauendes Mischmasch daraus gemacht hat) und schaue, was diese Technik selbst bei einem bewirkt. Dann stellt man nämlich fest, dass unterschiedliche Menschen, die unterschiedliche Probleme mitbringen, mit der gleichen Technik ein Ergebnis erzielen können, das nach außen hin sehr unterschiedlich aussehen kann, aber dennoch nach innen hin, die gewünschte Wirkung haben.

Wir alle haben fünf Sinne. Aber bei jedem Menschen gibt es eine unterschiedliche Gewichtung, wie diese Sinne genutzt oder angesprochen werden. Der eine muss etwas sehen um es gut abspeichern zu können, der andere muss es hören, wieder andere kommen (in bestimmten Bereichen) mit schmecken und riechen zum Ziel und es gibt noch das Berühren.
Alle diese Sinne sind für uns verfügbar, aber nicht immer gleich wichtig.
Beim NLP geht es z.B. unter anderem darum herauszufinden, mit welchen Bedeutungsinhalten ein Wort bei einer einzelnen Person verknüpft ist.
Wenn jemand bei dem Wort X wie von der Tarantel gestochen aktiv wird und er das abstellen möchte, muss er das Wort X mit einem anderen Bedeutungsinhalt verknüpfen lernen, so dass er ruhig und gelassen bleiben oder werden kann.

Man kann aber auch den Bedeutungsinhalt beibehalten und diesen mit einem anderen Wort oder Symbol besetzen. Und genau das hat WL getan indem er eine Technik beibehalten hat, ihr aber einfach einen zuvor nicht benutzten Namen und ein zuvor nicht benutztes Symbol zugewiesen hat. Und auch nur der Name und das Symbol sind daher geschützt.

Dies kann jeder einzelne von euch genauso machen.
Die Technik beibehalten, ihr einen eigenen Namen und ein eigenes Symbol zuweisen und RR oder WL bei dem, was ihr dann lehrt mit keinem Wort mehr erwähnen.
Dann wird auch klar, wie sinnlos diese ganze Lizensiererei ist. RR als würde sich unter zig verschiedenen Namen weiterverbreiten und der "Entdecker" bliebe unbenannt .... was natürlich wieder all jene "Hach-Gott-wo-bleibt-denn-da-die-Qualität-Schreier" auf den Plan rufen würden.
Die RRs reden ja sehr häufig von einen "Vaterkomplex".
Das scheinen genau diejenigen zu sein, die tatsächlich darunter leiden dürften.
Irgendwann kommt im Leben eines jeden Kindes der Moment, in dem es seinen Eltern sagen muss "ihr habt mir eine Menge beigebracht und dafür bin ich euch dankbar, aber was ich in diesem oder jenem Punkt tut, passt einfach nicht für mich (es ist für mich gelinde gesagt der letzte Sch... ) und darum muss ich in diesem Punkt jetzt meinen eigenen Weg gehen."
In dem WL sein RR so abschottet macht er genau das, was Eltern häufig mit ihren Kindern machen ... sie von anderen Einflüssen abschotten.

WL handelt derzeit nach der Devise "solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, machst du auch, was ich dir sage."
Und die, die sich von ihm nicht mehr vorschreiben lassen, was sie zu tun und zu lassen haben, werden mehr oder minder unsanft aus dem Nest gekickt.
Dies bedeutet, dass gerade diejenigen, die sich nicht mehr hinter ihn stellen, ihre (auch geistige) Freiheit erlangen.

Beim Usui Shiki Ryoho ist dies überhaupt nicht nötig.
Es wird einem gerade beigebracht, wie man diese Freiheit erreicht, ohne dass die Beziehung zu z.B. Lehrern deshalb schlechter werden muss und ohne, dass es diese "Einbrüche" gibt. Dies zu verinnerlichen dauert bei den Schülern eben je nach mitgebrachter Voraussetzung und derzeitigen Lebensumständen mal länger mal weniger lang und lässt sich einzig durch den Schüler beschleunigen, nicht durch den Lehrer.
Phyllis Furumoto lehnt eine Vermischung von Reiki mit anderen Techniken insofern ab, dass sie sagt, dass jede Technik oder Lehre ihren eigenen Wert hat und geschätzt werden soll.
Jeder Praktizierende kann auf seiner Persönlichen Ebene zusätzliche Techniken oder Lehren anwenden, aber wenn es um die Meisterschaft geht oder ums unterrichten, legt sie großen Wert darauf, dass Reiki als Lehre verstanden wurde und nicht vermischt mit etwas anderem unterrichtet wird. Dennoch ist jeder frei, sich auch für den persönlichen Gebrauch dieser anderen Techniken zusätzlich zu bedienen. Es soll nur jeden klar sein, dass das eine nicht zwingend etwas mit dem anderen zu tun haben muss.

Von daher ist es schon seltsam, dass WL einen erst mal in diese "Abhängigkeit" bringt, damit man sich später wieder daraus befreien soll, denn dies haben wohl alle erwachsenen Menschen schon mal hinter sich gebracht. Eine Art Auffrischung mit den gleichen Mitteln halte ich nicht für sehr gelungen.

Und speziell zu Dagmar noch eine Anmerkung:
Es geht ja in spirituellen Praktiken und ganz besonders bei Reiki auch immer wieder um die Frage der Linie.
Und diese Linie setzt sich quasi in die Vergangenheit fort.
Das heißt, da Brigitte Müller nun verstorben ist, wende man sich bei Fragen an denjenigen, der Brigitte Müller eingeweiht hat ... und das war Phyllis Furumoto.
Allen, die sich bei RR gerade irgendwie fragen, wie es denn wohl weitergehen soll, denen möchte ich doch man empfehlen, sich die Global Reiki Webinars anzusehen (sind allerdings in englischer Sprache).
Und auch zur Frage der Linienträgerschaft und Großmeisterschaft noch eine Anmerkung.
In dem Buch "Reiki Startup" wird ein Reikizentrum erwähnt, dass sich auch noch ganz besonders um Einweihungen in Großmeistergrade kümmert.
Meister und speziell Großmeister, sind zwei Titel, in die man nicht im spirituellen Sinn "ausgebildet" werden kann.
Meister wirst du, wenn dein Meister und der Kreis der Meister, die bereits durch ihn eingeweiht wurden, dich als Meister anerkennen und erst danach erfolgt die formale Unterweisung, wie man Schüler einweiht.
Und ein Großmeister ist spirituell gesehen derjenige, der nach dem Tod eines des Linienträgers aus dem Kreis der Meister dazu auserkoren wird diese Linienträgerschaft anzutreten.
Es ist nichts, was man erlernen, erwerben oder sich selbst verleihen kann. Es geht um ein Ansehen der Person in einer Gemeinschaft.
Aus der Gemeinschaft der Reikipraktizierenden hat WL schon relativ früh ca. Ende der 80erJahre zurückgezogen.
Kein Wunder also, dass er selbst sagt, es seien nur noch 2-10 % Reiki in seinem Stil enthalten. Dass er seinen Stil XXXReiki nennen darf, liegt einzig und allein an der Tatsache, dass der Begriff Reiki nicht geschützt werden kann, womit sich der kreis dieses langen Posts dann wieder schließt.

LG Kanji

PS: Frank, ich weiß nicht, ob das alles hier schon wieder nicht mehr eng genug am Thema ist, für mich ist es das. Wenn du das anders siehst, sei bitte so gut und verschiebe den Post.
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Dagmar,

vielen Dank, dass du das Ganze mal chronologisch im Überblick gepostet hast. Das war auch für mich interessant, weil ich ja erst 2005 meinen RR 1. Grad gemacht habe und daher die Anfänge nicht kenne. Ich weiß von einer ganz „alten“ Meisterin, dass seine ersten Meisterausbildungen Ende der 90ger sehr schamanisch-lastig waren und nur wenig bis keine der heutigen RR-Techniken beinhalteten.

Die von dir angesprochenen Parallelen zu Techniken anderer Lehrer sind mir auch aufgefallen. Begriffe wie „Gefühlsdownload“ sind so ungewöhnlich, dass sie sofort ins Auge fallen, besonders, wenn auch noch ähnliche Ideen damit verbunden sind. Vianna Stibal praktiziert Theta-Healing in den USA aber schon seit 1998.

Ich muss meine Aussage bezgl. der ausgebildeten Meister korrigieren. Auf WLs Webseite steht unter: über Rainbow Reiki – „In meinem Institut erlernten bisher (Stand 2014) in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Argentinien, Brasilien, Spanien, den USA, Frankreich und Indien über 450 Rainbow Reiki-MeisterInnen in langfristig angelegten Berufsausbildungen ihr spirituelles Handwerk.“ statt der von mir gepostetenen Anzahl von 200 RR-Meistern (Quelle - Flyer WL, Stand 2014) . Äh :kratz:

Zur Erinnerung, derzeit sind auf seiner Webseite als lizensierten Meistern und Heiler 30 Personen aufgeführt.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben:Ich muss meine Aussage bezgl. der ausgebildeten Meister korrigieren. Auf WLs Webseite steht unter: über Rainbow Reiki – „In meinem Institut erlernten bisher (Stand 2014) in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Argentinien, Brasilien, Spanien, den USA, Frankreich und Indien über 450 Rainbow Reiki-MeisterInnen in langfristig angelegten Berufsausbildungen ihr spirituelles Handwerk.“ statt der von mir gepostetenen Anzahl von 200 RR-Meistern (Quelle - Flyer WL, Stand 2014) . Äh :kratz:

Zur Erinnerung, derzeit sind auf seiner Webseite als lizensierten Meistern und Heiler 30 Personen aufgeführt.
Hallo Monika,

wenn das stimmt, und vor allem, wenn WLs Zahlen korrekt sind, dann bedeutet das zunächst mal nichts anderes, dass noch nicht mal 7,5 % der von WL ausgebildeten Meister noch in diesem Stil arbeiten oder dessen Begrifflichkeiten nutzen (dürfen).

Und interessant daran ist auch, dass nachdem was ich so an Zahlen kenne, die Gesamtquote noch niedriger liegen dürfte.
Wenn, wie ich anderenorts gelesen habe, WL tatsächlich 2000 Meister ausgebildet haben soll, dann relativiert sich die Zahl zu den lizensierten noch weiter nach unten, nämlich auf 0,6 %, wenn ich da richtig gerechnet habe.

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Cielito »

Verstehe ich das richtig...?

Herr L benutzt 2-10% Reiki, 'spickt' Methoden von anderen Geistheilern/Schamanen u.ä. ab, kombiniert das alles mit dem bissl Reiki, begründet damit einen 'eigenen Reiki-Stil' und lässt sich DAS dann als geistiges Eigentum markenrechtlich schützen???
Und damit's nicht so offenbar ist, wird das auch noch als 'Rückerinnerungen' aus Lemuria verkauft... ???

Ich bin ehrlich gesagt baff.... Ich war an RR interessiert, weil mir jemand davon vorgeschwärmt hat, aber wenn ich das so lese....
Und es gibt tatsächlich Leute die darauf reinfallen und auch noch Lizenzgebühr dafür bezahlen?

Also, da hat ja schon so manch anderer wegen weniger Plagiat Amt und Würden verloren...

Hab ich das jetzt echt richtig so verstanden?


@ Reiki Kanji: ich persönlich finde deinen vorletzten Post sehr erklärend, besinnend und zum Denken anregend, ich hoffe, er bleibt hier. Vielen Dank!

LG (immer noch baff)
Cielito
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo,

besteht denn nach dieser ganzen Lizenzierungsgeschichte überhaupt noch eine Nachfrage nach RR? Ob sich die Leute noch bis zum Reikimeister einweihen lassen wollen ist für mich fraglich, zumal es bis jetzt nur 30 lizenzierte Personen gibt. Es ist wohl dann eher für die Leute, die es für den Hausgebrauch lernen wollen und nicht öffentlich auftreten wollen. Aber vielleicht ist es ja auch gewollt, dass es nur wenige Reikimeister gibt, damit es übersichtlich bleibt. :badgrin:
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Cielito »

Hi Emelie,

ich kann nur von mir selbst sprechen: ich hatte mich dafür interessiert, überlegt, da mal fortbildungsmäßig was zu testen. Wo ich aber jetzt das alles gelesen habe (sofern ich das richtig verstanden habe, ich bin immer noch fassungslos!)... man soll ja nicht vorschnell urteilen, daher werde ich das hier weiter interessiert verfolgen; mein Interesse ist aber schon mehr als abgeflaut. Selbst für Hausgebrauch.

Und liest man frühere Posts hier bezüglich der kommunikativen Methodik die dort offensichtlich gelehrt wird... Das scheint ja so, als ob das Thema 'abspicken und zu eigen machen' im RR auf dem Lehrplan steht.
Oder täuscht mich mein Eindruck?

Jedenfalls enttäuscht mich das in gewisser Weise, zum Glück bin ich nicht betroffen.
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