Rainbow Reiki Lizenzierung

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

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Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Danke, Topaz, für deinen Beitrag, wie wir das mit dem Sammeln gut organisieren können. Ich finde, das hört sich praktikabel und vertrauenserweckend an. Ich lese mich darüber in den nächsten Tagen näher ein.

Danke auch für alle anderen Beiträge und die weiterführenden Gedanken, dass ProReiki die Charakterisierung von Rainbow Reiki neu überdenken bzw. diskutieren sollte.

Ich finde es ziemlich schräg, dass es einerseits gemeinsame Werte gibt und alle charakterisierten Stilrichtungen auf Usui zurück gehen und andererseits Walter auf seiner eigenen Seite unter „Über Rainbow Reiki - Die Entstehung des Rainbow Reiki Systems“ schreibt, dass der Rainbow -Anteil 98 % ausmacht und nur 2 % davon Usui Reiki ist.

Weiterhin hat Monika gepostet, dass Walter Lübeck - sogar vor Gericht - Usui Reiki als „Ramsch“ bezeichnet.

Monika, weißt Du wie er dazu kommt, Usui Reiki als „Ramsch“ zu bezeichnen bzw. kannst Du das näher erklären?

Wenn das nämlich so wäre, dann sollte man das dringend mit ProReiki diskutieren!

Liebe Grüße Dagmar
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Guten Abend alle miteinander,

so ... nun ist mir aufgrund einer Fernsehreportage bewußt geworden, dass ich offensichtlich einiges in Sachen Patent- und Markenrecht anders verstanden habe als es ist. (Wo geht es in der Juristerei auch schon noch um Recht bzw. Gerechtigkeit oder gar Anstand ?)

Also ... die Sendung hieß "die Macht der Pharmaindustrie" oder so ähnlich und begann damit, wie es zu einer solchen Industrie überhaupt kam und wie diese Industrie dann soviel Macht bekam, wie sie heute hat.

Nach dem ersten Weltkrieg "boomte" die Wissenschaft, insbesondere die chemische und es entstanden "Chemiefabriken". Eine davon war Beyer. Auf deren Hof lagen mehrere große Fässer mit irgendeinem "Abfallprodukt" aus einer Herstellung. Der Chemiker Carl Duisberg experimentierte mit dieser Chemikalie und heraus kam dabei ein Mittel, das hervorragend gegen Schmerzen wirkte. Dieses Mittel wurde nun auf den Markt gebracht und verkaufte sich hervorragend und wurde von Ärzten befürwortet.
Das Mittel wurde unter dem Markennamen "Aspirin" verkauft und beworben und die Tatsache, dass die Fa. Beyer quasi kostenfrei an die Grundsubstanz kam, verschaffte ihr einen enormen Vorsprung. Die Fa. Beyer soll nie ein Patent auf den eigentlichen Wirkstoff "Acetylsalicylsäure" gehabt haben und hat ihn auch heute nicht. Diese Schmerzmittel werden von vielen Firmen weitaus preiswerter angeboten, aber da der Markenname weiterhin aggressiv und nachhaltig beworben wird, ist "Aspirin" schon quasi zum Synonym für alle Schmerzmittel mit dem Wirkstoff ASS geworden.

Im Laufe der Zeit bildete sich aus verschiedenen Chemie-/Pharmafirmen ein Konsortium namens IG Farben, das während der NS-Zeit Versuche mit ihren Erzeugnissen an KZ-Insassen vornahm, nach den Entnazifizierungsverfahren mit geringen Strafen für diese Taten davonkam und später einfach weitermachte ... z.T. unter anderen Firmennamen.

Im weiteren Laufe der Zeit wurden nun in der jungen Bundesrepublik Gesetze zur Arzneimittelprüfung erlassen und man brauchte natürlich auch menschliche Probanden. Die fand man dann in der damaligen DDR. Dort erhielten die Regierungsverantwortlichen pro Probanden 3800 DM, die sie natürlich gern nahmen, und in den Krankenhäusern anordnen ließen, dass nun dieses oder jenes Medikament verordnet werden solle. Und da damals fast alles, was aus dem Westen kam als gut galt, nahmen die Patienten es sogar freiwillig, allerdings ohne zu Wissen, dass sie Testpersonen waren.

Später sollten alle Arzneimittel, die nicht durch die nun gängige Prüfungen gegangen waren, nachgeprüft werden und eine Nachzulassung erhalten.
Dagegen haben sich die Pharmas dann gewehrt, wohl wissend, dass diese Mittel schon lange nicht mehr auf dem Stand der Wissenschaft waren.
Noch perfider ist, dass die Pharmas, die Preise für ihre Produkte selbst gestalten konnten.
Medikamente waren rar, insbesondere noch zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg.
Der Arzt verschrieb nun das Medikament und der Verbraucher oder die Krankenkassen mussten diesen Preis zahlen.
Erst später wurde Einwände hinsichtlich der Kosten erhoben. 1988 wurde unter dem Gesundheitsminister Seehofer ein Gesetz namens AMNOG verabschiedet und noch später wollte Kanzler Schröder noch mal an die Sache ran.
Vor allem deswegen, weil immer ersichtlicher wurde, dass die "Weiterentwicklungen" bestimmter Medikamente in ihrer Wirksamkeit schlechter waren bzw. zumindest nicht besser, sollten diese ständigen Neuentwicklungen nicht mehr verordnet werden, bis der Nachweis erbracht wurde, dass sie auch tatsächlich besser sind.
Natürlich wieder ein Aufschrei bei den Pharmas.
Und dann kamen die Druckmittel: es seien ja sehr hohe Entwicklungskosten, dann müsse man halt im Ausland produzieren und deutsche Standorte dicht machen, was dann natürlich bedauerlicherweise eine Menge Arbeitzplätze vernichtet. Und schon wurden die Politiker handzahm.
Derzeitige Regelung soll es wohl sein, dass im ersten Jahr die hohen Preise von den Kassen gezahlt werden, danach muss der Nutzen gegenüber den anderen Mitteln ermittelt werden und der Preis angepasst werden.
Und deswegen stehen die Pharma-Vertreter jetzt Schlange um Ärzten und Apothekern in den Allerwertesten zu kriechen, damit diese gerade in ersten Jahr dieses teure Produkt verschreiben und es sich etabliert und alte, genausogute Mittel verdrängt.

So ... entschuldigt diesen langen Exkurs, aber die Sendung war 45 Minuten lang und es wurde noch über sehr viel mehr an Verwicklungen berichtet.

Was heißt das nun Für R...R... ?
Es könnte heißen, dass all das was da getan wird vollkommen legal ist.
Herr L... betreibt Marketing für seine Marke und unterliegt damit aber eben auch den "moralischen" Gesetzmäßigkeiten dieses Buisiness.
Letztendlich bezahlen die "Rainbows" enorm viel Geld dafür, nur um sein Produkt verkaufen zu dürfen.
So wie es in der Versicherungsbranche mittlerweile auch üblich ist. Ein Versicherungskaufmann wird bei einer Versicherung als freiberuflicher Mittarbeiter angestellt und bekommt für jeden Vertrag den er Verkauft eine Provision. Je mehr Geld der Vertragsabschluß in die Kassen der Versicherung spült, um so höher die Provision.
Ganz so ist es bei R...R.... wohl noch nicht.
Aber hat mal einer ausgerechnet, wieviel Geld all die was-weiß-ich wievielter-Dan-Meister im Laufe seines Reiki-Daseins in die Kassen von R...R... gespült hat. Und all die anderen Eingeweihten noch zusätzlich ?
Und nun wird es für solche Klagen ausgegeben und wie früher mal behauptet, sei ja auch viel Geld für die Weiterentwicklung ausgegeben worden.
Wo ist den da noch ein Unterschied im Handeln und Argumentieren einer Großkonzerns erkennbar (insbesondere, wenn man R...R... nicht praktiziert und kennt) ?

Mittlerweile werden wir alle sowohl von der Pharmaindustrie, als auch von der Lebensmittelindustrie (die nämlich mit all den Zusätzen, ob nun nützlich oder nicht auch solche Gesundheitsversprechen macht) und auch anderen Wirtschaftszweigen verhohnepiepelt.

Ich glaube, die meisten Menschen haben mal mit Reiki begonnen, weil sie mehr und mehr gespürt haben, dass in unserer Gesellschaft irgendwas falschläuft. Und sie wollten u.a. auch herausfinden, was das ist und was man ändern muss, damit es sich alles wieder "besser anfühlt".
Die wenigsten dürften sich doch gleich nach einer kompletten und noch dazu so teuren Berufsausbildung umgesehen haben. Die wenigsten dürften ja auch gar nicht gewußt haben (zumindest nicht am Anfang) was für einen Kostenrattenschwanz das mit sich zieht. Und von dem ausbildenden Meister dann ein Leben lang abhängig bleiben, wollte wohl auch niemand.
Nur, wenn man immer mehr und mehr Geld in eine Sache, die ja vielleicht auch gar nicht schlecht ist, hineinsteckt, möchte man auch beim nächsten Schritt nicht sagen "Ich mach jetzt nicht weiter", so wie Monika es dann getan hat.

Ich erinnere mich noch wie euphorisch Herr L... mal anfangs gepostet hat, dass jetzt, wo es ja einen Berufsverband gebe, müsse sich die Politik anhören, was die Reikianer wollen.
Was war das Ziel ?
Reiki durch die Krankenkassen bezahlen zu lassen und dann genau wie es bei den Medikamenten ist, die "No-Names" dadurch zu schwächen, dass er das Markenprodukt hat/ist ?
PROReiki, ohne dass dieser Verband etwas davon ahnt, vor seinen Marketing-Karren spannen ?
Ich habe definitiv keine Antworten auf diese Fragen und kann Herrn L..., da ich ihn nicht kenne, auch nicht einfach was unterstellen.
Aber der einzige, der diese Fragen klären kann, ist er.

Vielleicht ist ihm das gar nicht bewußt gewesen, dass es mal jemand so sehen könnte und vielleicht war das auch gar nicht seine Absicht, aber wie gesagt, das weiß nur er allein.

Wer dieses Marketing nicht mehr unterstützen möchte, sollte sich auch klar machen, dass das Netz so ziemlich alles speichert. Und je häufiger ihr einen bestimmten Markennamen eingebt, um so weiter oben erscheint er bei Tante Goog ....le auf der Einkaufsliste.

Es ist schon fast so, wie bei Harry Potter ... "der dessen Name nicht genannt werden darf" ... damit das Gehirn oder die Tante G ihn irgendwann vergißt.

Die Rainbows haben nun die Wahl, ob sie moralische Bedenken anerkennen und annehmen wollen oder nicht.
Jeder, der weitermacht, stützt diese Marke. Leider hat jeder, der nicht mehr weitermacht, ein hohes Lehrgeld bezahlt und ärgert sich zunächst mal berechtigterweise.
Aber "Gerade heute ärgere dich nicht" und "verdiene dein Brot ehrlich" sollten ja auch im R....R... gelehrt worden sein und dort Gültigkeit besitzen, da es ja wie von Herrn L... selbst angegeben wird, auf dem alten -ich nenne es mal- Usui Shiki Ryoho basiert.
Und schließlich wurde Herr L.... von Frau Müller in diesen Stil eingeweiht und diese wiederum von Frau Furumoto.

So ... nun nochmal sorry für den langen Salmon, aber das musste mal aus mir raus. :oops: :D

LG Kanji
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Und nur nochmal als Quintessenz:

offensichtlich scheint es so zu sein, dass man "Einzelsubstanzen" oder "Einzelmethoden" sofern sie nicht patentiert sind, nehmen darf, sie zusammenmischen darf und hinterher untereinem Markennamen schützen lassen darf.

Jeder darf diese Einzelteile oder auch das ganze nutzen, aber eben nicht unter dem Markennamen.

Ach ja .. noch ein Pharma-Beispiel:
Dolormin: Wirkstoff Ibuprofen, Zusatzstoff mit behaupteter toller Wirkung Lysin (ob patentiert oder nicht, keine Ahnung).
Jede Ibuprofen-Packung ist deutlich günstiger als die Marke.

Und bei jedem Spülmittel, Waschmittel etc ..... das gleiche Prinzip.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Um die juristische Überlegung komplett zu sprengen... Es macht einen Unterschied ob jemand eine Marke oder ein Patent hat (zum Beispiel auf ein Medikament)...

Ach ja... Ein weites Feld
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Topaz,

in besagter Sendung wurde berichtet, dass das Patent sich wohl auf den Wirkstoff bezieht und in Deutschland sollen die Patente nach 12 auslaufen. Dann dürfen auch andere diesen Wirkstoff in ihren Mitteln benutzen.

LG Kanji
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Ich hoffe, ich darf den link hier so einstellen, wenn nicht, bitte löschen.
Leider ist nur die Vorankündigung und der Sendungsinhalt widergegeben. Die eigentliche Sendung habe ich nicht gefunden, aber wen es interessiert, kann ja suchen gehen ... :)

http://www.daserste.de/information/repo ... 1-100.html

Irgendwo lief sie nochmal auf "Alpha" da hatte ich sie kürzlich aufgenommen.

LG Kanji
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drömpa
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Zweifel an der Charakterisierung bei ProReiki

Beitrag von drömpa »

Topaz hat geschrieben: Was die Anerkennung als charakterisierten Stil betrifft ist mir das bei ProReiki gar nicht transparent. Gibt es da ein Verfahren? Kennt das Jemand? Ich vermute mal (ganz böse), dass das einfach die Stile der Gründer sind.

Zuletzt an Dich die Frage zu Jikiden: Sind Deine offenen Fragen (da gab es ja mal einen Thread) geklärt oder sollte man das nochmal wieder beleben?
Topaz
Hallo Topaz,

wenn man keine Ahnung hat … einfach mal informieren.

Natürlich gibt es ein festgelegtes Verfahren für die Charakterisierung der Reiki-Stile bei ProReiki. Das Verfahren wurde ganz am Anfang festgelegt. Ein Ausschuss ist damit beauftragt. Die Arbeit des Ausschusses wird als Empfehlung an den Rat weitergegeben. Und der Rat stimmt dann darüber ab, ob ein Reiki-Stil in die Liste der charakterisierten Stile aufgenommen wird.

Das Verfahren ist erprobt. Nicht jeder Antrag wird positiv beschieden. Dieses Verfahren dient nicht einer Auf- oder Abwertung eines Reiki-Stils. Es ist ein internes Verfahren, das die spätere Aufnahme der Mitglieder beschleunigt. Mit Qualität der Lehre hat es nichts zu tun.

Die Arbeitsgruppe wird von Oliver Klatt geleitet. Seine Expertise in diesem Bereich ist unumstritten.

Zum Beispiel wurde als letzter Stil Shingon Reiki erfolgreich charakterisiert. Weil es damals eine nachweisliche Lehrer-Linie des Begründers Mark Hosak zu Usui gab. Damit ist es als Usui-Reiki bei ProReiki eingestuft. Shingon-Reiki-Schüler können sich so bei der Anmeldung auf ihren Linienhalter Mark Hosak berufen und werden schneller aufgenommen, weil nicht die ganze Reiki-Linie überprüft werden muss. Solange sich die Linie nicht ändert, muss da auch nicht neu bewertet werden.

Beim Jikiden ist die Lage eindeutig. Chiyoko Yamaguchi hat bei Hayashi gelernt. Mehrmals hat sie am Shoden/Okuden teilgenommen. Davon gibt es auch Fotos (damals extrem schwer zu retuschieren). Wenn jetzt ein besonders schlauer Reikiforscher nachprüfen will, ob sie von Hayashi offiziell die Lehrerlaubnis erhalten hat (analog zur Beglaubigung Takatas) oder nicht, dann rührt dies nicht an ihrer Linie. Die ist eindeutig. Bei der Flucht aus den besetzten Gebieten in China ging ihre Urkunde verloren. Alle Menschen, die sie kannten, haben ihr vertraut. Ihre Verwandschaft stellte ebenfalls Shihane aus der Hayashi-Linie, welche Chiyoko kein einziges Mal in Frage stellten. Ich finde, ein Mensch sollte in seinem Handeln beurteilt werden und nicht durch historisierende Akademiker anhand von „fehlenden Beweisen“.

Frank Dörr kennt das Verfahren bei ProReiki. Und er kennt auch den Unterschied zwischen einer Anerkennung und einer Charakterisierung. ProReiki erkennt keine Stile als Usui-Reiki an. Diese Autorität strebt ProReiki nicht an. Denn darum geht es einem Berufsverband nicht.

In den Grundsätzen steht unter dem Punkt 5:
"5.3 Die Aktivierung wird von einem Reiki-Lehrer auf der Basis überlieferter Symbole in persönlicher Anwesenheit vorgenommen. Als Teil der Aktivierung werden die Hände eingestimmt, damit diese zur Anwendung eingesetzt werden können. Der die Aktivierung vornehmende Reiki-Lehrer muss in einer auf Mikao Usui zurückgehenden Ausbildungslinie als Reiki-Lehrer ausgebildet worden sein und die Aktivierung erhalten haben. Dabei muss jede Aktivierung in der Ausbildungslinie in persönlicher Anwesenheit durchgeführt worden sein. Hierdurch wird die Weitergabe der Essenz von Reiki gewährleistet. Die Ausbildungslinie des Reiki-Lehrers muss für die Ausbildungsteilnehmer ersichtlich sein."
hxxp://www.proreiki.de/proreiki-der-berufsverb ... r-proreiki

Nicht mehr und nicht weniger.
Ich hoffe, ich konnte damit das Dunkel etwas erhellen.
Bei Fragen zu ProReiki stehe ich gerne zur Verfügung

Patrick Lankau
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Meiji Tenno
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Guten Abend Herr Lankau,

wie immer gilt "Hito ni shinsetsu ni", aber zurück zum Thema.

Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen, die sowohl sehr interessant und aufschlussreich sind, aber doch meine These der Intransparenz bestätigen: Wo erfahre ich denn als Außenstehender all diese Dinge? Wo legt denn ProReiki seinen Standpunkt dar, dass es zwar Stile charakterisiert, aber nicht als Autorität zur Anerkennung anstrebt? Wo wird denn erwähnt, dass ProReiki einen Ausschuss dafür gebildet hat? Wo steht denn, nach welchen Maßgaben dieser Ausschuss berät? Wo steht - zum Beispiel in der Satzung - dass ProReiki für Spezialthemen Ausschüsse bildet? Wo sind diese Ausschüsse aufgelistet, z.B. mit den Themen und Leitern? Welche Bindungskraft haben die Beschlüsse? Kann man dagegen vorgehen? Zum Beispiel auf einer Mitgliederversammlung? Und zurück zum Thema Charakterisierung von Rainbow Reiki: Inwiefern wird nach außen transparent, dass man sich um das Thema kümmert und noch einmal neu berät, wie man denn damit umgeht, dass ein Meister sich von Usui-Reiki so weit verabschiedet hat?

Und wenn Ihre Antwort sein sollte, dass man dies auf den Jahreskongressen bzw. im persönlichen Austausch mit Mitgliedern oder vergraben in den Newslettern erfährt, dann ist meine These bestätigt.

Dass ist an sich nicht schlimm, denn meine These bezieht sich nur auf die Vergangenheit. ProReiki kann sehr leicht diese Transparenz herstellen.

Nun habe ich verstanden, dass es bei der Charakterisierung nicht um eine Qualitätssicherung geht, sondern die Aufnahme der Mitglieder vereinfacht werden soll. Ein ehrliches Statement für einen Berufsverband: Der Berufsverband möchte möglichst viele Mitglieder haben und charakterisiert deshalb die Stile, damit die Mitglieder teilnehmen. Wollen Sie das wirklich so sagen?

Ich könnte mir vorstellen, dass das nun für viele Rainbows (die nun gerichtlich angegangen werden) sehr bitter klingt. Es ist super, dass sie dabei sind, aber leider findet der Berufsverband keine Möglichkeit gegen dieses Gebahren vorzugehen. Es zeigt sich doch, dass hinter einem wesentlichen Einigungspunkt aus der gemeinsamen Presseerklärung vom 22.4.2014 ein deutliches Fragezeichen gemacht werden muss. Dort hieß es, "Das RR-Lizensierungsprogramm greift nicht rückwirkend." Und das stimmt offensichtlich nicht. Auch hier könnte ProReiki deutlich mehr Flagge zeigen und die Mitglieder unterstützen.

Und ich kann nur wiederholen, was hier schon mal gesagt wurde: Das sollte in ProReiki diskutiert werden.

Möglichkeiten, eine Unterstützung zu zeigen gibt es viele: Ausschluss aus ProReiki, Unterstützung eines Markenrechtsverfahren zur Löschung der Marken ProReiki und Walter Lübeck, De-Charakterisierung von Rainbow Reiki, kostenlose Neu-Weihe für vormalige RR-Lehrer (und -Praktizierende), die nun ihrer Existenz beraubt werden, Beauftragung eines Anwalts für Muster-Texte auf Webseiten, damit diese nicht mehr das Markenrecht verletzen, etc. pp.

Ja, ich weiß nicht, was davon im Hintergrund vielleicht sogar passiert. Nach außen sieht man aber, dass ProReiki zwar nicht in Diskussionen zur Lizensierung eingreift aber dann umso deutlicher reagiert, wenn der Verband selbst hier am Rande kritisiert wird.

Vielleicht kriegt man im Tagesgeschäft eines Verbands so etwas auch nicht mehr mit. Vielleicht hilft das ja, es darum hier mal deutlich zu artikulieren.

Ich wünsche noch eine gute Nacht

Topaz
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drömpa
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Transparenz

Beitrag von drömpa »

Hallo Topaz,

ich bin ganz Ihrer Meinung, der Ton macht die Musik. Es ist eine Freude, sich mit eloquenten Menschen auseinanderzusetzen.

ProReiki – der Berufsverband e. V. ist ein Dachverband. Unsere Arbeit ist extrem transparent. Wir sind unseren Mitgliedern gegenüber verpflichtet, unsere Arbeit im Vorstand sehr genau darzustellen. Wer sich dafür interessiert, der kann beim Jahreskongress an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Dort wird der Vorstand seinen Bericht für das Jahr 2016 vorlegen. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, sich kritisch mit unserer Arbeit auseinander zu setzen. Unser Programm bietet eine Menge Gelegenheit, sich in jeder Form einzubringen. Auch als Gast.

Für mich ist es immer wieder befremdlich, wenn jemand versucht andere vor seinen Karren zu spannen. ProReiki müsste mal, sollte mal, usw.

Sie schreiben über ein Thema, das bereits viel Aufregung und Leid in die Reiki-Gemeinschaft gebracht hat. Wo ist Ihr Anteil daran? Was haben Sie mit Walter Lübeck zu tun? Wo ist Ihr Berührungspunkt mit dem Thema? Das interessiert mich.

Ich möchte zum Thema Rainbow Reiki/Lizensierung keine persönliche Meinung abgeben. Mir geht es darum, Ihre Ideen zu ProReiki aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Lankau
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Dagmar:

Hier genau zeigt sich das Problem mit Walters Art die Begriffe Reiki und Rainbow Reiki zu benutzten: auf seinem Flyer zur Messe in Saarbrücken 2010 spricht er von 400 Rainbow Reiki Meistern und von Hunderten von Schülern und Heilern, die gutgehende Praxen hätten. Dass er dann bis 2014 nochmal 50 weitere Meister ausgebildet hat, halte ich für übertrieben, aber möglich. Nur macht er hier keinen Unterscheid zwischen vorher und nachher, denn nach seinen jetzigen Aussagen wären die ersteren nur noch Reiki Meister und die wenigen später ausgebildeten die tatsächlichen Rainbow Reiki Meister . Auf seiner Webseite sind derzeit 30 RR-Meister (national und international) aufgeführt. Je nachdem, ob es ihm nützt, wird der Begriff Rainbow Reiki mal so oder so von ihm verwendet.

Den Begriff „Ramsch“ hat er vor Gericht in dem Zusammenhang mit der Darstellung seiner Qualitätsstandards verwendet. Im Sinne von - bei mir ist alles toll und qualitativ super, während das Usui Reiki zu einem „Ramschpaket“ verkommen ist, bei dem jeder machen kann, was er will.
Er hat es in ähnlicher Weise dem Gericht vorgetragen, wie es sein Anwalt im Schreiben vom 2.9.16 bereits vorgetragen hat:

„Zum besseren Verständnis der Begriffe selbst sei kurz weiter ausgeführt. Rainbow Reiki geht
inhaltlich in jeder Hinsicht weit über das sogenannte traditionelle Usui Reiki hinaus. Im
tradionellen Usui Reiki gibt es keine Qualitätssicherungen und keinen einheitlichen Standart.
Das Usui Reiki besteht aus zwei Schüler-Graden und einem Lehrer-Grad mit jeweils einem
Seminar. Im Rainbow Reiki dagegen gibt es klare Qualitätsnormen, Prüfungen über 20
Seminare und drei Meistergrade {1. bis 3. Dan). …..

Der Kläger hat über 15.000 Menschen in der Anwendung des Reiki und Rainbow Reiki
ausgebildet, wobei sich diese Zahl nicht auf Lehrerausbildungen bezieht, sondern auf die
Ausbildung in der Anwendung. Die Ausbildungen erfolgen seit dem Ende der 80er Jahre,
sind aber natürlich einem erheblichen fortlaufendem Wandel vom Inhalt her unterlegen.
Seminare zum Thema "Reiki" gibt der Kläger bspw. seit 1989. Erst in den 90er Jahren
begann der Kläger mit der Ausarbeitung und Entwicklung des "Rainbow Reiki" und gab
1994 entsprechend betiteltes Buch hierzu heraus, sowie begann Seminare zum "Rainbow
Reiki" zu geben. Damals waren viele Inhalte noch ein "erweitertes Usui Reiki", d. h. diese
Inhalte beruhten auf den von Mikao Usui eingeführten Einweihungsritualen für die drei
Grade/drei Ausbildungsstufen, die vier Symbole und Mantren. Ab Ende der 90er Jahre führte
der Kläger kontinuierlich weitere Symbole und Mantren in das von diesem gelehrte System
ein und erweiterte dementsprechend die Einweihungsrituale zu den Seminaren, da die
Symbole und Mantren per Einweihung vermittelt werden. Diese Erweiterungen stellen das
geistige Eigentum des Klägers dar, denn diese wurden von diesem selbst geschaffen. Das
"Rainbow Reiki" System ist daher nicht statisch, sondern wird ständig durch Forschung und
Entwicklung weiter erweitert. Aus eben dieser Tatsache heraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit einer laufenden Fortbildung, welche damit natürlich insbesondere die Lehrer
betrifft, die "Rainbow Reiki" lehren wollen.

Noch vor der Ausbildung der Beklagten bildete der
Kläger zur Qualitätssicherung zunächst eine informelle Gruppe, die auch in dem
Ausbildungsvertrag erwähnt ist. Die Beklagte hat sich dieser Gruppe nicht angeschlossen
und hatte daher schon damals kein Interesse an einer Qualitätssicherung und Fortbildung.
Soweit dem Kläger bekannt, hat die Beklagte den Ausbildungsstand von 2009 bzw. 2010
und deren Kenntnisstand ist damit schlicht veraltet.


Anmerkung von mir: Keine Ahnung, wovon hier gesprochen wird.


Kurz nach dem Jahr 2010 plante der Kläger eine Neuordnung des Ausbildungssystems und
erweiterte die Ausbildungen und Seminare um zahlreiche Inhalte, die der Kläger bis dahin
nur selbst vermittelt und/oder angewendet hatte. Die Inhalte der Seminare wurde stark
erweitert und teilweise auch völlig neu gefasst. Neben diesen Änderungen sind heute
insgesamt 13 Rainbow Reiki Einweihungs-Seminare geschaffen, die zu dem Standard-
Ausbildungsprogramm des heutigen 1. und 2. Dan des Rainbow Reiki gehören, von denen
die Beklagte folglich mangels jedweder Fortbildung überhaupt keine Kenntnis hat. Selbst die
vier Einweihungs-Seminare, die zum Inhalt der damaligen Ausbildung der Beklagten
gehörten haben bis zu 50% neue Inhalte, die die Beklagte nicht gelernt hat. Da die Gruppe
zur Qualitätssicherung nicht alle Schüler erreichte, begann der Kläger ab ca.
2011 mit der Planung eines rechtlich abgesicherten markenrechtlichen Schutzes der
zentralen Begriffe des "Rainbow Reiki". Mit dieser Veränderung muss die Beklagte letztlich
leben. Entweder schließt diese sich dem System an oder aber die Verwendung der
geschützten Marken bleibt deren geschäftlichen Verwendungsbereich entzogen. Die
Beklagte selbst mag sich hier entscheiden.“

Topaz:

Ich denke, bis 2010 war in Walter Ausbildung noch deutlich mehr Usui Reiki drin als heute. Insofern stimmt seine Aussage, dass er auf Basis Usui Reiki ausgebildet hat mit Rainbow – Ergänzungen. Heute sieht das, auch nach seinen eignen Aussagen, völlig anders aus. Ich glaube, nach den Beschreibungen, die er selbst liefert, hat sein System mit Reiki nur noch dem Namen nach zu tun. Seine Einweihungen waren damals schon stark verändert und dürften es heute noch stärker sein.
Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Guten Tag zusammen,

@PL:
Wir haben offensichtlich unterschiedliche Auffassungen zu Transparenz. Ich bezweifle gar nicht, dass ProReiki transparent an den Vorstand berichtet und man auf dem Jahreskongress viel wichtiges erfährt. Es geht mir darum, dass z.B.
a) relevante Arbeitsformen (z.B. in Form von Ausschüssen) eben nicht nach Außen hin transparent sind. Wenn man sich fragt, ob ProReiki was für einen ist, dann sollten diese Dinge auch nach Außen (also öffentlich) kommuniziert werden.
b) Die Arbeitsweise des (nach Außen unbekannten) Ausschuss für Charakterisierung von Stilen ist eben nicht transparent. Es gibt keine kommunizierten Maßgaben, keine kommunizierten Prozesse, Antragsformulare und auch keine Beschwerdeprozesse.

Dem haben Sie ja auch inhaltlich gar nicht widersprochen. Es ist nur eine Frage der Bewertung dieses Inhalts. Sie halten das für transparent; ich nicht.

Ich möchte meine Beiträge hier nicht als "vor den Karren spannen" verstanden wissen. Was ProReiki macht oder nicht ist Sache von ProReiki. Wenn sich hier ProReiki nicht näher involvieren möchte, dann ist das eben so. Wie man das bewertet muss jeder selbst wissen: Ich habe Unverständnis über diese Zurückhaltung.

Meine persönliche Betroffenheit ist in dem Zusammenhang nebensächlich, aber die Diskussion auf die persönliche Ebene zu ziehen ist natürlich immer ein probates Mittel, wenn es auf der Sachseite nicht so gut aussieht. Nice Try! Aber bleiben wir doch einfach auf der Sachseite: Wird ProReiki die Charakterisierung von Rainbow-Reiki neu überdenken?

Insbesondere vor dem Hintergrund der hier von Monika dankenswerter Weise zitierten anwaltlichen Schreiben, wo Herr Lübeck ja offenbar die Position vertritt, dass es ein RR vor 2010 gab und ein völlig anderes danach? Braucht es dafür ein offizielles Schreiben? Muss man dafür persönlich (oder telefonisch) vorsprechen?

In so einem Fall ist dann natürlich zu überlegen, was mit den Mitgliedern passiert, die der RR-Linie angehören. Da hängt ja dann viel dran. Neu-Einweihung in einer charakterisierten Usui-Linie ist da ja nur ein Baustein. Vielleicht wollen ja gar nicht alle bei ProReiki raus, nur weil ihre Linie nicht mehr charakterisiert ist. Vielleicht muss das ja auch gar nicht so sein. Vielleicht wollen einige, die Rainbow Linie gar nicht verlassen. Etc. etc.

Im Übrigen freut es mich, wenn Sie die hier vorgetragenen Ideen für ProReiki mitnehmen und in Ihre Arbeit einbringen.

@Monika: Vielen Dank für Dein weiteres Material. Für mich sieht das so aus, als wenn Herr Lübeck damit selbst gesagt hat, dass er sich nicht mehr in der Linie des veralteten Usui-Reiki sieht. Daraus könnte folgen, dass ProReiki die Charakterisierung zurück zieht (oder es auf Antrag tut, oder wie auch immer; das ist ja nach Außen nicht ersichtlich).

Allen noch einen schönen Tag,

Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Danke für die Beiträge, einige Punkte finde ich super gut. Und hier von meiner Seite aus noch etwas für die Material-Sammlung und zum Nachdenken:

Unter der Website von Walter Lübeck unter "rainbow-reiki-webinare" schreibt Walter, „dass er sich mit der Erstellung von Lehrvideos seit 2008 beschäftigt“. Wie kann er sich seit 2008 mit der Erstellung von Lehrvideos zu Rainbow Reiki beschäftigt haben, wenn es Rainbow-Reiki zu dem Zeitpunkt nach seiner Aussage vor Gericht noch gar nicht gab?

Liebe Grüße und eine gute Zeit
Dagmar Stier
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Transparenz II

Beitrag von drömpa »

@Topaz

Das war jetzt nicht mehr so eloquent.

Ich versuche es noch einmal. ProReiki hat überhaupt kein Interesse daran, Reiki-Stile zu bewerten. Wozu soll das gut sein? (rhetorische Frage – bitte nicht antworten)

Die sogenannte Charakterisierung ist ein internes Werkzeug für die beschleunigte Bearbeitung von Aufnahmeanträgen. Eine Sache, die nur der Geschäftsstelle dient und sonst keinem. Ich würde es weiter ausführen, nur habe ich den Eindruck, dass es Sie nicht wirklich interessiert.

Meine Zurückhaltung gründet sich auf Verantwortung. Ich möchte mich nicht leichtfertig äußern. ProReiki hat dazu bereits Stellung genommen und dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich kann für Reiki in Deutschland viel Gutes bewirken. Oder ich kümmere mich um die Streitereien anderer Leute. Da ich mich für Reiki entschieden habe, fällt es mir schwer, mich den ganzen Tag mit fruchtlosen Themen auseinanderzusetzen. Dafür ist mir mein Leben zu schade.

Deshalb gebe ich mich auch nicht mit Aaspickern ab, mit Leuten, die sich am Skandal nähren. Ich käme mir wie ein Heuchler vor, würde ich mich in Dingen echauffieren, die mich nichts angehen. Gerichte kümmern sich darum. Ich habe großes Vertrauen in die Arbeit der deutschen Justiz. Ich bin raus.

Wir können es mal in einem persönlichen Gespräch versuchen. Hier ist nicht der Ort dafür.
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Re: Zweifel an der Charakterisierung bei ProReiki

Beitrag von Frank »

Ich stelle zwei Zitate nebeneinander:
drömpa hat geschrieben: In den Grundsätzen steht unter dem Punkt 5:
"5.3 Die Aktivierung wird von einem Reiki-Lehrer auf der Basis überlieferter Symbole in persönlicher Anwesenheit vorgenommen."
MonikaMeyer hat geschrieben:Heute sieht das, auch nach seinen eignen Aussagen, völlig anders aus. Ich glaube, nach den Beschreibungen, die er selbst liefert, hat sein System mit Reiki nur noch dem Namen nach zu tun. Seine Einweihungen waren damals schon stark verändert und dürften es heute noch stärker sein.
Schon 2006 gab es im Rainbow Reiki von Walter gechannelte Symbole. Die von ihm erhaltene Einstimmung unterschied sich von seiner Wirkung auf mich deutlich von dem, was ich bei Jürgen Kindler oder Don Alexander erfahren habe. Insofern würde sich aus meiner Sicht die Frage stellen, inwieweit die überlieferten Symbole tatsächlich noch eine Basis bei Einstimmungen in Rainbow Reiki bilden oder ob sie nicht durch Eigenentwicklungen abgelöst worden sind.
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Frank
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Re: Transparenz II

Beitrag von Frank »

drömpa hat geschrieben: Ich kann für Reiki in Deutschland viel Gutes bewirken. Oder ich kümmere mich um die Streitereien anderer Leute. Da ich mich für Reiki entschieden habe, fällt es mir schwer, mich den ganzen Tag mit fruchtlosen Themen auseinanderzusetzen. Dafür ist mir mein Leben zu schade.
Einerseits kann ich es gut nachvollziehen, wenn sich jemand auf positive Dinge konzentriert. Andererseits wurde hier von Usern mehrfach wegen ProReiki nachgefragt, so dass ich froh bin, dass sich derjenige, der offiziell für die eminent wichtige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Berufsverbandes zuständig ist, zu Wort meldet. Und ein Thema, das die Reiki-Szene in den letzten Jahren sehr stark beeinflusst hat, ist aus meiner Sicht hier sehr relevant und nicht unbedingt fruchtlos. Zumal Klagen, die als Berufsverbot für Reiki-Lehrer interpretiert werden können, ganz vorn auf der Prioritätenliste eines Berufsverbandes stehen sollten - zumindest ist das meine Meinung.
Deshalb gebe ich mich auch nicht mit Aaspickern ab, mit Leuten, die sich am Skandal nähren.
Diese Äußerung kann ich nicht zuordnen. Sind wir hier aus deiner Sicht Aaspicker, weil wir uns mit den Konsequenzen gerichtlicher Entscheidungen auseinandersetzen? Oder was ist damit gemeint?
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

drömpa hat geschrieben: ... Oder ich kümmere mich um die Streitereien anderer Leute. Da ich mich für Reiki entschieden habe, fällt es mir schwer, mich den ganzen Tag mit fruchtlosen Themen auseinanderzusetzen. Dafür ist mir mein Leben zu schade. ...
Zunächst: ich bin kein Mitglied bei ProReiki, deshalb weiß ich nicht viel über die Aufgaben, die sich der Verband gesetzt hat. Aber viele meiner ehemaligen Mitschüler von Walter Lübeck sind es. Für mich und für viele von ihnen ist es ein wichtiges Thema, denn es geht darum, ob wir unseren Beruf ausüben können oder nicht. Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich dachte, genau so etwas wäre für einen Berufsverband wichtig. Schade, dass es stattdessen als Streitereien anderer Leute über fruchtlose Themen wahrgenommen wird.

Egal, das Gericht hat es jedenfalls die Bedrohung durch ein Berufsverbotes gesehen und daher in seiner Urteilsbegründung erklärt:
„Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen.“

Für mich war das der wichtigste Satz in der ganzen Begründung.

@Frank
Zu meiner Zeit hat Walter Lübeck schon im 1. Grad ein zusätzliches Symbol, im 2. Grad 5 zusätzliche Symbole und in beiden Graden zusätzlicher Techniken eingeweiht. In meinem vorherigen Post habe ich ja schon aus dem Schriftsatz zitiert, wo Walter angibt: „Selbst die vier Einweihungs-Seminare, die zum Inhalt der damaligen Ausbildung der Beklagten
gehörten haben bis zu 50% neue Inhalte“ .

Da damals schon ganz viel zusätzlich enthalten war und sich diese Inhalte noch einmal um 50 % verändert haben, kann eigentlich nicht mehr viel „Reiki“ enthalten sein.

@Dagmar
Es stimmt, Walter hat schon zu meiner Zeit Seminare aufgenommen, um sie später als Webinare zu verwenden. Nur waren das meist Seminare, die damals zur schamanischen Ausbildung gehörten und heute, zumindest dem Namen nach, zu den neuen Rainbow Reiki Einweihungsseminaren gehören. Deshalb denke ich, dass er viel früher mit den Überlegungen über die Lizensierung angefangen hat, als es die Aussagen im o.g. Schriftsatz behaupten.

Mir stößt dabei die Augenwischerei auf. Da wird behauptet, es geht um Qualität, um Standards, um gleiche Ausbildungen, um Sicherheit für die Anwender und Kunden und eigentlich geht es doch nur um Geld, denn in der Markeneintragung steht schon u.a. : „…..Vergabe von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten; Vergabe von Lizenzen an Urheberrechten; Vergabe von Lizenzen für Franchising-Konzepte.“
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Re: Transparenz II

Beitrag von Sonka »

drömpa hat geschrieben:@Topaz

Das war jetzt nicht mehr so eloquent.

Ich versuche es noch einmal. ProReiki hat überhaupt kein Interesse daran, Reiki-Stile zu bewerten. Wozu soll das gut sein? (rhetorische Frage – bitte nicht antworten)

Die sogenannte Charakterisierung ist ein internes Werkzeug für die beschleunigte Bearbeitung von Aufnahmeanträgen. Eine Sache, die nur der Geschäftsstelle dient und sonst keinem. Ich würde es weiter ausführen, nur habe ich den Eindruck, dass es Sie nicht wirklich interessiert.

Meine Zurückhaltung gründet sich auf Verantwortung. Ich möchte mich nicht leichtfertig äußern. ProReiki hat dazu bereits Stellung genommen und dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich kann für Reiki in Deutschland viel Gutes bewirken. Oder ich kümmere mich um die Streitereien anderer Leute. Da ich mich für Reiki entschieden habe, fällt es mir schwer, mich den ganzen Tag mit fruchtlosen Themen auseinanderzusetzen. Dafür ist mir mein Leben zu schade.

Deshalb gebe ich mich auch nicht mit Aaspickern ab, mit Leuten, die sich am Skandal nähren. Ich käme mir wie ein Heuchler vor, würde ich mich in Dingen echauffieren, die mich nichts angehen. Gerichte kümmern sich darum. Ich habe großes Vertrauen in die Arbeit der deutschen Justiz. Ich bin raus.

Wir können es mal in einem persönlichen Gespräch versuchen. Hier ist nicht der Ort dafür.
Patrick Lankau
Guten Abend Herr Lankau.

Da irritiert mich jetzt doch der eine oder andere Satz. Bzw. es wird mir klar, dass ich mir unter dem Berufsverband ProReiki anscheinend etwas anderes vorgestellt hatte.

Mich betrifft der ganze RR-Streit (zum Glück!!!) nicht, trotzdem fühle ich mich nicht als Aaspickerin, wenn es mich interessiert, was in der Reiki-Welt geschieht. Vor allem, da Walter kein ganz Unbekannter ist, sondern jemand, der ein Bild von Reiki nach aussen trägt, das vielleicht auch auf mein Leben und Wirken als Reikimeisterin Einfluss hat.

Und wenn ich mir vorstelle, ich wäre von der RR-Lizenzierung betroffen und müsste mir Gedanken um meine berufliche Zukunft machen, dann würde ich mich ziemlich im Stich gelassen fühlen, wenn ich von einem Berufsverband höre, "wir kümmern uns um Reiki, aber nicht um die Probleme anderer Leute".

Ich fange an, mich zu fragen, was mir eine Mitgliedschaft bei ProReiki bringt, wenn "mein" Berufsverband sich aus der ersten (oder habe ich was verpasst?) großen und - wie ich finde - überaus wichtigen Auseinandersetzung in der Reikiszene raushält.

Dass ich auch dachte, eine Charakterisierug der Reikistile würde gerade für Aussenstehende eine Hilfestellung sein, um die Stile und ihre Verbindung zu Usui Sensei einordnen zu können, ist dabei nebensächlich. Aber auch dabei ent-täuscht mich Ihr Kommentar bezüglich meines Verständnisses von ProReiki.

Schade, aber ich hatte mir von ProReiki mehr standing und Positionierung erhofft.

Viele Grüße
Sonka
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Danke, Frank, für’s Brückenbauen und für Deine Nachfrage bezüglich der „Aaspickerei“ - mir hatte es kurzfristig doch etwas die Sprache verschlagen -

Danke ebenso für alle konstruktiven Postings, ich finde darin viel Unterstützung. Für mich ist es keine „Aaspickerei“, mich damit auseinander zusetzen, dass ich mehrere Jahre Lebenszeit und mehrere Tausend Euro „fehlinvestiert“ habe und mich um das Schicksal Gleichgesinnter bemühe. Auch finde ich es widersprüchlich, wenn man einerseits auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vertraut und andererseits das Ergebnis danach ignoriert, so nach dem Motto, wasch mich - aber mach mich nicht nass.

Ich selber bin ausgebildete Rainbow Reiki Meisterin/Lehrerin und habe in 2014 von Walter Lübeck eine Abmahnung mit Androhung rechtlicher Schritte erhalten, indem er mir verbietet, den Begriff „Rainbow Reiki“ für berufliche Zwecke zu verwenden. Der Wortlaut ist genau der gleiche, wie bei Dir, Monika, und bei mir ist das eindeutig als eine Erteilung eines Berufsverbots angekommen.

Entsetzt darüber habe ich mich seinerzeit an den Berufsverband ProReiki gewandt und die dortige Rechtsberatung in Anspruch genommen, wo mir empfohlen wurde entweder Strafanzeige zu erstatten oder den zivilrechtlichen Klageweg zu wählen.

Bei der Strafanzeige selber kommen auf mich keine Anwaltskosten zu, weshalb ich mich für die Strafanzeige entschieden und Walter Lübeck unter anderem wegen 100-fachem Betrug an allen seinen Schülern angezeigt habe. Genau genommen habe ich da aber untertrieben, weil es sich dabei um 15.000 Leute handelt, es sich also um 1.000-fachen Betrug geht.

Und umso mehr freut es mich, dass ich hier jetzt erfahre, dass das Gericht ebenso den Standpunkt vertritt, dass Monika Meyer „diesen Regelungen (dem Lizenzvertrag) nicht unterworfen ist. Es ist unstreitig, dass Monika Meyer ihre Ausbildung bereits in den Jahren 2006 bis 2008 bei dem Kläger (Walter Lübeck) absolviert hat unter den Bedingungen der damals geschlossenen Ausbildungsverträge. Zu diesem Zeitpunkt waren die streitgegenständlichen Bezeichnungen (Rainbow-Reiki etc.) auch noch nicht markenrechtlich geschützt. „

Das Gericht sieht die Abmahnung und Klage von Walter Lübeck gegen Monika Meyer ebenfalls als Unrecht und geht sogar so weit, das als „Entziehung der beruflichen Existenz“ zu sehen. Monika darf also weiterhin „Rainbow-Reiki“ anbieten und unterrichten, auch wenn Sie Rainbow-Reiki zwischenzeitlich nicht mehr anbieten will. Herzlichen Glückwunsch auch dazu, Monika.

Kann man hier "von viel Gutes für Reiki bewirken" sprechen, wenn man sagt, ich bin raus, das geht mich alles nix an?

Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Dagmar,

... oha, das nimmt ja immer heftigere Formen an.
Nun ja, was bei der Zivilklagerei herausgekommen ist, wissen wir dank Monika jetzt.
Was ist denn bei deiner Strafanzeige rausgekommen ?

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Hallo Monika.

Wenn ich richtig gerechnet habe, ist die Frist abgelaufen, das Urteil rechtskräftig. Stimmt das? Dann wäre es tatsächlich geschafft? Wenn ja, gratuliere ich von Herzen für Mut, Kraft und Ausdauer!

Herzliche Grüße.
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Sonka,

leider noch nicht, die 4 Wochen-Frist beginnt ab Zustellung und die war am Freitag, den 18.11.16. Also noch eine Woche, wobei ich nicht weiß, ob der Donnerstagabend das Fristende oder der Freitag noch zählt.

Herzliche Grüße Monika
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Kanji, gerne beantworte ich dir deine Fragen. Hier ein paar einleitende Sätze zum näheren Verständnis.

Dadurch dass ich Rainbow Reiki aufgrund des Berufsverbots von Walter Lübeck nicht mehr ausüben konnte, verdiente ich kein Geld, was dazu führte, dass das Finanzamt mir meinen Beruf als Liebhaberei ausgelegt und Steuern in Höhe eines 5-stelligen Betrages zurück gefordert hat. Von diesem Schlag habe ich mich bis heute nicht wieder erholt, ganz zu schweigen von dem Aufwand die Homepage umzuschreiben etc. und mich umzuschulen.

Bei meiner 7 Seiten langen Strafanzeige gegen Walter Lübeck aufgrund der Empfehlung von ProReiki ging es darum aufzuzeigen, was mir damals aufgefallen ist und das von der Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen. Das waren unter anderem Punkte wie 100-facher-Betrug an seinen Schülern, Fahrlässigkeit den Schülern gegenüber, Rufschädigung und Irreführung.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, mit der Begründung, dass „unabhängige Zeugen, die meine Version bestätigen können, sich nicht ergeben haben, bzw. auch weitere unabhängige Zeugen nicht zur Verfügung stehen, weshalb letztlich Aussage gegen Aussage steht“ und deshalb gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.

Es gab also keine Zeugen, obwohl ich Zeugen in meine Unterlagen angegeben habe, die allerdings nicht befragt wurden. Ebenso wurden meine Beweise in dem Antwortschreiben ignoriert. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass zivilrechtliche Klage gegen Walter Lübeck möglich ist.

Was sich aber jetzt an dem Schreiben an Monika Meyer zeigt, ist, dass es sich sehr wohl um genau die gleichen Punkte handelt, die dort auftauchen und die damals ignoriert wurden, wie beispielsweise Irreführung. Spannend, nicht wahr?

Liebe Grüße
Dagmar
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Dagmar,

bei der Markenklage gegen mich ging es ausschließlich darum, ob ich die Begriffe der Marken von Walter nutzen darf oder nicht. Dazu hat das Gericht den Vertrag und die Urkunde zugrunde gelegt und gesagt, ja, die beinhalten die Erlaubnis zur Nutzung und festgestellt, dass die Markeneintragung und die Lizensierung zeitlich später lagen und somit auch keine Einschränkung dieser Nutzung bedeuten.

Im Grunde hat der ganze Schriftwechsel über Inhalte und was ich in der Ausbildung gelernt habe und was nicht, keine Relevanz für das Verfahren gehabt. Ich vermute, Walter hat auf diese Weise versucht, Marken und Inhalte per Gerichtsbeschluss schützen zu lassen und deshalb so viel Aufwand in die Erklärungen gesteckt.

Rechtlich denke ich, haben deine Anzeige wegen Betrugs und die Markenschutzklage gegen mich erstmal nichts miteinander zu tun. Aber die Staatsanwaltschaft hat die ja gesagt, eine Zivilklage wäre noch möglich. Vielleicht hat Walter durch seine Ausführungen in meinem Verfahren unabsichtlich selbst die fehlenden Beweise geliefert, um z. B den finanziellen Schaden, der dir durch die nicht erhaltene, vertraglich aber zugesicherte Ausbildung entstanden ist, zivilrechtlich einzuklagen. Ich bin Laie, aber ich denke es wäre es wert, einen Anwalt danach zu fragen.

Liebe Grüße
Monika
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Dagmar,

hmmm ... so wirklich überrascht mich deine Antwort nicht, denn nicht alles, was nach dem BGB eine unerlaubte Handlung darstellt, muss auch gleich eine Straftat darstellen.

Die "Zeugen" die du benannt hast, sind im rechtlichen Sinne auch keine Zeugen, sondern eher selbst Geschädigte (sofern sie sich denn selbst geschädigt fühlen). In diesem Fall hätten sie selbst eine Anzeige erstatten müssen.
Wären bei der Staatsanwaltschaft 100 oder mehr solcher Anzeigen eingegangen, wäre das ein ganz anderes Ding gewesen. Aber solange hunderte Leute, denen das gleiche passiert ist wie dir, keine Anzeige erstatten, ist das eher ein Hinweis darauf, dass zivilrechtliche Belange im Vordergrund stehen.
Und dann gibt es noch sowas wie "öffentliches" Interesse, welches in bestimmten Bereichen eine Rolle spielt. Und bei Vertragsangelegenheiten zwischen dir und einem anderen, wird davon ausgegangen, dass dieses nicht vorliegt.

Tja ... die Sache mit der Steuer ....
Einkünfte sind steuerpflichtig. Solange du unter einem bestimmten Verdienst liegst, wird es als Liebhaberei eingestuft, was bedeutet, dass du keine Gewerbesteuer zahlen musst. Und nur solange dein Gewerbe darauf angelegt ist, dass du davon leben kannst, kannst du auch etwas von der Steuer absetzen.
Problematisch wird es, wenn du Praxisräume oder Reikiliegen (oder ähnliches) zunächst von der Steuer abgesetzt hast und dieses nun nicht mehr kannst. Dann holt sich die Steuer diese abgesetzten Summen zurück.

Ob du dir diese Summen nun von Herrn Lübeck zurückholen kannst, weiß ich nicht. Aber eine Beratung bei einem Anwalt kostet nicht die Welt, auch wenn es dich jetzt erst mal reingerissen hat. Danach weißt du, ob sich eine Klage lohnt, falls du das überhaupt willst.
Wenn das alle machen würden, die aufgrund solcher Abmahnungen oder Klagen von Seiten Herrn Lübeck finanzielle Verluste erlitten haben, und diese Klagen erfolgreich sind, dann bekommt Her L. ein ziemliches finanzielles Problem.
Und sobald das Urteil von Monika rechtskräftig wird, würde ich mich da mal näher informieren.

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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben: Ich vermute, Walter hat auf diese Weise versucht, Marken und Inhalte per Gerichtsbeschluss schützen zu lassen und deshalb so viel Aufwand in die Erklärungen gesteckt.
Monika,

ich kann mir vorstellen, dass mein etwas langatmiger "Vortrag" zu Beyer und Aspirin eine ziemliche Zumutung ist :megagrins: , aber die Quintessenz ist:

Die Marke ist quasi der Inhalt.
Auch wenn der Inhalt an sich gar nicht geschützt ist.

LG Kanji
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