Rainbow Reiki Lizenzierung

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

Moderatoren: Janina, AdminTeam

Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo Monika,

vielen Dank für die Rückmeldung. Da scheint das Gericht ja viel zu tun zu haben. Für Dich ist diese Warterei bestimmt auch nicht einfach. Ich hoffe weiterhin auf ein gutes Ende für Dich.
Liebe Grüße,
Emilie
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Monika, danke Dir für die Information, dass der Termin weiterhin aussteht und ich wünsche Dir weiterhin gutes Durchhalten und viel Erfolg. Eine der Lebensregeln nach einer der Übersetzungen lautet: „Widme Dich bedeutsamen Handlungen“ und ich finde es gut, dass anlässlich so viel Ignoranz des ganzen Sachverhaltes und mangelhafter Konsequenzen auch innerhalb der Reiki-Szene, es Leute wie Dich gibt, die sich gegen üble Machenschaften zur Wehr setzen. Meinen Respekt hast Du dafür!

Und ich finde es ebenso eine bedeutsame Handlung, wie dieses Forum mit der Auseinandersetzung dieses Thema`s umgeht. Danke nochmals hierfür!

Was mir einige Zeit nach meinen Ausführungen auffällt, ist, dass über „RR“ teilweise noch von einem „Reiki-Stil“ bzw. von „Reiki“ gesprochen wird und das dadurch gleichbedeutend zu anderen „Reiki-Stilen“ gesehen und gewertet werden kann und leider auch wird. Ich bedauere das sehr. Insofern geht mir die bisherige Auseinandersetzung bei langem nicht weit genug. Ich finde es gefährlich, weil das uns selber und die ganze Reiki Gemeinschaft gefährdet und Anfänger irritieren kann.

Klar, ganz einfach gesagt, es ist immer ein Unterschied, ob der Inhalt dem entspricht, was außen für eine „Marke“ oder ein „Name“ draufklebt. Das findet man öfter. Jedoch lässt die damalige Struktur der Einweihung in den Seminaren, die lizenziert worden sind, sehr befürchten, dass es sich eben gar nicht mehr um Reiki handelt. Wenn jetzt weiterhin im Sinne von Reiki davon gesprochen wird, dann ist das so ähnlich, wie wenn man auf einem Computer keine Firewall installiert hat. Das zieht dann jede Menge ungünstiges und schädliches Zeug an und gefährdet das gesamte System.

Insofern würde ich mir für die Zukunft echt wünschen, dass der Name „Reiki“ aus „Rainbow Reiki“ ganz verschwindet. Danke an Euch alle, die sich dafür mit einsetzen.

Liebe Grüße
Dagmar
Benutzeravatar
reiki-kanji
Reiki-Feuer
Beiträge: 595
Registriert: 31.05.2012, 19:05
Reiki-System: Usui Shiki Ryoho

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Dagmar,

vermutlich wird es sich nicht vermeiden lassen, dass die Bezeichnung "Reiki" bei allerlei Praktiken, die nichts damit zu tun haben, auftaucht. Phyllis Furumoto konnte den Begriff eben nicht schützen lassen.

Aber vielleicht hat das Ganze ja auch eine positive Seite.
Ich finde es sehr wichtig, dass beim "ursprünglichen Reiki" doch sehr auf die fünf Lebensregeln geachtet wurde, egal, wie sie nun ganz konkret übersetzt wurden.
Und daran messe ich derzeit, ob ich etwas, dass sich als Reiki bezeichnet, auch als Reiki bezeichnen würde.

Vielleicht rücken die Lebensregeln ja duch das ganze Geschehen wieder ein wenig mehr in den Fokus.

Harren wir der Dinge, die das Gericht entscheiden werden ...

LG Kanji
Benutzeravatar
Sonka
ModerationsTeam
Beiträge: 995
Registriert: 14.08.2009, 18:49
Reiki-Verband: RVD
Reiki-System: Usui Reiki Ryoho
Wohnort: Pulheim
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Hallo Kanji,

die Idee gefällt mir gut: mehr Fokus auf die Lebensregeln als Outcome aus dem ganz 'ich-bin-ja-soooo-wichtig-und-unersetzlich'-Quatsch. :applaus: :applaus: :applaus:

Liebe Grüße
Sonka
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
MonikaMeyer
Reiki-Kerze
Beiträge: 85
Registriert: 21.11.2016, 20:31
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo an alle,

Walter ist mit seinem Berufungsbegehren gescheitert. :applaus:

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes nicht zugelassen: „Die Berufung des Klägers bietet offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg…“ und „Das angefochtene Urteil erweist sich auch gemessen an den Ausführungen in der Berufungsbegründung als zutreffend. Dem Kläger steht gegen die Beklagte weder ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch noch daraus folgende Auskunfts-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüche zu.“

Die Begründung des OLG umfasst 30 Seiten und geht dabei detailliert auf Walters Ausführungen ein und hat sie allesamt verworfen. Sie haben mir nicht nur einmal, sondern gleich in doppelter Hinsicht Recht gegeben:

1.) Es ist keine markenrechtliche Verwendung, wenn ich die Begriffe "beschreibend" nutze und das darf mir nicht untersagt werden. Er hat daher weder einen Unterlassungsanspruch (er hätte also die Abmahnungen gar nicht schreiben dürfen), noch daraus folgende Auskunfts-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüche.

2.) Unabhängig davon wurde durch die Verträge eine Zustimmung erteilt und diese ist gem. der Verträge an keine weiteren Bedingungen geknüpft (z. B. nur seine Unterlagen, Lizenzen, Fortbildungen)

Der Beschluss gilt, ist aber noch nicht rechtskräftig, da Walter bereits einen neuen Anwalt mit einer Nichzulassungsbeschwerde beim BGH beauftragt hat. Nichtzulassungsssbeschwerden haben nur wenig Aussicht auf Erfolg (unter 20 %) und sind ein letztes Mittel, da eigentlich weitere Rechtsmittel ausgeschlossen sind. Das BGH hat dann zu prüfen, ob das OLG die Bedingungen eingehalten hat, die erforderlich sind, um ein Verfahren abzuweisen. Es ist ein formaler Akt, der mit den Inhalten des Verfahrens nichts zu tun hat.

Laut meiner Anwältin kann ich aber über die Inhalte der Berufungsbeschlüsse reden und berichten. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie froh ich bin.
Benutzeravatar
Sonka
ModerationsTeam
Beiträge: 995
Registriert: 14.08.2009, 18:49
Reiki-Verband: RVD
Reiki-System: Usui Reiki Ryoho
Wohnort: Pulheim
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Liebe Monika,
ganz herzlichen Dank für die Info. Und meinen Glückwunsch. Du hast einen Meilenstein errungen. Für dich. Und für alle anderen, die sich der Willkür ausgesetzt sahen. Toll, dass du Mut und Ausdauer hattest!!!
LG
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Hi Monika,

whow, das sind ja tolle Neuigkeiten. Eine ganz dicke Danke-Umarmung meinerseits und herzlichen Glückwunsch zu Deinem großen Erfolg! Ich bin sehr erleichtert, das zu hören und finde, das ist wirklich ein Mega-Meilenstein für die gesamte Reiki-Szene! Und ich persönlich freue mich riesig über den „Untergang“ in diesen Dingen. :applaus:

Wie ist denn das Oberlandes-Gericht in dem Berufungsverfahren in 2. Instanz, das Walter gegen Dich angestrengt und jetzt in 2. Instanz verloren hat, mit folgendem Punkt umgegangen?

Das Urteil des Landgerichts in 1. Instanz, das Walter gegen Dich angestrengt und in 1. Instanz auch verloren hat, war ja der Ansicht, dass Walter tatsächlich eine Art „Berufsverbot“ ausgesprochen hat und mit den Abmahnungen durchsetzen wollte.
MonikaMeyer hat geschrieben: ..., das Gericht hat es jedenfalls die Bedrohung durch ein Berufsverbotes gesehen und daher in seiner Urteilsbegründung erklärt:
„Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen.“

Für mich war das der wichtigste Satz in der ganzen Begründung.
Kannst du dazu näheres sagen?
Welche Ausführung in der Berufungsbegründung gab es hierzu von Walter?

Liebe Grüße
Dagmar
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

MonikaMeyer hat geschrieben:
Walter ist mit seinem Berufungsbegehren gescheitert. :applaus:
:badgrin:
Hallo Monika,

ich gratuliere Dir zu der erfolgreichen Klage. Gerade heute freue ich mich! :dance:
Liebe Grüße,
Emilie
MonikaMeyer
Reiki-Kerze
Beiträge: 85
Registriert: 21.11.2016, 20:31
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Sonka, hallo Dagmar,

danke für eure Glückwünsche.

Zu deiner Frage Dagmar, da das OLG die Berufung gegen das Urteil des LG zurückgewiesen hat, gelten dessen Aussagen in vollem Umfang, also auch die Aussage, dass Walter damit faktisch ein Berufsverbot ausgesprochen hat.

Sehr interessant ist auch, dass die Aussage des OLG "...Er hat daher weder einen Unterlassungsanspruch...." an mich in der Konsequenz bedeutet, er hätte mir bereits keine Abmahnung schicken dürfen.

Und weiter führt das OLG aus: "...zweifelsfrei bekannt ist, dass das Geschäftsmodell des Klägers darauf beruht, seinen Schülern die Möglichkeit einzuräumen, mit der Erlernung der von ihm entwickelten Methode ihrerseits Schüler ausbilden zu können und sich dadurch eine eigene berufliche Selbstständigkeit aufzubauen." Das hat er zu Schluss ja immer bestritten und behauptet, das ginge nur mit der Lizenzierung und würde so aus den Verträgen auch nicht hervorgehen. Für mich war sehr wichtig, dass das Gericht da anderer Meinung ist.
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

MonikaMeyer hat geschrieben: Der Beschluss gilt, ist aber noch nicht rechtskräftig, da Walter bereits einen neuen Anwalt mit einer Nichzulassungsbeschwerde beim BGH beauftragt hat. Nichtzulassungsssbeschwerden haben nur wenig Aussicht auf Erfolg (unter 20 %) und sind ein letztes Mittel, da eigentlich weitere Rechtsmittel ausgeschlossen sind. Das BGH hat dann zu prüfen, ob das OLG die Bedingungen eingehalten hat, die erforderlich sind, um ein Verfahren abzuweisen. Es ist ein formaler Akt, der mit den Inhalten des Verfahrens nichts zu tun hat.
Hallo Monika,

wie wurde die Nichtzulassungsbeschwerde begründet? Warum hat wohl Herr Lübeck dafür den Anwalt gewechselt? Man könnte meinen, dass er keine weiteren Erfolgschancen gesehen hat. :) Das war doch vorher ein Anwalt, der auch Reiki praktiziert hat, wenn ich mich nicht irre.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerde?

Wenn die Angelegenheit beendet ist, dann können alle, die schon vor der Lizenzierung Reiki-Lehrer in seinem System waren so weiter machen wie vorher?
Liebe Grüße,
Emilie
MonikaMeyer
Reiki-Kerze
Beiträge: 85
Registriert: 21.11.2016, 20:31
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Emilie,

nach einer Berufungsabweisung gibt es eigentlich keine (normalen) weiteren Rechtsmittel mehr, die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ist eine Besonderheit und richtet sich gegen das OLG, um zu klären, ob sich das OLG mit seiner Berufungsabweisung nach den formalen Vorgaben gerichtet hat. Es hat mit dem Inhalt des Verfahrens erstmal nichts zu tun.

Diese Vorgaben hat das OLG in seinem Beschluss bereits eingehend gewürdigt und begründet. Z. B. wäre so ein formaler Fehler, dass die Argumente des Berufungsführers (Walter) nicht ausreichend gewürdigt wurden. Obwohl Walters RA erst 1 Woche nach dem Fristablauf seinen Schriftsatz vorgelegt hat, hat das OLG trotzdem so lange gewartet, um darauf in der Beschlussbegründung eingehen zu können. Vermutlich, um genau solche Situationen abzusichern.

Das OLG hat alle Argumente von Walter entkräftet und die Sachlage klar und deutlich anhand der bestehenden Gesetzte begründet. Da ist kein bisschen Interpretationsspielraum drin. Warum Walter nun auch das 2. Urteil/Beschluss anfechtet, kann ich nicht sagen. Es gibt sicher eine Reihe von Gründen......

Einen neuen Anwalt brauchte er, weil sein bisheriger Anwalt keine Zulassung fürs BGH hat. Dieser prüft nun aber erstmal. Ob die Nichtzulassungsbeschwerde bestehen bleibt, ist also noch nicht klar. So oder so, ich gehe anhand der Fakten nicht davon aus, dass sie Aussicht auf Erfolg hat, weil der Sachverhalt so klar ist. Die Bearbeitungszeit kann sicher einige Monate dauern.
Emilie hat geschrieben:Wenn die Angelegenheit beendet ist, dann können alle, die schon vor der Lizenzierung Reiki-Lehrer in seinem System waren so weiter machen wie vorher?
In meinem Fall haben nun 2 Gerichte bescheinigt, dass Walter gar keinen Unterlassungsanspruch gegen mich hat. Dies müsste analog auch für andere gelten, deren Voraussetzungen so wie meine sind. Ob das so ist, müsste im Einzelfall durch einen Anwalt geklärt werden.
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

MonikaMeyer hat geschrieben:
Das OLG hat alle Argumente von Walter entkräftet und die Sachlage klar und deutlich anhand der bestehenden Gesetzte begründet. Da ist kein bisschen Interpretationsspielraum drin. Warum Walter nun auch das 2. Urteil/Beschluss anfechtet, kann ich nicht sagen. Es gibt sicher eine Reihe von Gründen.......
Hallo Monika,

das kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. Und das sich da überhaupt noch ein Anwalt darauf einlässt, die Angelegenheit weiter zu führen, wo die Sachlage eindeutig ist. Ich bin nur gespannt, wie es danach weitergehen wird, wenn die Nichtzulassungsbescherde vom Tisch ist. Das wäre ein schöner Artikel in der Zeitung. :D 8)
Liebe Grüße,
Emilie
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

MonikaMeyer hat geschrieben:
Emilie hat geschrieben:Wenn die Angelegenheit beendet ist, dann können alle, die schon vor der Lizenzierung Reiki-Lehrer in seinem System waren so weiter machen wie vorher?
In meinem Fall haben nun 2 Gerichte bescheinigt, dass Walter gar keinen Unterlassungsanspruch gegen mich hat. Dies müsste analog auch für andere gelten, deren Voraussetzungen so wie meine sind. Ob das so ist, müsste im Einzelfall durch einen Anwalt geklärt werden.
Hallo Emilie, Hallo an Alle,

als Betroffene habe ich in 2014 eine Abmahnung von Walter bekommen, die RR-Methoden weiter zu nutzen und seitdem verzichte ich auf die RR-Methoden vollständig. Nach dem Gerichtsurteil und den jüngsten Berichten von Monika schließe ich, dass auch diese Abmahnung von Walter gar nicht hätte gestellt werden dürfen. Das Gericht hat das eindeutig als Berufsverbot gesehen.

Allerdings will ich selber RR gar nicht mehr ausüben und kann das anderen auch nur abraten „so weiter zu machen wie vorher“ und zwar aus mindestens 2 Gründen. Einmal gibt es im Reiki Land Forum mehrere Berichte darüber, dass etliche Inhalte in den Seminaren, die von Walter angeboten werden, gar nicht von ihm selber stammen, siehe unter Seite 35 ff innerhalb dieses Forums.

Und andererseits habe ich die Einweihungen im ersten Grad Rainbow-Reiki so gelernt, dass in der Einweihung ein RR-Symbol mit eingeweiht wird, so wie es in den mir vorliegenden RR-Unterlagen von Walter auch beschrieben ist. Damit hat eine Veränderung zur Original Usui Reiki Einweihung stattgefunden. Natürlich weiß ich nicht, ob das heute im RR auch noch so ist oder ob es vielleicht sogar noch mehr gegeben hat. Es sprechen jedoch nach meinem Wissen aus meiner früheren RR-Ausbildung etliche Indizien dafür, dass nicht mehr die Original-Usui-Reiki-Energie eingeweiht wird, sondern irgendwelche andere Energien in der Einweihung übertragen werden können. Dazu mehr unter Seite 38 ff in diesem Forum.

Liebe Grüße
Dagmar
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo zusammen,

von diesem RR muss man wohl ein Fan sein. :lol: Ich glaube mittlerweile, dass sich überwiegend die Bestandskunden davon angesprochen fühlen und diese Weiterbildungen/Lizenzierungen besuchen. Kommen da wirklich noch Neukunden hinzu? Gibt es überhaupt noch nach 2014 Interesse daran, RR bis zum Reikilehrer zu lernen? :whistle:
Liebe Grüße,
Emilie
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

MonikaMeyer hat geschrieben: Diese Vorgaben hat das OLG in seinem Beschluss bereits eingehend gewürdigt und begründet. Z. B. wäre so ein formaler Fehler, dass die Argumente des Berufungsführers (Walter) nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Hallo Monika,

wie ich Deinen Postings entnehme, hat das OLG die Argumente des Berufungsführers (Walters) so richtig "ausreichend" gewürdigt. Mit 30 Seiten, die das OLG auf Walters Ausführungen hin geschrieben, sich darin auf alle Punkte von Walter bezogen und auch alle Punkte von Walter damit entkräftet hat. Ich fände es eine angemessene Geste, das hier auch zu tun, findest du nicht?

Welche Punkte sind denn besonders wichtig, gewürdigt zu werden und hier zu teilen?

LG
Dagmar
MonikaMeyer
Reiki-Kerze
Beiträge: 85
Registriert: 21.11.2016, 20:31
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Dagmar und alle anderen,

bitte habt Verständnis, wenn ich mich öffentlich vorsichtig ausdrücke. Alle meine Posts, egal ob hier oder bei FB, sind im Berufungsverfahren von der Gegenseite aufgenommen und gegen mich verwendet worden. Meine Äußerungen seine geschäfts- und rufschädigend, mir wurde vorgeworfen die Allgemeinheit zu täuschen, ich würde mich treuewidrig verhalten und falsche Behauptungen aufstellen und vieles mehr.

Ich werde die wichtigsten Statements aus den Beschlüssen heraussuchen und zitieren. Aber erst nach ein paar freien Tagen :D
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Ich bin ja so richtig froh, dass Walter Lübeck in voller Linie gescheitert und - so richtig baden gegangen ist :applaus:

Die Nichtzulassungsbeschwerde bei der 3. Instanz schätze ich so ein, dass er weiterhin keine Mühen, weiterhin keine Mehrkosten und weiterhin keine zusätzlichen Anwaltsberatungen scheuen wird, immer noch weiter gegen Monika vorzugehen.

Und wenn dann andererseits über dieses Gebaren öffentlich berichtet wird, das sogar vom Gericht festgestellt wurde, beispielsweise dass seine Abmahnungen, die die Existenz seiner Schüler zerstören und sie ins Gefängnis bringen sollten, gar nicht zulässig waren -- dann geht er auch dagegen vor, als sei er selber das „arme Opfer“.

Auch das ist ja mal wieder so richtig typisch und wurde vorher auch schon mehrfach beobachtet.

Wie krank ist das denn?

LG
Dagmar
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Dagmar Stier hat geschrieben: Die Nichtzulassungsbeschwerde bei der 3. Instanz schätze ich so ein, dass er weiterhin keine Mühen, weiterhin keine Mehrkosten und weiterhin keine zusätzlichen Anwaltsberatungen scheuen wird, immer noch weiter gegen Monika vorzugehen.
:shifty:
Hallo Dagmar,

ich dachte eigentlich, dass der Rechtsstreit nach der möglichen Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht weitergehen kann. Wogegen könnte er denn noch vorgehen?

Ich war mal wieder auf seinen Seiten stöbern. Das wird immer exotischer und Erneuerungen im System scheinen wohl oft vorzukommen. Alles sehr weit von Reiki entfernt. :x
Liebe Grüße,
Emilie
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

:roll:
Na ja, nach so einem in der 2. Instanz verlorenen Gerichtsprozess, :applaus: hätte er doch auch aufwachen und - Einsicht - zeigen können, oder? Aber vielleicht tut er das - irgendwann mal - doch noch…?

Ich bin ja quasi ebenfalls eine ehemalige RR`lerin mit altem Ausbildungs-Vertrag, wenn auch nicht seine direkte Schülerin und die Frage, die sich hier stellt, ist die, ob für mich und vergleichbare Leute das auch gilt, was für Monika gilt?

Wenn ich das richtig einschätze, müsste das für alle anderen Ehemaligen ebenfalls gelten, weil das Gericht festgestellt hat, dass Walter gar keinen Unterlassungsanspruch gegenüber Monika hat, d.h. die Abmahnung an Monika zu unrecht gestellt hat. Ihre Rechte aus den Ausbildungs-Verträgen bestehen weiterhin und gelten auch weiterhin. Und da ist vereinbart, dass man nach Ausbildungsende berechtigt ist, RR-Seminare zu geben. Also schließe ich, dass Monika und alle anderen Ehemaligen mit diesen alten Ausbildungsverträgen weiterhin Seminare mit RR geben dürfen.

:megagrins: - oder?

Liebe Grüße
Dagmar
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Dagmar Stier hat geschrieben: Wenn ich das richtig einschätze, müsste das für alle anderen Ehemaligen ebenfalls gelten, weil das Gericht festgestellt hat, dass Walter gar keinen Unterlassungsanspruch gegenüber Monika hat, d.h. die Abmahnung an Monika zu unrecht gestellt hat. Ihre Rechte aus den Ausbildungs-Verträgen bestehen weiterhin und gelten auch weiterhin. Und da ist vereinbart, dass man nach Ausbildungsende berechtigt ist, RR-Seminare zu geben. Also schließe ich, dass Monika und alle anderen Ehemaligen mit diesen alten Ausbildungsverträgen weiterhin Seminare mit RR geben dürfen. :megagrins: - oder?
Hallo Dagmar,

so müsste es eigentlich auch nach meinem Verständnis sein. Kannst ja mal groß im Internet ein RR-Seminar ankündigen und warten was dann passiert. :lol: Wer bedenken hat, dies durchzuführen, der sollte sich vorher lieber anwaltlich beraten lassen und auf das beendete Verfahren von Monika hinweisen. Gibt es bei Dir noch Interessenten an RR? :D
Liebe Grüße,
Emilie
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

:(

Seit Walter Lübeck mir Anfang Februar 2014 mit seiner Abmahnung untersagt hat, RR weiterhin beruflich anzuwenden, habe ich weder für mich selber noch für meine Kunden RR weiterhin angewendet, noch angeboten. Dadurch hatte ich für eine sehr lange Zeit einen recht hohen Umsatzeinbruch, als auch zusätzliche Kosten in Form von Rechtsanwaltsberatungskosten und Verluste, weil Flyer, Messewände und Homepage u.ä. umgestellt werden mussten.

Dadurch dass Walter laut OLG keinen Unterlassungsanspruch hat, hätte ich meinen Schülern die vergangenen 4 Jahre RR weiterhin lehren dürfen, oder?

Ist das nicht ein entgangener Gewinn? Müsste Walter Lübeck dafür nicht haften?

Liebe Grüße
Dagmar
Benutzeravatar
Sonka
ModerationsTeam
Beiträge: 995
Registriert: 14.08.2009, 18:49
Reiki-Verband: RVD
Reiki-System: Usui Reiki Ryoho
Wohnort: Pulheim
Kontaktdaten:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Liebe Dagmar,

ich befürchte, da müsstest du dich (nochmal) von einem kompetenten Anwalt beraten lassen.
Unser Rechtssystem geht nicht immer synchron mit dem gesunden Rechtsempfinden. Und so sehr ich dich verstehen kann, dazu kann vermutlich nur ein Profi etwas sagen.

Liebe Grüße
Sonka
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo Dagmar,

eine Rechtsberatung bei einem Anwalt kann Dir sicherlich weiterhelfen. Wir sind doch hier nur Laien und bei so einem brisanten Fall ist es schwierig sich dazu zu äußern. Da Monika geklagt und "gewonnen" hat, könnte ich mir da schon eher vorstellen, dass sie entgangene Ansprüche geltend machen kann. Du hast ja nicht geklagt, da kann es vielleicht anders aussehen. Aber da kann Dir auch nur ein Anwalt weiterhelfen. 8)

Konntest Du Deine Verluste nicht bei der Einkommenssteuer geltend machen? :)
Liebe Grüße,
Emilie
Dagmar Stier
Reiki-Kerze
Beiträge: 62
Registriert: 28.11.2016, 16:19
Reiki-Verband: ProReiki
Reiki-System: Usui Reiki Ryôhô, Shingon Reiki

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Hallo Zusammen,

dem alten Vertrag nach zu urteilen, dürfte ich ja nun Rainbow-Reiki weiter anbieten. Ich frage mich gerade, wenn ich jetzt neue Leute ausbilden würde, ob für die dann das Markenrecht oder eine Lizenzordnung o.ä. gelten würde?

Oder ob hier genauso wie bei der Berufungsbegründung im Urteil des OLG „kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch“ besteht und das Recht aus meinem Ausbildungsvertrag Vorrang hat? Falls ja, dann könnte ich ja eine ganze RR-Linie, mit Schülern und Schüler-Schülern usw. ausbilden, die völlig unabhängig von der ganzen Lizenz sind, oder?

:megagrins:

Liebe Grüße
Dagmar
Emilie
Reiki-Laterne
Beiträge: 164
Registriert: 13.07.2009, 12:55

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo Dagmar,

gute Frage, nächste Frage :D Die Frage kann Dir wohl auch nur ein kompetenter Anwalt beantworten! :D
Liebe Grüße,
Emilie
Antworten