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Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 06.09.2012, 18:37
von reiki-kanji
Hallo,

ich wende mich hier mal vorzugsweise an alle, die intersiver mit der Arbeit von ProReiki vertraut sind.

Ich habe neulich etwas darüber gelesen, was den Unterschied einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung ausmacht.

Demnach handelt es sich bei einer Berufshaftpflichtversicherung um eine Versicherung, die die Risiken von z.B. Behandlungsfehlern versichert. Wenn z.B. ein Arzt oder Heipraktiker eine Fehldiognose stellt oder es dem Patienten hinterher schlechter geht als vorher, greift diese Versicherung.
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um etwas ähnliches wie eine private Haftpflichtversicherung, halt für Gewerbe. Also, wenn einer auf dem Teppich ausrutscht, oder eine Jacke, die an der gewerblichen Garderobe aufgehängt wurde dadurch beschädigt wird.

Eine Berufshaftpflichtversicherung mach solange für Reiki-Praktizierende, die nicht Arzt oder Heilpraktiker sind, keinen Sinn, solange Reiki-Behandler juristisch noch nicht als Beruf anerkannt wird (was derzeit noch Fakt ist...zumindest juristisch und alles andere zählt nun mal nicht).

Von daher habe ich nochmal auf der ProReiki-Seite nachgeschaut und da steht dann erst mal "Berufshaftpflichtversicherung".
Über eine Verlinkung kommt man dann erst zur "Basler" und dann zur "Taunus-Finanz". Und... ei gucke da....da heißt es dann auf einmal Betriebshaftpflichtversicherung.

Und im Downloadflyer der Taunus-Consulting heißt es dann auch ausdrücklich:

"Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden durch Tätigkeiten und/oder Heilbehandlungen, die über den Rahmen der Berufserlaubnis des Versicherungsnehmers hinausgehen, insbesondere ...."

Wichtig ist hierbei das Wort Berufserlaubnis. Solange Reiki nicht als Beruf anerkannt ist, ist dieser Teil der Versicherung volkommen für die Katz.

Ob die reine Betriebshaftpflicht (die dort recht ausführlich beschrieben wird) tatsächlich mit 128 Euro und ein paar Cent günstig oder teuer ist, weiß ich nicht.

Um zu vermeiden, dass Reiki-Praktizierende tatsächlich glauben, dass sie gegen "Behandlungsfehler" versichert seien, wäre es doch nun ganz angebracht den Begriff Berufshaftpflicht auf der Proreiki-Homepage durch Betriebshaftpflicht zu ersetzen. Klingt dann zwar vielleicht weniger toll, ist aber ehrlicher.

LG Kanji
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Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 06.09.2012, 18:58
von Spiralfrau
Hallo Kanji!
Ich bin zwar nicht voll im Thema drin - danke Dir aber für dieses Posting.
Ich habe den Vorstand von ProReiki gebeten, dies aufzuklären!

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 06.09.2012, 19:01
von reiki-kanji
Ohhh... das war ja fix.
Danke schön für`s "Weiterleiten"

LG Kanji

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 06.09.2012, 20:01
von *Jo*
@Kanji

Das wundert Dich aber nicht wirklich, oder? :wink:

Gruß Jo

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 06.09.2012, 23:18
von reiki-kanji
Hallo Jo,

was meinst du ?
Dass es so fix mit dem Weiterleiten ging oder das Thema ?

Hmmm...ersteres vielleicht ein klein bisschen, letzteres nein. :megagrins:
Ich habe ja im Grunde genommen bei meinen allerersten Postings hier schon in dieses "Wespennest" gestochen und dass da was an der Idee oder Vorstellung meiner Meinung nach schräg lag, habe ich schon gespürt. Nur die exakten Begriffe waren mir noch fremd. Aber man ist ja lernfähig...
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LG Kanji

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 07.09.2012, 13:19
von *Jo*
Hallo Kanji,

ich meinte Deine eingangs erwähnte Feststellung zum Thema Berufshaftpflicht.

Gruß Jo

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 07.09.2012, 18:50
von Spiralfrau
Diese Antwort erhielt ich gerade vom Vorstandsmitglied Bettina Pilz:

"ja, das scheint mir bestimmt erläuterungswürdig: Ich werde Deine Email an Herrn Ralf Messer
weiterleiten und ihn um seinen Kommentar bitten. Für mich sieht es so
aus, also ob der Begriff ersetzt werden sollte."

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Herr Messer zur Zeit im Urlaub ist, ergo bitte ich noch um etwas Geduld in dieser Angelegenheit. Ich bleibe am Ball!

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 07.09.2012, 22:02
von reiki-kanji
Vielen Dank für die Info zum Zwischenstand.

LG Kanji

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 08.09.2012, 14:30
von Janina
Also in dem Vortrag auf der JHV von Herrn Messer wurde auch beschrieben, dass die Versicherung gilt, wenn jemand wegen Behandlungsfehlern usw. auf uns zukommt. Es wurden Beispiele genannt z.B. wenn jemand behandelt wird, nach Hause geht und dann z.B. der Kreislauf absackt und in Ohnmacht fällt und dann die Vermutung geäußert wurde....hm...der war doch vorher bei Herr/Frau X zum Reiki - das muss doch daran liegen (auch wenn es das nicht tut) - bei solchen Fällen meldet man sich auch bei der Versicherung, die dann die Kommunikation übernimmt und die Sachlage klärt.

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 08.09.2012, 16:03
von reiki-kanji
Hallo Janina,

ich möchte dem Herrn ja nicht zu nahe treten, aber derjenige, der eine Versicherung vekauft, darf erst mal erzählen was er möchte. Maßgeblich für eine eventuelle spätere Schadensregulierung ist das, was im Vertrag geschrieben steht.

Die Problematik steckt hier:
"Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden durch Tätigkeiten und/oder Heilbehandlungen, die über den Rahmen der Berufserlaubnis des Versicherungsnehmers hinausgehen, insbesondere ...."
Arzt bzw. Heilpraktiker sind als Berufe definiert und anerkannt. Beim Heiler bzw. dessen Tätigkeit, die ja für die juristische Welt schwer greifbar ist, kann es haarig werden. Ab wann geht denn seine Tätigkeit über den Rahmen einer (Berufs-)Erlaubnis hinaus ?
Stell dir vor, jemand erklärt im drastischsten Fall einem Richter, er sei kurz nachdem er eine "Energieübertragung" erhalten hat zu Hause umgekippt und sich Verletzungen zugezogen, die ihn möglicherweise für den Rest des Lebens beeinträchtigen. Da können dann imense Summen im Raum stehen und dann wird der Patient gegebenenfalls von der Versicherung auch noch gelöchert, weil die Versicherung eben kein Interesse daran hat, zu zahlen. Und in der Welt der Juristen darf einen Behandlung quasi nichts bewirken, ansonsten wird wieder unterstellt, dass die Kompetenzen überschritten wurden. Das was wirkt bleibt dann sozusagen wieder dem Arzt vorbehalten.
Aktivierung der Selbstheilungskräfte, Gebete und nette Zuwendung...davon soll man dann umkippen ?

Mir geht es hier nicht darum zu nerven, sondern darum, dass falls tatsächlich mal was passiert, weder der Behandler noch der Klient im Regen stehen. Und da sind so pauschale Floskeln problematisch. Aber für jedes Mitglied zahlt ProReiki etwa die Häflte des Mitgliedsbeitrags an die Versicherung (wenn ich richtig gerechnet habe).

Ist dir noch nie aufgefallen, dass es meistens dann Stress mit Versicherungen gibt, wenn die mal mehr als einen Kleckerbetrag zahlen sollen ?

Sehr interessant empfinde ich nämlich folgende Formulierung auf der HP der Versicherung
"Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie auch vor ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen und wehrt diese ab. Deshalb ist sie unverzichtbar."
Aufgelistet werden dann Tätigkeiten, die eh nur durch Heilpraktiker vorgenommen werden dürfen, mit Ausnahme von Feng Shiu. Aber was dabei passieren soll, weiß ich nicht.

Desweiteren steht in der etwas genaueren Auflistung der Betriebshaftpflichtversicherung, dass Personenschäden pauschal mit 5 Mio. pro Schadensfall begrenzt sind, weiter unten ergibt sich aber eine weitere Einschränkung, nämlich "Tätigkeitsschäden" (begrenzt auf 100.000).
Ich interpretiere das jetzt mal so (und das kann durchauf falsch sein, bedarf aber auf jeden Fall der Aufklärung): Rutscht der Klient auf meinem gewerblich genutzten Teppich aus und bricht sich was, weil er einfach nicht aufgepasst hat, wäre der Behandler bis 5 Mio versichert. Passiert dem Klienten das zu Hause oder aber auch in der Praxis aufgrund der Tätigkeit der Behandlers (und der Klient ist auch noch "dumm" genug das so zu sagen) ist der nur noch bis 100.000 versichert, auch wenn die Schäden die gleichen sind. Oder wie ist das zu verstehen...?

LG Kanji

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 08.09.2012, 18:29
von Janina
HI Kanji, interessant finde ich es allemal und ich bin gespannt was Herr Messer schreibt, wenn er aus dem Urlaub kommt. Ich selbst bin in Versicherungsdingen nicht so bewandert und musste bis jetzt (toi toi toi) kaum eine in Anspruch nehmen :)

Was ich aber beantworten kann ist die Sache mit dem Beitrag. Du hast im Hinterkopf, dass wir die Hälfte des Beitrages an die Versicherung zahlen. Das stimmt nicht. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro - die Hälfte wären 60 Euro - was die Versicherung von uns bekommt sind 30 Euro :) - die Häfte der Hälfte *grins :))

LG
Janina

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 08.09.2012, 22:23
von reiki-kanji
Hallo Janina,
danke für die Info...ich habe eh irgendwie fasch gerechnet. Bild
Es wird dort noch eine weitere Versicherung angeboten und ich habe mich von den Zahlen verwirren lassen.
Also 30 Euro hört sich dann wieder recht preisgünstig an, obwohl ich zugeben muß, dass mir der wirkliche Verlgeich fehlt.

...und mit Versicherungen habe ich es auch nicht soooo, ich weiß aber, dass auch gerne mal unsinnige Versicherungen angeboten werden, wie z.B. eine Inseassenversicherung bei der Kfz-Haftpflicht.

LG Kanji

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 10.09.2012, 18:47
von Spiralfrau
Sodele - die Antwort von Hr. Messer ist da!

Guten Morgen zusammen,

zu diesem Thema habe ich bereits ausführlich Stellung genommen und diese auch in den FAQ aufgenommen.

Die Bezeichnung lässt immer Spielraum für jeweils eigene Interpretationen, deshalb verweise ich hier erneut auf meine Beantwortung der FAQ.
Da Reiki-Praktizierende keine Berufserlaubnis benötigen, ist dieser Satz in den Bedingungen irrelevant und bezieht sich auf die Berufe, die eine Erlaubnis benötigen.
Ein Heilpraktiker darf also keine Tätigkeiten ausführen, die einem Arzt vorbehalten sind. Hier hätte er also bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz.
Tätigkeiten im Rahmen der Berufserlaubnisfreiheit bei einem Reiki-Prkatizierenden sind also versichert.

Die Bezeichnung "Berufshaftpflicht" soll daher durchaus den Interessierten die Gewissheit geben, dass auch Personenschäden nach Behandlungsfehlern versichert sind.

FAQ

ProReiki und Versicherung

Es gibt nur wenige Versicherungen, die sich mit Reiki-Praktizierenden beschäftigen. Deshalb war es doch notwendig,dass man den Praktizierenden und Mitgliedern eine pragmatische und sehr kostengünstige Lösung über ein vorhandenes Versicherungskonzept ( hier Heilnebenberufe ) an Hand gibt, ohne jedoch ein eigenes geschriebenes Bedingungswerk dafür "in Stein meißelt"
Dann müssten wir auch alle "Nebentätigkeiten" gem. Berufskatalog nach Begrifflichkeiten analysieren und beschreibend aufführen, bei denen hauptsächlich keine Berufszulassung
geregelt ist.

Beste Grüße
Ralf Messer
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und noch eine zweite mail:

Liebe Frau Zipfl,
ich habe auch gerade die gesamten Beiträge gelesen. Es wäre schön, wenn sich die Fragestellerin auf das ProReiki-Konzept und das entsprechende Merkblatt hierfür konzentriert.
Leider verliert Sie sich zwischen Proreiki-Konzept und dem jedem frei zugänglichen "Konzept für Heilnebenberufe" auf meiner öffentlichen Seite und vermengt die Informationen.

Ergänzend:
- bei "Tätigkeitsschäden" handelt es sich um Sachschäden.
Ein Tätigkeitsschaden bzw. Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der durch eine beruflich oder gewerblich bedingte Handlung verursacht worden ist. Beispielsweise liegt ein Tätigkeitsschaden vor, wenn ein Lieferant beim Kunden Sachen verschiebt, um auf der Abstellfläche wie z.B. einem Tisch oder einer Theke einen Kratzer verursacht. Diese Deckelung ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen üblich.

Beste Grüße
Ralf Messer

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 10.09.2012, 18:52
von Spiralfrau
Ich hoffe, hiermit zur Aufklärung beigetragen zu haben und bitte Euch, Euch bei weiteren Fragen direkt an die Geschäftsstelle von ProReiki zu wenden! :user:

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 11.09.2012, 10:10
von Zauberfrau
Liebe Regina,

vielen Dank für deine Mühe !

Liebe Grüße
Silke

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 11.09.2012, 20:25
von reiki-kanji
Hallo zusammen,

auch ich möchte mich erst mal für die Mühe bedanken, die links hier hinzuschreiben, denn ich bin von der ProReiki-Seite den dortigen links der basler/taunus gefolgt und zu ganz anderen Beschreibungen/Versicherungen gekommen.

Allerdings bin ich nun immer noch viel weiter.
Hier wird nun tatsächlich die Leistung einer Berufshaftpflichtversicherung beschrieben und auch andere Bereiche sind versichert. :D (angegeben werden Berufshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung). Drei Fragen bleiben für mich offen:

1.) Was ist nun die dort genannte, aber nicht näher erläuterte Vorsorgeversicherung ?
2.) Was ist mit der eigentlichen Betriebshaftpflichtversicherung (auch Gewerbehaftpflichtversicherung genannt) ? Was also, wenn jemand im gewerblich genutzten Bereich über einen Teppich stolpert - das hat ja nix mir der eigentlichen Behandlung zu tun ?
Reicht nun insgeamt die über ProReiki abgeschlossene Versicherung oder benötige ich zusätzlich noch die Betriebshaftpflichtversicherung ?
3.) Es wird hier ein ganz "neuer" Begriff eingeführt, der Heilnebenberuf. Hierzu habe ich lediglich Berufe gefunden, dei denen man wie z.B. der Masseur eine anerkannte Berufsausbildung braucht, die es für Reiki noch nicht gibt.

Eine Auflistung findet sich hier. http://www.berufshaftpflicht-direkt.de/ ... erufe.html
Ob die Auflistung abschließend ist, weiß ich nicht.

Ich finde diese Begrifflichkeiten auch alle eher verwirrend...aber irgendwie hilft es ja nix...auch das gehjört dann eben zu so einem Berunf dazu, dass man die auseinanderfriemeln kann. :P

Wie gesagt, danke für die Mühe an alle...

LG Kanji

Re: Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Verfasst: 13.09.2012, 02:26
von Martin64
Hallo reiki-kanji,

mit deinen Informationen zum Thema Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht liegst du richtig.

Wichtig: Als Reiki sollte unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Betriebshaftpflicht nützt Ihnen nicht viel.

Es gibt Tarife wodurch auch Schäden bei der Behandlung mitversichert sind. Reiki kann gesondert als Tätigkeit aufgeführt werden und muss nicht als Beruf anerkannt sein.

Am besten man informiert sich bei einem ortsansässigen Versicherungsmakler oder bei Experten zum Thema Berufshaftpflicht Vergleich.

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