Berufshafttpflicht vs. Betriebshaftpflicht
Verfasst: 06.09.2012, 18:37
Hallo,
ich wende mich hier mal vorzugsweise an alle, die intersiver mit der Arbeit von ProReiki vertraut sind.
Ich habe neulich etwas darüber gelesen, was den Unterschied einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung ausmacht.
Demnach handelt es sich bei einer Berufshaftpflichtversicherung um eine Versicherung, die die Risiken von z.B. Behandlungsfehlern versichert. Wenn z.B. ein Arzt oder Heipraktiker eine Fehldiognose stellt oder es dem Patienten hinterher schlechter geht als vorher, greift diese Versicherung.
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um etwas ähnliches wie eine private Haftpflichtversicherung, halt für Gewerbe. Also, wenn einer auf dem Teppich ausrutscht, oder eine Jacke, die an der gewerblichen Garderobe aufgehängt wurde dadurch beschädigt wird.
Eine Berufshaftpflichtversicherung mach solange für Reiki-Praktizierende, die nicht Arzt oder Heilpraktiker sind, keinen Sinn, solange Reiki-Behandler juristisch noch nicht als Beruf anerkannt wird (was derzeit noch Fakt ist...zumindest juristisch und alles andere zählt nun mal nicht).
Von daher habe ich nochmal auf der ProReiki-Seite nachgeschaut und da steht dann erst mal "Berufshaftpflichtversicherung".
Über eine Verlinkung kommt man dann erst zur "Basler" und dann zur "Taunus-Finanz". Und... ei gucke da....da heißt es dann auf einmal Betriebshaftpflichtversicherung.
Und im Downloadflyer der Taunus-Consulting heißt es dann auch ausdrücklich:
"Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden durch Tätigkeiten und/oder Heilbehandlungen, die über den Rahmen der Berufserlaubnis des Versicherungsnehmers hinausgehen, insbesondere ...."
Wichtig ist hierbei das Wort Berufserlaubnis. Solange Reiki nicht als Beruf anerkannt ist, ist dieser Teil der Versicherung volkommen für die Katz.
Ob die reine Betriebshaftpflicht (die dort recht ausführlich beschrieben wird) tatsächlich mit 128 Euro und ein paar Cent günstig oder teuer ist, weiß ich nicht.
Um zu vermeiden, dass Reiki-Praktizierende tatsächlich glauben, dass sie gegen "Behandlungsfehler" versichert seien, wäre es doch nun ganz angebracht den Begriff Berufshaftpflicht auf der Proreiki-Homepage durch Betriebshaftpflicht zu ersetzen. Klingt dann zwar vielleicht weniger toll, ist aber ehrlicher.
LG Kanji
ich wende mich hier mal vorzugsweise an alle, die intersiver mit der Arbeit von ProReiki vertraut sind.
Ich habe neulich etwas darüber gelesen, was den Unterschied einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung ausmacht.
Demnach handelt es sich bei einer Berufshaftpflichtversicherung um eine Versicherung, die die Risiken von z.B. Behandlungsfehlern versichert. Wenn z.B. ein Arzt oder Heipraktiker eine Fehldiognose stellt oder es dem Patienten hinterher schlechter geht als vorher, greift diese Versicherung.
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um etwas ähnliches wie eine private Haftpflichtversicherung, halt für Gewerbe. Also, wenn einer auf dem Teppich ausrutscht, oder eine Jacke, die an der gewerblichen Garderobe aufgehängt wurde dadurch beschädigt wird.
Eine Berufshaftpflichtversicherung mach solange für Reiki-Praktizierende, die nicht Arzt oder Heilpraktiker sind, keinen Sinn, solange Reiki-Behandler juristisch noch nicht als Beruf anerkannt wird (was derzeit noch Fakt ist...zumindest juristisch und alles andere zählt nun mal nicht).
Von daher habe ich nochmal auf der ProReiki-Seite nachgeschaut und da steht dann erst mal "Berufshaftpflichtversicherung".
Über eine Verlinkung kommt man dann erst zur "Basler" und dann zur "Taunus-Finanz". Und... ei gucke da....da heißt es dann auf einmal Betriebshaftpflichtversicherung.
Und im Downloadflyer der Taunus-Consulting heißt es dann auch ausdrücklich:
"Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden durch Tätigkeiten und/oder Heilbehandlungen, die über den Rahmen der Berufserlaubnis des Versicherungsnehmers hinausgehen, insbesondere ...."
Wichtig ist hierbei das Wort Berufserlaubnis. Solange Reiki nicht als Beruf anerkannt ist, ist dieser Teil der Versicherung volkommen für die Katz.
Ob die reine Betriebshaftpflicht (die dort recht ausführlich beschrieben wird) tatsächlich mit 128 Euro und ein paar Cent günstig oder teuer ist, weiß ich nicht.
Um zu vermeiden, dass Reiki-Praktizierende tatsächlich glauben, dass sie gegen "Behandlungsfehler" versichert seien, wäre es doch nun ganz angebracht den Begriff Berufshaftpflicht auf der Proreiki-Homepage durch Betriebshaftpflicht zu ersetzen. Klingt dann zwar vielleicht weniger toll, ist aber ehrlicher.
LG Kanji