Begriff Reiki-Meister vs. Reiki-Lehrer

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Frank
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Begriff Reiki-Meister vs. Reiki-Lehrer

Beitrag von Frank »

Ich bekam dieser Tage noch eine wichtige Info von Angela Zellner:
der Allerwelts-Begriff "Lehrer" kostet 20% der Einkünfte von Allem! an die DRV = Deutschen Renten Versicherung!
Und man ist "PFLICHTVERSICHERT".
Ist man aber als "Reikimeister" ein "Coach" oder "Berater" oder "Facilitator" dann ist das was Anderes...
Tja, da tendierte ich mittlerweile dazu, mich eher Lehrer zu nennen, schon gibt es Gründe dagegen. Vielleicht künftig "Reiki-Coach"? ;-)
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mel25
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Beitrag von mel25 »

Huhu,

ich dachte immer, die Bezeichnungen der Grade sind

1. Grad
2. Grad
3. Grad = Reiki Meister
4. Grad (bzw. 3b) = Reiki Lehrer bzw. Reiki Meister und Lehrer

Zwischen Reiki-Meister und Reiki-Lehrer bestehen ja auch Qualitativ Unterschiede, sofern der 3. Grad aufgeteilt wurde.

Wäre es nicht sinnvoller, die Rentenversicherung über diese Unterschiede aufzuklären?

Liebe Grüße
Mel
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Janina
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Beitrag von Janina »

Hi Mel, die Unterscheidung gibt es noch nicht ganz so lange. Einige der japanischen Stile unterteilen auch aber aus der Takata Linie gab es nur, 1. Grad, 2. Grad und Reiki-Meister.

LG
Janina
vom Reiki kanalisieren - zum Reiki Sein
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Nirtak
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Beitrag von Nirtak »

Moin,

stimmt so nicht ganz:
Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es nicht an. Egal, wie Ihre neue Tätigkeit heißt, sie kann unter den Begriff „Lehrer“ fallen und zur Rentenversicherungspflicht führen!
Hätten Sie gedacht, dass auch selbständig tätige Coaches, Trainer, Moderatoren oder Supervisoren Lehrer sind? Dies liegt darin begründet, dass der Begriff „Lehrer“ in der Rechtsprechung weit ausgelegt wird.
Quelle

Aber Einweihungen haben doch einen anderen Charakter als Unterricht - da wird schon nix passieren...


Mod.Edit: Link umgewandelt, jetzt ist die Seite wieder im Normalzustand :wink:
Einen lieben Gruß,
Katrin
Nordwind
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Beitrag von Nordwind »

Meldepflicht
und für all diejenigen, die gerade in Panik verfallen, zur Beruhigung der folgende Text, ebenfalls zu finden auf der von Nirtak genannten Site:


Üben Sie Ihre Tätigkeit als selbständiger Lehrer in mehr als geringfügigem Umfang aus, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger zu melden.

Für diese Meldung nutzen Sie bitte das im Anhang bereitgestellte Formular V020. Die dazu gehörigen Erläuterungen V021 sollen Ihnen das Ausfüllen des Formulars erleichtern.

Hinweis:
Bei einer verspäteten Meldung können durch die rückwirkende Feststellung der Versicherungspflicht hohe Nachforderungen entstehen. Außerdem kann auch ein Bußgeld erhoben werden. Durch Ihre rechtzeitige Meldung können Sie beides vermeiden.
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Lichtblume
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Beitrag von Lichtblume »

Bei uns in Österreich braucht man für ReiKi keinen Gewerbeschein, nur eine Steuernummer und ist Selbstversichert. Vielleicht wird sich das auch ändern, keine Ahnung.

Ich bin als Energethikerin Mitglied der Wirtschaftskammer und führe auf meinen Visitenkarten ReiKi Meister/Leherin an. Also nehme ich beide Begriffe.

Es ist zu verwirrend für die Menschen, sich nur Meister zu nennen. Wenn jemand eine Einweihung möchte, sucht er auch im Netz nach ReiKi Lehrern. Das war mein Grundgedanke...
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare
Nordwind
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Beitrag von Nordwind »

@ Lichtblume: naja, allerdings gab es zu Anfang nur die Bezeichnung Reiki-Meister; da Meister = Lehrer. Reiki-Meister wurden/werden die Reiki-Schüler, die unterrichten/einweihen wollten. So ist es noch immer im Usui Shiki Ryoho.
Ich denke auch, dass die Trennung der Begriffe Meister und Lehrer zum Teil auch durch einen Übersetzungsfehler entstanden ist, denn Master heißt u. a. sowohl Meister als auch Lehrer.

@ Nirtak: Einweihungen und Unterricht gehören für mich zusammen, denn im Seminar leite ich die Schüler an, wie sie selbst Reiki anwenden können und dies ist Unterricht oder Lehre oder welchen Begriff man auch immer dafür nehmen mag. Nur die Einweihungen zu machen ist nicht vollständig. Es gehört mehr dazu.

Liebe Grüße und euch allen einen schönen Sonn-Tag 8)
Petra
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Nirtak
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Beitrag von Nirtak »

Moin,

was ich meinte, ist, dass "normale" Lehrer, so wie der Begriff allgemein aufgefasst wird, nur unterrichten. Ich könnte mir zwar vorstellen, dass man viel Geld verdienen könnte, wenn man es schaffte, in Prozentrechnung oder französische Grammatik einzuweihen, aber Einweihungen gehören nicht zum Unterricht. Findet eine Einweihung statt, ist es eben etwas anderes als Unterricht - was ja nicht ausschließt, in einem Reikiseminar viel lernen zu können.
Einen lieben Gruß,
Katrin
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