Reiki als Beruf oder Kleingewerbe

Fragen zu Behandlungen, Set und Setting oder zur Anwendung von Reiki.

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Spiralfrau
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Beitrag von Spiralfrau »

Hallo Simone!

Ich zahe 157 Euro im Jahr!

Gruß Regina
Gruß Regina

* Ich fühle das LICHT, das aus dem HERZEN kommt! *
Simone_K
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Beitrag von Simone_K »

Liebe Regina,

vielen Dank für deine Auskünfte! :D Du hast mir wirklich weiter geholfen.

Liebe Grüsse
Simone
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Fiona
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Beitrag von Fiona »

Hallo Ihr Lieben,

Eure Beiträge zu Reiki/Gewerbe habe ich mit Interesse gelesen.
Ich habe im Sommer korrekterweise :question: meine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet. Und bin fast aus allen Wolken gefallen, als mir die Gesundheitsbehörde schrieb, dass ich Reiki nicht ausüben dürfe.
Nach mehrmonatigem Schriftwechsel hat man mir nun unter "Androhung einer hohen Geldbuße" untersagt, Reiki auszuüben mit der Begründung, da ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin sei.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus März 2004 interessiert nicht. Das Ministerium für Gesund und blabla in NRW hat am 14.09.2006 einen neuen Erlass herausgegeben, wonach Reiki nicht zu den geistigen Heilweisen gehört und es mir als Nicht-Ärztin und Nicht-Heilpraktikerin nicht erlaubt ist, Reiki auszuüben.

Weiß jemand von Euch mehr? Also etwas Konkretes?

Ich muss sagen, dass dieser ganze Driss mich ziemlich runtergerissen hat, meine Energien für mich nicht mehr spürbar sind und ich auch momentan den Kontakt zum Universum und meinem höheren Selbst völlig verloren habe. Und das, obwohl ich Reiki seit 9 Jahren praktiziere, Meisterin bin und vor dieser Behördengeschichte niemals auf die Idee gekommen wäre, dass ich gefühlsmäßig jemals an so einem Punkt landen würde. :(

Liebe Grüße
Fiona
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Spiralfrau
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Beitrag von Spiralfrau »

Liebe Fiona!

WAS hast Du denn in Deiner Gewerbeanmeldung angegeben was Du tust? WIE hast Du es in Deiner "Werbung" formuliert?

Gibst Du z.B. an, dass Du mit Reiki "behandelst" - könntest Du, aus den von Dir genannten Gründen, Probleme bekommen!

Hast Du versucht, dass Reiki-Sitzungen von der Kasse bezahlt werden? - wird im Allgemeinen abgelehnt, weil eben keine anerkannte "alternative Heilmethode!"

Es gibt einen relativ neuen Gesetzesbeschluss, dass Reiki von "Jedermann" angewendet und gegeben werden darf auch ohne eine Ausbildung als Arzt oder Heilpraktiker. Schau bitte hier im Forum mal in die Suche - den Text kann man sich herunterladen.

Damit würde ich dann nochmal zum Gesundheitsamt/Krankenkasse marschieren.

Auch im Reiki-Magazin wurde zu diesem Thema schon einiges geschrieben.

Ich drück Dir die Daumen, dass Du Hinweise bekommst und somit für Dich einen Weg findest Reiki zu geben!

Regina
Gruß Regina

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Viramo
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Beitrag von Viramo »

Fiona hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,

Eure Beiträge zu Reiki/Gewerbe habe ich mit Interesse gelesen.
Ich habe im Sommer korrekterweise :question: meine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet. Und bin fast aus allen Wolken gefallen, als mir die Gesundheitsbehörde schrieb, dass ich Reiki nicht ausüben dürfe.
Nach mehrmonatigem Schriftwechsel hat man mir nun unter "Androhung einer hohen Geldbuße" untersagt, Reiki auszuüben mit der Begründung, da ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin sei.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus März 2004 interessiert nicht. Das Ministerium für Gesund und blabla in NRW hat am 14.09.2006 einen neuen Erlass herausgegeben, wonach Reiki nicht zu den geistigen Heilweisen gehört und es mir als Nicht-Ärztin und Nicht-Heilpraktikerin nicht erlaubt ist, Reiki auszuüben.

Weiß jemand von Euch mehr? Also etwas Konkretes?

Ich muss sagen, dass dieser ganze Driss mich ziemlich runtergerissen hat, meine Energien für mich nicht mehr spürbar sind und ich auch momentan den Kontakt zum Universum und meinem höheren Selbst völlig verloren habe. Und das, obwohl ich Reiki seit 9 Jahren praktiziere, Meisterin bin und vor dieser Behördengeschichte niemals auf die Idee gekommen wäre, dass ich gefühlsmäßig jemals an so einem Punkt landen würde. :(

Liebe Grüße
Fiona
habe dieses dazu gefunden, betrifft aber nicht nrw. http://www.reikipraxis-tegel.de/seitene ... ht&seite=2


ich würde mich in dieser angelegenheit direkt an das zuständige ministerium wenden, die lokalten behörden sind oft ziemlich unkundig.
da ich auch in nrw wohne interessiert mich das durchaus sehr.
be a joke unto yourself (Osho)
Angelika95
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Beitrag von Angelika95 »

Hallo,
ich habe auch noch was gefunden:
Zum Thema "Heilpraktiker" fand sich vor Jahren eine interessante Meldung in "bella":

Heilen durch Handauflegen ist nicht erlaubnispflichtig

Er legte seinen Patienten die Hände auf, strich leicht über den ganzen Körper, um so durch kosmische Energieübertragung die krankmachende Disharmonie zwischen Körper, Geist und Seele wieder in Baance zu bringen. Für seine Leistung nahm der "Paranormalheiler" fünfzig Mark. Das Gesundheitsamt untersagte ihm diese Tätigkeit und erlegte ihm ein Bußgeld von 7 200 Mark auf, weil diese Art der Heilung erlaubnispflichtig sei und er eine Zulassung als Heilpraktiker nicht besitze. Dagegen legte der Heiler Einspruch ein - mit Erfolg. Die Richter entschieden: Die Handlungen fallen nicht unter das Heilpraktikergesetz, weil sie keine gesundheitlichen Schäden verursachen können (LG Verden 12 - 24/97).

Quelle: http://bfrev.de/bfr-reiki.html

Ist zwar schon ziemlich alt, aber das sind manche Richter ja auch :wink:

VLG
Angelika
[b]Liebe Grüße
Angelika[/b]
Libelle
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Nebentätigkeit mit Reiki

Beitrag von Libelle »

Ich bin am überlegen, ob ich frei Beruflich mich mit Reikibehandlungen anbiete?
Oder geht das über Kleingewerbe? Ich bekomme ausserdem zu meiner Teilzeitstelle Arbeitslosengeld II.
Unter welchem Gebiet finde ich hierzu etwas?
Stresslilie
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Reikiarbeit

Beitrag von Stresslilie »

Hallo,ich bin neu im Forum.Gebe Reiki schon seid 6 Jahren.Habe Grad 1und2.Möchte Reiki jetzt auch offiziel machen,muss ich das irgendwie anmelden.Zum Beispiel als kleingewerbe oder so ähnlich.Vieleicht kann mir einer einen guten Rat geben.Liebe Grüße Stresslilie
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reiki-kanji
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Re: Reikiarbeit

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo,

das ist von Bundesland zu Bundesland und auch dort wieder von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Am besten informierst du dich in dem zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt, in dem Ort, in dem du arbeiten willst.
Die können dir konkrete Auskünfte erteilen und erklären, worauf du achten musst und sagen dir auch sonst alles wichtige.

LG Kanji
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Sonka
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Re: Reikiarbeit

Beitrag von Sonka »

Hallo Stresslilie,

herzlich willkommen im Forum.

Egal womit du Geld verdienen möchtest, du musst dich auf jeden Fall anmelden. Gut ist es, wenn du dich vorher informierst, da es ein Unterschied ist, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeiten möchtest oder kannst.

Ich empfehle dir zunächst das Buch 'Reiki Startup' von Katrin Buske. Darin sind viele Tipps gesammelt, die dir dann die nächsten Fragen aufzeigen :wink:

Viel Spaß auf deinen neuen Wegen.
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
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Lamia
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Re: Reiki als Beruf oder Kleingewerbe

Beitrag von Lamia »

Hallo Stresslilie.
Soweit ich weiß, geht es einerseits um das Wort "Behandlung".
Es gibt einen Passus in der Gesetzgebung, dass keine "Heilungs - Versprechen" gemacht werden dürfen.
Insofern ist die Frage, wie du es nennst.

Andererseits gibt es ein Recht auf freie Berufsausübung. Du kannst also alles tun, wozu du dich "berufen" fühlst, solange es nicht mit der Gesetzgebung im Konflikt steht.

Dienstleistungen wie Reiki oder Massage sind nicht automatisch ein Gewerbe, sondern freiberufliche Tätigkeiten, vorausgesetzt, dass du keine Handelswaren verkaufst (Cds, Bücher etc.)

JEDE Tätigkeit ist ab einer bestimmten Grenze steuerpflichtig, egal ob gewerblich oder freiberuflich, und du brauchst auf jeden Fall eine Steuernummer vom Finanzamt.
Bis zu einer Grenze von aktuell 17.500€ sind Einkünfte jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig.
(Kleinunternehmergrenze)

Ich empfehle dir auf jeden Fall ein Gespräch mit einem Steuerberater.

Liebe Grüße und viel Erfolg
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Sonka
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Re: Reiki als Beruf oder Kleingewerbe

Beitrag von Sonka »

Lamia hat geschrieben:Dienstleistungen wie Reiki oder Massage sind nicht automatisch ein Gewerbe, sondern freiberufliche Tätigkeiten, vorausgesetzt, dass du keine Handelswaren verkaufst (Cds, Bücher etc.)
Liebe Lamia,
diese Abgrenzung freiberuflich <-> gewerblich ist leider sehr schwierig. Und Massagen z.B. sind nur dann freiberuflich, wenn sie in den Bereich der Heilung gehören. Wellness ist gewerblich.
Bei Reiki hängt es vom Finanzamt ab, ob es die Freiberuflichkeit akzeptiert. Hängt wohl auch davon ab, ob man lehrend (freiberuflich), heilend (freiberuflich) oder im Bereich Wellness (gewerblich) unterwegs ist. Doch dann tun sich andere Fußangeln auf: Lehrtätigkeiten sind freiberuflich, aber rentenversicherungspflichtig! Und Heilung darf ja nun auch nicht jeder anbieten!

Von daher gebe ich dir Recht:
Ich empfehle dir auf jeden Fall ein Gespräch mit einem Steuerberater.
LG Sonka
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albertros
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Beitrag von albertros »

Gibt es hier Leute die Reiki freiberuflich machen?
Ich möchte mich gerade anmelden, und man sagte mir beim Arbeitsamt, alle die Reiki machen wären hier freiberuflich beim Finanzamt angemeldet.

Jetzt wollte ich aber mal ganz gerne wissen was ich dann an Steuern zahlen muss, wenn ich das hauptberuflich mache, am Ende.
Aber niemand konnte mir dazu was sagen, auch mehrer Mitarbeiter beim Finanzamt übten sich in Schweigen. "Das ist schwer zu sagen", war das höchste der Gefühle.
Auch was ich im Internet fand ist schwer durchschaubar.
Was für Steuern müsst Ihr zahlen?
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Frank
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Re: Reiki als Beruf oder Kleingewerbe

Beitrag von Frank »

Für die Steuern rechne ich pi mal Daumen gern mit ca. 30%. Wenn man irgendwann Umsatzsteuerpflichtig werden sollte, kalkuliere ich grob mit 50% der Rechnungssumme.
Bei hauptberuflicher Tätigkeit kommen natürlich Dinge wie Krankenversicherung etc. dazu. Hier empfehle ich entsprechende Existenzgründungsseminare, die von manchen Trägern kostenfrei oder recht günstig angeboten werden. Von ProReiki gibt es da auch einiges an Broschüren. Wenn du hauptberuflich Reiki anbieten willst, solltest du sowieso dort Mitglied werden.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
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reiki-kanji
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Re: Reiki Freiberufler

Beitrag von reiki-kanji »

albertros hat geschrieben:Gibt es hier Leute die Reiki freiberuflich machen?
Ich möchte mich gerade anmelden, und man sagte mir beim Arbeitsamt, alle die Reiki machen wären hier freiberuflich beim Finanzamt angemeldet.

Jetzt wollte ich aber mal ganz gerne wissen was ich dann an Steuern zahlen muss, wenn ich das hauptberuflich mache, am Ende.
Aber niemand konnte mir dazu was sagen, auch mehrer Mitarbeiter beim Finanzamt übten sich in Schweigen. "Das ist schwer zu sagen", war das höchste der Gefühle.
Auch was ich im Internet fand ist schwer durchschaubar.
Was für Steuern müsst Ihr zahlen?

Hallo Albertros,

ich versuche es mal mit ein bisschen Aufklärung in Sachen Staatsbürgerkunde, vielleicht hilft dir (und anderen) das ja etwas weiter.

Zunächst einmal gilt es das Einkommensteuergesetz und das Heilpraktikergesetz zu beachten:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/__1.html

Dies sind Bundesgesetze, deren Ausgestaltung aber wiederum den Behörden der einzelnen Bundesländern anheim gestellt ist.
Diese Bundesbehörden delegieren nun wiederum einzelne Bereiche an kommunale Behörden, was bedeutet, dass dir die Beamten/Angestellten in deinem kommunalen Rathaus dir tatsächlich keine vernünftige Antwort geben können, da es schlicht und ergreifend nicht in ihren Kompetenzbereich fällt. Geben sie dir nun fasche Auskünfte und du berufst dich irgendwann mal darauf, kriegen die die Ohren gerubbelt, eben weil sie sich in ein Gebiet eingemischt haben für das sie ggf. gar nicht ausgebildet sind ... was diese Bediensteten natürlich vermeiden möchten.

(Hierzu ein kleiner "Ausflug" ins Baurecht, ein Fall, denn ich selbst erlebt habe. In unserer Wohnanlage (Eigentumswohnungen) hat eine Eigentümerin ihre Dachterrasse verändert und dazu ein neues Balkongeländer anbringen lassen. Laut des Bauamtes der Gemeinde, die aber nur für die gestalterische Planung und des Bebauungsplans des Ortes zuständig ist, ist und war dies schon immer genehmigt. Nun braucht man aber für jedwede bauliche Veränderung an einer Immobilie eine Baugenehmigung und dafür ist die Baubehörde des Kreises zuständig.
Diese Eigentümerin hat nun mündlich bei der Gemeindebehörde angefragt und mündlich die Auskunft erhalten, dass sie das Geländer anbringen darf, man hat ihr aber nicht gesagt, dass sie auch eine Genehmigung des Bauamtes des Kreises braucht. Somit hat sie ein Geländer erstellt und wenn sich jetzt jemand beim Bauamt beschweren würde, müsste sie es gegebenenfalls wieder abreissen und würde auf den Kosten sitzen bleiben.)

Derzeit ist die gängig praktizierte Rechtsmeinung die, dass du als Nicht-Heilpraktiker gewerblich tätig bist und damit den steuerlichen Gegebenheiten, aber auch anderen kommunalen Regelungen unterworfen bist, die für Gewerbeberufe gelten.
So können die Kommunen z.B. im Rahmen ihrer "Parkraumbewirtschaftung" festlegen, dass du, wenn du Reiki anbietest (egal ob gewerblich oder freiberuflich), einen oder mehrere Parkplätze auf dem Grundstück, auf dem du die Tätigkeit ausübst, nachweisen musst. Kannst du die nicht nachweisen, kannst du dich von dieser Verpflichtung in Form von Gebühren quasi freikaufen. Kannst du nachweisen, dass nur ein Klient zu Zeit bei dir ist, kann die Gemeinde aber auch von diesen Gebühren absehen. Kann sie ... muss sie aber nicht. Und es gibt viele "Kann-Bestimmungen" im deutschen Recht.

Weiterhin gibt es Mischformen der selbständigen Tätigkeit.
Als "reiner Reiki-Lehrer" könnte man dich eventuell als Freiberufler einstufen. Gibst du aber auch Reikibehandlungen (gegen Bezahlung) wäre das wieder eine gewerbliche Tätigkeit, da es eine Dienstleistung im steuerrechtlichen Sinn darstellt. Du musst dann deine Einkünfte als Lehrer freiberuflich versteuern und die Einkünfte aus Behandlungen gewerblich. Da das alles sehr individuelle Dinge des einzelnen Praktizierenden sind, kann dir auch keine Behörde eine allgemeingültige abschließende Antwort geben.

Es gibt also grundsätzlich folgendes zu beachten:
es gibt Bundesbehörden, Landesbehörden, kommunale Behörden auf Kreisebene und kommunale Behörden auf Gemeindeebene. Alle haben unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen und mit allen musst du dich gegebenenfalls auseinandersetzen, um herauszufinden, wie es denn nun richtig ist.

Die wichtigste Frage ist daher immer: "Ist diese Behörde die zuständige Behörde ?" Wenn nicht ist die zweitwichtigste Frage: "Welche Behörde ist zuständig ?"
Und alleroberstes Gebot ist, Anfragen oder Anträge schriftlich zu stellen, denn nur dann teilt dir eine nicht-zuständige Behörde mit, dass sich nicht zustämdig ist bzw. wer zuständig ist. Und dazu ist eine Behörde verpflichtet.

Mein Tipp:
Löchere "deine" Behörde also immer wieder mit schriftlichen Anfragen nach der zuständigen Behörde (denn deren Beantwortung ist kostenfrei solange sie nicht selbst zuständig ist und ein "ja" der zuständigen Behörde ebenfalls).
Wenn du die zuständige Behörde gefunden hast, wende dich an die. Hier kannst du dich auch persönlich nach bestimmten Voraussetzungen erkundigen, die du für jenes oder welches zu erfüllen hast.
Und stelle deine Anträge auch schriftlich. Bekommst du nämlich einen Bescheid einer nicht-zuständigen Behörde und entstehen dir daraus finanzielle Nachteile, kannst du die bescheidende nicht zuständige Behörde regresspflichtig machen, das heisst, diese muss dir dann deine Unkosten erstatten.
Bekommst du einen negativen Bescheid einer zuständigen Behörde, muss man dir die Gründe mitteilen und du kannt gegebenenfalls dagegen angehen.
Und bekommst du einen positiven Bescheid, teilt man dir die Auflagen etc. mit.
Aber denk daran, deinen Antrag exakt zu formulieren, denn egal ob positiver oder negativer Bescheid, diese sind meist kostenpflichtig.

Und auch ganz wichtig: unterscheide zwischen Anfrage und Antrag.

Die Bezeichnung für behördliches Tätigwerden nennt sich im Amtsdeutsch Verwaltungsakt. Und der darf nur durch die örtlich und sachlich zuständige Behörde und durch den persönlich zuständigen Sachbearbeiter durchgeführt werden.

Was ich hier geschrieben habe, erhebt nun keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hilft vielleicht auch nicht unmittelbar weiter. Wer sich selbständig machen möchte ist eben in der Pflicht, sich auch selbstständig um alles zu kümmern, was damit zu tun hat.

Was die Steuern angeht, ist noch etwas weiteres zu beachten:
wenn du deine Steuererklärung aufgrund einer falschen Ausgangslage machst, z.B. dein Einkommen als Freiberufler versteuerst anstatt als Gererbetreibender, kann das Finanzamt bis zu zehn Jahren die Steuer nacherheben, die tatsächlich fällig gewesen wäre und das Fimanzamt stundet diesen Betrag nicht und der kann ggf. ziemlich hoch sein.
Wenn du diese falschen Steuererklärungen versehentlich abgegeben hast, bleibt es wahrscheinlich bei einer Nachforderung. Grundsätzlich wird aber eher davon ausgegangen, dass es sich nicht um ein Versehen handelt sondern um Absicht. Denn interessanterweise suchen ja immer alle nach der Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Daher würde möglicherweise auch noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden und wenn man dafür verurteilt werden sollte kommt möglicherweise auf eine dicke Nachzahlung an die Steuer auch noch eine fette Geldstrafe dazu.

Ich hoffe, dass dies allen ein bisschen weiterhilft, zu verstehen, warum man in diesem hochbürokratischen Land so viele Klippen nehmen muss und wie man die kleineren davon umgehen kann.

LG Kanji
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