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Rechtshandbuch für Heiler/Energiearbeiter - download
Verfasst: 04.12.2002, 15:03
von guide
http://www.dgh-ev.de/download.html
Hallo zusammen.
Auf dieser Seite ganz unten, kann sich jede/r Interessierte ein Rechtshandbuch für Heiler als Pdf-Datei downloaden.
Dieses Handbuch gibt jedem umfassende und wichtige Info zur derzeitigen Gesetzessituation und was im Vorfeld zu beachten ist, sollte man mit Energien an und mit anderen Menschen arbeiten und keine Zulassung als Arzt oder Heilpraktiker besitzen. Darin enthalten sind auch u.a. Formblätter, die man sich vor einer Behandlung vom Klienten unterzeichnen lassen kann, um nicht mit dem Gesetz im Falle eines Falles in Konflikt zu kommen.
Das Handbuch wurde von Juristen erstellt und hilft Energiearbeitern, Geistheilern, etc., vermeidbare Fehler gar nicht erst zu begehen. Ich kann es nur jedem empfehlen, sich damit intensiv auseinander zu setzen. Denn wenn es zu Schwierigkeiten diesbezüglich kommt, dann ist es meist schon zu spät und im Zuge der immer stärker werdenden falsch verstandenen "Konkurrenz" von Ärzten und Hp's wird hier von dieser Berufsgruppe immer öfters scharf gegen diese "neue" Berufsgruppe geschossen, da man ja Angst hat, Patienten und damit Geld zu verlieren. Und ist man in diesem Bereich der energetischen Arbeit ohne Zulassung tätig, wird dies vom Fiskus nicht als Kavaliersdelikt geahndet!
Ich hoffe das diese Info Euch hilft.
Schöne Grüße
*guide*
Verfasst: 04.12.2002, 17:06
von Rubin
Hallo guide,
vielen Dank für den Link, werde es mir gleich mal downloaden.
Alles liebe
Rubin
Verfasst: 04.12.2002, 20:21
von fredi
Das ist ja mal echt was Feines ! Vielen Dank ! Habe schon geschmökert....
Verfasst: 05.12.2002, 16:44
von Kobold
Hallo liebe Leute,
habt Ihr schon von dem neu geplanten Gesetz gehört?
Es ist geplant in jeder Gemeinde eine Einrichtung zu schaffen, um sich
eine Genehmigung einholen zu können, sobald man beabsichtigt jemanden, der nicht zur unmittelbaren Familie gehört zu streicheln.
Hier soll geklärt werden wie oft und an welchen Stellen wie intensiv
gestreichelt werden darf, ohne einen Arzt oder Heilpraktiker zu
konsultieren. Dieses Gesetz soll verhindern, dass man eine Energieübertragung vornimmt ohne die entsprechende Kenntnisse zu besitzen. Zärtlichkeiten können einen Heilungsprozess hervorrufen und zu Energieübertragungen führen. Eine solche Handlung darf somit nur mit entsprechender Genehmigung durchgeführt werden. Dieses Gesetz soll den unsachgemäßen Austausch von Zärtlichkeiten und feinstofflichen Energien verhindern.
Verfasst: 05.12.2002, 17:18
von Harmonie
Na sowas Kobold........
bevor es jetzt verboten wird, streichel ich Euch mal alle ganz nett......

Verfasst: 05.12.2002, 17:24
von Harmonie
zu dieser ganzen Problematik ist mir folgendes zu Ohren gekommen:
In den Niederlanden und in noch einem EU-Land (fällt mir im Moment nicht ein, welches es ist), gibt es keinerlei Vorschriften, wie dies in Deutschland üblich ist.
Angeblich soll die ganze Problematik auch der EU vorliegen. Wenn in 2 Ländern der EU Heiler tätig sein dürfen, wird man es wohl kaum für Deutschland verbieten können.....obwohl den deutschen Behörden alles zuzutrauen ist......
Hierauf hoffe ich.
Habt Ihr auch schon davon gehört? Was ist da genau dran?
Liebe Grüße
Christine
Verfasst: 05.12.2002, 19:28
von Kobold
Achja, daß habe Ich noch vergessen!
Die Genehmigung erhält man nur wenn man eine Prüfung bei einem staatlich geprüften Streichelmeister ablegt. Eine Prüfung kostet 300 Euro.
Verfasst: 05.12.2002, 20:07
von Lomarys
kobold, du bist einfach klasse !!!!!!!!
momo
für saluki
Verfasst: 05.12.2002, 20:56
von guide
Saluki hat geschrieben:zu dieser ganzen Problematik ist mir folgendes zu Ohren gekommen:
In den Niederlanden und in noch einem EU-Land (fällt mir im Moment nicht ein, welches es ist), gibt es keinerlei Vorschriften, wie dies in Deutschland üblich ist.
Angeblich soll die ganze Problematik auch der EU vorliegen. Wenn in 2 Ländern der EU Heiler tätig sein dürfen, wird man es wohl kaum für Deutschland verbieten können.....obwohl den deutschen Behörden alles zuzutrauen ist......
Hallo Saluki,
das zweite Land dürfte England sein. Die Engländer sind in diesem Punkt viel toleranter als wir hier und dort wird auch in Krankenhäusern mit Geistheilern zusammen erfolgreich gearbeitet.
Schönen Gruß
*guide*
Verfasst: 05.12.2002, 21:39
von Harmonie
Verfasst: 05.12.2002, 21:41
von Harmonie
Danke Guide,
ja...jetzt wo Du es sagst....es könnte sich bei dem 2. Land um England gehandelt haben.
Gruß
Christine
streichelmeisterin
Verfasst: 05.12.2002, 23:10
von Rica
hallo ihr lieben,
ich möchte auch so gern streichelmeisterin werden!
wenn ihr mehr wißt - laßt es mich bitte wissen: wie und wo anmeldung usw.
liebe grüße von rita
Verfasst: 06.12.2002, 14:10
von Violett
hallo zusammen ...
ja - das stimmt ... es gibt wirklich keine EU-einheitlichen "Vorschriften" ...
ich weiß ... hörensagen ... daß es in den niederlanden eigentich niemanden kratzt, wenn einer reiki gibt ... das wort behandlung ist aber auch dort ein "heißes eisen" ...
in österreich ist das "alles" auch unproblematisch .... hab' ich hier aus dem forum ...
und england , ja das stimmt auch ... eine freundin wohnt dort und sie ist immer wieder sehr erstaunt darüber, was heir alles so verboten ist ...
aber wie gesagt ... hab' ich alles vom hörensagen ....
ich kenne auch in deutschland reiki-praktizierende, die behaupten, daß man das darf .... und die sich von mir keines besseren belehren ließen ...
sie arbeiten "richtig öffentlich" mit zeitungsanzeigen und flyer als "behandler" ohne arzt oder HP zu sein ....
ich halte das nicht für richtig, kenne aber auch niemanden, der jemals ernsthaft probleme deswegen bekommen hätte ...
wie immer kann sich wieder jeder seinen teil raussuchen ... und läft gefahr die A...karte gezogen zu haben ...
so long
VIOLETT
re: violett
Verfasst: 07.12.2002, 01:44
von guide
Hallo Violett,
ich weiß nicht wie es in Österreich mit Reiki im Speziellen steht. Aber ich weiß daß in Österreich energetisches Heilen und Behandeln, egal in welcher Form, noch schlimmer bestraft wird als hier, bzw. die Gesetzeslage ist noch erheblich schärfer!
Zum Rest Deiner Ausführung kann ich nur sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Jeder muß das tun was er oder sie für richtig hält. Aber dann darf man hinterher, wenn das Kind im Brunnen liegt auch nicht schreien und eine Anzeige kann sehr sehr teuer zum einen werden und laut Gesetz ist es keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Du hast ja in Deutschland die Möglichkeit, Kinder und Frauen bei relativ mildem Strafmaß zu mißhandeln, aber wehe wehe Du streichelst die Nachbarin liebevoll....... ganz besonders schlimm wirds erst wenn es ihr dabei richtig gut geht

)
Auch noch eine Warnung an die Reikianer ... paßt in Zukunft bitte auf, wenn Ihr Eueren Hund streichelt oder dem Goldhamster eine Extraportion Liebeseinheiten in Form von körperlicher Zuwendung spendiert... darauf stehen bald hohe Geldrepressalien und je nachdem wie oft Ihr das tut, eventuell auch noch Gefängnis

)
Schöne Grüße
*guide*
Verfasst: 07.12.2002, 01:52
von Elumina
hallo guide
in österreich kannst du "energetischen austausch" machen......ohne probleme soviel ich mitbekommen habe.......gehst aufs finanzamt und lässt dir ne nummer geben......fertig.
tschüssi
jayashri
Verfasst: 08.12.2002, 02:21
von Banshee
Echt????
Diesen Austausch habe ich generell jeden 15...
Ihr in Österreich nicht???? *g*
Verfasst: 22.12.2002, 12:22
von Nicole72
Hallo liebe Reikianer
Ich finde dieses Thema äusserst interessant... hab auch schon das ganze Forum durchforstet nach Infos über die Schweizer Rechtssprechung. Ich weiss nun zwar alles über die deutsche, die niederländische, die englische und die oesterreichische...

aber weiss jemand auch etwas über die schweizerische Rechtssprechung??
Ich find nix...
Hat jemand diesbezüglich auch infos? Oder dürfen wir Schweizer einfach eh nix in diesem Bereich tun?
Liebe Grüsse
Eure Luna
Verfasst: 24.12.2002, 10:18
von guide
Luna72 hat geschrieben:
Hat jemand diesbezüglich auch infos? Oder dürfen wir Schweizer einfach eh nix in diesem Bereich tun?
Hallo Luna,
in der Schweiz ist es von Kanton zu Kanton ganz unterschiedlich. In manchen ist es legal, in manchen vollkommen verboten und in wieder anderen geduldet.
Vielleicht mal in einem Schweizer Forum nachfragen.
Schöne Grüße
*guide*
Verfasst: 24.12.2002, 12:19
von Nicole72
Danke Guide
ja suuuper...

die Schweiz ist ja sooo gross... das muss natürlich schon von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt werden..
Ich hab schon in diversen Foren rumgeblättert... aber nicht wirklich was gefunden.... ich versuch's weiter
Merci dennoch
Liebe Grüsse und schöne Weihnachten
Luna
wo finde ich den Download
Verfasst: 31.03.2009, 14:48
von alvina
Hallo,
auf der Seite des DGH finde ich leider das Rechtshandbuch nicht mehr zum Download. Gibt es das irgendwo noch? Hat es vielleicht jemand gespeichert und könne es mir per Mail senden?
Vielen Dank!
Verfasst: 31.03.2009, 15:00
von Janina
Hallo alvina,
die Beiträge sind ja mittlerweile auch schon 7 Jahre alt und seitdem hat sich auch viel bei der Gesetztgebung geändert. Gerade auch nach dem Gerichtsurteil von 2004 und auch im Bereich Werbung wie man im jetztigen Reiki-Magazin nachlesen kann.
Alles Liebe
Janina
Verfasst: 31.03.2009, 16:21
von alvina
Ah ja, dankeschön. Da hab ich gar nicht aufs Datum geguckt...