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Verfasst: 02.07.2002, 22:37
von Violett
halt ... stop ....
ihr habt recht ... :oops:

ich hatte blödsinnigerweise nicht den link verwendet, sondern es von hand eingegeben und den punkt zwischen www und reiki-magazin vergessen ...

ich geh' jetzt gleich mal ddorthin zum schmökern ...

bis später ...
eure dankbare VIOLETT

Reiki - "Behandlungen" auf Weisung eines Arztes?

Verfasst: 24.07.2002, 22:09
von Shanta
Hallo !

Ich nehme den Faden noch mal auf, was denn jetzt erlaubt ist und was nicht (ich lass nicht locker, gell?!) 8)

Also, ich habe jetzt gehört, es sei möglich, auf Weisung und im Auftrag eines Arztes Reiki-Behandlungen zu machen und auch so zu nennen. Eine Freundin will ihren Arzt fragen, der schon einmal eine Frau in seiner Praxis eingestellt hatte, die "Farbakkupunktur" gemacht hat, ohne Heilpraktikerin zu sein...

Ich hätte die Möglichkeit, bei einem Schönheitsinstitut Reiki-Behandlungen anzubieten, und es sieht so aus, als würde dieses Institut mich gerne als Honorarkraft für Reiki haben... In dem Institut soll es auch zwei Ärzte geben, vielleicht habe ich ja Glück und die sind Reiki gegenüber aufgeschlossen und erteilen mir eine "Weisung" oder wie auch immer...

Die andere Möglichkeit sei, so sagt meine Freundin, ich würde als "Heilpraktikerin für Psychotherapie" in dem Institut arbeiten und biete "Entspannungs- und Wellness-Handauflegen" im Rahmen meiner psychologischen Beratungen an... 8) Fühlt sich an wie Trick 17 mit Selbstüberlistung... und, ich gebe es zu: ich will ja unbedingt, gell - erwähnte ich schon, dass ich Widder bin?...

Freue mich auf eure Kommentare...

Herzliche Grüße, Licht & Liebe!
Nicole

Verfasst: 25.07.2003, 13:11
von Wendelin
Hallo Zusammen,
ich habe heute durch Zufall bei der TK- Krankenkasse folgenden Beitrag gelesen:
http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... reiki.html.
Es steht da zwar nicht, daß sie die Kosten übernehmen, aber immer hin als Unterstützung in der Heilbehandlung.
Wenn die weiter bei den Kassenleistungen so sparen, bekommt vielleich Reiki als "Vorsorge" einen größeren Stellenwert. In sofern hat die "Reform" vielleicht auch was gutes.

Ephrahim

Verfasst: 25.07.2003, 15:20
von Jeroen_Gremmen
Hallo ihr Lieben,

habe, im Internet, noch ein interessanter Vergleich gefunden:
Benötigt eine Prostituierte die Erlaubnis nach dem Heilpraktiker-Gesetz, um praktizieren zu dürfen ...?
Angenommen, ich würde in meinem kleinen Shiatsu-Raum als Prostituierte arbeiten. Ist das nicht in jedem Fall eine wesentlich tiefere, intimere und dynamischere Interaktion mit einem Klienten, als ich das je als Shiatsu-Therapeutin habe? Gibt es einen wesentlichen Unterschied? Sex gegen Geld - Shiatsu gegen Geld - Berührung gegen Geld. Obwohl die mir zur Verfügung stehenden Techniken andere sind, tue ich nichts entscheidend anderes als eine Prostituierte. In beiden Fällen geht es darum, einen energetischen Zustand zu verändern. Es geht um Berührung, um Entspannung, um Zufriedenheit, um Wohlfühlen, ja, vielleicht verspürt sogar der Empfänger sogar einen heilenden Effekt (auch wenn ich keine Krankheit behandle) währenddessen oder hinterher. Wo ist der Unterschied, ob ich als Shiatsu-Therapeutin Fußreflexzonen stimuliere oder als Prostituierte die Penisreflexzonen? ** Bei beiden Tätigkeiten geht es dem Kunden auch um Verschmelzen, ein sich erinnern und sich erkennen, ein verstehen und verstanden werden, ja, es geht um Kreativität im Leben.
Kreativ bedeutet, etwas "Neues in das eigene SEIN zu integrieren" ***, eine neue Erfahrung, eine neues Erleben, eine neue Erkenntnis. Dies ist der Stoff aus dem Shiatsu gemacht wird.

Prostitution mit kranken und behinderten Menschen ist nicht strafbar. Shiatsu machen mit einem gesunden Menschen soll strafbar sein? Ich gehe sogar noch weiter: darf ich einen Menschen mit einer Krankheit nicht berühren, selbst wenn ich keinen Einfluss auf die Krankheit ausüben will, sondern vielleicht nur unterstützen möchte, die Krankheit anzunehmen?
Solange es nicht strafbar ist, dass Mütter ihren Kindern den Bauch streichen, Enkel ihren Großeltern den Rücken kraulen, Frisöre ihren Kunden den Kopf massieren und Prostituierte ihren Kunden geben, was sie möchten, solange werde ich Shiatsu in achtsamer und verantwortungsvoller Weise ausüben. Ohne Heilpraktikerin zu sein!
Immerhin dürften schon mehr Menschen in den Betten von Prostituierten gestorben sein, als auf den Futons von Shiatsu-Praktikern.
Liebe Grüße,
Jeroen

Verfasst: 25.07.2003, 15:56
von Zauberfrau
Klasse !!! :D

Verfasst: 25.07.2003, 17:46
von Rica
WOW!!!
Wo haste denn das gefunden?

Verfasst: 26.07.2003, 11:07
von Wendelin
Hallo Jeroen!

Du sprichst mir aus der Seele!

Ich finde diese Reglementierung zum :cry: !

OK, "Ordnung" muß sein, aber eine solche Einschränkung?
Da haben wohl einige Angst, daß sie schlecht ( geldmäßig, Einfluß ) davon kommen!

Ephrahim

Verfasst: 26.07.2003, 12:26
von Zauberfrau
genauso sehr ich das auch !!
Zauberfrau

Verfasst: 28.07.2003, 07:37
von Jeroen_Gremmen
Hallo ihr Lieben,

@rica
ich weiß nicht mehr wo ich es gefunden habe. Habe bei Google nach 'gewerbe entspannung reiki' gesucht und bin dann irgendwie auf die Seite gekommen mit dem Text drauf 8)

Habe am Freitag noch ein klares Beispiel gefunden für die krummen Gesetze in diesem Land:
Als ich noch in Holland gewohnt habe, habe ich mal häufiger 'eine :o :o ' geraucht. Ihr wisst schon :oops: ... Das Zeug ist eine zeimliche Belastung für die Nieren und dass habe ich damals zwar gemerkt, mir jedoch nicht so richtig dran gestört. Jetzt wollte ich am Freitag bei der Apotheke 'Cannabis Sativa D30' bestellen und die sagen mir dass die so etwas nicht verkaufen dürfen. Nur weil da Cannabis drauf steht!! Ich meine, selbst wenn ich da 3000 Globuli reinschiebe werde ich nicht High.

Naja, wenn es sein muss fahre ich nach Holland und hol es mir dort aus der Apotheke...

Liebe Grüße,
Jeroen

Verfasst: 28.07.2003, 18:15
von Harmonie
Hallo Jeroen,

verrätst Du mir mal was 'Cannabis Sativa D30' ist (klaro...homöopathisches Mittelchen) und wofür?

Danke!!!
Liebe Grüße
Christine

Verfasst: 28.07.2003, 21:08
von Kräuterhexe Mone
Hmmm ... könnte mir vorstellen, dass es in der Schmerztherapie eingesetzt wird. Allerdings wäre es dann BTM-rezeptpflichtig?

Verfasst: 29.07.2003, 07:00
von Jeroen_Gremmen
Hallo Saluki,

Cannabis Sativa ist Hanf oder Grass oder ... wenn man/frau genug von dem Zeugs raucht, wird die Nierenfunktion beeinträchtigt. Eigentlich das komplette Urogenitalsystem. Vor allem wenn man schon anfällig ist...
Das homöopatische Mittelchen soll genau bei diesen Beschwerden helfen.

Liebe Grüße,
Jeroen

Verfasst: 29.07.2003, 14:27
von Rica
Hallo,
ich kenne einen an Multipler Sklerose Erkrankten, der sich beim Grasrauchen wunderbar bestehende Schmerzen wegraucht.
Leider ist das noch immer nicht legal - dieses Mittel hilft ihm vieeel besser, als jedes andere Medikament...
Sein Arzt weiß davon. :wink: Es gibt Leute, die dafür kämpfen, dass Gras als Medikament auch in Form von Zigaretten zugelassen wird.
Hab auch gestaunt, ist aber so.
Hinsichtlich der Schäden im Nierenbereich hat dieser Mann mir gesagt, dass auch jedes andere chemische Schmerzmittel bei zu großer Dosierung oder zu langer Einnahme dieselben Nebenwirkungen bewirkt. Also - was soll's?

Verfasst: 29.07.2003, 15:00
von Bernd999
Anderes Beispiel als Holland:

in Marokko hat "Grassrauchen" eine lange Tradition, aber es wird entweder in Gemeinschaft geraucht oder als altbewährtes Schmerzmittel eingesetzt.
Als "Sucht" ist es dagegen echt verpönt, wenn es einer allein macht, um sich zu benebeln.

Für die westlichen Grasstouristen hat man nur Unverständnis und Mitleid übrig, auch wenn man an ihnen verdient.

Andere Länder, andere Sitten.

zu Reiki&Recht:
...könnte man als Deutscher nicht in Holland eine Reiki-Praxis aufmachen oder gilt das hier als Auslandsstraftat???

Gruß
Bernd

Verfasst: 29.07.2003, 19:21
von Harmonie
Danke Jeroen, für die Erläuterung.

Es ist doch immer wieder schön, etwas neues zu lernen.

Gruß
Christine

Verfasst: 10.03.2004, 00:42
von Frank