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Verfasst: 24.02.2002, 11:45
von Frank
@Dreamfinder: Ich möchte jetzt nicht per Mail antworten. Nur soviel: Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, bedeutet es: Du darfst soviel Behandlungen geben, wie Du willst. Du darfst es nur nicht gewerblich, gegen Cash, anbieten, Heilung versprechen oder Diagnosen stellen, ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein. Deine Familie und Freunde kannst Du mit Reiki bedenken bis zum Abwinken.
@Andy: Tja, vielleicht müssen wir uns dann auch noch einen gelben Stern mit aufgedrucktem Reiki-Symbol an die Brust heften? Nein, die oberste Instanz meines Handelns ist mein Gewissen, mein Versuch, aufrichtig mit mir selbst und dieser Welt umzugehen, nicht irgendwelche unausgegorenen, von imkompetenten und lobbyhörigen Politikern beschlossenen Gesetze. So, das war der alte Anarchist in mir

Verfasst: 24.02.2002, 12:26
von LarsU
Herzliche Grüße an den alten Anarchisten!!
Was die rechtliche Seite betrifft, es gibt auch noch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Dagegen soll man wohl verstoßen, wenn man etwas anbietet, was eigentlich berufsrechtlich oder so nur jemand anders anbieten dürfte. Es soll eine Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht geben, wonach das bereits dann der Fall, wenn der Kunde SUBJEKTIV der Meinung sein könnte, das Reiki-Angebot könne eine Konsultation beim Arzt oder Heilpraktiker ersetzen. Die Standard-Zettel, die man immer unterschreiben muß "[.....] ist kein Ersatz für eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung" sollen angeblich als Lippenbekenntnis gelten, dass dem Anbieter nicht hilft.
Und noch was: wenn ich mir einen Gewerbeschein hole und mir "LarsU Reiki Extra Plus" als eingetragene Warenmarke registrieren lassen, schützt mich dass, soweit ich weiß, in Bezug auf HeilpraktikerG und in Bezug auf das oben angesprochene Gesetz vor rein gar nichts
Viele Grüße
LarsU
Verfasst: 24.02.2002, 13:52
von charming poet
Hi LarsU und alle Interessierte,
ich weiß nicht was so einige mit nem
Gewerbeschein wollen ? Ich habe damals
mit einem Herrn von der Industrie- und Handelskammer gesprochen. Der sagte mir das
diese Tätigkeit gemäß §1 und §9 der
Gewerbeordnung keinem Gewerbe entspricht
weil Reiki keine Ware wie zum Beispiel
Nudeln ist, die ich verkaufe.
In diesem Fall würde das als freiberufliche
künstlerische Tätigkeit "höherer Art"
einzuordnen sein. Und die Einnahmen und
Ausgaben daraus habe ich dann beim Finanzamt in der gesonderten Anlage GSE anzugeben.
Der Haken dabei ist das Du dann ca. in
dem Zeitraum von 3 Jahren Gewinne vorzeigen
mußt die in Realation zu den Ausgaben stehen.
Also kurzgefaßt ein Gewinnstreben ist hierbei
erforderlich. Andernfalls wird die dadurch gewährte Steuerersparnis nach dem Zeitraum zurückgefordert, weil bei zu geringen
Einnahmen die Tätigkeit dann als Hobby abgewertet wird.
Liebe Grüße
7of9
Verfasst: 25.02.2002, 00:09
von Feodora
Lieber Frank!
Statt einer Steinigung
Licht und Liebe, eivella
Verfasst: 25.02.2002, 21:29
von Dagaz
hallo, liebe foris!
nachdem schon soviel durcheinander dargestellt wurde, darf ich vielleicht mal zusammenfassen
und relativieren.
reiki-behandlung ist derzeit ausschließlich
nur gestzlich anerkannten heilern erlaubt,
die ohnehin den freiberufler-status innehaben.
dazu zählen ärzte, hp´s und examinierte therapeuten.
ergo bleibt die form der steuerlichen absetzung müßig, weil sie dem gültigen
heiler-gesetzen untergeordnet ist und damit
jede einnahme hierfür illegal ausserhalb
dieser berufsstände.
legal ist die ausbildung durch einen reiki-
lehrer zur selbstanwendung, oder eben nur
therapeutische verbreitung durch o.g. quali-
fikationen.
warum ich das nochmal betone?
weil hier scheinbar immer noch falsche rück-
schlüsse gezogen werden, dass reiki-BEHANDLUNG
erlaubt ist, wenn es OHNE GELD gegeben wird!
es wird strafrechtlich tolerant behandelt,
wenn es sich auf den internen familienkreis
oder sog. freundeskreis beschränkt, aber auch
hieraus könnten durchaus rechtliche maßnahmen
greifen, wenn z.b. der "beste freund" den kadi
bemüht, weil er wegen "vortäuschung falscher
heilversprechen" womöglich notwendige ärztliche maßnahmen unterlassen hatte und
daraus schweren gesundheitlichen schaden ab-
leitet. hier funktioniert die alte überformel:
wo kein kläger, da kein richter.
es liegt dann im richterlichen ermessen, die
schwammig zugestandenen "bezugspersonen" zu definieren. da kann urplötzlich auch ein neues
urteil weitgreifende folgen haben.
ich halte diese diskussion in so fern wichtig,
weil sehr viele reiki-lehrer dieses wichtige
gesetzes-rüstzeug selbst nicht wissen, geschweige es denn an ihre schüler weitergeben. jeder reiki-lehrer sollte diese
wichtigen fakten als oberstes gebot mit in seine ausbildung einfliessen lassen!
ob und wann sich was ändert, ist erstmal
faktisch davon unabhängig, im moment gilt
es als status quo.
reiki-lehre verbreiten ist erlaubt. wenn
der eingeweihte aber keinen anerkannten
heilerberuf ausübt, muß er mit seinen reiki-
behandlungen an dritten personen entsprechend
zurückhaltend sein. genauso der nicht im
heilberuf ausgebildete reiki-lehrer/meister
selbst.
mit lieben grüßen
dagaz
Verfasst: 26.02.2002, 09:16
von Frank
Danke dagaz!!!
Verfasst: 26.02.2002, 18:01
von andy1
Hallo,
ich frage mich ob wir nur Reikieinweihung im Rahmen von Heilpraktikerausbildung weiter geben werden soll: Ich weiß nicht ob die jeder Leher kann. Ich mein Kruse anbieten das man den Test besteht.
Andreas Braess
Verfasst: 26.02.2002, 23:56
von Feodora
Dagaz schrieb am 2002-02-25 20:29 :
....reiki-behandlung ist derzeit ausschließlich nur gestzlich anerkannten heilern erlaubt, die ohnehin den freiberufler-status innehaben.
dazu zählen ärzte, hp´s und examinierte therapeuten....
Lieber Dagaz!
Vielen Dank für deine (er-)klärenden Worte, aber ich habe trotzdem noch eine Frage: Wer sind die examinierten Therapeuten? Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Masseure und/oder Psychotherapeuten? Oder wer sonst?
Schon im voraus vielen Dank,
Licht und Liebe, eivella
Verfasst: 27.02.2002, 00:32
von andy1
Hallo eivella,
ich würde sagen auser Ärztne und HP wahrscheilich nur Krankengymnasten.
Andreas Braess
Verfasst: 27.02.2002, 00:59
von Feodora
Lieber Andreas!
Merci beaucoup für de Antwort, aber ich bin neugierig wie immer und frage mich: warum nur Krankengymnasten?
Licht und Liebe, eivella
Verfasst: 27.02.2002, 10:46
von Dagaz
hallo alle hier,
einen schönen guten morgen erstmal.
wo die abgrenzungen innerhalb von therapeuten
genau liegt, weiß ich im moment auch nicht.
werde mich aber gerne nochmal schlau machen.
soweit ich es begriffen habe, hängt es mit
eigener praxis, eigenen therpieräumen zusammen,
bin mir aber nicht sicher.
dieser fakt hatte mich so spezifisch nicht interessiert. kann auch sein, dass auch da
wieder noch schwammige rechtslage gegeben ist.
mal schauen
dagaz
Verfasst: 28.02.2002, 23:08
von Feodora
Lieber Dagaz!
Ja, es wäre schön, wenn du das nochmal genauer klären könntest, oder wenn du mir sagen könntest, wo man diese detailierten Informationen her bekommt.
Dankeschön

, eivella
Verfasst: 01.03.2002, 15:54
von Dagaz
hallo eivella.
die infos generell stammen von einem juristen.
es war ein zufallsgespräch. auf nachfrage hat
sich gezeigt, dass er auch keine speziellen
urteile kennt, die insbesonders mit therapeuten
in zusammenhang stehen.
da ich diese direkte info nicht brauche, werde
ich aber auch nicht eine beratung bezahlen, quasi einen auftrag geben, ob es hierfür rechtsfälle gibt. allein von seinem wissen her leitet er aber ab, dass zu unterscheiden sei,
ob jemand offiziell behandelnder oder nur
beratender therapeut ist ( z.b. psychologe).
reiki, bachblüten, fußreflexzonen-massage u.ä.
könne nur von ärzten, heilpraktikern oder
behandlungs-berechtigten therapeuten ausgeführt werden.
und da gäbe es noch einen übergeordneten
paragraphen, der wieder die reine "wander-
schaft" unterbinde. damit ist ein behandelnder
mediziner/therapeut/hp verpflichtet, ordnungs-
gemäß über einen eigenen offiziellen therapie-
raum zu verfügen. selbstverständlich kann er
unter diesen gegebenen umständen auch hausbesuche machen...
soweit im groben die rahmenbedingungen, wie ich sie vermittelt bekommen hatte.
ohne anspruch auf volle richtigkeit,
wie es so schön heißt
soweit mal,
(vielleicht findet sich was im internet,
z.b. in rechts-foren... oder man startet mal
in solch eine anfrage dort...)
dagaz
Verfasst: 01.03.2002, 23:38
von Feodora
Liebe Dagaz!
Vielen Dank, daß du nochmal nachgefragt hast. Nun, zur Zeit ist es für mich auch noch nicht aktuell, aber wenn es irgendwann soweit sein sollte, werde ich auf deinen Vorschlag mit den Rechtsforen zurückgreifen
Licht und Liebe, eivella
Verfasst: 04.03.2002, 00:19
von Feodora
Hi!
Wo stehen wir denn gerade bezüglich der Fernreiki-Sende-Aktion? Ich glaube, wir haben uns noch nicht endgültig auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt?!
Licht und Liebe, eivella
Verfasst: 27.06.2002, 20:51
von Shanta
Ihr Lieben,
ich habe diese Diskussion (gerade erst) gelesen...
... und habe noch jede Menge Fragen...
... auch auf die Gefahr hin, dass ich als Egoistin beschimpft werde und mich unbeliebt mache...
Ich bin nämlich Reiki-Lehrerin und "Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"...
Als "Heilpraktikerin eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" darf ich eigentlich keine Behandlung anwenden, die direkt Einfluß auf den Körper des Klienten nimmt ... auch hier: völlig schwammig... (ich weiß nicht, ob ihr schon einmal jemanden mit heftiger Angst gesehen habt, der KEINE körperlichen Symptome hatte... )
Bisher habe ich nur Reiki-Seminare und keine Behandlungen (gegen Geld außerhalb des Familienkreises) gegeben. Nun habe ich eine Anzeige von einem "Schönheitsinstitut" mit "ganzheitlichem Anspruch" gelesen, die Reiki anbieten will - in Form von Behandlungen. Da bin ich Schlaumeier nun hingegangen und habe mir gedacht, dass ich doch mit der "Information und Einverständniserklärung" aus dem Reiki-Radius doch eigentlich aus dem Schneider sein müßte... oder?
Um ehrlich zu sein: keine Ahnung!!!! Nehme ich mit Reiki direkten Einfluß auf den Körper des Klienten?
Ich habe mir heute überlegt, der sehr netten Amtsärztin, bei der ich die Überprüfung abgelegt habe, einen Brief zu schreiben, meine Unsicherheit mitzuteilen, eine Kopie der Info- und Einverständniserklärung beizulegen und ihr zu schreiben, dass ich ja nichts machen möchte, was gegen das Gesetz verstößt...
Was meint ihr?
Ein Erfolg im Sinne von "Sie dürfen" würde dann natürlich nur die "Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" betreffen... aber immerhin... steter Tropfen... (und mit der Ausbildung hat man zumindest ein klein wenig Ahnung von Beschwerden, die man besser einem Arzt überläßt...)
Ich möchte mich auch an dem Fernreiki-Schicken beteiligen... wie weit ist das gediehen?
Herzliche Grüße, Licht & Liebe für euch alle,
Nicole
Verfasst: 02.07.2002, 10:13
von Ulrike
hi,
mich betriffts nicht, da wir (wie ich an anderer stelle schon mal beschrieben habe) in österreich im reiki-paradies leben... es darf jeder ausüben, werben, geld verlangen, etc.
aber ich habe gestern das neue reiki-magazin bekommen. darin wird beschrieben, dass ein musterprozess angestrengt wird, um die rechtslage zu klären. es gibt da auch unterstützungsmöglichkeiten. also vielleicht wollt ihr euch dort informieren.
alles liebe
ulrike
Verfasst: 02.07.2002, 18:32
von Harmonie
ein herzliches HALLO an alle,
tja, hier in Deutschland leben wir noch immer, zumindest was die Rechtslage von Reiki betrifft, auf dem Mond.
Ich selbst habe folgendes Problem dazu:
Von dem Fitness-Studio, in welches ich gehe, wurde ich gefragt, ob ich nicht dort Reikibehandlungen geben wolle. Auf Grund der bestehenden Rechtslage habe ich viele Entwürfe für einen dortigen Aushang gemacht, die ich immer wieder verworfen habe, da mir die Formulierungen immer noch nicht Rechtssicher genug waren.
Da ich examierte Gymnastiklehrerin bin und eine Anatomie- und Massageausbildung während meiner Ausbildung erhielt, sagte man mir in diesem Fitness-Studio, dass es doch dann keine rechtlichen Probleme geben dürfe. Dessen bin ich mir jedoch nicht sicher.
Also: Wenn ein Termin für das entsprechende Fern-Reiki feststeht......ICH BIN DABEI!!!!
Verfasst: 02.07.2002, 19:00
von Violett
hi ulrike ...
du schreibst von einen "reiki-magazin" ....
gibt's da auch nähere info dazu ....
herausgeber / veralg / abomöglichkeit ....
ich danke dir
VIOLETT
reikimagazin
Verfasst: 02.07.2002, 19:06
von Lomarys
liebe violett,
schau mal auf der homepage, da findest du alle nötigen infos.
http://www.reiki-magazin.de/
liebe grüße
momo
Verfasst: 02.07.2002, 19:10
von Violett
hallo momo ...
na - wenn das kein sekunden-service ist ...
ich danke dir ...
licht und liebe
VIOLETT
Verfasst: 02.07.2002, 19:14
von Lomarys
ja, hast recht....schade, dass man nicht gleich miteinander reden kann, wenn man parallel im forum ist
einen schönen abend noch...hier regnets
liebe grüße
momo
Verfasst: 02.07.2002, 19:24
von Violett
hi momo ...
der chat wäre doch eine alternative, oder ... ? ... ?
zwar ohne stimme, aber doch dialog ...
aber zurück zum reiki-magazin ...
war eben auf der von dir genannten seite ...
reiki-magazin ???????
ich finde nur ein Taijiquan & Qigong Journal ... meinst du das ?
empfiehlst du es?
so auf den ersten blick sieht es nicht gerade nach reiki aus ...
freue mich auf deine antwort ...
bye
VIOLETT
,
Verfasst: 02.07.2002, 19:33
von Lomarys
huch.....das versteh ich nun gar nicht
wenn ich auf den link klicke......komm ich zum reikimagazin....und das kann ich wirklich nur empfehlen.
wenns bei dir nicht funktioniert, gib mal bei google einfach reikimagazin ein.....es gibt wirklich nur das eine.
liebe grüße
momo
Verfasst: 02.07.2002, 19:34
von Frank
Violett hat geschrieben:ich finde nur ein Taijiquan & Qigong Journal ... meinst du das
empfiehlst du es?
Huch. Wär mir neu. Bloss weil unten ein kleiner Link zum Taijiquan Journal ist, dessen Herausgeber bei uns längere Zeit der "Chef vom Dienst" war? Das sollte Dich doch nicht von der eigentlichen Seite abhalten.