Rainbow Reiki Lizenzierung

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

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Paulinchen
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Paulinchen »

@ Dagmar

Ich kenne mich ein wenig im Steuerrecht aus, kein Finanzamt sagt dir nach einem Jahr, in dem du nichts verdienst, "liebhaberei" nach, dass passiert nur, wenn man eine Ausbildung in der Steuererklärung geltend macht und mindestens(!) 3 Jahre nichts damit verdient! Wie kommt es, dass es bei dir anders ist? Hast du die Jahre vorher auch nichts verdient? Wieviele Klienten und Schüler hattest du vor der Lizenzierung und wie viele danach?
Paulinchen
Taurus

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Taurus »

Hallo zusammen

ich habe mir jetzt 1,5h Zeit genommen, alles seit meinem letzten Post durchzulesen.

Ich kenne Walter seit 2000 und hatte selbst eine Ausbildung in 2001 angefangen. Damals war es wie eine Familie, rund, harmonisch und voller Herzenswärme. Irgendwann gab es einen Bruch und die Erschütterung schwabte wie eine Welle über alle Teilnehmer/Schüler (ca. 2007). Ab diesen Zeitpunkt gab es Zerwürfnisse und die Kluft wurde immer tiefer. Fronten gingen auf, Anfeindungen gedeihten. Liebe? Annahme? Hingabe? Wo waren all die Usui-Regeln? Wo die Spiritualität? Wo all das, was uns so am Herzen gelegen hatte? Wofür wir gelebt hatten?

Alles für nichts? Nicht für nichts, sondern für eine der schönsten Zeiten in meinem Leben und dafür bin ich sehr dankbar. Ich bedanke mich bei euch, einige werden mich kennen, andere nicht, ist auch egal. Danke! Besonders danke ich Walter, als Mensch und Lehrer, auch wenn wir beide verschiedene Ansichten haben.

Was sich allerdings aus der Sache ganz offensichtlich entwickelt hat, wie soll ich das für mich persönlich beschreiben? Ich bin froh mich nach meinem LEA-Abschluss ausgeklingt zu haben und sehe das heute extrem bestätigt. Kurz gesagt: Die Größe des Egos verhält sich umgekehrt proportional zur Qualität des Herzens.

Somit ist die Eso-Szene auch nur ein Spiegelbild der profanen Welt... :lol:

@Monika: Ich wünsche dir von Herzen viel Kraft! Du, eine wahre mutige Frau!
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Hallo Monika,

die Strafanzeige, die ich gestellt habe, war nicht nur wegen Betrug, sondern auch diversen anderen Dingen. Aber zum Thema Betrug fällt mir gleich ein weiterer Punkt ein:

In einem Deiner vorherigen Posting hast Du gesagt, das Walter Lübeck behauptete, dass es bis 2010 gar kein Rainbow Reiki gegeben hat. Es geht hier also nicht um den Inhalt der Markenrechtsklage, also ob man die Marke benutzen darf oder nicht, sondern es geht jetzt momentan darum, wie in den Schriftsätzen von Dir zitiert wurde, dass es Rainbow Reiki in dem Sinne vor 2010 nicht gibt.
MonikaMeyer hat geschrieben: Seit 2010 hat er sein System so überarbeite, dass es mit dem alten nach seinen Angaben nichts mehr gemein hat. OK- ist sein gutes Recht, aber warum unter einem alten Namen ein neues System verbreiten und dann auch noch mit Lizensierung? Jetzt habe ich auf einmal nicht mehr Rainbow Reiki gelernt, sondern ein „erweiterte Usui Reiki“.
Die eine Sache ist also die, dass die Zusicherung über einen Vertrag im Nachhinein probiert wird, wieder zu entziehen, wenn man sich Jahre später nicht lizenziert. Das halte ich für fragwürdig. Ich selber bin davon ausgegangen, dass wenn ich einen Vertrag gemacht habe, in dem steht, dass ich nach Abschluss Rainbow Reiki geschäftlich nutzen kann, dass ich das später auch darf und das nicht einfach zurück genommen wird. Das Gericht nennt das bei Dir „die Entziehung der beruflichen Existenz“.

Aber hier kommt ja jetzt ein ganz neuer Punkt hinzu, der auch „verdächtig riecht“, weil es heißt, dass wir vor 2010 in Rainbow Reiki gar nicht ausgebildet wurden, obwohl das auf dem Vertrag bzw. den ganzen Seminaranmeldungen steht. D.h. wir haben hier mehrere Punkte, die den Verdacht auf Betrug bestätigen könnten…

Monika, es wurde in den Diskussionen öfter dem sogenannten geistigen Eigentum gesprochen. Was bedeutet das denn konkret? Das bezieht sich doch auf die Inhalte, oder? Und wenn ja, was gibt es denn dazu noch?

Wurde denn eigentlich die Frage diskutiert, ob die Inhalte auch wirklich von ihm sind, weil mir kommt es so vor, dass nicht alles von ihm ist?

Weil wenn er das alles als sein geistiges Eigentum bezeichnet, was ja genau genommen niemand nachvollziehen kann, wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich alles was er erschaffen haben will, Rückerinnerungen aus Lemuria sind. Was sagen die Richter von solchen Statements, was halten die eigentlich von Rückerinnerungen aus Lemuria?

Liebe Grüße
Dagmar
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Hallo Reiki-Kanji,
reiki-kanji hat geschrieben: Die "Zeugen" die du benannt hast, sind im rechtlichen Sinne auch keine Zeugen, sondern eher selbst Geschädigte (sofern sie sich denn selbst geschädigt fühlen). In diesem Fall hätten sie selbst eine Anzeige erstatten müssen.
Das habe ich nicht gewusst. Ich habe nur mitbekommen, dass ProReiki ganz vielen Leuten empfohlen hat, Anzeige zu erstatten, aber die Information war nicht da, dass jeder seine eigene Anzeige erstatten muss. Ich weiß selber nicht genau, wer jetzt alles Anzeige gegen Walter Lübeck erstattet hat. 

Walter Lübeck selber nimmt in seiner öffentlichen Erklärung Bezug auf meine Anzeige und bezeichnet die Inhalte der Anzeige als „Anschuldigungen“. So stand es zumindest in facebook im Reiki-Netzwerk von Ingolf Serwuschok, der aber jetzt nicht wollte, dass man über die neuesten Ereignisse diskutiert. Dort behauptet Walter Lübeck außerdem, dass neben mir auch Benjamin Maier und Mark Hosak dahinter stecken würden. Das wurde dann von vielen Lesern so aufgefasst, dass alle drei Personen Walter Lübeck angeblich angezeigt haben sollen. Fakt ist aber, dass ich die einzige bin, die Walter Lübeck angezeigt hat. Sowohl Benjamin Maier noch Mark Hosak haben KEINE Anzeige gegen Walter Lübeck erstattet.

Sehr wohl haben die anderen aber als Zeugen ausgesagt und entsprechend Deinem Posting wäre es wichtig gewesen, dass alle eine eigene Anzeige erstattet hätten. Das ist aber nie geschehen. Hinzu kommt noch, dass es zu meiner Anzeige noch viel mehr Zeugenaussagen gibt, die mit eingereicht wurden, als die beiden Namen, die in der öffentlichen Erklärung erwähnt wurden.

Auf mich wirkte die Öffentliche Erklärung so, dass Walter Lübeck drei Leute verleumdet und die Angelegenheit in ein völlig falsches Licht gerückt hat. Meiner Ansicht nach hat er mit dieser öffentlichen Erklärung versucht, sich selber einen Persilschein auszustellen und hat sich selber als das unschuldige, arme Opfer dargestellt. Als jemand, dem man etwas ganz böses angetan hat, dem man probiert hat, die „wirtschaftliche Existenz zu zerstören oder schwer zu schädigen“.

In Wirklichkeit war es genau anders herum, wie sich jetzt sogar öffentlich heraus stellt. Walter Lübeck hat beispielsweise Abmahnung und Klage gegen Monika Meyer gestellt und bei der gerichtlichen Auseinandersetzung kam heraus, dass das Gericht das Verhalten von Walter Lübeck als Unrecht bezeichnet und sogar so weit geht, das als „Entziehung der beruflichen Existenz“ zu sehen.

Man darf also fragen, warum dort in der öffentlichen Erklärung von Walter Lübeck es als so verwerflich beschrieben wird, eine Anzeige zu erstatten?

Heißt das also, dass ein spiritueller Lehrer in jeder Hinsicht Narrenfreiheit hat und man ihn deshalb nicht anzeigen und sich gegen Unrecht wehren und verteidigen darf, weil er ein spiritueller Lehrer ist? 

Aus der öffentlichen Erklärung von Walter Lübeck hat sich dann ein Cyber-Mobbing entpuppt, weil viele Leute das falsch verstanden haben. Die Leute, die da mitgeschrieben haben, haben dieser Erklärung einfach „geglaubt“, statt irgendetwas zu prüfen. Und zusätzlich haben Sie etwas hinein interpretiert, wenn man nur von der öffentlichen Erklärung als Informationsquelle ausgeht. So gab es unter der Öffentlichen Erklärung etliche Kommentare insbesondere gegen Mark Hosak, die von Walter Lübeck durch „Likes“ und eigene Kommentare unterstützt wurden. Anstelle die Leute darauf hinzuweisen, dass sie einem Irrtum unterliegen, dass er nie Anzeige erstattet hat, hat Walter Lübeck sich bei den Kommentatoren für ihre Unterstützung bedankt. Dies gilt insbesondere für Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede in diversen Gruppen aber hauptsächlich in der Rainbow Community. 

Außerdem hat Walter alle genannten Personen ausdrücklich mit „Shingon Reiki“ betitelt, wo man sich hier die Frage stellen kann, wofür das in diesem Zusammenhang wichtig ist?

Zudem ging es dann gar nicht gegen mich und auch nicht gegen Benjamin Maier. Im Gegenteil: Ich wurde gar nicht mehr erwähnt, als die alleinige Anzeigenerstatterin von den dreien, sondern das ging nur noch gegen Mark Hosak. Das ist ja auch etwas komisch, nicht?

Interessant ist hier vielleicht auch zu erwähnen, dass auch Patrick Lankau zu den Kommentatoren gehörte. Dort war es für ihn keine „Aaspickerei“, sich dort zu „echauffieren“.

reiki-kanji hat geschrieben: Wären bei der Staatsanwaltschaft 100 oder mehr solcher Anzeigen eingegangen, wäre das ein ganz anderes Ding gewesen.
Ich kenne durchaus einige Leute, die gerne Anzeige gegen Walter Lübeck erstatten würden, die allerdings Angst haben, weil es da diverse Gerüchte gibt. 

Betrachtet man alleine das stattgefundene Cyber-Mobbing, das sich aufgrund meiner Anzeige entwickelt hat, könnte diese Angst durchaus begründet sein.

Liebe Grüße
Dagmar
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Hallo Paulinchen und Reiki-Kanji,

im Rainbow-Reiki wurde das damals so gehandhabt, dass der erste Grad Rainbow Reiki als Grundausbildung gilt. Die darauf aufbauende mehrjährige Rainbow-Reiki 1.Dan Ausbildung später galt als Fortbildung und insofern konnte ich das steuerlich geltend machen. Nachdem ich die erste Dan Ausbildung abgeschlossen habe und in der 2. Dan Fortbildung im Rainbow-Reiki war, sind weitere Kosten auf mich zugekommen.

Jetzt ist das so, dass ich schon angefangen habe, Kunden zu haben, aber man hat nicht von Anfang an die Bude voll. So etwas muss man erst im Laufe der Jahre aufbauen und das ist gar nicht so einfach. Dann ist das so, dass ich die beiden 1. + 2. Dan Rainbow-Reiki mit Geld aus einer anderen beruflichen Tätigkeit bezahlt habe, das ist dem Finanzamt natürlich auch aufgefallen, sonst hätte ich die ganze Fortbildung gar nicht finanzieren können.

Als es dann langsam losging, dass ich mehr Klienten und Schüler für Seminare bekommen habe, (mit meinem 1.Dan kann ich Rainbow-Reiki Seminare geben), wurde von Walter Lübeck eingeführt, dass man nicht mehr wie früher seine eigenen einfachen und günstigen Manuale nehmen konnte, sondern diese bei ihm für richtig Geld kaufen musste. D.h. das hatte er zumindest behauptet, dass man die Manuale bei ihm kaufen muss, obwohl es zu dem Zeitpunkt noch gar keine verpflichtende Lizenz und kein Markenrecht gab. Aber das mit den Manualen hatte er trotzdem schon eingeführt.

Man konnte die Manuale auch in 10-er oder 30-er Paketen bestellen, dann wird es günstiger, aber das konnte ich mir auch nicht leisten, weil man das Geld dazu auch erst haben muss um solch ein großes Paket zu kaufen. Außerdem kam noch dazu, dass die Manuale jedes Jahr aktualisiert wurden und die „Haltbarkeit des Manuals“ also gerade bei einem Jahr lag.

Natürlich wurden die Seminargebühren dafür angehoben, von seither unter 300,- Euro auf 360,- Euro, und es hieß dann, dass so die Manualpreise inbegriffen waren, aber so war es für Anfänger noch schwieriger ein so teures Seminar zu buchen.

Neben dem Kaufen der Manuale, musste man dann die Urkunden kaufen, danach musste man Webinare und Fortbildungen buchen etc. Da kommt also einiges an Kosten hinzu, so dass man einfach ständig am zahlen ist, und ein nicht geringer Teil des Geldes für das Seminar gleich an Walter weg geht. Hätte ich das mit der Lizenz gemacht, wäre das ganze noch schlimmer gewesen, weil dann noch Lizenzgebühren, Prüfungsgebühren und noch mehr Fortbildungen usw. dazu gekommen wären.
Außerdem ist auf den Manualen, auf den Webinaren und auf den Urkunden ist die ganze Zeit der Name von Walter Lübeck beworben worden, das die Leute genervt hat, weil die dadurch weniger Kontakt zu mir hatten, sondern überall stand sein Name drauf und weniger mein Name.

Als es bei mir dann gerade losging und Leute kamen, habe ich also bereits derart hohe Kosten gehabt, dass es sich für das Finanzamt nicht ausgewirkt hat. Ich kenne auch andere, wo das auch extrem war, die das auch finanziell ganz schön gemerkt haben, weil man stürzt sich da in riesige Kostensummen rein. Dazu kam am Ende noch das Berufsverbot, wenn man sich nicht lizenzieren lassen will, wo alles noch viel schlimmer wurde mit den Kosten. Seit der Abmahnung von Walter Lübeck kann ich weder den 1.Dan noch den 2. Dan Rainbow-Reiki benutzen.

Ganz zu schweigen von dem Schock, den es damals zu verdauen gab, weil mir auf einmal die Berufsgrundlage unter den Füßen weggezogen worden war. Unter solchen Umständen fiel es mir sehr schwer mit Reiki Geld verdienen, um die ganzen laufenden Kosten zu decken. Und das bezieht sich nicht nur auf Rainbow-Reiki, sondern auch für meine Aus- und Fortbildung im White Feather Schamanismus und für Saydiyay-Massage. So kam es zu dieser Finanzamtsache.

Ich habe also auf meiner Homepage und auf Messen etc. immer die jetzigen Marken von Walter Lübeck beworben und damit jahrelang kostenlos für Walter Lübeck Werbung gemacht und sehe jetzt, wie mir das gedankt wird.

Das halte ich für eine Riesen-…

Liebe Grüße
Dagmar
lapislicht
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von lapislicht »

Was ich bemerkenswert finde ist die Tatsache, dass es ProReiki war, die also mehrfach zur Erstattung der Strafanzeige gegen WL angeregt haben, das finde ich, ist eine Auseinandersetzung wert, denn bisher wusste ich das nicht.

Was ich von den Diskussionen damals mitbekommen habe, dass die Staatsanwaltschaft das ganze Anzeigengedöns eingestellt hat. EINGESTELLT! Dass heisst, dass es letztlich nichts weiter als Anschuldigungen waren und an den Anzeigen nichts dran war, oder? Oder möchtest Du Dagmar, vielleicht noch die Staatsanwaltschaft anzeigen, wegen eines Fehlurteils? Dass die ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben?

Wenn es so ist wie Du sagst, also hunderte Schüler betrogen wurden, nein, Du schreibst, sogar Tausende, da haben sich keine unabhängigen Zeugen gefunden für Deine Anzeigenpunkte und die Zeugenaussagen der beiden anderen? Bei so vielen betrogenen Menschen keiner, der das bestätigt?

Auch finde ich die Frage von Paulinchen spannend! Also, nach Deiner Aussage musstest Du einen fünfstelligen Betrag an das Finanzamt zurück zahlen, wegen eines "Berufsverbotes". Okay, da ist immer noch die Frage von Paulinchen, wie aktiv hast Du den Beruf vorher ausgeübt, also wie viele Schüler? Klienten können es nicht sein, denn behandeln kann man mit RR Methoden auch ohne Lizenz, nur kann man dann RR nicht in seiner Webadresse o.ä. verwenden.

Es geht also um Ausbildungen. Damals hatte ich bei dem sogenannten Cybermobbing mal diese Lizenzierungsordnung gelesen und sie mir erklären lassen. Es geht also um eine Jahresgebühr von 60 EU, um eine Fortbildung 80 EU, zwei Webinare 25 EU, also knapp 200 EU plus Seminarunterlagen, wenn man Seminare gibt, die ja nicht gerade billig sind. Dafür ist man dort in dem System und kriegt mit, was es Neues gibt. Und dafür lohnt sich also ein Aufriss, dass man 10000 Euro plus dem Staat zurück zahlt und eine komplett neue Ausbildung bezahlt?

Das klingt für mich nicht nach Berufsverbot, sondern nach einer bewussten Entscheidung, dabei nicht mit zu machen.

In der besagten Lizenzierungsordung stand auch, dass man sich als alter Hase ohne weiteres lizenzieren lassen kann, also wenn die Ausbildung schon was länger zurück liegt. Danach kann man ohne Probleme seinen veralteten "Stand" weiter geben und als solches auch ausbilden. Eine Volllizenz, wie sie es nennen, muss man also gar nicht haben, wenn man nicht will.

Dann stellt sich natürlich die Frage, warum ich das wichtigste in meinem Leben, meine Lebensgrundlage, meine Berufung und meine Herzensangelegenheit dann einem Stopp unterziehe und beschliesse, an der Stelle nicht mehr weiter zu machen, nicht auf dem neuesten Stand sein zu wollen, zu meinen, schon alles zu wissen. Zwar interessiere ich mich auch für alles mögliche und ich halte mich für aufgeschlossen, nur interessiert das meine Klienten und Schüler nicht, was ich neues hab in Sachen Gartenbau, sondern die wollen ihre Lebensprobleme in den Griff kriegen und dass es ihnen besser geht und ob es irgendwas gibt, was helfen könnte.

Naja, wie auch immer, am spannendsten finde ich noch immer das mit ProReiki und den Anzeigen, da hake ich bestimmt noch mal nach, und dann hab ich noch eine Wörtchen mit meinem Steuerberater und was es mit der "Liebhaberei" auf sich hat, das will ich jetzt auch genau wissen :lol:
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Dagmar,

zunächst muss man wissen, dass nicht alles aus Walters Schriftsätzen relevant für die Klage war. So wie sein damaliger RA (Jansen) die Klage eingereicht hat, ging es ausschließlich um die Nutzung der eingetragenen Marken und die daraus resultierenden Konsequenzen, z.B. die Vernichtung meiner Werbematerialien. Die Klage beinhaltete nicht die Klärung, welche Ausbildungsinhalte gelehrt worden sind.

Warum Walter die Klage nicht so formuliert hat, dass diese Klärung Inhalt des Verfahrens wurde, kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass er versucht hat, dies in den Verhandlungen zu thematisieren, das Gericht ihn aber mehrfach darauf hingewiesen hat, dass dies eben nicht Bestandteil der Klage ist und damit auch nicht verhandelt wird. Trotzdem hat er immer wieder in seinen Schriftsätzen und in den Verhandlungen Stellung dazu genommen: wann er was gelehrt, bzw. nicht gelehrt hat, was alles sein geistiges Eigentum ist, welche Kompetenzen ich nicht habe …….

Das Gericht hat bewertet: ich habe zwei Verträge wo Rainbow Reiki draufsteht und zwei Urkunden, die bestätigen, dass ich die vertraglichen Ausbildungen absolviert habe und damit die Erlaubnis der Nutzung erteilt wurde. Aufgrund der Formulierung der Klage hat das Gericht aber nicht darüber diskutiert oder entschieden, warum Walter auf seine Verträge Rainbow Reiki schreibt, dann aber selbst erklärt, er hätte es gar nicht gelehrt. Hätten sie diesen Fakt mit berücksichtigen müssen, wäre das Urteil vermutlich noch ganz anders ausgefallen. Insofern hat Walter da nach meinem Verständnis Glück gehabt.

Die Aussagen seiner Schriftsätze über die Art seiner Ausbildungen waren für das vorliegende Verfahren nicht relevant, aber sie zeigen die wahre Motivation hinter den Formulierungen seiner Verträge und Handlungen und liefern dir jetzt vielleicht die Beweise, die du vorher nicht hattest und zwar aus seinem eigenen „Mund“.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man bei einem strafrechtlichen Verfahren, z. B. eine Anzeige wegen Betrugs, den Vorsatz nachweisen. Bei einer Zivilklage, z. B. wegen Vertragsbruch, ist das wohl nicht so, da zählen die Fakten und die sind durch Walters eigene Aussagen jetzt für jedermann sichtbar.

Ach ja, „geistiges Eigentum“……..woher er es hat, hat er vor Gericht nicht ausgeführt. Aber soweit ich weiß, sagt er heute ja auch nicht mehr, dass es Rückerinnerungen aus Lemuria sind, zumindest steht davon nichts mehr auf seiner Webseite.

Ich habe im Laufe der letzten 2,5 Jahren mit vielen „alten“ Schülern und Meistern gesprochen und tatsächlich haben nicht wenige davon geäußert, dass sie Angst haben, sich mit Walter auseinander zu setzen. Da wären das hohe finanzielle Risiko, die seelische und mentale Belastung und, was ich aus eigener Erfahrung gut nachvollziehen kann, die Art wie er mit Menschen umgeht, wenn man nicht seiner Meinung ist oder nicht tut, was er erwartet.

@lapislicht

Tatsache ist, dass Walter in der Klage sagt, er habe seit 30 Jahren die Marke Rainbow Reiki aufgebaut, in ein und dem gleichen Schriftsatz erklärt, er habe 15.000 Teilnehmer in Rainbow Reiki ausgebildet und gleichzeitig sagt, dass er vor 2010 nur erweitertes Usui Reiki gelehrt hat. Es kann nicht alles gleichzeitig stimmen. Und dass er auch vor 2010 auf seine Verträge „Ausbildung zum Rainbow Reiki Meister…….“ schrieb und seine Seminare „Rainbow Reiki ………Grad“ benannte, obwohl er es laut eigener Aussage gar nicht lehrte, war dann wohl ein Versehen, mehrere hundert, bzw. tausend Mal?

Bei dem Lizenzvertrag ging es mir hauptsächlich um die rechtliche Betrachtung. Wenn man sich den Vertrag genau ansieht, dann stellt man fest, dass der Lizenzgeber alle Rechte, der Lizenznehmer hingegen alle Pflichten und vor allem, überhaupt keine Rechtssicherheit hat. Der Vertrag enthält Formulierungen und Bedingungen, da stellen sich mir sämtliche Nackenhaare hoch, von den Kosten, die nur auf den ersten Blick überschaubar sind, mal ganz zu schweigen.

Und leider ist es eben nicht so, dass die „alten Hasen“ mit ihrem „veralteten Stand“ weitermachen dürfen, wie bisher. Wenn ja, hätten wir Alten wohl kaum ein Problem mit der Situation. Deine Informationen entsprechen leider nicht der Realität, sonst würden wir Alten keine Abmahnungen oder Klagen bekommen. Ich habe von Walter erst im Herbst 2012, nach mehreren Aufforderungen, meine Urkunde zum Rainbow Reiki Meister 2. Dan bekommen, in der mir attestiert wird „….ist berechtigt, Rainbow Reiki Meister im 1. Dan auszubilden….“. Also so alt ist der Stand gar nicht und trotzdem hat er auf Nachfrage während der Vergleichsverhandlungen mitgeteilt, ich müsste erstmal Seminare für 7.535 € machen, um überhaupt zur Lizensierung zugelassen zu werden.

Ich möchte das gerne klarstellen, wenn es tatsächlich um Qualitätssicherung ginge, wäre ich sofort dabei, aber diese Aussage ist aus meiner Sicht leider nur ein Feigenblatt.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

Zumindest zu einem Punkt:
lapislicht hat geschrieben:behandeln kann man mit RR Methoden auch ohne Lizenz, nur kann man dann RR nicht in seiner Webadresse o.ä. verwenden.
Ich finde es sehr schwierig, etwas anzubieten, ohne öffentlich auf seine Ausbildungen, das praktizierte System etc. hinweisen zu dürfen. So etwas wirkt auf Klienten meines Erachtens unseriös.

Was die Ausbildungen betrifft, hat Monika ja bereits eben geschrieben, dass es mit den von dir genannten Beträgen wohl nicht getan war. Zumal die Lizenzierungsbedingungen wohl so restriktiv gefasst sind, dass diese für manche Menschen nicht akzeptabel sind - und dass das Finanzamt später dann vielleicht mit Liebhaberei und Rückforderungen um die Ecke kommt, hat wohl im Vorfeld nicht jeder möglicherweise Betroffene auf dem Radar. In der Regel ist nun mal keiner von uns Reiki-Menschen zufälligerweise Anwalt oder Steuerberater...
Monika Meyer hat geschrieben:Interessant ist hier vielleicht auch zu erwähnen, dass auch Patrick Lankau zu den Kommentatoren gehörte. Dort war es für ihn keine „Aaspickerei“, sich dort zu „echauffieren“.
Danke für die Info! Hat jemand einen Screenshot davon? Die Diskussion wurde meines Wissens mittlerweile gelöscht.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von nimue »

lapislicht hat geschrieben: Was ich von den Diskussionen damals mitbekommen habe, dass die Staatsanwaltschaft das ganze Anzeigengedöns eingestellt hat. EINGESTELLT! Dass heisst, dass es letztlich nichts weiter als Anschuldigungen waren und an den Anzeigen nichts dran war, oder? Oder möchtest Du Dagmar, vielleicht noch die Staatsanwaltschaft anzeigen, wegen eines Fehlurteils? Dass die ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben?
Hallo lapislicht,

so wie ich das mitbekommen hatte, ist das Verfahren nach §170 Abs.2 StPO eingestellt worden, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Das kann von der Staatsanwaltschaft jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn sie es nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte, es ist schon wesentlich, auf welcher Gesetzesgrundlage etwas geschieht. Eine Staatsanwaltschaft klagt an und spricht kein Urteil und so ist ein eingestelltes Verfahren auch kein Urteil. Von daher erübrigt sich die Antwort auf deine Fragen.

Gruß
Nicole
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Frank,

es ist rechtlich noch viel komplizierter. Ich kann nicht einfach behandeln oder Heilsitzungen geben. Jeder Arzt, Heilpraktiker, Therapeut oder Heiler muss seine Klienten darüber aufklären, welche Behandlungen er vornimmt, wie diese gehandhabt werden und welche Nebenwirkungen auftreten können. Wenn ich also eine Behandlungsmethode anbiete, dann muss ich diese erklären. Das geht schlecht, wenn ich sie nicht beim Namen nennen kann.

Ürsprünglich hat er gesagt, Heilsitzungen könne man immer geben, Abmahnung vom 12.02.14:

„Deswegen untersage ich Ihnen ab dem 01.03.2014 meine in allen Staaten der EU markenrechtlich geschützten Begriffe „Rainbow Reiki“, „Marayana Sayi“, „Falayna Say“, „Walter Lübeck“ zu beruflichen Zwecken, mit der Ausnahme von Behandlungssitzen, zu verwenden. Auch diese Ausnahme stellt keinen Rechtsanspruch lhrerseits dar und kann von mir aus wichtigen Gründen aufgehoben werden.“

Später hat er dies auf nicht gewerbliche Anwendungen reduziert. Meine Anwältin hat dazu in ihrem Schriftsatz vom 16.06.15 ausgeführt:

„Der Kläger trägt vor, dass eine Heilsitzung mit den monierten Begriffen sehr wohl erlaubt sei, allerdings nicht für gewerbliche Zwecke. Es stellt sich die Frage, wie Heilsitzungen / Seminare nicht gewerblich durchgeführt werden sollen. [….]

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Begriffe in jeder Sitzung notwendiger Weise erfolgen muss, da die Beklagte ansonsten ihrer Aufklärungspflicht nach § 630 e BGB nicht in ausreichender Form nachkommt.“

Das zeigt, Walters Aussage, dass man ohne Lizenz behandeln darf, weil man ja die geschützten Begriffen nicht verwendet, ist falsch und er weiß dies auch.

Abgesehen davon finde ich seine Argumentation zum Thema gewerblich oder nicht gewerblich vom Grundsatz her völlig absurd. Wenn ich nur mich oder meine Familie mit Reiki behandlen will reicht hierfür der 1. und der 2. Grad. Da brauche ich keine Reiki-Meister Ausbildung, die mich befähigt (so steht es zumindest in den Verträgen), Seminare zu halten oder andere auszubilden. Sinn und Zweck dieser Ausbildungen ist doch gerade das "Nach draußen gehen" und damit andere zu behandeln, sie bei ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen, zu schulen und auszubilden.

Seine heutigen Behauptungen, die Ausbildungen wäre nur zum privaten Gebrauch und das hätte ich gewusst (und mit mir alle anderen), als ich meine Ausbildungsverträge unterschrieb, stehen im absoluten Widerspruch zu dem, wie er seine Ausbildungen bewirbt, Messe-Flyer 2010:

"Meine Vision ist es, Menschen, die zum spirituellen Heilen und Lehren berufen sind, erstklassige Berufsausbildungen zu vermitteln....".

Bei soviel Unverfrorenheit fehlen mir glatt weitere Worte.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben: Abgesehen davon finde ich seine Argumentation zum Thema gewerblich oder nicht gewerblich vom Grundsatz her völlig absurd. Wenn ich nur mich oder meine Familie mit Reiki behandlen will reicht hierfür der 1. und der 2. Grad. Da brauche ich keine Reiki-Meister Ausbildung, die mich befähigt (so steht es zumindest in den Verträgen), Seminare zu halten oder andere auszubilden. Sinn und Zweck dieser Ausbildungen ist doch gerade das "Nach draußen gehen" und damit andere zu behandeln, sie bei ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen, zu schulen und auszubilden.
Hallo Monika,

dies ist schlichtweg falsch.
Du darfst bereits mit dem 2. Reikigrad gewerblich tätig werden, d.h. du darfst Behandlungen geben und dafür Geld nehmen. Der Meistergrad ist für das Lehren von Reiki da, also für die Einweihungen.
Wann immer du einen Beruf ausübst, der keiner staatlichen Abschlußprüfung unterliegt, arbeitest du gewerblich.

"Jeder Arzt, Heilpraktiker, Therapeut oder Heiler muss seine Klienten darüber aufklären, welche Behandlungen er vornimmt, wie diese gehandhabt werden und welche Nebenwirkungen auftreten können."

Auch dies ist schlichtweg falsch.
Als Reiki-Behandler/-meister bist du weder Arzt noch Therapeut noch Heilpraktiker, sondern ein Praktizierender, dessen Methode in ihrer Wirkung als nicht nachweisbar gilt.
Deine Auskunftsplicht erstreckt sich darauf, dass Reiki keine wissenschaftlich anerkannte Methode ist, und du keine Diagnosen stellen darfst und auch nicht eine besondere Behandlung aufrgund einer medizinisch relevanten Diagnose durchführen darfst. Beim Auftreten von "Nebenwirkungen" oder einer Verschlechterung des Zustandes der Person hast du sie gegebenenfalls zum Arzt zu schicken.
Letztendlich sollst du ja gerade mit deinen Händen erspüren, wohin gerade Reiki gegeben werden soll.
Solltest du mit kausalen Ursache-Wirkungsketten arbeiten bzw. behaupten, dass Reiki diese oder jene Beschwerde gezielt beienflussen kann, bist du bereits auf rechtlich dünnem Eis gelandet.

Über die anderen hanebüchenen Aussagen hier (auch von anderen), muss ich erst mal genauer nachdenken, bevor näheres dazu sage.

Aber hier noch eine Info:
Auf fb gab es eine inzwischen gelöschte Diskussion, bei der folgendes sinngemäß widergegeben wurde:
Ende der 80er Jahre war WL Mitglied der Reiki-Alliance und begann schon damals gegenüber Phyllis Furumoto zu intervenieren, dass Reiki ja gar nicht vollständig sei, weil die medizinische Seite ja gar nicht berücksichtigt werde.
Die Aussage, dass dieser Bereich nicht für Reiki zur Diskussion anstehe, befriedigte WL offensichtlich nicht.
Ein damaliger Freund riet ihm dann, sich etwas zurückzuhalten, da ihm sonst eventuell der Ausschluß aus der Alliance drohen könne.
Dem kam WL dann zuvor, indem er selbst austrat. Seine damaligen Worte sollen gewesen sein: wenn ihr es nicht mit mir macht, mache ich es eben allein ... öder so ähnlich.
Man sieht also, dass es WL schon damals nicht darum ging in/mit einer Gemeinschaft am gleichen Strang zu ziehen und er stets nur sein eigenes Ding machen wollte. Er hat meiner Meinung nach den Sinn von Reiki überhaupt nicht verstanden.

Noch was zu Shingong-Reiki.
Meines Wissens nach haben WL und Mark Hosak und einige andere, bestimmte Dinge in Reiki mit einfließen lassen wollen und Mark Hosak praktizierte zunächst RR.
Inhaltlich sind diese Stile nahezu identisch meines Wissens nach. Mark Hosak hat nach dem Gedöns, das WL irgendwann angefangen hat, seinen Stil umbenannt, die Praktiken umbenannt und spricht sich gegen eine Lizensierung aus. Inhaltlich dürften sich die Stile sehr ähnlich sein. Aber vielleicht kann Mark Hosak dazu selbst etwas sagen.

So das war`s erstmal.

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

nimue hat geschrieben:
lapislicht hat geschrieben: Was ich von den Diskussionen damals mitbekommen habe, dass die Staatsanwaltschaft das ganze Anzeigengedöns eingestellt hat. EINGESTELLT! Dass heisst, dass es letztlich nichts weiter als Anschuldigungen waren und an den Anzeigen nichts dran war, oder? Oder möchtest Du Dagmar, vielleicht noch die Staatsanwaltschaft anzeigen, wegen eines Fehlurteils? Dass die ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben?
Hallo lapislicht,

so wie ich das mitbekommen hatte, ist das Verfahren nach §170 Abs.2 StPO eingestellt worden, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Das kann von der Staatsanwaltschaft jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn sie es nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte, es ist schon wesentlich, auf welcher Gesetzesgrundlage etwas geschieht. Eine Staatsanwaltschaft klagt an und spricht kein Urteil und so ist ein eingestelltes Verfahren auch kein Urteil. Von daher erübrigt sich die Antwort auf deine Fragen.

Gruß
Nicole
Danke Nimue, du hast da vollkommen recht.
Es gibt diverse gründe, warum eine Staatsanwaltschaft nach §170 Abs. 2 einstellen kann ... und sie kann, wenn sich neue Hinweise ergeben das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen.
Im Übrigen werden Betrugsdelikte bei dem Gericht verhandelt, an dem der Beschuldigte wohnhaft ist.
Sollten sich also doch noch 100te oder gar 1000de Menschen betrogen fühlen, bekäme diese Staatsanwaltschaft eine Menge Arbeit. :megagrins:

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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

lapislicht hat geschrieben:

Es geht also um eine Jahresgebühr von 60 EU, um eine Fortbildung 80 EU, zwei Webinare 25 EU, also knapp 200 EU plus Seminarunterlagen, wenn man Seminare gibt, die ja nicht gerade billig sind. Dafür ist man dort in dem System und kriegt mit, was es Neues gibt. Und dafür lohnt sich also ein Aufriss, dass man 10000 Euro plus dem Staat zurück zahlt und eine komplett neue Ausbildung bezahlt?

Das klingt für mich nicht nach Berufsverbot, sondern nach einer bewussten Entscheidung, dabei nicht mit zu machen.

Dann stellt sich natürlich die Frage, warum ich das wichtigste in meinem Leben, meine Lebensgrundlage, meine Berufung und meine Herzensangelegenheit dann einem Stopp unterziehe und beschliesse, an der Stelle nicht mehr weiter zu machen, nicht auf dem neuesten Stand sein zu wollen, zu meinen, schon alles zu wissen. Zwar interessiere ich mich auch für alles mögliche und ich halte mich für aufgeschlossen, nur interessiert das meine Klienten und Schüler nicht, was ich neues hab in Sachen Gartenbau, sondern die wollen ihre Lebensprobleme in den Griff kriegen und dass es ihnen besser geht und ob es irgendwas gibt, was helfen könnte.
Ich nenne das eine sehr ehrenvolle, mutige, anständige Entscheidung, bei etwas nicht mehr mitmachen zu wollen, das den eigentlichen Grundlagen nicht mehr entspricht.

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben: Ich habe im Laufe der letzten 2,5 Jahren mit vielen „alten“ Schülern und Meistern gesprochen und tatsächlich haben nicht wenige davon geäußert, dass sie Angst haben, sich mit Walter auseinander zu setzen. Da wären das hohe finanzielle Risiko, die seelische und mentale Belastung und, was ich aus eigener Erfahrung gut nachvollziehen kann, die Art wie er mit Menschen umgeht, wenn man nicht seiner Meinung ist oder nicht tut, was er erwartet.
Danke Monika für diese Aussage.
Denn das ist genau das, was RR von vielen anderen Stilen unterscheidet und hier liegt auch der Knackpunkt.
WL sorgt für Angst und Stress, predigt aber Licht und Liebe. Unautentischer geht es ja wohl schon gar nicht mehr.
Bedauerlich finde ich aber, dass sich soviele ins Bockshorn jagen lassen.
Wie dein Beispiel zeigt, ist es zwar sehr anstrengend, aber auch lohnend sich für seine Rechte einzusetzen.
Wenn ich mir auschaue, wieviele Verbraucherschutzsendungen im Fernsehen auf die verschiedensten Arten von Verbrauchertäuschung- oder Übervorteilung berichten ... dann wäre dieses Thema ja schon fast prime-Time-füllend.

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Kanji,

meine Ausführungen zum Thema gewerblich oder nicht bezogen sich auf Walters Nutzung dieser Begriffe im Rahmen seiner Lizensierung und der damit verbundenen Abmanungen und Klagen.

Was die Aufklärungspflicht nach §630 e BGB angeht mag es unterschiedliche rechtliche Meinungen geben. Die Anwälte, die meine Unterlagen geprüft haben, waren zumindest der Ansicht, dass ich dieser Aufklärungspflicht unterliege, natürlich zusätzlich zu der von dir erwähnten, selbstverständlichen Klienteninformation:

"Deine Auskunftsplicht erstreckt sich darauf, dass Reiki keine wissenschaftlich anerkannte Methode ist, und du keine Diagnosen stellen darfst und auch nicht eine besondere Behandlung aufrgund einer medizinisch relevanten Diagnose durchführen darfst."

Soweit ich mich erinnere hat auch Walters RA Jansen dies (§630 e BGB) in einem Vortrag/Beitrag für den Dachverband Geistiges Heilen so bewertet, aber ich kann mich auch irren.
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Re: Zweifel an der Charakterisierung bei ProReiki

Beitrag von Mehr Lebens Kraft »

Frank hat geschrieben: Schon 2006 gab es im Rainbow Reiki von Walter gechannelte Symbole. Die von ihm erhaltene Einstimmung unterschied sich von seiner Wirkung auf mich deutlich von dem, was ich bei Jürgen Kindler oder Don Alexander erfahren habe. Insofern würde sich aus meiner Sicht die Frage stellen, inwieweit die überlieferten Symbole tatsächlich noch eine Basis bei Einstimmungen in Rainbow Reiki bilden oder ob sie nicht durch Eigenentwicklungen abgelöst worden sind.
Faszinierend. Ich bin bereits Dutzende Male in verschiedene Grade eingeweiht worden und habe Dutzende Male selbst Einweihungen in die verschiedenen Grade durchführen dürfen. Mein Empfindungen war auch jedesmal irgendwie anders! Was ja auch ein schönes Geschenk ist, dass einen dieses letztlich unbeschreibliche Mysterium jedesmal noch erweiternd erreichen kann... :daumen:



Beim Einweihungsritual in die 3 Grade bilden auch im lizenzierten Rainbow Reiki die klassischen Reiki-Symbole einschl. DKM die Grundlage.



Der Hinweis, dass innerhalb der Rainbow Reiki-Seminare das Usui Reiki nur einen geringen Teil ausmacht, bezieht sich meiner nun 10-jährigen Erfahrung nach auf

- die Rainbow Reiki-spezifischen Möglichkeiten, mit Reiki effektiver allgemein und in speziellen Bereichen zu wirken und Blockaden zu erkennen und zu lösen (also das für Menschen und alle anderen Wesen zu tun, was Usui, Hayashi und Takata ja auch schwerpunktmäßig gemacht haben: so lange zu behandeln, bis es eine Besserung gibt); z.B. mit dem SHK effektive Mentalheilung in 30 sec statt 30 min

- die sich ständig, auch durch vielfältige Erfahrungen und von Schülern mit entwickelte Methoden, erweitern; z.B. eine von mir entwickelte RR-Vergebungsmethode im Sinne der 5 Lebensregeln

- verschiedene spirituelle Kosmologien, die die 5 Lebensregeln ergänzen und Heilungswiderstände verständlich erklären (z.B. ELB, Chakren-Lehre und I Ging an Stelle der Gedichte, die Usui verwendet hat)

- was nicht bedeutet, dass es kaum (noch) Reiki sei. Denn die Basis von Rainbow Reiki ist und bleibt das, was Reiki als Energie-Form ausmacht und als Potenzial per Einweihungen übertragen wird... das betrifft auch die RR-Symbole, die Frank kennengelernt hat!
(Ansonsten: Wer denkt, Reiki sei auch nur annähernd so klar definiert, dass es in einem Diskussionsforum dazu einen Konsens gäbe, hat die letzten zehn Jahre irgendwie andere Diskussionen als ich erlebt)



Ich hoffe, hiermit für Interessierte ein wenig Helligkeit in dieses weitgehende "im Trüben nach Illusionen fischen" gebracht habe.

Bei dem ganzen emotionalen Gewusel im rationalen Gewand hier bin ich froh, dass die derzeit leitenden Figuren in den gut strukturierten, weit in der Welt aktiven Reiki-Stilen befreundet sind, zusammen Bücher schreiben, Messen gestalten und die verschiedenen Schwerpunkte und Herangehensweisen bei ihrer Arbeit wechselseitig wertschätzen.
Und dann schaue ich mir fasziniert "das hier" an. Das gibt mir gerade heute zu denken...


Herzlichen Gruß, Ulf
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Wo ein Kopf ist, ist meistens auch ein Brett...
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von lapislicht »

MonikaMeyer hat geschrieben:Hallo Frank,

es ist rechtlich noch viel komplizierter. Ich kann nicht einfach behandeln oder Heilsitzungen geben. Jeder Arzt, Heilpraktiker, Therapeut oder Heiler muss seine Klienten darüber aufklären, welche Behandlungen er vornimmt, wie diese gehandhabt werden und welche Nebenwirkungen auftreten können. Wenn ich also eine Behandlungsmethode anbiete, dann muss ich diese erklären. Das geht schlecht, wenn ich sie nicht beim Namen nennen kann.

Ürsprünglich hat er gesagt, Heilsitzungen könne man immer geben, Abmahnung vom 12.02.14:
Monika, Du meinst also, wenn Du einen Klienten behandelst und Du sagst, Du gibst ihm eine Marayana Sayi®, sei er damit aufgeklärt :lol: :lol: :lol: ? Du erklärst also die Behandlung, indem Du ihren Namen nennst und bist dann fertig? Ich wage zu behaupten, dass das nicht viele verstehen werden, die Klienten wissen oft noch nicht mal, was es bedeutet, Reiki zu bekommen, also diese Erklärung ist etwas dünn, denn man kann und sollte eine solche Sitzung durchaus erklären, ohne nur diese Begriffe zu verwenden, bzw. man kann diese erklären, auch auf Muggeldeutsch.

Im Übrigen ist es nach wie vor so, dass man, wenn NICHT lizenziert, man sagen kann, man hat ein RR Seminar besucht und was man dort gelernt hat, so steht es bei WL in den online Texten. Unter kommerziell versteht er meines Erachtens die Nutzung der Namen auf Flyern, als Bestandteil von Email-u. Webadressen.

Und selbstverständlich kann man als "alter Hase" weiter machen wie bisher, wenn man sich weigert, auf dem neuesten Stand zu sein. Ich bezog mich da auf die verschiedenen Stufen dieser Lizenzierungsordnung, die ich jetzt zu faul bin, noch mal zu lesen, aber dort wurde jedem die Möglichkeit geboten, dabei zu sein, egal welcher Ausbildungsstand.

Was immer noch nicht erklärt, warum man einfach beschliesst, die eigene Ausbildung in Bezug zur wichtigsten Lebensgrundlage sei zu Ende, in dem Wissen, dass die Entwicklung dort ständig weiter geht, und das war ja noch vor der Lizenzierung, oder.? :bussi:
Zuletzt geändert von lapislicht am 16.12.2016, 00:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von lapislicht »

Frank hat geschrieben:Zumindest zu einem Punkt:
lapislicht hat geschrieben:behandeln kann man mit RR Methoden auch ohne Lizenz, nur kann man dann RR nicht in seiner Webadresse o.ä. verwenden.
Ich finde es sehr schwierig, etwas anzubieten, ohne öffentlich auf seine Ausbildungen, das praktizierte System etc. hinweisen zu dürfen. So etwas wirkt auf Klienten meines Erachtens unseriös.

Was die Ausbildungen betrifft, hat Monika ja bereits eben geschrieben, dass es mit den von dir genannten Beträgen wohl nicht getan war. Zumal die Lizenzierungsbedingungen wohl so restriktiv gefasst sind, dass diese für manche Menschen nicht akzeptabel sind - und dass das Finanzamt später dann vielleicht mit Liebhaberei und Rückforderungen um die Ecke kommt, hat wohl im Vorfeld nicht jeder möglicherweise Betroffene auf dem Radar. In der Regel ist nun mal keiner von uns Reiki-Menschen zufälligerweise Anwalt oder Steuerberater...
Doch, auf die besuchten Seminare darf man wohl hinweisen. Und zu den Formulierungen dieser Lizenzierungsordung hatte ich auch gefragt, weil ich Teile davon beim ersten mal nicht verstand, das war vor allem Anwaltsdeutsch. Hat hier eigentlich noch jemand direkt mit WL gesprochen und ihn mal gefragt zu all den Dingen???

Also die Sache mit dem Finanzamt halte ich nach wie vor für eine Ente und das Ergebnis eines - Verzeihung - gescheiterten Lebensentwurfes in dem Bereich. Man hätte ja auch mit Usui Reiki weiter machen können, behandeln und Meister ausbilden, eine brummende Praxis aufbauen. Und die Steuerberater weisen, so sie etwas taugen, rechtzeitig darauf hin, was passieren kann, wenn man nichts aus seiner Berufsausbildung macht. Prozess hin oder her, aber diesen Umstand WL in die Schuhe zu schieben, da sollte man noch mal über die eigene Verantwortung über sein Leben nachdenken.

Naja, und dann scheinen bei den RR Leuten eine Menge Weicheier dabei zu sein, die Angst vor ihrem Lehrer haben, das finde ich schon wieder amüsant und den Schuh braucht Ihr Euch zumindest nicht anzuziehen :P
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Lapislicht,
lapislicht hat geschrieben:
Im Übrigen ist es nach wie vor so, dass man, wenn NICHT lizenziert, man sagen kann, man hat ein RR Seminar besucht und was man dort gelernt hat, so steht es bei WL in den online Texten. Unter kommerziell versteht er meines Erachtens die Nutzung der Namen auf Flyern, als Bestandteil von Email-u. Webadressen.
ja, du hast recht, so oder ähnlich äußert sich Walter. Dem steht nur leider gegenüber, was er mehrfach in seinen Schriftsätzen und auch in der Klage (an das Landgericht 8.1.15) formuliert:

„Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfälle bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Wortmarken „Rainbow Reiki“, „Marayana Sayi“, „Falayna Say" und „Walter Lübeck“ zu nutzen.“

Da steht – für jeden Fall der Zuwiderhandlung – also ohne Ausnahme. Das hat er einem Gericht mitgeteilt und ist dann wohl auch seine wahre Meinung. Warum er in Onlinetexten anderes sagt, mag jeder für sich selbst bewerten.

Und leider gibt es im Lizenzvertrag keine Stufe, auf der man als „alter Meister“ arbeiten dürfte. Alle Stufen setzen, zumindest namentliche, eine neue Ausbildung voraus. Wie ich hier schon mehrfach aus den Schriftsätzen von Walter gepostet habe, hat er da klare Vorstellungen, die er z. B. im Schriftsatz vom 2.9.16 kundtut:

Durch die Verweigerung (hab ich nicht, aber das ist ein anderes Thema) der Fortbildung hat die Beklagte schließlich gar selbst dafür gesorgt dass diese heute sicher nicht mehr in der Lage ist Rainbow Reiki anzuwenden oder gar zu lehren,[….], ....obwohl ich dies bei Erhalt meiner 2. Dan Urkunde im Herbst 2012 ja offensichtlich noch konnte.....

Auf meine Frage (um deine Frage zu beantworten: ja, wir haben auch miteinader gesprochen, wenn auch meistens schriftlich), ob es denn Vorraussetzungen gäbe, um mich lizensieren zu lassen, verlangt er folgerichtig von mir Seminare im Wert von 7.535 € zu belegen, bevor ich mich zu Lizensierung anmelden kann. Also nix mit: Ich brauche mich nur lizensieren zu lassen und alles ist gut. Wäre auch unlogisch, denn ich hätte ja immer noch keine Ahnung.

Vielleicht solltest du doch noch mal den Lizenzvertrag lesen…. Aber dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass Walter offensichtlich zu verschiedenen Anlässen unterschiedliche Aussagen macht. Warum all diese Ungereimtheiten?
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »


Bei dem ganzen emotionalen Gewusel im rationalen Gewand hier bin ich froh, dass die derzeit leitenden Figuren in den gut strukturierten, weit in der Welt aktiven Reiki-Stilen befreundet sind, zusammen Bücher schreiben, Messen gestalten und die verschiedenen Schwerpunkte und Herangehensweisen bei ihrer Arbeit wechselseitig wertschätzen.
Und dann schaue ich mir fasziniert "das hier" an. Das gibt mir gerade heute zu denken...
Hallo Ulf,

Von welchen leitenden Figuren sprichst du denn?
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

So, die Katze ist aus dem Sack. Walter hat am 1.12.2016 Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Nun hat er 4 Wochen Zeit die Berufung zu begründen.

Da ich ja schon Tage vor der Urteilsverkündung auf meiner Webseite und meinen Unterlagen den Begriff Rainbow Reiki rausgenommen habe, muss man sich die Frage stellen, was Walter mit der Berufung erreichen will? Wird nun die wahre Motivation deutlich? Geht es um ein Grundsatzurteil, denn bei mir ist ja nichts mehr zu holen, nachdem ich die markengeschützten Begriffe nicht mehr verwende? Oder was sonst?

Ich werde weitermachen, obwohl es mich eigentlich gar nicht mehr betrifft. Umso mehr werde ich mich über jede Art von Unterstützung freuen.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Shalala »

Nicht einfach durch diesen janzen Wust hindurch zusteigen :upside:

aber soweit ich das Ganze jetzt durchblick schießt Walter sich doch nur selber ins Knie, mit dieser Berufung ... denn gesetzt den Fall, er hätte Erfolg damit, was aber nicht abzusehen ist, will ich mal so tippen und das Gericht bescheinigt ihm "Ok, Sie haben da kein RR verkauft, obwohl RR drauf steht"

könnten Tausende von seinen RR-Schülern und Meister Klage erheben, das ihnen da ein "Produkt" verkauft wurde, dessen Inhalt aber ein ganz anderer ist.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Nach der Aussage von MehrLebensKraft verstehen die höheren Riegen der RR-Meister offenbar nichts von Biologie und Medizin und halten den Normalmenschen auch nicht in der Lage die Gedichte eines honorigen japanischen Kaisers ohne Hilfsmittel nahegebracht zu bekommen.
Körperliche Aktivitäten (und das Gehirn ist zweifelsohne ein Körperteil) werden durch Sympathikus und Parasympathikus gesteuert und es dauert etwa 20 Minuten bis von einem auf das andere umgeschaltet wird und zwar sowohl im Körper als auch im Kopf.
Verdauung und Ausscheidung ist parasympathikusgesteuert, rennen und laufen sympathikusgesteuert ... war dazu führt, das man nicht gleichzeitig rennen und sch.... kann.
Natürlich kann ich nun eine teuer zu erlernende XY-Meditation vor oder nach der 30-Sekunden-behandlung machen .... oder aber einfach gleich eine 20minütige Mentalbehandlung geben.
Schnell, schnell, schnell funktioniert bei sehr lange und sehr gut trainierten Menschen ... in allen Bereichen ... aber eben nicht bei jemandem, der mal gerade eine oder zwei ultrakurz-Behandlungen bekommt ... zumindest nicht nachhaltig.


Noch ein Wort zu PROReiki:
Welchen Wert hat denn ein Verband, der sich so hohe Ziele und Ansprüche steckt, wenn er nicht einmal in der Lage ist, neben den formalen Kriterien (z.B. Linie, Einweihung in Anwesenheit eines Meisters) auch inhaltliche Kriterien der Reiki-Stile einfach mal so neutral wie möglich niederzuschreiben, so dass sich der geneigte Einweihungswillige schon mal ein grobes Bild machen kann ?

Das erinnert ja schon fast an die Versäumnisse der DEHOGA (deutscher Hotel u. Gaststättenverband).
Die klassifizieren z.B. Pension, Hotel, Businesshotel und legen auch die inhaltlichen Bewertungskriterien fest, nach denen 1 - 5 Sternchen vergeben werden (z.B. Sauberkeit).
Und nun schmückt sich heute noch so manches Hotel unerlaubterweise mit vor mehr als drei Jahren erworbenen Sternen und ist dreckiger als ein Hotel, das nie diesem Verband beigetreten war. Und nun wehren sich die nicht dem Verband angehörenden Hoteliers. Und die DEHOGA teilt bedauernd mit, dass es an Personal mangele, die Mitglieder zu auch tatsächlich zu überprüfen und darauf zu achten, dass mit diesen Sternen nicht mehr geworben wird.

Und PROReiki sieht es dann aus welchen Gründen auch immer nicht mal als ihre Aufgabe an, Inhalte zu bewerten.
Was soll denn dann eine Mitgliedschaft bringen ?
Dass man sagen kann, man gehöre einem gaaaanz wichtigen Verband an ?

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben: muss man sich die Frage stellen, was Walter mit der Berufung erreichen will? Wird nun die wahre Motivation deutlich? Geht es um ein Grundsatzurteil, denn bei mir ist ja nichts mehr zu holen, nachdem ich die markengeschützten Begriffe nicht mehr verwende? Oder was sonst?
Jupp ...
... genauso schafft man Präzedenzfälle.
Bei einem Urteil eines OLG werden auch künftige Verfahren an dessen Urteil gemessen.

Zudem gibt es in Zivilverfahren eine sogenannte Drittwirkung.
D.h. alle RR-Meister, die ihren Titel unter den gleichen Bedingungen erworben haben wie du, können nach dem jetzigen Urteil die RR-Begriffe verwenden, ohne dass WL etwas dagegen unternehmen könnte. Sie könnten schlicht auf das Urteil verweisen und müssen keine eigene Klage anstreben (und können sich dann allesamt mal ganz herzlich bei dir bedanken).
Und noch weiter ... auch Meister, die der Lizensierung zugestimmt haben, könnten nun aus der Lizensierung aussteigen und dürften die RR-Begriffe etc. verwenden, wenn sie unter den gleichen ursprünglichen Bedingungen RR-Meister geworden sind.

Und so wie ich das Urteil verstehe, dürftest du ja die Begriffe weiter verwenden, wenn du wolltest. Und zwar auch, wenn es dir erst in zehn Jahren wieder "Spaß" machen würde ... so ganz plötzlich. Es geht darum, dir die Erlaubnis zu entziehen. Und zwar für immer .... Noch verzichtest du quasi freiwillig.

Dann gäbe es plötzlich zwei Gruppen, die den Markennamen benutzen dürften ... und welches wäre denn dann die "echte" Marke ?
Dann wäre ja doch nicht überall RR drin, wo RR draufsteht ...
Und es würde von einer Gruppe plötzlich kein Geld mehr in Richtung RR fließen.

Eigentlich bleibt WL gar nichts anderes übrig als dieses ganze Ding bis ganz zu Ende durchzuziehen, wenn er nicht sein "Lebenswerk" in Gefahr bringen will, denn sonst hätte er ja eben keine Marke geschaffen.
Bleibt nun abzuwarten, was das OLG sagt ... und das kann eine Weile dauern.

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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Shalala »

Kanji hat geschrieben:Dann gäbe es plötzlich zwei Gruppen, die den Markennamen benutzen dürften ... und welches wäre denn dann die "echte" Marke ?
Dann wäre ja doch nicht überall RR drin, wo RR draufsteht ...
Du vergißt vielleicht grad, das Walter am Anfang des Streites einfach nur wollte

das Monika den Vertrag unterzeichnet und erst im Verlauf der Verhandlungen anfing ihr RR in Frage zu stellen. Fakt ist allerdings, das alle lizensierten Meister sich dann zu Fortbildungen bei ihm verpflichten müssen um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein .. alle Veränderungen in ihre Kurse mit einbauen müssen ect und ja, dann jibs wohl irgendwann 2 RR - das alte und neue oä

Was für ein Gedöns! Mark hatte zB laut eigenen Angaben 75000€ in seine Ausbildung gesteckt!!
um dann allem wieder einen anderen Namen zu verleihen ...

JesusMaria ............... und Joseph
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