Rainbow Reiki Lizenzierung

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

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mehira
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von mehira »

Liebe Monika, ich kannte das Thema bislang eigentlich auch "nur" im Zusammenhang Lizenzierung, aber wie weitreichend das ganze dann tatsächlich war schockiert mich.

Da Walter ja lt. eigener Aussage bislang tausende Menschen ausgebildet hat, sitzen also jetzt diese ganzen Massen da und haben eigentlich keine Arbeitsgrundlage mehr, da sich ja nur etwas mehr als 30 seiner Meister haben Lizenzieren lassen - zumindest sind nur so wenige auf der Homepage enthalten....

Ich möchte dir für die Ausführungen danken - die wie ich finde, bislang sehr sachlich waren.

Ich wünsche Dir von Herzen eine ruhige Adventszeit in der Du wieder Kraft sammeln kannst...

PS: Ich habe dir am 24.11. eine PN in Facebook geschickt...
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Lomarys
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Lomarys »

ich sitze hier kopfschüttelnd....kann nicht sagen, was ich JETZT gern sagen möchte....weil dann werde ich nämlich verklagt :wall: , vermute ich mal...
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Monika,

das "ursprüngliche" Reiki war auf bestimmten Prinzipien aufgebaut. Diese standen sozusagen ganz oben auf der Liste.
Man sollte/konnte/durfte auch Geld damit verdienen, aber immer unter Beachtung dieser Prinzipien.

Das RR hat nun die Prinzipien des Geldverdienens an oberste Stelle gerückt und die Prinzipien des Reiki leiden darunter.

Du - und alle anderen RR-Praktizierenden - haben nun die Möglichkeit eine Entscheidung zu treffen.

Was soll an oberster Stelle stehen ?

Auch wenn du die Namen weiterverwenden darfst, möchtest du das nach all dem eigentlich noch ?

Unter dieser Umkehrung der Prinzipien wird Reiki unfrei, denn es wird dann von den Regeln des Geldverdienens dominiert, anstatt dass das Geldverdienen sich von den Regeln des Reiki leiten läßt.

Diese Entscheidung betrifft im Grunde genommen alle.
Lasse ich mich von finanziellen Erwägungen leiten oder von der Herzensentscheidung die man ganz am Anfang seines "Reiki-Daseins" mal getroffen hat.

LG Kanji
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Kanji,

meine Entscheidung ist getroffen, wie man auf meiner Webseite sehen kann. Trotzdem ist die Sache noch nicht ausgestanden, denn Walter hat ja die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

Für mich ist auch wichtig, dass meine Schülern und Teilnehmern rechtliche Sicherheit bekommen, denn falls sie von Walter z.B abgemahnt oder verklagt werden, werden sie sich vermutlich an mich wenden, insofern muss ich den finanziellen Aspekt noch auf eine besondere Art berücksichtigen.
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Frage auf Facebook von Mark Hosak:

Nachdem, was du da oben schreibst, würde das bedeuten, dass bis 2010 noch nie jemand RAINBOW Reiki gelernt hat? Könntest du mir in diesem Zusammenhang erklären, wie es dann sein kann, dass bereits im Januar 1997 ein Buch namens RAINBOW Reiki erschienen ist? Irgendwie ist das merkwürdig.

Ich habe es auch nicht verstanden. Rechtsanwalt Jansen schreibt dazu am 12.4 2016:
Zu der Zeit, als die Beklagte die Ausbildungsverträge abschloss (Anmerkung: 2006 – 2009), gab es noch kein geschlossenes Rainbow Reiki System wie heute. Es gab lediglich Rainbow Reiki Inhalte in sogenannten Usui Reiki Seminaren. In den heutigen Seminaren zum 1. und 2. Grad Rainbow Reiki sind diverse Methoden enthalten, die es zur Zeit der Ausbildung der Beklagten nicht gab. Zutreffend ist indes, dass die Beklagten im Rahmen ihrer Ausbildung als Reiki-Meisterin Inhalte des Usui Systems und des Rainbow Reiki Systems erlernte.

Weiterhin hat die Beklagte mit ihren Unterschriften unter beiden Verträgen zugestimmt, dass sie die Inhalte der Manuale des Klägers, insbesondere die enthaltenen Mantren und Symbole soweit sie nicht aus dem Usui System stammen, nicht zu Unterrichtszwecken oder Veröffentlichungen verwenden darf, es sei denn, der Kläger hätte ihr dies schriftlich erlaubt. Zwar betrifft dies primär die urheberrechtlichen Ansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten; hieraus wird aber bereits deutlich, dass der Kläger einen umfassenden Markenschutz bereits zur damaligen Zeit anstrebte, obschon die Marken noch nicht eingetragen waren.

Wie bereits ausführlich in der Klageschrift ausgeführt, ist der Kläger bereits seit 1988 als sogenannter spiritueller Lehrer tätig. Der Kläger hat das von ihm selbst entwickelte Rainbow Reiki System in einem Zeitraum von nahezu 30 Jahren weltweit verbreitet, zahlreiche Bücher darüber geschrieben und tausende Schüler in diesem System ausgebildet. Dies war der Beklagten zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung unter die beiden Verträge bekannt. Sie durfte daher nicht darauf vertrauen, die durch den Kläger geprägten Begriffe im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.

Zudem verkennt das Gericht nach wie vor, dass die Beklagte nicht darin ausgebildet wurde, um Rainbow Reiki Seminare zum ersten und zweiten Grad zu geben, sondern Usui Reiki Seminare zum ersten und zweiten Grad. […] Zur Zeit der Ausbildung der Beklagten waren so wenige typische Rainbow Reiki Inhalten in den Seminaren enthalten, dass der Kläger diese als erweiterte Usui Reiki Seminare betrachtete
.“

Wie das jetzt alles zusammenpasst, kann ich auch nicht beantworten. In den letzten 30 Jahren wurde Rainbow Reiki weltweit verbreitet, sagt Walter. Also haben wir doch Rainbow Reiki gelernt – dachte ich zumindest.

Seit 2010 hat er sein System so überarbeite, dass es mit dem alten nach seinen Angaben nichts mehr gemein hat. OK- ist sein gutes Recht, aber warum unter einem alten Namen ein neues System verbreiten und dann auch noch mit Lizensierung? Jetzt habe ich auf einmal nicht mehr Rainbow Reiki gelernt, sondern ein „erweiterte Usui Reiki“.

Walter spricht ja von Weiterentwicklung und Jansen führt im selben Schriftsatz aus:

Folgende beispielhaft aufgeführte Inhalte hat die Beklagte beispielsweise nie im Rahmen der Ausbildung der ersten Grades Rainbow Reiki gelernt:

- Marayana Sayi Aura-/Gruppenmethode
- Marayana Sayi Shalaya Sayi
- Marayana Sayi Makro-Methode
- Kuramaberg-Meditation.
Folgende beispielhaft aufgeführte Inhalte des zweiten Grades Rainbow Reiki hat die Beklagte ebenfalls nie erlernt:

- Bauchnabel-Harmonisierung
- Zwerchfell-Harmonisierung
- Psychoharmonie
- spontane Vitalisierung
- Kanon Mentalheilung
- Kundalini Kultur“


Das stimmt, das war alles nach meiner Ausbildung. Nichts gegen diese Techniken, aber für mich stellt sich hier die Frage, was hat das alles noch mit Reiki zu tun? Und geht es hier eigentlich noch um ein Reiki-System?

Andererseits bietet er in seinem Lizenzvertrag als Lizensierung für Meister Stufe 1: „Traditionelles Usui Reiki nach Walter Lübeck 1. Grad (2. Grad, 3. Grad)“ an, was ich an sich schon absurd finde, weil entweder traditionell oder nach Walter Lübeck, aber beides? Also habe ich gefragt, wo denn die Unterschiede sind und ob das noch was mit Rainbow Reiki zu tun hat.

Antwort Rechtsanwalt Jansen 7.12.2015
Die maßgeblichen Unterschiede des traditionellen Usui Reiki von dem traditionellen Usui Reiki nach Walter Lübeck bestehen insbesondere in bestimmten Techniken, die von Herrn Lübeck konzipiert und verfeinert worden sind. Es ist indes so, dass diese Lizenzstufe sehr wohl etwas mit den Inhalten und den Begrifflichkeiten des Rainbow Reiki zu tun hat.

Wenn man jetzt noch weiß, dass Walter in der Verhandlung von 26.10.2016 Usui Reiki als „Ramsch“ bezeichnet hat (die genaue Formulierung weiß ich nicht mehr, vielleicht kann sich einer der anwesenden Zuschauer erinnern?), dann verstehe zumindest ich die Welt nicht mehr.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Shalala »

Verglichen zu den von Walter neu entwickelten Turbo-Sekunden-Heilungsmethoden is wohl alles Ramsch ;)
würd ich mir keinen Kopf drum machen ....

klar ist, was er will > alle seine Lehrer müssen immer auf dem neusten Stand sein ... nur die Art und Weise wie er das jetzt im Nach-hinein versucht durchzusetzen ... setzt ihn selbst in ein höchst unangenehmes Licht.

Mit Geld hat das für mich weniger zu tun > is wohl mehr eine Frage der Ehre
also in meinen Augen ........
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Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

MonikaMeyer hat geschrieben:Ich versuche so sachlich wie möglich zu bleiben, deswegen zitiere ich ja aus den Schriftsätzen. Aber alles, was wir sagen oder tun hat Konsequenzen und die sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Da muss es erlaubt sein, einen Gedanken auch zu Ende zu denken.
Liebe Monika, das war nur ein grundsätzlicher Hinweis an alle, die hier eventuell mitdiskutieren.

Ansonsten kann ich auf meine Urkunde verweisen: https://www.ki-akademie.de/ueber-mich - da steht:
"Frank Doerr hat den 2. Grad im
Traditionellen Usui-System der Natürlichen Heilung
und
Rainbow Reiki
mit den dazugehörigen Einweihungen erhalten."
Und oben steht "Rainbow Reiki Walter Lübeck"
Für mich sieht das danach aus, dass seine Ausbildungen zumindest in diesem Grad beides waren: Usui Reiki UND Rainbow Reiki.

Dazu gibt es diesen Artikel von mir: https://www.reiki-land.de/artikel/erfah ... ebeck.html
"Rainbow Reiki stellt eine erweiterte Form des Usui-System dar"
Das heisst: Rainbow Reiki war schon immer Usui Reiki plus Eigenentwicklungen von Walter und anderen Rainbow Meistern.
Wenn Rainbow Reiki jetzt kaum noch Usui Reiki enthalten sollte und viele Neuentwicklungen mit ganz anderen Energien als Reiki arbeiten sollten, dann wäre es naheliegend gewesen, dem Ganzen einen neuen Namen zu geben. Walter ist ja sehr kreativ und hat schon geschützte Begriffe wie "Goddess Radionic".
Dies hätte alles vereinfacht: Rainbow Reiki wär der alte Name für "Usui Reiki plus Eigenentwicklungen", ohne Lizenzierung etc., und dann System X als neues System der Energiearbeit, mit vielen gechannelten Inhalte von Walter, ohne Reiki im Namen. Und letzteres dann von vornherein mit Lizenz. Das wäre aus meiner Sicht die sauberste Variante gewesen.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

@Shalala

Nicht alles was schnell ist, ist deshalb auch besser.
Oder warum gibt einem ein Arzt 200 mg Ibuprofen, wenn mit 800 mg die Schmerzen schneller weg sind.
Auch Schnelligkeit hat ihren Preis ... den erhöhter Nebenwirkungen.
Phyllis Furumoto sagt auf dem Gebiet Reiki dazu, dass Zeit ein sehr wichtiger Faktor sein kann um Vorgefallenes zu verarbeiten, aber auch um sich auf den nächsten Schritt vorzubereiten.
Diese Zeit wird einem bei turbo-megaschnellen "Heilen" genommen.
Vielleicht sollte es bei RR einen Beipackzettel geben. "Zu Nebenwirkungen (von schnelleren Heilmethoden) fragen sie bitte ihren Arzt oder Apotheker, wahlweise ihren Heiler."


@Monika

Dieser Anwalt vergisst wohl, dass seinerzeits bereits der Versuch von Phyllis Furumoto fehlgeschlagen ist, den Begriff Reiki schützen zu lassen. Da bei "Usui Shiki Ryoho" der Begriff Reiki gar nicht vorkommt, ist das schon mal ganz praktisch.
Denn wenn ein Begriff eines Namens nicht schützbar ist, erhebt sich ja die Frage, ob dann zusammengesetzte Begriffe, in denen der Begriff Reiki enthalten ist, schützbar sind.
Was dann ohne Reiki bliebe, ist einfach nur der Regenbogen und ob der Begriff schützbar ist ... ?

Und Dinge wie Bauchnabel-Harmonisierung oder Zwerchfell-Harmonisierung geschehen eigentlich ja schon, wenn du die Hände auf die 4. bzw. 5. Position (1. bzw. 2. Körperposition) auflegst. (Natürlich ohne den von Shalala erwähnten zugeschaltenen Turbo :megagrins: )

Wie gesagt, Herr Lübeck pickt sich Stück für Stück altbekannte Dinge heraus, versieht sie mit einem speziellen Namen und intergiert sie dann in RR und nennt es "seine Erfindung".

Und wie ich schon anderenorts auch immer wieder gesagt habe, geht es bei Reiki nicht um die körperliche Heilung anderer Personen.

Und was die Thematik angeht, dass Herr Lübeck dir angeblich gar kein RR beigebracht hat ... wofür hast du denn dann bezahlt ?
Vielleicht solltest du dein Geld zurückfordern, wenn du gar nicht in dem ausgebildet wurdest, was da vorgegeben wurde ?

LG Kanji
Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Guten Abend,

ein durch und durch erstaunliches Thema und ich bedauere jeden, der durch diese Lizensierungsthematik so viel Aufwand hat oder gar in seiner beruflichen Existenz gefährdet ist. Und ja, Frank, das Thema lädt ein unsachlich zu werden und die zweite Lebensregel kurz über Bord zu werfen.

Ich weiß ja nicht genau, was in den offenbar diversen Gerichtsverfahren so alles bereits entschieden wurde und wie kompetent und ideenreich die jeweiligen Anwälte waren. Auch will ich hier niemanden rechtlich beraten, aber doch mal ein paar Dinge aufwerfen:

Das Markenrecht dient dazu, eine Marke zu schützen. Wenn ich meinen Namen zu einer Marke mache, dann kann ich dafür sorgen, dass niemand mit meinem Namen Geschäfte macht, wenn dieses Geschäft mit meinem Namen verbunden sind. Wenn ich also eine besondere Tee-Anrichtung ausbilde, die sich sehr gut verkauft und ich mir "Topaz-Tee" schützen lasse, dann darf ich von Jemanden finanzielle Entschädigung aus dem Markenrecht geltend machen, der einfach behauptet Topaz-Tee zu verkaufen. Soweit zum Markenrecht. Wenn ich nun meinen Namen zur Marke mache, dann kann ich damit aber nicht verhindern, dass Jemand wahre Tatsachenbehauptungen abgibt. So darf ich zwar Jemanden einschränken Topaz-Tee zu verkaufen, aber ich darf ihn nicht daran hindern zu behaupten, dass er von mir Topaz-Tee-Anrichtung erlernt hat. Darum geht ja wahrscheinlich W.Lübeck nicht gegen Frank vor, der ja einfach nur begründet behauptet, Rainbow-Reiki 2. Grad in 2006 erhalten zu haben (was ja dort auf der Urkunde steht).

Bei Mark ist das ganze ja noch viel diffiziler. Die beiden haben ja sogar ein Buch zusammen geschrieben und dort sagt ja W. Lübeck (S. 23) über Mark, dass er 2000 die Ausbildung zum RR-Meister begann und beendet hat. Dann heißt es jedoch, dass er damit "... zu den weltweit qualifiziertesten Reiki-Meistern/Lehrern [gehört]." Im nächsten Satz geht es dann mit "Im Rainbow Reiki wird..." weiter. In der Biografie darf Mark (S. 579ff.) ja dann von sich behaupten Rainbow Reiki Seminare zu geben, was aber juristisch was anderes ist als solche Meister auszubilden....

Und ich verstehe Mark sehr gut, dass er heute auf seiner Seite nichts mehr von RR schreibt.

Andererseits kann Dich - wenn Du das möchtest - doch eigentlich niemand daran hindern zu sagen, dass Du bei W. Lübeck RR gelernt hast und entsprechend durch seine Urkunden (die wohl genauso aussehen wie die von Frank) nachweist. Und Du darfst jeden darauf hinweisen, dass Du seit XX nicht mehr behaupten darfst, RR auszubilden. Insbesondere darfst Du jeden Besucher darauf hinweisen, dass Du NICHT nach dem im Jahre 20XX geschützten Reiki-System von W. Lübeck ausbildest, sondern in Usui-Reiki mit Rainbow Reiki Techniken. Das hat der Anwalt ja selbst zu gegeben.

Und nebenbei: Die Schutzwirkung einer Marke entfaltet sich nur in die Zukunft. Wenn Du also RR-Meister ausgebildet hast, bevor es die Marke gab, dann kann er da auch kein Schutzrecht geltend machen. Aber sein Anwalt muss Dich ja nicht auf mögliche Hindernisse aufmerksam machen. Dafür brauchst Du Deinen Anwalt...

Was ich mich jedoch Frage ist, wieso eigentlich noch niemand grundsätzlich gegen diese Marken von Herrn Lübeck vorgegangen ist. Frank hat ja Recht, dass es eigentlich sauberer gewesen wäre, wenn er sein System nach Vollendung einfach anders genannt hätte. Hat er aber nicht.

Man könnte ja mal infrage stellen, ob Herr Lübeck hier nicht eine Markeneintragung vorgenommen hat, um eine Sperrwirkung im Wettbewerb zu erreichen, um sich gegen Konkurenten zu schützen. Dafür ist das Markenrecht nämlich nicht da. Ferner könnte man sich ja fragen, ob er nicht wusste, dass Du (und offenbar noch einige andere) die Zeichen seiner Marke nutzten und er Euch damit in Eurem Besitzstand stört. Dann könnte eine Markenanmeldung sittenwidrig sein.

Diese ganzen Dinge gehören in den Markenrechtsbereich der "Bösgläubigen Markenanmeldung". Diese stellt ein "absolutes Schutzhindernis" dar, womit auch die Löschung einer Marke begründet werden kann. Lass Dich dazu doch mal von einem Markenanwalt beraten; vielleicht findest Du ja auch mehrere, die gerade von ihm juristisch angegangen werden, so dass Ihr Euch die Kosten teilen könnt.

Wenn seine Marke vielleicht gar nicht mehr gültig ist, dann kann er sich natürlich immer noch auf sein Urheberrecht auf die Manuale beziehen. In diesem Fall hätte er aber nicht mehr das Auskunftsrecht aus dem Markengesetz auf seiner Seite. Und wenn Du die Manuale dann bearbeitet hast, könnte ja §3 UrhG zutreffen und es als Bearbeitung von Dir schützen.

Kurzum: Man muss ja nicht immer nur reagieren, man kann ja auch mal agieren.

Und ja: Man kann als spiritueller Mensch zur Auffassung kommen, dass solche juristischen Winkelzüge der Sache nach unwürdig sind. Aber es geht ja hier auch um berufliche Existenzen.

Soweit erst mal von mir. Ich mache mir dann mal einen Topaz-Tee und wehe einer von Euch kocht den nach ;-)

Noch einen schönen Abend, Topaz
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Auf meinen Ausbildungsverträgen steht auf der 1. Seite, dass es sich jeweils um eine Ausbildung zum Rainbow Reiki Meister 1. Dan und 2. Dan handelt. Auf meiner Urkunde zum 2. Dan steht sogar explizit drauf „…. und ist berechtigt Ausbildungen von Rainbow Reiki Meister im 1. Dan durchzuführen…. „ (ich habe die Ausbildung 2009 abgeschlossen, aber erst 2012 meine Urkunde erhalten, darum sieht sie wohl anders aus als Frank´s). Ich habe die Frage gestellt, wofür ich denn dann das viele Geld bezahlt habe, wenn ich doch gar kein Rainbow Reiki bekommen habe. Ich warte noch auf die Antwort.

Ich habe mich während der Verhandlungen und beim Lesen der diversen Schriftsätze öfter gefragt, warum Walters Anwälte diese und andere Tatsachen ignorieren und einfach etwas ganz anderes behaupten. Das Gericht kann doch auch lesen! Zum Beispiel die o.g. Urkunde wäre gefälscht – ich konnte sie gleich in zweifacher Ausfertigung dem Gericht vorlegen, oder aufgrund meines Impressums zu behaupten, ich reklamiere die Rechte an den Marken für mich selbst. Da waren so viele Absurditäten, sich widersprechende Ausführungen im gleichen Schriftsatz…., Behauptungen, die ganz offensichtlich in keiner Weise zur Realität passen und rechtliche Konsequenzen haben können. Ich bin eigentlich immer noch fassungslos darüber.

Topaz – Das Gericht hat viele deiner Argumente in der Urteilsbegründung angeführt. Und natürlich wusste Walter was ich mache, denn bei der Eröffnung meiner Praxis 2008 war er dabei.

Die Möglichkeit der rechtswidrigen Markeneintragung wurde im Verfahren nicht erörtert, da es nicht Gegenstand des Verfahrens war, aber das Gericht hat klar formuliert: „Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen.“
Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Guten Morgen,

ich verstehe Deinen Ärger, Deine Frustration und Deine menschliche Enttäuschung. Diese Überlegungen führen jedoch leider nicht zu irgendeinem brauchbaren Ziel für Dich. Sie nehmen Dir Energie. Es ist Deine Entscheidung, dies weiter zu tun oder es zu lassen.

Anwälte sind dafür da, um die Interessen der Klienten zu vertreten. Dabei nutzen sie den rechtlichen Rahmen voll und ganz aus. Sie nehmen nichts als gesetzt oder im vorhinein klar sondern ziehen alles in Zweifel und fordern was immer den Interessen ihrer Klienten entspricht. Dazu kann man stehen wie man will, aber so ist es halt. Aber natürlich kann und sollte man seine Schlüsse daraus ziehen auf der menschlichen Ebene. Wenn Dein Lehrer Dich persönlich einweiht, Urkunden überreicht und bei der Eröffnung Deiner Praxis dabei ist und dann über seine Anwälte alles in Zweifel zieht... Naja, was soll ich dazu sagen...

Aber zurück zur Sache: Wenn es in Deinem Fall ja schon ein Urteil gibt, wo das Gericht sich zu einer solch klaren Aussage versteigt, dann würde ich Dir wirklich empfehlen diese Sache einmal mit einem Marken- und Patentanwalt zu besprechen. Würde mich interessieren, was er oder sie zur Aussicht auf Markenlöschung sagt. Es ist klar, dass das Gericht das bei Dir nicht mit gemacht hat; für sowas gibt es ja auch ein eigenes Bundespatentgericht. Das schöne daran ist, dass es dem Bundesgerichtshof zugeordnet ist und es gegen seine Entscheidungen kaum noch Rechtsmittel gibt. Man muss sich also nicht auf einen Klageritt durch die Instanzen vorbereiten, sondern es gibt ein Entscheidung (OK: Es kann noch Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden.... Das ist aber sehr selten). Wie gesagt: Mach das mal.

Damit würden dann alle bisher ausgebildeten RR-Meister unbehelligt bleiben. Herr Lübeck würde im Nachgang wahrscheinlich sein Reiki-System (oder besser sein Energie-System) unter neuem Namen anmelden und alles ist gut. Und dann würde sich ein Marktgeschehen entfalten, wo sich klärt, ob es den neuen Schülern tatsächlich so viel wert ist, in einem ausgefeilten Lizenzsystem zu hängen oder ob sie Reiki machen wollen. Man kann ja vermuten, dass diese ganze Klagewelle ja nur Herrn Lübeck dazu dient, dieses Marktgeschehen zu umgehen. Das ist in seinem Interesse und seine Anwälte dürfen das tun. Seine früheren Schülerinnen und Schüler dürfen aber auch das ihre tun.

Noch einen schönen Tag
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Lieber Topaz, inzwischen bin ich durchaus mit mir im Reinen, auch wenn es eine Weile gedauert hat. Das Schreiben hier ist eine Art Aufarbereitung und soll auch anderen helfen zu verstehen, was wirklich los ist und ihnen ggf. Lösungen oder Auswege aufzeigen.

Dadurch, dass Walter keinen neuen Markennamen genommen hat, muss er sich nun entscheiden: entweder hat er vor der Markeneintragung auch Rainbow Reiki gemacht, wie er in Büchern, Flyern, auf Messen, auf seiner Website, auf Seminarurkunden, Ausbildungen und dem Gericht gesagt hat, oder er macht es jetzt und bleibt bei der Version, dass es vorher nur erweitertes Usui Reiki war, wie er ebenfalls dem Gericht gesagt hat.

Es betrifft ja nach Walters eigenen Angaben 15.000 Teilnehmen und 400 Meister (Stand 2010), denen er Seminare und Ausbildungen verkauft, deren Inhalte er gar nicht gelehrt hat. Das schreiben seine Anwälte (mehrfach) dem Gericht, sagen es also öffentlich und Walter scheint die daraus möglichen rechtlichen Konsequenzen nicht zu scheuen. Die Schriftsätze sind aufgrund ihrer Heranziehung in der Urteilsbegründung durch das Gericht öffentlich, können also von jedem benutzt werden, der mit Walters Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Ich wundere mich, wie man sich selbst so ans Messer liefern kann, aber Walter ist ja erwachsen und weiß, was er tut, oder er hat nicht damit gerechnet, dass die Inhalte der Schriftsätze öffentlich werden können.

Topaz, du hast recht, es gibt eine Menge guter Gründe, sich mit einem Marken- und Patentanwalt zusammen zu setzten und vermutlich würde es auch funktionieren, mit all den schriftlichen Aussagen, die während des Verfahrens gemacht wurden.

Und ja, man kann auch aktiv werden und nicht nur reagieren, aber nach 2,5 Jahren Auseinandersetzung möchte ich mich jetzt endlich wieder schönen, freudvollen und vor allem sinnvollen Dingen widmen. Insofern steht ein Markenlöschungsantrag bei mir derzeit nicht an erster Stelle, es sei denn, Walter zwingt mich dazu. Sein Anwalt hat ja vor Gericht gedroht, er geht bis zum BGH und dann muss ich aktiv werden. Falls das aber jemand oder mehrere machen möchten, stehe ich ihnen natürlich mit meinen Unterlagen zur Verfügung.

Ich jedenfalls habe mich entschieden, Rainbow Reiki werde ich nicht mehr lehren. Und das hat mehrere Gründe:

1. Die energetische Richtung, die das System in den letzten Jahren genommen hat.
2. Ich kann Walters Techniken keinem anderen vermitteln, nachdem, wie er selbst mit Menschen umgeht und dabei meine ich nicht nur mich. Er hat sein System so an seine Person gebunden, dass man Lehrer und System nicht mehr trennen kann. Nach meinem persönlichen Empfinden ist das System infiziert.
3. Ich wäre scheinheilig, gegenüber anderen so zu tun, als wäre alles wieder in Ordnung, nur, weil die Klage gegen mich abgewiesen wurde. Mein Vertrauen in den Menschen Walter Lübeck, seine Arbeit und sein System und insbesondere in seine Funktion als mein Lehrer, habe ich verloren und etwas zu lehren, hinter dem ich nicht stehe, geht nicht.
4. Ich möchte mir nicht vorschreiben lassen, was ich denken und wie ich handeln soll. Früher hat er mal viel von Eigenverantwortung gehalten. Mir ist sie heute noch wichtig.
5. Der Begriff Rainbow Reiki wird nach meinen Erfahrungen von immer mehr Menschen nicht mehr positiv wahrgenommen, wirkt also immer mehr geschäftsschädigend statt fördernd.
6. Und ich müsste neu von mir ausgebildeten Meistern oder TN, die sich selbstständig machen wollen, auf die Markeneintragung und das Lizenzprogramm aufmerksam machen. Damit hätte ich sogar Vorteile gegenüber den lizensierten Meistern, weil diese das auch müssen und im Gegensatz zu mir dafür auch noch Geld an Walter zahlen, aber dann würde ich meine Leute ja auch in die Abhängigkeit schicken.

Ich warte jetzt erstmal die Berufungsfrist ab und je nachdem was passiert oder nicht, entscheide ich mich, wie es weitergeht.
Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Liebe Monika,

ich verstehe das sehr gut. Manchmal wird man zu Dingen gezwungen, die eigentlich unnötig sind. Mir waren die Dimensionen nicht bewusst. Wahrscheinlich wird er gegen Schüler nicht so hart vorgehen, wohl aber gegen andere Lehrer. Allen 400 zu erzählen, dass er ihnen ja vorher gar kein Rainbow-Reiki bei gebracht hat... Interessante Sichtweise.

Darf ich fragen: Was ist denn der Verlauf der Auseinandersetzung gewesen und was ist der aktuelle Stand?

Vielen Dank, dass Du Deine Unterlagen zur Verfügung stellen würdest. Vielleicht findet sich ja Jemand. Es muss ja noch nicht mal ein Betroffener sein; eine Markenlöschung kann jeder beantragen #Zaunpfahlwink

Noch einen schönen Tag, Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Gerne, aber das wird etwas umfangreicher. :user:

Ich habe meine Ausbildung zum Rainbow Reiki Meister 2. Dan 2009 beendet und in 2010 und 2011 jeweils die neuen Techniken Marayana Sayi und Falayna Say gelernt, die jetzt Bestandteil der Klage sind.

Ebenfalls 2009 hat Walter mir die Ausbildung zum 3. Dan angeboten (mehr als 20.000 €), die ich aber abgelehnt habe, weil er mir nicht ausreichend erklären konnte, wofür ich so viel Geld zahlen soll. Vermutlich liegt hier der Beginn der Querelen.

Anfang 2014 kam eine Abmahnung von Walter. Zusammengefasst: er habe noch keinen unterzeichneten Lizenzantrag von mir und wenn der nicht kommt, untersagt er mir die Nutzung der Marken Rainbow Reiki, Marayana Sayi, Falayna Say und Walter Lübeck und behält sich rechtliche Schritte vor.

Darauf bin ich zum Anwalt und habe widersprochen, da ich der Meinung war und bin, dass ich durch meine Verträge und die Urkunden die Erlaubnis habe, diese Marken zu nutzen.

Dann kam ein Schreiben von RA Jansen, der das Gegenteil behauptete, aber auch mitteilte, dass es im April einen runden Tisch mit ProReiki geben sollte, um zu klären, ob die alten Schüler die Lizensierung überhaupt mitmachen müssen und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Alles gut, dachte ich. Nur leider hat der Termin wohl so gar nicht stattgefunden????, denn im Juli 2014 kam eine 2. gleichlautende Abmahnung von Walter, gefolgt von einem Gegenschreiben ähnlichen Inhaltes von meinem RA.

Dann ging es ein bisschen hin und her und im November 2014 kamen 3 Abmahnungen von RA Jansen:

1. Ich darf die o. g. Marken im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwenden, nicht mehr damit werben und insbesondere keine Seminare und Ausbildungen damit anbieten.

2. Ich hätte seine Ausbildungsmanuale zu Ausbildungszwecken benutzt, damit eine Urheberrechtsverletzung begangen und sollte Auskunft geben, wann, wer, was von mir bekommen hat, wem ich was verkauft habe, alles an Unterlagen, Werbung ect. vernichten und ihm meine Kundendatei mit Namen und Anschriften zur Verfügung stellen, damit er seinen Schadensersatzanspruch berechnen kann……

3. Warf er mir einen Wettbewerbsverstoß vor, da ich seiner Meinung nach mit falschen Aussagen, nämlich, dass ich Rainbow Reiki Meister im 2. Dan bin und entsprechend ausbilden darf, werbe. Ich wäre dazu nicht befähigt und würde ortsansässige Mitbewerber (ich wohne 15 km weg von Walters Zentrum) und Verbraucher beinträchtigen.

Natürlich sollte ich dies alles als strafbewerte Verpflichtungserklärung unterschreiben, mit Geldstrafen bei Zuwiderhandlung ……., falls ich dies nicht tue, gäbe es rechtliche Maßnahmen. Wenn ich das gemacht hätte, wäre ich wirtschaftlich tot gewesen, mal abgesehen von den Datenschutzproblemen mit meinen Klienten und Kunden. Also wieder Anwalt.

Im Januar 2015 kam dann die Klage, die im Wortlaut auf meiner Internetseite nachgelesen werden kann (den Link hat Frank bereits gepostet). Weiter ging es mit diverse Schriftsätzen, aus denen ich ja teilweise bereits zitiert habe, und im Oktober 2015 mit dem 1. Verhandlungstermin am Landgericht Braunschweig, Aktenzeichen 9 O 265/15.

Bis dato gab es kein anderes Verfahren, das diesen Sachverhalt zum Inhalt hat, nämlich, dass rückwirkend durch eine Markeneintragung eine Nutzung bestimmter Begriffe verboten wird. Walter wollte in dieser Verhandlung (und in seinen Schriftwechseln) immer wieder zusätzlich den Fakt geklärt haben, dass mit der Markeneintragung auch ein Nutzungsverbot der Inhalte seiner bisherigen Ausbildungen und Seminare (sein geistiges Eigentum) gegeben ist. Eine Aussage darüber hat das Gericht abgelehnt, da es nicht Bestandteil der Klage sei. Im Protokoll zur Verhandlung hat das Gericht erklärt, dass es ein Recht zur Nutzung des Begriffes Rainbow Reiki aufgrund der Verträge sieht.

Wir haben uns trotzdem zu Vergleichsgesprächen bereit erklärt, die bis ins Jahr 2016 gingen und einen Fragenkatalog an Walters Anwalt Jansen geschickt. Die Antworten kamen erst gar nicht, nach Aufforderung durch das Gericht spärlich und zum Schluss mit der Aussage, ich müsste erstmal Seminare für 7535 € machen, um überhaupt einen Lizenzantrag stellen zu können (Ob ich die Lizenz dann auch bekommen hätte, war damit ja immer noch nicht sicher). Also ganz andere Voraussetzungen als in der 1. Abmahnung: unterschreib mal den Lizenzantrag und alles ist gut.

Wie du dir denken kannst, haben wir uns nicht geeinigt, woraufhin das Gericht ein Mediationsverfahren unter Leitung des Gerichtes angeboten hat, das Walter aber abgelehnte.

Dann gab es wieder jede Menge Schriftverkehr, der nächste Verhandlungstermin wurde 2 Mal verschoben und Walter wechselte im Spätsommer 2016 seinen Rechtsanwalt. Der RA Engel hat dann nochmal alles von Neuem aufgerollt, allerdings dabei ein wenig die Taktik geändert. Nun ging es nicht mehr ausschließlich darum, ob ich überhaupt etwas gelernt habe und dass eine gewerbliche Nutzung lt. der Formulierungen in den Verträgen ausgeschlossen sei. Er meinte, dass für den Fall, dass es doch irgendwie eine nicht beabsichtigte Form der Zustimmung gegeben hätte, man nun aufgrund meines böswilligen und grob undankbaren Verhaltens (Urheberrechtsverletzung, über eine Markenlöschung nachzudenken, die Formulierung meines Impressums, Mogelpackungen anzubieten, mich Fortbildungen zu verweigern…..), eine rückwirkende Kündigung aus besonderem Grund meiner Ausbildungsverträge erwirken könne. Das bedeutet eine Rückabwicklung der Verträge.

In dieser Variante hätte ich dann gar keine Ausbildung mehr gehabt und die Bezahlung meiner Verträge wollte Walter mit meinen Einnahmen, die ich ja schließlich seit 2008 (meiner Praxiseröffnung) unberechtigt erhalten habe, verrechnen. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Von der Vermutung der Urkundenfälschung und anderer Nettigkeiten rede ich jetzt mal nicht.

Dann kam der 2. Verhandlungstag am 26.10.2016. Hier hat das Gericht nochmal angeregt, ob wir uns nicht finanziell einigen können, hat natürlich nicht geklappt. Ich hatte die Gelegenheit einige der realitätsfernen Aussagen aus den Schriftsätzen vorzubringen und zu hinterfragen. Walter hätte also die Möglichkeit gehabt, einiges davon gerade zu rücken, hat er aber nicht getan. Schade. Stattdessen kam die Aussage, das normale Usui Reiki wäre inzwischen zu einem Ramschpaket verkommen (ich hatte mir die Formulierung doch notiert) und sein System würde da Qualität sichern…..

Am 16. November kam nun das Urteil, indem die Klage in allen Punkten abgewiesen wurde. Walter hat nun 4 Wochen Zeit in Berufung zu gehen. Tut er es nicht, ist das Urteil rechtskräftig. Tut er es, sehen wir uns vor dem Oberlandesgericht als 2. Instanz wieder. Das kann so 1 -2 Jahre dauern. Danach kommt dann das BGH, was RA Engel in der Verhandlung angedroht hat, mit nochmal 2-3 Jahre.

Übrigens, Rechtsschutzversicherungen zahlen keine Markenschutzverfahren.

Ich wünsche allen eine gute Nacht
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Shalala
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Shalala »

Also ganz andere Voraussetzungen als in der 1. Abmahnung: unterschreib mal den Lizenzantrag und alles ist gut.
und das hätte jetzt zur Folge gehabt, das du, liebe Monika, bis an dein Lebensende für jeden Schüler, welchen du ins RR einweihst, einen Obulus an ihn bezahlst? oder wie muss man das verstehen ... und in welcher Höhe?

klingt ja nach der reinsten Rentenversicherung :engel:
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Da hast du gar nicht unrecht, Shalala.

Das Lizenzprogramm gilt für die gewerblich arbeitenden Lehrer und Heiler. Je nach Lizenzstufe muss man pro Jahr Rainbow Reiki 1. Grad und / oder Rainbow Reiki 2. Grad machen, evtl . auch noch andere Fortbildungen, weil er sein System ja ständig erweitert und man auf dem neuesten Stand bleiben muss, eine jährliche Lizenz-Gebühr bezahlen und hin und wieder eine Prüfung machen (sorry, was genau kann ich nicht sagen, habe die Unterlagen grad nicht zur Hand, weil ich unterwegs bin).

Dazu kommt, dass man alle Unterlagen, die man im Seminar oder Ausbildung verwendet, ausschließlich bei Walter kaufen muss: Manuale, Urkunden, Ausbildungsverträge und auch die verpflichtenden Webinare bei ihm buchen muss. Da ist die eine Sache.

Die andere Sache ist, dass ich jedem Teilnehmer oder Schüler, der gewerblich arbeiten will, diesen Lizenzvertrag gleich, praktisch mit der Urkunde, in die Hand drücken muss, denn ohne diesen darf er Walters Marken „nicht im geschäftlichen Verkehr nutzen“. Das gilt auch für seine lizensierten Meister.

Wir produzieren also ständig neue Lizenzteilnehmer für ihn, er hat also im wahrsten Sinne des Wortes die Lizenz zum Gelddrucken. Das kann man durchaus eine Altersversorgung nennen.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Monika,

nach dem, was ich bislang hier und auch an anderen Stellen zu dieser ganzen Sache und auch zu Herrn Lübeck gelesen habe, scheint es ihm weniger um Geld zu gehen (wie ich eigentlich immer dachte), sondern um etwas anderes.
Es geht um Macht. Was da durchgezogen wird sind Machtspielchen par exellence.
Kein Wunder, dass dieses System mittlerweile einen schlechten Ruf genießt, wie du schreibst.

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Hallo Monika,

vielen Dank für Deine Ausführungen und Walter Lübeck schreibt wirklich auf seiner Seite:“…Irgend einer meiner 15.000 Rainbow Reiki Schüler…“, was heißt, dass Walter tatsächlich mindestens 15.000 Leute in Rainbow Reiki unterrichtet hat, oder? Da hat doch der ein oder andere bestimmt noch Tonbandaufzeichnungen, die belegen können, dass hier immer von Rainbow Reiki die Rede war. Die müssten doch alle als Zeuge aussagen können, oder?

Oder wer von diesen vielen 15.000 Leuten meinst du, hat in den Seminaren/Ausbildungen gehört, zu denen er sich unter dem Titel Rainbow-Reiki angemeldet hat, dass es um etwas anderes geht, als um Rainbow Reiki?
Hat er das dann anders genannt, oder den Leuten auf dem Seminar erzählt, dass es sich hier nicht um Rainbow-Reiki handelt?

Liebe Grüße Dagmar
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Shalala
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Shalala »

nun, Kanji,

ich glaub, es geht Walter weniger darum hier irgendwelche Machtspielchen zu spielen ........
sondern wohl mehr um Kontrolle > um ein kontrolliert, qualitativ verläßliches "Produkt" aus den Händen von kontrolliert, qualitativ guten Lehrern ... welche dazu verpflichtet sind regelmäßig an seinen Fortbildungen teilzunehmen
damit der einheitliche Status des RR bestmöglichst bewahrt bleibt.

Die Machtspielchen, mit dem üblen Beigeschmack, welche grad laufen, betreffen das "Nach-hinein" bzw die Umsetzung dieser Idee von Kontrolle über das "Produkt RR von WL" wie dessen Weitervermittlung.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Dagmar,

für das Gericht ist das keine Frage mehr. Sie haben über Inhalte nicht geurteilt, da dies nicht Bestandteil der Klage war, sondern festgestellt - es folgt meine persönliche Zusammenfassung: es stand auf dem Ausbildungsvertrag Rainbow Reiki drauf, auf der Urkunde, die das Beenden des Vertrages bescheinigt auch, also darf Frau Meyer die Begriffe verwenden.

Für einen Löschungsantrag der Marken könnte dies relevant sein, auf jeden Fall aber für alle, die dachten, sie hätten eine Rainbow Reiki Ausbildung/Seminar bekommen und jetzt feststellen, dass dem nicht so war. In den Seminaren wurde nie über etwas Anderes gesprochen, als über Rainbow Reiki. Ich selber habe nie Tonaufnahmen gemacht, aber viele andere, also wird es sicher welche geben, in denen von Rainbow Reiki und vom Selbstständigmachen die Rede ist. Walter hat dies in vielen Seminaren angesprochen. Vielleicht meldet sich ja jemand.

Ich spreche derzeit viel mit „Ehemaligen“. Die meisten sind wie versteinert und können und wollen es nicht glauben. Sie sehen die Aussagen und doch ist es unwirklich. Jemandem zu vertrauen, ihm zu folgen und dann festzustellen, dass er nicht der Mensch ist, für den man ihn gehalten hat, tut einfach weh. Man stellt alles in Frage und ist sich in nichts mehr sicher. Das zu verdauen braucht Zeit.

Liebe Grüße Monika
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Guten Tag,

@Monika: Vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Ich hoffe, dass der Streit für Dich zu Ende ist. Auch hoffe ich, dass andere ermutigt werden, sich gegen diese Machenschaften zur Wehr zu setzen.

Insgesamt denke ich, dass Herr Lübeck hier auf juristisch sehr dünnem Eis läuft (und dass er das auch weiß). Sich seinen Namen als Marke schützen zu lassen, um damit alle daran zu hindern, in geschäftlichen Umfeld seinen Namen zu verwenden ist juristischer Blödsinn. Das hätte er am Anfang seiner Laufbahn tun müssen; wenn er es jetzt tut, dann liegt hier m.E. eine bösläubige Markeneintragung vor. Auch sein Anwalt wird ihn sicherlich davor gewarnt haben, dass es hier ggf. zur Löschung kommt (wenn einer dagegen vorgeht).

Vielleicht werden auch hier die Leser dazu ermutigt, sich nichts gefallen zu lassen. Selbst bei einer bestehenden Marke darf man ihn als Person immer noch erwähnen. Natürlich darf jeder, der von ihm ausgebildet wurde, das auch weiterhin sagen (auch im geschäftlichen Umfeld). Es hilft dann vielleicht der ironische Disclaimer, dass man die Ausbildung noch vom Menschen Walter Lübeck erfahren hat und nicht von der Marke Walter Lübeck. Wenn man dann noch hinzufügt, dass man selbst die Inhalte von ihm weitergibt, wie er sie zum Zeitpunkt der Ausbildung rüber gebracht hat und dass das nichts mit der Marke zu tun hat... Naja, sprecht mal mit euren Anwälten.

Was das Urheberrecht angeht ist es auch recht simpel: Natürlich verletzt man sein Urheberrecht, wenn man seine Manuale weiterverkauft, wenn man das nicht darf bzw. wenn man Copy-Pastet ohne zu zitieren (also mit ""). Wenn man die Inhalte jedoch sinngemäß in einen neuen Text übernimmt, eigene Anmerkungen dazu macht, Erfahrungen beisteuert, etc. Dann ist das eben KEINE Urheberrechtsverletzung. Es kann sein, dass das dann noch gegen seine Markenrechte verstößt, aber das kann man ja auch mit einem juristisch überprüften Disclaimer verhindern (so lange noch keiner die Löschung beantragt hat).

Was den geschäftlichen Weitblick von Herrn Lübeck betrifft, kann man vermuten, dass er hier den Bogen überspannt. Wenn ich bei Ihm lernen sollte, sogar Meister werde, aber dennoch immer auch finanziell an meinem Meister hängen bleibe, wie kann ich dann erwarten, dass Jemand bei mir in die Meisterausbildung gehen möchte? Er oder Sie wird ja niemals selbstständig. Qualitätssicherung und Neuerungen gut und schön. Klar muss ich etwa im IT-Bereich ständig auf dem neuesten Stand sein; neue Funktionen kommen hinzu, neue Oberflächen, etc. Aber bei Reiki? Kommen da ständig neue Informationen? Die Geschichte ist doch wohl weitestgehend erforscht. Bei den Symbolen gibt es nur von den Jikiden-Reiki-Meistern den Zweifel, dass es das DKM bei Usui gab (OK, das formulieren die nicht als Frage sondern als Fakt), die Handpositionen sind klar; der Rest ist Praxis und die ist im Spirituellen sehr wichtig. Wenn mir mein Lehrer erzählen würde "Deine Erfahrungen sind gut und schön, aber nur meine sind die richtigen" und er mich zwingen würde, die mit jährlichen Beiträgen und Seminarzwängen zu untermauern... Nun, da würde ich doch zu Jemand anderem gehen.

Noch abstruser wäre es, wenn mir mein Lehrer erzählen würde, dass ich gar nicht ihm, sondern einem ganz anderen ständig Geld zahlen müsste... Wer macht das denn?

Es wird sich also ein normales Marktgeschehen entfalten. Mag sein, dass Herr Lübeck mit seinen Angeboten die Höher-Schneller-Weiter-Anhänger ansprechen kann und die gerne ein Turbo-Reiki To-Go machen wollen. Diejenigen, die an diesem Höher-Schneller-Weiter krank geworden sind und Heilung suchen werden in der Mehrzahl sein und nicht zu ihm oder seinen Schülern gehen. Das alles kann ihm natürlich egal sein, da er von den bestehenden Schülern weiterhin Lizenzgebühren kassiert (was sich auch nicht ändert, wenn die Marke gelöscht wird, da ja zwischen ihm und den Schülern gültige Verträge bestehen; er kann dann nur niemand anderen mehr mit Abmahnungen überziehen... ein großartiges System). Wahrscheinlich sieht er das noch nicht einmal.

All das ist für mein Dafürhalten eine wichtige Übung für das eigene Mitgefühl (nicht Mitleid). Jemand, der sich so verrannt hat und gar nicht bemerkt, wie vielen Menschen er wissentlich und willentlich Leid und Ärger bereitet, der verdient Mitgefühl, aber man sollte ihn auch daran hindern noch mehr Leid zu verbreiten. Vielleicht finden sich ja genügend Enttäuschte. Wenn er 15000 Schüler hatte, dann müssen sich ja nur ein Teil davon bereit erklären 10€ zu zahlen und man hätte genügend, um einen guten Markenanwalt zu beauftragen. Dann könnte man ja auch mal durch Taten kund tun, wie man das findet. Dass Rainbow-Reiki nicht mehr auf der Convention von Frank ist, ist da ein erster Schritt. Als nächster wäre für mich, es aus der Liste der charakterisierten Stile von ProReiki zu verbannen.

Nun denn, allen noch einen schönen Tag
MonikaMeyer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Lieber Topaz,

die Idee mit der Sammlung gefällt mir gut. Auch alles andere kann ich nur unterschreiben. :applaus:

Noch ein Hinweis: Der Lizenzvertrag, den ich vorliegen habe, enthält eine Vertragsdauer von einem Jahr. Das Gericht hat auch keine Auswirkungen auf andere Verträge festgestellt, entgegen dem kursierenden Gerücht: hat man einmal den Lizenzvertrag unterschrieben, seien die Ausbildungsverträge hinfällig. Nach meinem Verständnis wäre man nach Ablauf dieses Jahres (oder nach Kündigung) wieder frei oder zumindest freier, solange die Marke noch besteht.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

Topaz hat geschrieben:Dass Rainbow-Reiki nicht mehr auf der Convention von Frank ist, ist da ein erster Schritt. Als nächster wäre für mich, es aus der Liste der charakterisierten Stile von ProReiki zu verbannen.
Ich selbst habe Rainbow Reiki nie von der Convention verbannt. Die Rainbows sind weggeblieben, nachdem ich nicht mehr bereit war, diesem System Zugeständnisse zu machen, die andere Reiki-Stile dort nicht hatten. Aus meiner Sicht wird von Vertretern dieses Stils sehr schnell schwarz-weiß in eine Freund/Feind-Richtung gewertet - ich hab das alles ja hier sehr offen und persönlich geschildert: https://www.reiki-convention.de/news/20 ... -2014.html (siehe ab "Samstag, 31. Mai").

Was ProReiki angeht, denke ich auch, dass dort diskutiert werden muss. Inwieweit Rainbow Reiki aus der Liste der charakterisierten Stile entfernt werden sollte, ist für mich schwer einzuschätzen. Einerseits scheint Rainbow Reiki aktuell nicht mehr viel Bestandteile von Usui Reiki zu enthalten - ich habe von Walter auf Facebook eine Aussage gesehen, dass Rainbow Reiki kein Usui Reiki sei, und es enthält wohl immer mehr gechannelte Inhalte, wo scheinbar auch mit ganz anderen Energien gearbeitet wird. Andererseits gehen die Einweihungen von ihm auf Usui zurück. Es würde also viel davon abhängen, ob und inwieweit er Einweihungsrituale modifiziert hätte, um Rainbow Reiki nicht mehr als wirklich auf Usui basierendes Reiki-System einzuschätzen. Ein Problem, das aus meiner Sicht auch Jikiden Reiki aufgrund fehlender Nachweise und Unstimmigkeiten hat - aber das ist eine andere Geschichte.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Liebe Monika, lieber Topaz,

danke für diese tolle Idee mit der Sammlung. Da mache ich super gerne mit. Wen jeder der 15.000 Rainbow-Reiki Schüler von Walter nur 10,- Euro spendet, findet sich bestimmt ein guter Anwalt, der das Gebaren von Walter bezüglich seinem Markenrecht gut prüfen kann.

Zum Thema Sammlung kann ich noch weiteres anbieten: Walter Lübeck schreibt außerdem auf seiner Website: „in meinem Institut erlernten bisher (Stand 2014) über 450 Rainbow Reiki MeisterInnen in langfristig angelegten Berufsausbildungen ihr spirituelles Handwerk.“


Bisher bedeutet bis dahin, also bis 2014. Wenn Walter Dir gegenüber Monika jetzt sagt, dass es mit Abschluss Deines Vertrages in 2006 noch gar kein Rainbow Reiki gab, sondern erst ab 2010, dann müsste er rein rechnerisch innerhalb von nur 3 Jahren, so viele, also insgesamt 450 Rainbow-Reiki-Meister ausgebildet haben, wobei eine Ausbildung über mehrere Jahre geht. So etwas wäre doch gar nicht möglich, oder?

Nach dem was Du so schreibst ist so eine Ausbildung preisintensiver als ein einzelnes Seminar. Im Verhältnis dazu finden sich vielleicht Rainbow-Reiki-Meister Spender, die interessiert sind mehr zu geben?

Liebe Grüße Dagmar
Topaz
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Topaz »

Guten Abend,

die Idee mit dem Sammeln scheint ja einigen zu gefallen. Ich habe kein großes soziales Netzwerk und bis erst recht nicht bei Facebook, sonst würde ich das selbst machen. Aber vielleicht findet sich ja jemand. Bei

https://www.leetchi.com/de

kann man für jegliche Anlässe Geld sammeln. Die nehmen für einen Betrag ab 2000€ 2,9% Gebühren. Hat Jemand Lust da ein Crowdfunding zu machen. Ich wäre dabei (auch wenn ich kein Rainbow bin).

@Frank: Sorry, dass ich das so verkürzt und damit falsch dargestellt habe. Vielen Dank für Deine Richtigstellung.

Was die Anerkennung als charakterisierten Stil betrifft ist mir das bei ProReiki gar nicht transparent. Gibt es da ein Verfahren? Kennt das Jemand? Ich vermute mal (ganz böse), dass das einfach die Stile der Gründer sind.

Zuletzt an Dich die Frage zu Jikiden: Sind Deine offenen Fragen (da gab es ja mal einen Thread) geklärt oder sollte man das nochmal wieder beleben?

Sorry, ist jetzt etwas offtopic geworden mein Beitrag.

Noch einen schönen Abend,

Topaz
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