Berufsgenossenschaft beitreten?

Fragen zu Behandlungen, Set und Setting oder zur Anwendung von Reiki.

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Spiralfrau
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Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von Spiralfrau »

Ihr Lieben!
Heute bekam ich eine Anfrage eines Mitglieds des RVD, sie hat ein Schreiben der Berufsgenossenschaft für Gesundheits-und Wohlfahrtspflege erhalten und soll/muss dort als Freiberuflerin beitreten.
Siehe auch hier!

Wie sehen da Eure Erfahrungen aus? Wer ist als Freiberufler dort angemeldet? Als Gewerbetreibender? Gilt das auch, wenn man ohne Mitarbeiter tätig ist? Was kostet das?
Alles Fragen, die mir die Dame am Telefon der BG nicht beantworten konnte/wollte - sie verwies mich auf die HP; wo ich aber spezialisierte Infos nicht finden konnte.

Interessant war noch, dass sie sagte, dass "Reiki in den Bereich der Gesundheitsvorsorge eingeordnet wird!" Wäre ja toll, wenn die Gesetzlichen Kassen das AUCH so interpretieren würden! ;-)

Cool finde ich, dass wir "Schädlingsbekämpfern" gleichgestellt sind....... :roll: :lol:
Gruß Regina

* Ich fühle das LICHT, das aus dem HERZEN kommt! *
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Frank
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Re: Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von Frank »

War da nicht ein Artikel im Reiki Magazin vor einer Weile?

Im Grunde handelt es sich hier um Fragen, für deren Beantwortung Reiki Verbände kompetente Ansprechpartner sein müssten 8)

Meines Wissens MUSS man grundsätzlich in eine BG, sobald man Mitarbeiter hat, die eine Vergütung erhalten.

Da das Thema mit Reiki Praxis zu tun hat, verschiebe ich es mal.
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Re: Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von Sonka »

Hallo Regina,

soweit ich weiß, ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht, wenn Du fest angestellte Mitarbeiter hast. Die Idee ist, dass Deine Angestellten unfallversichert sind, unabhängig davon, ob Du als Arbeitgeber für Schäden einstehen könntest oder nicht, ob Du pflichtbewusst Deine Mitarbeiter schützt oder nachlässig sie Gefahren aussetzt. Ähnlich wie die Haftpflichtvers. fürs Auto Pflicht ist, um Dein Unfallopfer zu entschädigen, unabhängig davon, ob Du das finanziell wuppen könntest oder nicht.
Wenn Du keine Mitarbeiter hast, ist die Berufsgenossenschaft kein Thema (ohne Auto hab ich ja auch keine Kfz-Haftpflichtversicherung).

So mein bescheidener Kenntnisstand. Vielleicht kann noch jemand was dazu sagen :question:

Liebe Grüße
Sonka
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Re: Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von Sister Jackhammer »

Spiralfrau hat geschrieben:Ihr Lieben!
Heute bekam ich eine Anfrage eines Mitglieds des RVD, sie hat ein Schreiben der Berufsgenossenschaft für Gesundheits-und Wohlfahrtspflege erhalten und soll/muss dort als Freiberuflerin beitreten.
Du, da haben die sich quasi selbst ins Knie geschossen ... als Freiberuflerin mußt du nämlich nicht!
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margarethe
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Re: Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von margarethe »

Meines Wissens MUSS man grundsätzlich in eine BG, sobald man Mitarbeiter hat, die eine Vergütung erhalten.

hallo ihr lieben,

ja, die berufsgenossenschaft...

seit 20 jahren bin ich "zwangsmitglied", auch ohne angestellte: ich werde als unternehmerin geführt, mindestversicherungssumme 19000,- €, jährl. beitrag ca. 140,- €, da ich ab 2011 nur noch lebensberatung u. reiki machen möchte (der kosm.salon wird geschlossen) dachte ich, ich wäre aus dieser pflichtvers. befreit, aber weit gefehlt :-), die genossenschaft hat auch reiki als einnahmequelle für sich entdeckt, wie gesagt, ich bin alleine-ohne mitarbeiter.
leider wird immer wieder ein weg gefunden, gebühren einzuziehen und man ist sooo machtlos dagegen :evil:

ich wünsche euch allen wunderschöne sonnentage :applaus:
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Re: Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von Harmonie »

Meines Wissens hängt die Beitrittspflicht mit der Höhe des zu erwartenden jährlichen Einkommens, das aus der Tätigkeit.....hier Reiki....erzielt wird, zusammen.
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
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margarethe
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Re: Berufsgenossenschaft beitreten?

Beitrag von margarethe »

hallo harmony,

ja, früher wurde der beitrag für "unternehmer" (selbständig) nach arbeitszeit bzw. einkommen berechnet, irgendwann gab es eine änderung u. für unternehmer wurde eine mindestversicherungssumme von 19.000,- € festgesetzt, ob du nun 10.000,00 einimmst oder 15.000,00, du bist immer mit dem dabei, was für 19.000,´ angesetzt wurde (es sei den, du verdienst mehr ), also so oder so bei mir ca. 140,00 jährl. in etwa das gleiche theater wie bei der KV als freiwilliges mitglied ...oh, das ist ein thema :oops: :evil: :oops:
...ist mein momentaner wissensstand
lg
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