MedCon - Newsletter
Moderatoren: Janina, AdminTeam
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- Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
- Wohnort: Saarlouis
- Kontaktdaten:
MedCon - Newsletter
Hallo,
seit kurzem versendet die Firma Medicus-Consult Newsletter, die - neben einer kommerzieller Ausrichtung hinsichtlich ihrer Rechtsberatung - Informationen zum Thema "Ausübung von Reiki" enthalten. Diejenigen, die den Newsletter nicht erhalten, können hier die relevanten Passagen nachlesen. Und alle können darüber diskutieren. Der Newsletter kann bestellt werden durch eine Mail an MedCon@gmx.de mit dem Betreff NEWSLETTER NEU.
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1.ABMAHNWELLE GEGEN REIKI-AUSÜBENDE DROHT
Mit Urteil vom Februar 2001 hat das Landgericht Koblenz (3 HO 78/2000) in einem UWG-Verfahren gegen eine Reiki-Praktikantin festgestellt, daß nach überwiegender Verkehrsauffasung Reiki den Heilverfahren zuzuordnen ist und daher Reiki-Anwendungen Heilhandlungen sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen sind.
Einerseits ist das natürlich eine sehr wichtige positive Entscheidung für die Reiki-Bewegung, die damit aus der Angriffszone der Scharlatanierie gerichtlich bescheinigt herauskommt.Andererseits hat das natürlich zur Folge, daß Reiki nur dann ausgeübt werden darf, wenn der/die Ausübende zur Ausübung der Heilkunde auch berechtigt ist. Und das sind eben nur Ärzte und Heilpraktiker.
In Reiki-Kreisen ist die Reaktion hierauf unterschiedlich. Auf der Ebene Meister sind etwa 20% Heilpraktiker, weitere 10% streben eine diesbezügliche Zulassung an. Der überwiegende Teil meint jedoch mit den verschiedensten Argumentationen der real nicht wegzudiskutierende Heilbegriff irgendwie zu verwässern sei.
Noch problematischer ist dies bei den Neulingen, denen die Kraft durch eine Einweihung vermittelt wird, und die dann mit dieser Heilkraft und den Heilmöglichkeiten im luftleeren Raum stehen und sehr leicht mit den rechtlichen Gegebenheiten kollidieren.
Die unerlaubte Ausübung der Heilkunde - wozu auch alle Reiki-Anwendungen gehören - ist kein Kavaliersdelikt. Das
Risiko von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren ist permanent gegeben, obwohl hier Gesundheitsämter und Staatsanwaltschaften noch nicht die harte Linie fahren.
Die harte Linie kommt jedoch von Patientenschutz- und Heilpraktikervereinen. Sie wollen mit einer Abmahnwelle nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach dem Muster der Koblenzer Entscheidung 'für Ordnung' sorgen. So hat der Deutsche Patientenschutzbund eine Liste von 600 Reiki-Ausübenden in der Schublade, die nicht Heilpraktiker sind, und denen demnächst eine vertragsstrafenbewhrte Unterlassungserklärung ins Haus flatern wird.
Kosten hierfür für den so Abgemahnten: Etwa 1000 Euro und das Aus für Reiki-Anwendungen.
Medicus-Consult hat sich hier eingeschaltet und will für diejenigen 'die Kirche im Dorf lassen', die bereit sind, eine Heilpraktikerzulassung zu erreichen. Wir haben daher zunächst eine spezielle Prüfungsvorbereitung für Interessenten aus dem Reiki-Bereich entwickelt, mit der berufsbegleitend eine Zulassungsvorbereitung innerhalb eines Jahres zu Kosten unter 1000 Euro möglich ist. Gleichzeitig haben wir einen Abmahnschutz geschaffen, der 199 Euro kostet und eine Abmahnung nach dem UWG ins Leere laufen läßt.
Neu ist, daß wir diesen Abmahnschutz nun auch dann gewähren können, wenn sich der Antragsteller verpflichtet, die Ausbildung bei einem beliebig anderen Institut innerhalb von sechs Monaten zu beginnen.
Voraussetzung für den Abmahnschutz ist:
a) noch nicht nach dem UWG abgemahnt,
b) kein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde
c) Vorliegen der formalen Voraussetzungen für die Heilpraktikerzulassung (siehe Info Reiki 03 bzw. Reiki 01)
Sie können folgende ergänzende Infos anfordern, die Sie per e-mail erhalten:
Reiki 01: Allgemeine Infos zur Spezialvorbereitung für Reiki-Ausübende
Reiki 02: Reiki und Heilen. Die ausführliche Rechtslage
Reiki 03: Heilpraktikerprüfung im Wandel: Der schulmediziunische Filter schafft nicht Heiler mit klinischem Gespür, sondern 'Schmalspurärzte'
Reiki 04: Wirtschaftliche Zukunftsaussichten als Heilpraktiker
Reiki 05: Wir un die Kooperation mit Reiki-Seminaren
Reiki 06: Anmeldeunterlagen für Vorbereitung durch uns
Reiki 07: Anmeldeunterlagen isolierter Abmahnschutz
Bitte beachten Sie:
Aus Reiki-Kreisen hören wir immer wieder Verniedlichungen zum Thema HEILEN. Hier die wichtigsten Einwände:
'Vom Handauflegen kann doch keine Gefahr ausgehen...'
Diese 'Gefährdungstheorie' war bis 2001 rechtlich gültig und wurde noch 1978 durch ein Gericht in Verden bestätigt. Sie ist heute überholt.
'Ich sage nicht, daß ich heile, sondern daß REIKI Wirkungen hat, die heilen können...'
In dem Moment, wo der Patient die Erwartung haben kann, daß seine körperlichen oder seelischen Beschwerden gelindert werden könnten, ist der Heilbegriff erfüllt.
'Auch Priester legen Hände auf und beten für die Gesundung...'
Hier kommt es auf die allgemeine Verkehrsauffassung an. Hier wird dem Reiki-Ausübenden mehr Glauben ans Heilen geschenkt als dem Priester.
'Ich übe Reiki nur intern aus, das heißt bei Verwandten oder Freunden...'
Das hat keine Relevanz für den Heilungstatbestand.
'Ich nehme kein Geld...'
Auch das ist relevanzlos
'Es muß doch erlaubt sein, offenbar harmlose und ungefährliche Dinge zu tun.....'
Niemand wird beispielsweise behaupten wollen, daß das Setzen von Akupunkturnadeln nicht harmlos oder ungefährlich wäre. Und trotzdem darf niemand Akupuntur machen - auch nicht als Hobby - der zur Ausübung der Heilkunde nicht berechtigt ist.
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NEWSLETTER vom 15. November 2002 für Reiki-Ausübende
1. Aktuelle Fragestellungen zum Recht des Heilens für Reiki-Ausübende
==================================================
Unser Hinweis im letzten Newsletter, daß Reiki Heilen ist und daher eine Reiki-Ausübung gesetzlich nur dann gestattet ist, wenn der Ausübende Arzt oder Heilpraktiker ist, hat zum nachdneken, aber auch zu Diskussionen und Fragestellungen geführt. Auf diesem Weg möchten wir uns bei all denen bedanken, die sich durch Zustimmung, Skepsis und Kritik geäußert haben. Es gab aber auch Beschimpfungen und Empörungen. Wie wir es wohl wagen könnten, Reiki zu diskreditieren und in den Schmutz zu ziehen und das möglicherweise nur zu dem Zweck eigene Geschäfte zu machen.
Wir glauben, daß man Reiki eher dadurch diskreditiert, daß man es illegal ausübt. Reiki ist erwachsen geworden und konnte sich erfolgreich aus dem Verdacht der Scharlatanerie und des sektiererischen befreien und Reiki ist zu einem anerkannten Heilverfahren geworden. Es widerspricht den hohen moralischen Ansprüchen in eklatanter Weise, wenn dazu beigetragen wird, diese öffentliche Meinung zu kippen und Reiki-Ausübende grundsätzlich in eine Ecke der potentiellen Rechtsbrecher zu katapultieren. Bei diversen Heilpraktikerverbänden und Patientenschutzorganisationen liegen absendebereit mindestens 600 Adressen von Reiki-Ausübenden, die kurzfristig eine kostenintensive Abmahnung nach dem UWG erhalten werden. Daß diese Aktionen nicht ohne Presse-Gedonner ablaufen wird, ist klar.
Für alle, die das nicht so recht ernst nehmen, haben wir hier das diesbezügliche Urteil des landgerichts Koblenz gegen eine Reiki-Ausübende aus Bad Neuenahr im Volltext in diesen Newsletter gestellt.
Eine der aktuellen Fragestellungen war, ob Reiki-Meister, die ausschließlich Seminare durchführen, mit diesen Seminaren werben und Heilhandlungen weder anbieten noch durchführen, auch unter die Bestimmungen fallen - d.h. mindestens eine Heilpraktikerzulassung benötigen oder ob das verzichtbar ist. Grundsätzlich ist es natürlich richtig, daß das reine Vermitteln von theoretischen und praktischen Fähigkeiten allein noch nicht unter den Heilbegriff fällt. Allerdings würde das Voraussetzen, daß das Seminar so abläuft, daß die Seminarteilnehmer subjektiv keine Körperreaktionen erleben, die sie im weitesten Sinn als Heilen im Sinne des gesetzlichen Heilbegriffs fühlen. Da aber das Erfühlen der Reiki-Wirkungen fast zwingend zu den Seminarinhalten gehört, wird hier allgemein der Heilbegriff vorliegen.
Eine weitere Gefahr für Seminarveranstalter liegt darin, daß diese natürlich verpflichtet sind, die Seminarteilnehmer umfassend über Heilen und Reiki aufzuklären. Insbesondere natürlich umfassend über die Rechtslage. Um das Risiko für Seminarveranstalter ohne Heilpraktikerzulassung möglichst zu minimieren, haben wir ein Formular entworfen. Es ist in der Textversion im Anhang bereitgestellt.
Eine weitere Frage ist natürlich die, ob man Reiki ganz privat ausüben kann, ohne mit dem Heilpraktikergesetz Schwierigkeiten zu haben. Hier kann man eine Legitimation dafür begründen, da ja das Heilpraktikergesetz voraussetzt, daß die Heiltätigkeit 'berufsmäßig' ausgeübt wird. Nun stammt das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 und damals hatte man eine andere Gesundheitspolitik und auch andere Schutzprinzipien. Heute wird in der Rechtssprechung unter berufsmäßig im Sinne des Heilpraktikergesetzes all das verstanden, was nicht absolut klar in die Privatsphäre gehört, insbesondere kommt es nicht auf Entgeltlichkeit oder einen anderen Vorteil an. Jedes Nach-Außen-Tragen der Reiki-Tätigkeit (gleich ob heilend oder nicht, weil Reiki selbst ein Heil-Szenario ist), sei es ein Bekennen zu Reiki oder das Vermeken von Reiki-Hinweisen auf Visitenkarten, Briefbogen oder im Internet in Verbindung mit dem Namen oder der Adresse ist im Sinne der Rechtssprechung und herrschenden Meinung 'berufsm
äßige Ausübung' Als Gegenbeispiel wird hier beispielsweise ausgeführt, daß das Pflegen eines kranken Kindes durch die Mutter eine erlaubte Angelegenheit ist. Fazit: Wer sich als Reiki-Ausübender outet, fällt bei einer strengen Auslegung unter das Heilpraktiker-Gesetz, egal ob er im Einzelfall Heilhandlungen ausführt oder nicht.
Shiatsu, Ayurveda, Yoga
---------------------------------
Wir haben viele Anfragen bekommen, die die Lage bei diesen Verfahren betreffen. Denn alle drei Verfahren leiten sich ja aus der traditionellen fernöstlichen Heilkunde ab und werden vielfach auch in der Selbstdarstellung als Heilverfahren bezeichnet. Zunächst einmal ist klar, daß die Anwendung dieser Verfahren unter die Heilbestimmungen (Ausübung nur durch Arut oder Heilpraktiker) fällt, wenn diese Verfahren im Einzelfall als heilend oder lindernd bezeichnet werden oder beim Patienten im Einzelfall die subjektive Hoffnung geweckt wird oder entsteht.
Bei Reiki - oder etwa bei der Akupunktur - ist das anders. Hier ist selbst dann der Heilbegriff erfüllt, wenn der Anwender in keiner Weise auf Heilung abstellt. Weil hier juristisch davon ausgegangen wird, daß nach allgemeiner Verkehrsauffassung Akupunktur - und eben auch Reiki - mit Heilen gleichgesetzt wird und der Patient bei Reiki oder Akupunktur eben Heilung oder Linderung erwartet.
Bei Shiatsu ist es ähnlich. Einziger Unterschied zu Reiki ist, daß es hier noch keine explizite Rechtssprechung gibt, die Shiatsu in der Verkehrsauffassung dem Heilen zuordnet. Aber hier tickt die Uhr und dann ist eine Paralleleinschätzung wie bei Reiki zu erwarten.
Bei Ayurveda ist es differenzierter. Aus dem von einem Heilpraktikerverband in Auftrag gegebenen Gutachten liegt in der Verkehrsauffassung Ayurvede heute mehr im Wellness-Bereich als im Heilbegriff. Insofern ist die Gefahr, hier mit dem Gesetz zu kollidieren dann relativ gering, wenn nicht individuelle Heilaussagen getroffen oder aufrechterhalten werden.
Yoga ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht dem Heilbegriff zuzuordnen, da der durchschnittliche Patient nicht erwartet, daß die Yoga-Anwendung von Personen ausgeführt wird, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind.
Eingeschränke Heilpraktikerzulassung:
-------------------------------------------------
In Reiki-Kreisen wird darüber nachgedacht, die grundsätzliche gegebene Möglichkeit zu prüfen, für Reiki-Ausübende eine eingeschränkte Heilpraktiker-Zulassung durchzusetzen. Dies würde im Endeffekt bedeuten, daß der Interessent den Heilpraktiker-Status erhält, aber in seiner Ausübung beschränkt ist, also sich beispielsweise auf die Reiki-Anwendung zurückzieht und andere Therapieverfahren nicht anwendet. Auch wir haben dies bei der Konzeption unseres Angebotes überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß für eine eingeschränkte Zulassung sich der Lehrstoff um etwa 20% vermindern läßt. Und bei diesen 20% handelt es sich um Lehrstoff, der eher leicht, so daß die Schwirigkeit der Prüfung maximal um 5% sinkt. Dafür lohnt sich jedoch eine Beschränkung nicht.
seit kurzem versendet die Firma Medicus-Consult Newsletter, die - neben einer kommerzieller Ausrichtung hinsichtlich ihrer Rechtsberatung - Informationen zum Thema "Ausübung von Reiki" enthalten. Diejenigen, die den Newsletter nicht erhalten, können hier die relevanten Passagen nachlesen. Und alle können darüber diskutieren. Der Newsletter kann bestellt werden durch eine Mail an MedCon@gmx.de mit dem Betreff NEWSLETTER NEU.
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1.ABMAHNWELLE GEGEN REIKI-AUSÜBENDE DROHT
Mit Urteil vom Februar 2001 hat das Landgericht Koblenz (3 HO 78/2000) in einem UWG-Verfahren gegen eine Reiki-Praktikantin festgestellt, daß nach überwiegender Verkehrsauffasung Reiki den Heilverfahren zuzuordnen ist und daher Reiki-Anwendungen Heilhandlungen sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen sind.
Einerseits ist das natürlich eine sehr wichtige positive Entscheidung für die Reiki-Bewegung, die damit aus der Angriffszone der Scharlatanierie gerichtlich bescheinigt herauskommt.Andererseits hat das natürlich zur Folge, daß Reiki nur dann ausgeübt werden darf, wenn der/die Ausübende zur Ausübung der Heilkunde auch berechtigt ist. Und das sind eben nur Ärzte und Heilpraktiker.
In Reiki-Kreisen ist die Reaktion hierauf unterschiedlich. Auf der Ebene Meister sind etwa 20% Heilpraktiker, weitere 10% streben eine diesbezügliche Zulassung an. Der überwiegende Teil meint jedoch mit den verschiedensten Argumentationen der real nicht wegzudiskutierende Heilbegriff irgendwie zu verwässern sei.
Noch problematischer ist dies bei den Neulingen, denen die Kraft durch eine Einweihung vermittelt wird, und die dann mit dieser Heilkraft und den Heilmöglichkeiten im luftleeren Raum stehen und sehr leicht mit den rechtlichen Gegebenheiten kollidieren.
Die unerlaubte Ausübung der Heilkunde - wozu auch alle Reiki-Anwendungen gehören - ist kein Kavaliersdelikt. Das
Risiko von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren ist permanent gegeben, obwohl hier Gesundheitsämter und Staatsanwaltschaften noch nicht die harte Linie fahren.
Die harte Linie kommt jedoch von Patientenschutz- und Heilpraktikervereinen. Sie wollen mit einer Abmahnwelle nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach dem Muster der Koblenzer Entscheidung 'für Ordnung' sorgen. So hat der Deutsche Patientenschutzbund eine Liste von 600 Reiki-Ausübenden in der Schublade, die nicht Heilpraktiker sind, und denen demnächst eine vertragsstrafenbewhrte Unterlassungserklärung ins Haus flatern wird.
Kosten hierfür für den so Abgemahnten: Etwa 1000 Euro und das Aus für Reiki-Anwendungen.
Medicus-Consult hat sich hier eingeschaltet und will für diejenigen 'die Kirche im Dorf lassen', die bereit sind, eine Heilpraktikerzulassung zu erreichen. Wir haben daher zunächst eine spezielle Prüfungsvorbereitung für Interessenten aus dem Reiki-Bereich entwickelt, mit der berufsbegleitend eine Zulassungsvorbereitung innerhalb eines Jahres zu Kosten unter 1000 Euro möglich ist. Gleichzeitig haben wir einen Abmahnschutz geschaffen, der 199 Euro kostet und eine Abmahnung nach dem UWG ins Leere laufen läßt.
Neu ist, daß wir diesen Abmahnschutz nun auch dann gewähren können, wenn sich der Antragsteller verpflichtet, die Ausbildung bei einem beliebig anderen Institut innerhalb von sechs Monaten zu beginnen.
Voraussetzung für den Abmahnschutz ist:
a) noch nicht nach dem UWG abgemahnt,
b) kein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde
c) Vorliegen der formalen Voraussetzungen für die Heilpraktikerzulassung (siehe Info Reiki 03 bzw. Reiki 01)
Sie können folgende ergänzende Infos anfordern, die Sie per e-mail erhalten:
Reiki 01: Allgemeine Infos zur Spezialvorbereitung für Reiki-Ausübende
Reiki 02: Reiki und Heilen. Die ausführliche Rechtslage
Reiki 03: Heilpraktikerprüfung im Wandel: Der schulmediziunische Filter schafft nicht Heiler mit klinischem Gespür, sondern 'Schmalspurärzte'
Reiki 04: Wirtschaftliche Zukunftsaussichten als Heilpraktiker
Reiki 05: Wir un die Kooperation mit Reiki-Seminaren
Reiki 06: Anmeldeunterlagen für Vorbereitung durch uns
Reiki 07: Anmeldeunterlagen isolierter Abmahnschutz
Bitte beachten Sie:
Aus Reiki-Kreisen hören wir immer wieder Verniedlichungen zum Thema HEILEN. Hier die wichtigsten Einwände:
'Vom Handauflegen kann doch keine Gefahr ausgehen...'
Diese 'Gefährdungstheorie' war bis 2001 rechtlich gültig und wurde noch 1978 durch ein Gericht in Verden bestätigt. Sie ist heute überholt.
'Ich sage nicht, daß ich heile, sondern daß REIKI Wirkungen hat, die heilen können...'
In dem Moment, wo der Patient die Erwartung haben kann, daß seine körperlichen oder seelischen Beschwerden gelindert werden könnten, ist der Heilbegriff erfüllt.
'Auch Priester legen Hände auf und beten für die Gesundung...'
Hier kommt es auf die allgemeine Verkehrsauffassung an. Hier wird dem Reiki-Ausübenden mehr Glauben ans Heilen geschenkt als dem Priester.
'Ich übe Reiki nur intern aus, das heißt bei Verwandten oder Freunden...'
Das hat keine Relevanz für den Heilungstatbestand.
'Ich nehme kein Geld...'
Auch das ist relevanzlos
'Es muß doch erlaubt sein, offenbar harmlose und ungefährliche Dinge zu tun.....'
Niemand wird beispielsweise behaupten wollen, daß das Setzen von Akupunkturnadeln nicht harmlos oder ungefährlich wäre. Und trotzdem darf niemand Akupuntur machen - auch nicht als Hobby - der zur Ausübung der Heilkunde nicht berechtigt ist.
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NEWSLETTER vom 15. November 2002 für Reiki-Ausübende
1. Aktuelle Fragestellungen zum Recht des Heilens für Reiki-Ausübende
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Unser Hinweis im letzten Newsletter, daß Reiki Heilen ist und daher eine Reiki-Ausübung gesetzlich nur dann gestattet ist, wenn der Ausübende Arzt oder Heilpraktiker ist, hat zum nachdneken, aber auch zu Diskussionen und Fragestellungen geführt. Auf diesem Weg möchten wir uns bei all denen bedanken, die sich durch Zustimmung, Skepsis und Kritik geäußert haben. Es gab aber auch Beschimpfungen und Empörungen. Wie wir es wohl wagen könnten, Reiki zu diskreditieren und in den Schmutz zu ziehen und das möglicherweise nur zu dem Zweck eigene Geschäfte zu machen.
Wir glauben, daß man Reiki eher dadurch diskreditiert, daß man es illegal ausübt. Reiki ist erwachsen geworden und konnte sich erfolgreich aus dem Verdacht der Scharlatanerie und des sektiererischen befreien und Reiki ist zu einem anerkannten Heilverfahren geworden. Es widerspricht den hohen moralischen Ansprüchen in eklatanter Weise, wenn dazu beigetragen wird, diese öffentliche Meinung zu kippen und Reiki-Ausübende grundsätzlich in eine Ecke der potentiellen Rechtsbrecher zu katapultieren. Bei diversen Heilpraktikerverbänden und Patientenschutzorganisationen liegen absendebereit mindestens 600 Adressen von Reiki-Ausübenden, die kurzfristig eine kostenintensive Abmahnung nach dem UWG erhalten werden. Daß diese Aktionen nicht ohne Presse-Gedonner ablaufen wird, ist klar.
Für alle, die das nicht so recht ernst nehmen, haben wir hier das diesbezügliche Urteil des landgerichts Koblenz gegen eine Reiki-Ausübende aus Bad Neuenahr im Volltext in diesen Newsletter gestellt.
Eine der aktuellen Fragestellungen war, ob Reiki-Meister, die ausschließlich Seminare durchführen, mit diesen Seminaren werben und Heilhandlungen weder anbieten noch durchführen, auch unter die Bestimmungen fallen - d.h. mindestens eine Heilpraktikerzulassung benötigen oder ob das verzichtbar ist. Grundsätzlich ist es natürlich richtig, daß das reine Vermitteln von theoretischen und praktischen Fähigkeiten allein noch nicht unter den Heilbegriff fällt. Allerdings würde das Voraussetzen, daß das Seminar so abläuft, daß die Seminarteilnehmer subjektiv keine Körperreaktionen erleben, die sie im weitesten Sinn als Heilen im Sinne des gesetzlichen Heilbegriffs fühlen. Da aber das Erfühlen der Reiki-Wirkungen fast zwingend zu den Seminarinhalten gehört, wird hier allgemein der Heilbegriff vorliegen.
Eine weitere Gefahr für Seminarveranstalter liegt darin, daß diese natürlich verpflichtet sind, die Seminarteilnehmer umfassend über Heilen und Reiki aufzuklären. Insbesondere natürlich umfassend über die Rechtslage. Um das Risiko für Seminarveranstalter ohne Heilpraktikerzulassung möglichst zu minimieren, haben wir ein Formular entworfen. Es ist in der Textversion im Anhang bereitgestellt.
Eine weitere Frage ist natürlich die, ob man Reiki ganz privat ausüben kann, ohne mit dem Heilpraktikergesetz Schwierigkeiten zu haben. Hier kann man eine Legitimation dafür begründen, da ja das Heilpraktikergesetz voraussetzt, daß die Heiltätigkeit 'berufsmäßig' ausgeübt wird. Nun stammt das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 und damals hatte man eine andere Gesundheitspolitik und auch andere Schutzprinzipien. Heute wird in der Rechtssprechung unter berufsmäßig im Sinne des Heilpraktikergesetzes all das verstanden, was nicht absolut klar in die Privatsphäre gehört, insbesondere kommt es nicht auf Entgeltlichkeit oder einen anderen Vorteil an. Jedes Nach-Außen-Tragen der Reiki-Tätigkeit (gleich ob heilend oder nicht, weil Reiki selbst ein Heil-Szenario ist), sei es ein Bekennen zu Reiki oder das Vermeken von Reiki-Hinweisen auf Visitenkarten, Briefbogen oder im Internet in Verbindung mit dem Namen oder der Adresse ist im Sinne der Rechtssprechung und herrschenden Meinung 'berufsm
äßige Ausübung' Als Gegenbeispiel wird hier beispielsweise ausgeführt, daß das Pflegen eines kranken Kindes durch die Mutter eine erlaubte Angelegenheit ist. Fazit: Wer sich als Reiki-Ausübender outet, fällt bei einer strengen Auslegung unter das Heilpraktiker-Gesetz, egal ob er im Einzelfall Heilhandlungen ausführt oder nicht.
Shiatsu, Ayurveda, Yoga
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Wir haben viele Anfragen bekommen, die die Lage bei diesen Verfahren betreffen. Denn alle drei Verfahren leiten sich ja aus der traditionellen fernöstlichen Heilkunde ab und werden vielfach auch in der Selbstdarstellung als Heilverfahren bezeichnet. Zunächst einmal ist klar, daß die Anwendung dieser Verfahren unter die Heilbestimmungen (Ausübung nur durch Arut oder Heilpraktiker) fällt, wenn diese Verfahren im Einzelfall als heilend oder lindernd bezeichnet werden oder beim Patienten im Einzelfall die subjektive Hoffnung geweckt wird oder entsteht.
Bei Reiki - oder etwa bei der Akupunktur - ist das anders. Hier ist selbst dann der Heilbegriff erfüllt, wenn der Anwender in keiner Weise auf Heilung abstellt. Weil hier juristisch davon ausgegangen wird, daß nach allgemeiner Verkehrsauffassung Akupunktur - und eben auch Reiki - mit Heilen gleichgesetzt wird und der Patient bei Reiki oder Akupunktur eben Heilung oder Linderung erwartet.
Bei Shiatsu ist es ähnlich. Einziger Unterschied zu Reiki ist, daß es hier noch keine explizite Rechtssprechung gibt, die Shiatsu in der Verkehrsauffassung dem Heilen zuordnet. Aber hier tickt die Uhr und dann ist eine Paralleleinschätzung wie bei Reiki zu erwarten.
Bei Ayurveda ist es differenzierter. Aus dem von einem Heilpraktikerverband in Auftrag gegebenen Gutachten liegt in der Verkehrsauffassung Ayurvede heute mehr im Wellness-Bereich als im Heilbegriff. Insofern ist die Gefahr, hier mit dem Gesetz zu kollidieren dann relativ gering, wenn nicht individuelle Heilaussagen getroffen oder aufrechterhalten werden.
Yoga ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht dem Heilbegriff zuzuordnen, da der durchschnittliche Patient nicht erwartet, daß die Yoga-Anwendung von Personen ausgeführt wird, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind.
Eingeschränke Heilpraktikerzulassung:
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In Reiki-Kreisen wird darüber nachgedacht, die grundsätzliche gegebene Möglichkeit zu prüfen, für Reiki-Ausübende eine eingeschränkte Heilpraktiker-Zulassung durchzusetzen. Dies würde im Endeffekt bedeuten, daß der Interessent den Heilpraktiker-Status erhält, aber in seiner Ausübung beschränkt ist, also sich beispielsweise auf die Reiki-Anwendung zurückzieht und andere Therapieverfahren nicht anwendet. Auch wir haben dies bei der Konzeption unseres Angebotes überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß für eine eingeschränkte Zulassung sich der Lehrstoff um etwa 20% vermindern läßt. Und bei diesen 20% handelt es sich um Lehrstoff, der eher leicht, so daß die Schwirigkeit der Prüfung maximal um 5% sinkt. Dafür lohnt sich jedoch eine Beschränkung nicht.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Das, was mir immer wieder auffällt in diesen Rundschreiben etc. sind diese Geschichten mit dem "in einem Jahr HP werden"
Dies trifft sicher auf Leute zu, die Arzt sind oder frisch aus einer Aubildung Krankenschwester etc. kommen und noch mal eine Ecke Zeit haben zu lernen, vieles wissen und nicht voll arbeiten müssen oder so..
Ich kann nur sagen, dass ich nun seit Februar die HP-Ausbildung mache und ich wirklich meilenweit davon weg bin, die Prüfung machen zu können..obwohl ich wirklich was für die Schule tue..lol
Ich glaube, die stellen sich das immer sehr leicht vor..
Dies trifft sicher auf Leute zu, die Arzt sind oder frisch aus einer Aubildung Krankenschwester etc. kommen und noch mal eine Ecke Zeit haben zu lernen, vieles wissen und nicht voll arbeiten müssen oder so..
Ich kann nur sagen, dass ich nun seit Februar die HP-Ausbildung mache und ich wirklich meilenweit davon weg bin, die Prüfung machen zu können..obwohl ich wirklich was für die Schule tue..lol
Ich glaube, die stellen sich das immer sehr leicht vor..
- Ich bin ich
- Reiki-Feuer
- Beiträge: 981
- Registriert: 03.10.2002, 14:43
Hallo Banshee ,hallo Frank
auch ich glaube nicht dass man mal ebenso den HP macht.Ich habe selbst ein dreijähriges HP-Studium absolviert und bin seit 4 Jahren HP.Die Ausbildung ist hart und die Durchfallquote hoch,mal abgesehen von den Kosten.Meiner Meinung nach wissen unsere ,,lieben,,Gestzemacher dies und versuchen auf diese Art und Weise die Reikipraktizierenden kalt zu stellen.Reiki regt an dem inneren Weg zu folgen,solche Leute sind gefährlich.Sie lassen sich nicht blindlinks führen und werden einigen Leuten unbequem,obendrein lässt sich der Heilerfolg nicht mehr leugnen und ist mittlerweile sogar wissenschaftlich nachweisbar.Eine ernst zunehmende Konkurrenz für die sogenannte Schulmedizin die angesichts der Kassenflaute ohnehin unter Beschuß steht.Hier wird versucht einen unliebsamen Konkurrenten (die Naturheilkunde)auszuschalten und per Gesetz in die Ecke zu drängen.
Auf der anderen Seite wäre ich schon für eine Rahmenregelung in der Reikiausbildung,es gibt leider auch in unseren Reihen schwarze Schafe die schlecht und unzureichend ausbilden.Aber dies sollte man uns überlassen,denn nur wir können einschätzen wer Qualität bietet und wer nicht.Ich bin dafür dass wir uns gegen diese Gesetze stellen,denn sie sind eine Diskreminierung aller gut arbeitenden Reikileute.In der HP Prüfung soll angeblich festgestellt werden ob man eine Gefahr für die Bevölkerung ist,warum müssen wir Beweise für unsere Unbedenklichkeit liefern, soll die andere Seite doch erst einmal Beweise für die Bedenklichkeit bringen.
Ich hoffe das Reiki uns allen den richtigen Weg zeigt ,denn wie heißt es doch so schön: Gerade heute.......
auch ich glaube nicht dass man mal ebenso den HP macht.Ich habe selbst ein dreijähriges HP-Studium absolviert und bin seit 4 Jahren HP.Die Ausbildung ist hart und die Durchfallquote hoch,mal abgesehen von den Kosten.Meiner Meinung nach wissen unsere ,,lieben,,Gestzemacher dies und versuchen auf diese Art und Weise die Reikipraktizierenden kalt zu stellen.Reiki regt an dem inneren Weg zu folgen,solche Leute sind gefährlich.Sie lassen sich nicht blindlinks führen und werden einigen Leuten unbequem,obendrein lässt sich der Heilerfolg nicht mehr leugnen und ist mittlerweile sogar wissenschaftlich nachweisbar.Eine ernst zunehmende Konkurrenz für die sogenannte Schulmedizin die angesichts der Kassenflaute ohnehin unter Beschuß steht.Hier wird versucht einen unliebsamen Konkurrenten (die Naturheilkunde)auszuschalten und per Gesetz in die Ecke zu drängen.
Auf der anderen Seite wäre ich schon für eine Rahmenregelung in der Reikiausbildung,es gibt leider auch in unseren Reihen schwarze Schafe die schlecht und unzureichend ausbilden.Aber dies sollte man uns überlassen,denn nur wir können einschätzen wer Qualität bietet und wer nicht.Ich bin dafür dass wir uns gegen diese Gesetze stellen,denn sie sind eine Diskreminierung aller gut arbeitenden Reikileute.In der HP Prüfung soll angeblich festgestellt werden ob man eine Gefahr für die Bevölkerung ist,warum müssen wir Beweise für unsere Unbedenklichkeit liefern, soll die andere Seite doch erst einmal Beweise für die Bedenklichkeit bringen.
Ich hoffe das Reiki uns allen den richtigen Weg zeigt ,denn wie heißt es doch so schön: Gerade heute.......

Die Menschheit lässt sich grob in zwei Gruppen einteilen:in Katzenliebhaber und in vom Leben benachteiligte.
Ein Hund denkt,sie füttern und pflegen mich ,das müssen Götter sein.
Eine Katze denkt, sie füttern und pflegen mich, ich muss eine Göttin sein.
Ein Hund denkt,sie füttern und pflegen mich ,das müssen Götter sein.
Eine Katze denkt, sie füttern und pflegen mich, ich muss eine Göttin sein.
Na toll, jetzt darf ich noch nichtmal mehr meinen Reiki-Anhänger tragen oder wie?Jedes Nach-Außen-Tragen der Reiki-Tätigkeit (gleich ob heilend oder nicht, weil Reiki selbst ein Heil-Szenario ist), sei es ein Bekennen zu Reiki oder das Vermeken von Reiki-Hinweisen auf Visitenkarten, Briefbogen oder im Internet in Verbindung mit dem Namen oder der Adresse ist im Sinne der Rechtssprechung und herrschenden Meinung 'berufsmäßige Ausübung'
Wer sich als Reiki-Ausübender outet, fällt bei einer strengen Auslegung unter das Heilpraktiker-Gesetz, egal ob er im Einzelfall Heilhandlungen ausführt oder nicht.
Heisst das weiterhin, dass es demnächst keinen Reiki-Chat und kein Reiki-Forum geben darf, dass ganze Homepages von Reiki "gesäubert" werden müssen?
Ich finde, man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.
Die Bürokratie in diesem Land erstickt jeglichen natürlichen Menschenverstand.
Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur !
Ich mache mir gerade Gedanken darüber ...
Ich verändere *sehr* gerne bei meinen Betrachtungen den Blickwinkel ... so auch hier.
Was passiert eigentlich, wenn man in diese4m Newsletter statt "Heilung" "das Wort "Beratung" einsetzt und statt Reiki zum Beispiel "Fondsanleihen" ?
Das klingt jetzt ziemlich krude, läuft aber in etwa auf das hinaus, was ich meine : Man *könnte* konsequenterweise in Ähnlicher Art & Weise wie mit der Reiki-"Heilung" auch mit "Beratungen" aller Art, wie zum Beispiel mit Geldgeschäften formulieren und umgehen ...
Zumindest gedanklich ...
Eventuell würde mit solch einer Formulierung das ganze system ad absurdum geführt werden ...
Ich bin halt ein typischer Querdenker ...
Ich verändere *sehr* gerne bei meinen Betrachtungen den Blickwinkel ... so auch hier.
Was passiert eigentlich, wenn man in diese4m Newsletter statt "Heilung" "das Wort "Beratung" einsetzt und statt Reiki zum Beispiel "Fondsanleihen" ?
Das klingt jetzt ziemlich krude, läuft aber in etwa auf das hinaus, was ich meine : Man *könnte* konsequenterweise in Ähnlicher Art & Weise wie mit der Reiki-"Heilung" auch mit "Beratungen" aller Art, wie zum Beispiel mit Geldgeschäften formulieren und umgehen ...
Zumindest gedanklich ...
Eventuell würde mit solch einer Formulierung das ganze system ad absurdum geführt werden ...
Ich bin halt ein typischer Querdenker ...

- Kräuterhexe Mone
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 1842
- Registriert: 28.04.2002, 11:41
- Wohnort: Weserbergland
- Kontaktdaten:
Warum nennen wir es nicht "Chakrensuppenküche" ????
Ey - die Schnullis stören sich an dem Wort Reiki. Das ist doch Grütze.
Und Fredi - trag den Anhänger weiter ... die Schnullis können das Zeichen eh nit identifizieren
Und außerdem - bevor sie Reiki verbieten - dann müssten sie vieles andere vorher verbieten. Guckt euch mal um im Internet. Was es da alles für Foren gibt!!!
Also - ich schreibe nicht nur in diesem - glaubt mal ja nicht.
Denke mal - es ist deshalb ein Streitpunkt - weil es wirklich die sog. "Scharlante" gibt, die Heilung versprechen usw. Und Schulmedizin und Sämtlichem abschwören. So gehts halt nit.
Wenn jemand wirklich krank ist, muss man ihn zum Arzt schicken. Jeder von uns geht zum Arzt, wenn er krank ist oder zum Heilpraktiker. Jeder von uns - lässt die Kirche im Dorf - um es bei Fredis Worten zu benennen!
Also - machen wir uns mal keine Sorgen! Wir klopfen ja nicht laut mit der Buschtrommel - sondern wirken im Stillen
Liebe Grüße und einen schönen Advent
Mone
Ey - die Schnullis stören sich an dem Wort Reiki. Das ist doch Grütze.
Und Fredi - trag den Anhänger weiter ... die Schnullis können das Zeichen eh nit identifizieren

Und außerdem - bevor sie Reiki verbieten - dann müssten sie vieles andere vorher verbieten. Guckt euch mal um im Internet. Was es da alles für Foren gibt!!!
Also - ich schreibe nicht nur in diesem - glaubt mal ja nicht.
Denke mal - es ist deshalb ein Streitpunkt - weil es wirklich die sog. "Scharlante" gibt, die Heilung versprechen usw. Und Schulmedizin und Sämtlichem abschwören. So gehts halt nit.
Wenn jemand wirklich krank ist, muss man ihn zum Arzt schicken. Jeder von uns geht zum Arzt, wenn er krank ist oder zum Heilpraktiker. Jeder von uns - lässt die Kirche im Dorf - um es bei Fredis Worten zu benennen!
Also - machen wir uns mal keine Sorgen! Wir klopfen ja nicht laut mit der Buschtrommel - sondern wirken im Stillen

Liebe Grüße und einen schönen Advent
Mone
In einem oberflächlichen Menschen verursachen die kleinen Fische der
Gedanken lebhafte Wellen;
in einem tiefen Geist rufen die Wale der Inspiration kaum ein Kräuseln
hervor.
Hindu-Sprichwort
Gedanken lebhafte Wellen;
in einem tiefen Geist rufen die Wale der Inspiration kaum ein Kräuseln
hervor.
Hindu-Sprichwort
- Lightwave
- Reiki-Kerze
- Beiträge: 91
- Registriert: 15.05.2002, 11:47
- Wohnort: Norderstedt bei Hamburg
- Kontaktdaten:
Hallo zusammen,
ich lese jetzt erst diesen Thread.
Über das Internet besteht allerdings auch eine erhöhte Gefahr der Scharlatanerie. Reiki-Anbieter in diese Nische zu treiben kann daher doch nicht im Sinne der "Patienten" sein.
Ich frage mich auf wessen Seite dieser Patientenschutzbund ist. Auf meiner jedenfalls nicht und ich bin auch schon oft Patient gewesen und werden es aller Voraussicht nach auch wieder sein.
Ich bin daher auch der Meinung, dass hier versucht wird per Gesetz unliebsame Konkurrenz aus dem Wege zu räumen
Was sollen denn die Menschen machen, denen beispielsweise kein Arzt mehr helfen kann und die zu durchaus bekannten "Heilern" gehen wollen. Diese Heiler machen sich ja offensichtlich jetzt auch schon strafbar, egal ob sie dabei das Wort Reiki verwenden oder nicht, denn die Menschen kommen ja zu ihnen, um durch Handauflegen geheilt zu werden.
Die haben doch einen Schaden da oben
Ich glaube nicht, dass man Reiki auf diese Weise aus der Welt schaffen kann. Zumindest hoffe ich das sehr.
Frank, wo kann man sich diesen Urteilstext eigentlich mal anschauen ?
ich lese jetzt erst diesen Thread.
Man, da bliebe einem ja genau genommen wirklich nur noch die Möglichkeit, Reiki anonym über das Internet anzubieten und möglichst noch als Fern-Behandlung und mit Zeit-Versetzung. Das kann einem schließlich niemand nachweisen. Außerdem wird ja wohl niemand behaupten wollen, dass "Nicht-Handauflegen" gefährlich im Sinne des UWG ist, denn dann hätten wir nämlich in Deutschland plötzlich ca. 80.000.000 potentielle Straftäter (Staatsanwälte eingeschlossen).Jedes Nach-Außen-Tragen der Reiki-Tätigkeit (gleich ob heilend oder nicht, weil Reiki selbst ein Heil-Szenario ist), sei es ein Bekennen zu Reiki oder das Vermeken von Reiki-Hinweisen auf Visitenkarten, Briefbogen oder im Internet in Verbindung mit dem Namen oder der Adresse ist im Sinne der Rechtssprechung und herrschenden Meinung 'berufsmäßige Ausübung'
Wer sich als Reiki-Ausübender outet, fällt bei einer strengen Auslegung unter das Heilpraktiker-Gesetz, egal ob er im Einzelfall Heilhandlungen ausführt oder nicht.
...
'Vom Handauflegen kann doch keine Gefahr ausgehen...'
Diese 'Gefährdungstheorie' war bis 2001 rechtlich gültig und wurde noch 1978 durch ein Gericht in Verden bestätigt. Sie ist heute überholt.
Über das Internet besteht allerdings auch eine erhöhte Gefahr der Scharlatanerie. Reiki-Anbieter in diese Nische zu treiben kann daher doch nicht im Sinne der "Patienten" sein.
Ich frage mich auf wessen Seite dieser Patientenschutzbund ist. Auf meiner jedenfalls nicht und ich bin auch schon oft Patient gewesen und werden es aller Voraussicht nach auch wieder sein.
Ich bin daher auch der Meinung, dass hier versucht wird per Gesetz unliebsame Konkurrenz aus dem Wege zu räumen

Was sollen denn die Menschen machen, denen beispielsweise kein Arzt mehr helfen kann und die zu durchaus bekannten "Heilern" gehen wollen. Diese Heiler machen sich ja offensichtlich jetzt auch schon strafbar, egal ob sie dabei das Wort Reiki verwenden oder nicht, denn die Menschen kommen ja zu ihnen, um durch Handauflegen geheilt zu werden.
Die haben doch einen Schaden da oben

Ich glaube nicht, dass man Reiki auf diese Weise aus der Welt schaffen kann. Zumindest hoffe ich das sehr.
Frank, wo kann man sich diesen Urteilstext eigentlich mal anschauen ?
Licht und Liebe
Lightwave
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- Hardo
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 1779
- Registriert: 17.01.2002, 02:00
- Wohnort: genau hier: 2xxxx (nördlich der Elbe)
... hallöchen ...
... und was ist mit den "normalen", "guten" Ärzten, die irgendwann einmal nit mehr (weiterwissen) weiterhelfen können (auch wissen, der Patient ist in xxx-Tagen verstorben) und diesem Patienten ne Telefon-Nr. in die Hand drücken ... ?????
Machen die sich eigentlich strafbar???
Ich für mich weiß zumindest, wo ich steh, was Reiki anbelangt ...
... auch wenn ich mir im nächsten Sommer beim Sonnenbad nen "gestreiftes Muster" zuleg .....
herzliche Grüße
xxx
(damit keiner weiß ... wer es geschrieben hat ... lol)
(Euer Hardo)
... und was ist mit den "normalen", "guten" Ärzten, die irgendwann einmal nit mehr (weiterwissen) weiterhelfen können (auch wissen, der Patient ist in xxx-Tagen verstorben) und diesem Patienten ne Telefon-Nr. in die Hand drücken ... ?????
Machen die sich eigentlich strafbar???
Ich für mich weiß zumindest, wo ich steh, was Reiki anbelangt ...
... auch wenn ich mir im nächsten Sommer beim Sonnenbad nen "gestreiftes Muster" zuleg .....



herzliche Grüße
xxx
(damit keiner weiß ... wer es geschrieben hat ... lol)
(Euer Hardo)
( ---> sei Du doch einfach Du, das Original Deiner selbst!!! ... und lebe Dich )
( ---> das schöne an Reiki ist seine Einfachheit )
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- Harmonie
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- Beiträge: 2162
- Registriert: 06.06.2002, 08:48
- Reiki-Verband: ungebunden
- Reiki-System: Reiki nach Usui - freie Reiki-Meisterin/Lehrerin, Lehrerin für energetische Wirbelsäulenaufrichtung
- Wohnort: Nähe Hameln
- Kontaktdaten:
Hardo....das mit dem gestreiften Muster.......wie wärs, wenn dann ein Knast nur für Reikianer eingerichtet würde......
Wir würden die Mauern mit unserer Energie zum bersten bringen.
Spaß beiseite: Die Sache ist leider doch ernster.....
Wir sollten alle zusammen zu einem festen Termin, Reiki auf diese Angelegenheit senden. Dies ist zwar verschieden schon gemacht worden, aber wir sollten dies vielleicht verstärkt tun.
Bezgl. des Abmahnschutzes hatte ich bereits damals, als ich den Newsletter erhielt, zurückgemailt und um nähere Information, auch rechtliche, die diese Art von Versicherung beinhaltet, gebeten......bis heute habe ich von dort noch keine Antwort erhalten. Ist schon merkwürdig.....geht es hier vielleicht auch nur ums liebe Geld???
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Christine

Wir würden die Mauern mit unserer Energie zum bersten bringen.
Spaß beiseite: Die Sache ist leider doch ernster.....

Wir sollten alle zusammen zu einem festen Termin, Reiki auf diese Angelegenheit senden. Dies ist zwar verschieden schon gemacht worden, aber wir sollten dies vielleicht verstärkt tun.
Bezgl. des Abmahnschutzes hatte ich bereits damals, als ich den Newsletter erhielt, zurückgemailt und um nähere Information, auch rechtliche, die diese Art von Versicherung beinhaltet, gebeten......bis heute habe ich von dort noch keine Antwort erhalten. Ist schon merkwürdig.....geht es hier vielleicht auch nur ums liebe Geld???
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Christine
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
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Hallo,
also ich halte die ganze Sache für eine gezielte Panikmache von dieser Medcom, damit möglichst viele Reiki-Praktizierende sich aus reiner Angst zu einer (angeblichen) HP-Ausbildung bei Medcom anmelden oder sich von denen beraten lassen oder wie auch immer ihr Geld dort lassen.
Ich habe, ähnlich wie Saluki, eine Email an Mecom geschrieben und um nähere Informationen über diese Ausbildung gebeten, die in dem Newsletter angeboten wird - und eine Email erhalten, wo rein gar nichts zu dieser Ausbildung drin stand sondern nur noch einmal der Gesetzestext von diesem Verfahren und die Info, welche Newsletter ich noch anfordern könnte (in denen auch nix über die Ausbildung drin stand).
Ich werde diesen dubiosen Newsletter wieder abbestellen, Segen drauf schicken und gut ist!
Alles Liebe
Nicole
also ich halte die ganze Sache für eine gezielte Panikmache von dieser Medcom, damit möglichst viele Reiki-Praktizierende sich aus reiner Angst zu einer (angeblichen) HP-Ausbildung bei Medcom anmelden oder sich von denen beraten lassen oder wie auch immer ihr Geld dort lassen.
Ich habe, ähnlich wie Saluki, eine Email an Mecom geschrieben und um nähere Informationen über diese Ausbildung gebeten, die in dem Newsletter angeboten wird - und eine Email erhalten, wo rein gar nichts zu dieser Ausbildung drin stand sondern nur noch einmal der Gesetzestext von diesem Verfahren und die Info, welche Newsletter ich noch anfordern könnte (in denen auch nix über die Ausbildung drin stand).
Ich werde diesen dubiosen Newsletter wieder abbestellen, Segen drauf schicken und gut ist!
Alles Liebe
Nicole
- Frank
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 10195
- Registriert: 12.12.2001, 02:00
- Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
- Wohnort: Saarlouis
- Kontaktdaten:
Mittlerweile habe ich schon mehrere Mails von MedCon als Antwort auf angebliche Anfragen erhalten, die ich nie gestellt habe. Die Mails dienen wieder einmal nur dazu, das eigene Angebot zu pushen. Dementsprechend verliert das Ganze für mich mittlerweile jegliche Glaubwürdigkeit.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
- Lomarys
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- Registriert: 14.12.2001, 02:00
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- Reiki-System: Usui Shiki Ryoho seit 94
zu der firma medcom habe ich heute dieses posting in einem anderem forum gefunden. ich setz es mal einfach zur information hier herein!!
momo
Hier kann man sich über die wahren Vorgehensweise erkundigen, was Reiki und andere Methoden betrifft.
Ich habe aufgrund der MEDICOMS-Mails betr. Angstmache mit Reiki mich erkundigt und habe eine nette Antwort erhalten von Gerhard Thiemeyer zur Veröffentlichung von Deutschen Gesellschaft für alternative Medizin
http://www.dgam.de/November 2002 (Fortsetzung im Dezember - siehe weiter unten)
Aktueller Hinweis:
Zur Zeit wirbt ein Unternehmen per e-mail Anschreiben und Newsletter massiv für Reiki Heil-Praxiskurse.
Unter anderem wird das Urteil, das wir bereits im Februar 2001 kommentiert haben (siehe unten) als 'neu' und maßgebend
dargestellt. (Und im überigen ohne Erlaubnis der Beklaten mit vollem Namen abgedruckt).
Wir werden die Werbung und die Angebote noch ausführlich kommentieren. So viel in aller Kürze:
1. Reiki ist nicht als Heilmethode anerkannt. Solche Auslegungen sind Wunschdenken. Die Werbung mit der Androhung von
Abmahnungen (600 Briefe liegen fertig...) halten wir für unseriös
2. Gesundheitspraktisches Reiki - angewendet nach den Regeln, die wir unterrichten ist bisher noch nie abgemahnt worden
3. Die angebotene Abmahnvbersicherung lassen wir zur Zeit rechtlich überprüfen. Der 'Trick' ist bekannt, aber es ist auch zu
befürchten, daß ein offenes Umgehen mit dem Trick der Vorabmnahnung mindestens zweifelhaft ist. Zunächst warnen wir alle
entschieden davor, diese Versicherung abzuschließen.
4. Das Angebot, für unter 1000 Euro die HP Vorbereitung zu machen und vom Anbieter garantiert zu bekommen, daß man
die Prüfung besteht - das wird scheinbar ernsthaft so vertreten - hier raten wir, die Verträge bei BEdarf mal kommen zu
lassen und genau zu lesen. Wenn es stimmt, wenn die Schule eine finanziell folgenreiche Garantie übernimmt, dann sind sie
wirklich gut (allerdings ist das Werben damit nach unserem bisherigem Infostand auch zweifelhaft)
5. Allgemein und nochmals zum Grundsätzlichen:
Praktiker sollten Ihre Berufe nach ihren Begabungen und Interessen wählen und nicht aus juristischen Gründen!
Wer eine HP Ausbildung macht, ohne wirklich HP werden zu wollen, sollte prüfen, was er und sie damit sich selber antun.
In der DGAM betonen wir: Es gibt zwei Wege der Anwendung von Reiki und von vielen anderen Methoden:
A) Heilpraxis und B) Gesundheitspraxis
4. Dezember 2002
Zum neuesten Rundmail der Firma Medicus Consult vom 30. November
Die Autoren/innen haben die DGAM Webseite gelesen und wir werden einerseits geradezu gelobt. ‚Und die
rechtlichen Hinweise der DGAM sind sauber und klar‘. Heißt es.
Aber natürlich sind die Autoren/innen nicht einig mit uns und verstehen die Zusammenhänge anders als wir.
Es heißt: Eines muß man der DGAM lassen: Sie hat immer gesagt, Freunde, macht nicht Reiki, dann seid
Ihr auf der schiefen Bahn, auch wenn Ihr Euch Gesundheitspraktiker nennt.Das klingt nett – ist aber falsch
verstanden: Wir sagen nicht: Macht kein Reiki, sondern Macht Reiki entweder als Heil-reiki oder als
gesundheitspraktisches Reiki, als Entspannungs Reiki, als Reiki Unterricht.... Wir sagen: Nur wer die
Heilerlaubnis hat, der darf das Wort Reiki ‚nackt‘ als Angebot verwenden. Das haben die Gerichte festgelegt.
Die Gerichte haben darüber befunden, welchen ‚Ruf‘ Reiki hat. Über die tatsächliche Praxis haben sie nicht
befunden.
Wir meinen, daß Reiki eine Energiearbeit ist die in unterschiedlicher Weise angewendet werden kann.
Universelle Lebensenergie kann die besondere Bedeutung und Wirkung von ‚Heilenergie‘ bekommen und
sie kann einfach belebende Energie sein.
Die Autoren von MedCon verweisen darauf, daß auf den Reiki Zertifikaten ‚natural healing‘ steht. Das
Beweise, daß Reiki Heilen sei. Diese Argumentation ist wirklich dreist und einfach eine Form der
aggressiven Werbung. Es kommt darauf an, was jemand tut und nicht darauf, was auf irgend welchen
Papieren steht. Auch die Autorinnen von Med Con wissen, daß der amerikanische Begriff ‚healing‘ einen
anderen philosophischen und sprachlichen Kontext hat, als das deutsche Wort Heilen im juristischen
Sprachgebrauch. Die Gerichte haben sich nicht auf die Zertifikate bezogen, die ihnen natürlich vorlagen.
Die Autoren von Med Com meinen: ‚Reiki ist heilen – so einfach ist das‘ . Ich glaube, sie wissen nicht , was
sie da eigentlich sagen. Was ist ‚Reiki‘? Ich kenne es als einen Strom von Energie, meistens von liebevollen
Menschen vermittelt. Ich kenne es als etwas einfaches und Schönes und Wunderbares, was meinen Alltag
bereichert. Ich kenne es als eine der schönsten Formen, um Menschen durch Entspannung zu stärken. Und
diese Möglichkeit sollen nur Menschen praktizieren dürfen, die HP oder Ärzte sind?
Bitte schön – wer Reiki ausschließlich als Heilmethode, als Heilenergie versteht und so verstehen will, soll
dies tun und soll Heilpraktiker/in werden. Das müßte dann auch konsequent spätestens bei der zweiten
Einweihung auch so gesagt werden.
Wir werden natürlich weiter den Weg gehen, die Reiki Arbeit auch für diejenigen fruchtbar und wirksam
werden zu lassen, die an Lebensenergie, an Gesundheit und nicht an Heilkraft und Heilanerkennung
interessiert sind.
Reiki ist zu schade, um es in die Heil-Ecke zu sperren.
Soweit zum zentralen Teil der Argumentationen.
Ein letzter Hinweis:
Es heißt bei MedCom Legalisierungsprogramm für Reiki-Ausübende durch Abmahnschutz und
Vorbereitung auf die Heilpraktiker-Zulassung
Da könnten wir mithalten: Legalisierungsprogramm für Reiki Ausübende durch bewußte Reiki
Gesundheitspraxis.
Bei dem Abmahnschutz sind unsere Rechtsgutachten noch strittig, d.h. die einen sagen: Es geht, die
anderen Anwälte meinen, ‚wenn das im Konfliktfall rauskommt dann wird da vorsätzlicher Betrug raus‘ –
und die Fachleute streiten noch und deshalb sagen wir bisher nur: Vorsicht !.
Bei der Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung meinen wir: bitte prüfe sorgfältig den Aufeand und die
Inhalte, die Du erarbeiten mußt, um eine Chance zu haben, die Prüfung zu bestehen. Unsere Erfahrung ist:
Wer nicht mit dem Herzen HP werden will, wer nicht aus Begabung und Berufung einen positiven Bezug zur
Heilkunst hat, wer nicht vom Herzen aus seine alternative Heilmethode mit der normalen Medizin positiv
verbinden will – der wird einen sehr schweren Weg vor sich haben, der wird auf keinen Fall nur mit
Lehrbriefen arbeiten können, der wird emotional und fachlich eine sehr harte Zeit vor sich haben. Ob Med
Com dies auch betreut, sollte man fragen. Bitte erkundige Dich nach den Erfolgsquoten, nach Kosten für
Zusatzseminare, für Kosten von Wiederholungen in Form von Seminaren. Denn nur über Texte eine
Vorbereitung zu schaffen – das ist auch mit Reiki ziemlich selten.
Auf den Tonfall und einige weitere Spitzen gehe ich nicht ein. Da habe ich einfach keine Lust zu.
Gerhard Tiemeyer
momo
Hier kann man sich über die wahren Vorgehensweise erkundigen, was Reiki und andere Methoden betrifft.
Ich habe aufgrund der MEDICOMS-Mails betr. Angstmache mit Reiki mich erkundigt und habe eine nette Antwort erhalten von Gerhard Thiemeyer zur Veröffentlichung von Deutschen Gesellschaft für alternative Medizin
http://www.dgam.de/November 2002 (Fortsetzung im Dezember - siehe weiter unten)
Aktueller Hinweis:
Zur Zeit wirbt ein Unternehmen per e-mail Anschreiben und Newsletter massiv für Reiki Heil-Praxiskurse.
Unter anderem wird das Urteil, das wir bereits im Februar 2001 kommentiert haben (siehe unten) als 'neu' und maßgebend
dargestellt. (Und im überigen ohne Erlaubnis der Beklaten mit vollem Namen abgedruckt).
Wir werden die Werbung und die Angebote noch ausführlich kommentieren. So viel in aller Kürze:
1. Reiki ist nicht als Heilmethode anerkannt. Solche Auslegungen sind Wunschdenken. Die Werbung mit der Androhung von
Abmahnungen (600 Briefe liegen fertig...) halten wir für unseriös
2. Gesundheitspraktisches Reiki - angewendet nach den Regeln, die wir unterrichten ist bisher noch nie abgemahnt worden
3. Die angebotene Abmahnvbersicherung lassen wir zur Zeit rechtlich überprüfen. Der 'Trick' ist bekannt, aber es ist auch zu
befürchten, daß ein offenes Umgehen mit dem Trick der Vorabmnahnung mindestens zweifelhaft ist. Zunächst warnen wir alle
entschieden davor, diese Versicherung abzuschließen.
4. Das Angebot, für unter 1000 Euro die HP Vorbereitung zu machen und vom Anbieter garantiert zu bekommen, daß man
die Prüfung besteht - das wird scheinbar ernsthaft so vertreten - hier raten wir, die Verträge bei BEdarf mal kommen zu
lassen und genau zu lesen. Wenn es stimmt, wenn die Schule eine finanziell folgenreiche Garantie übernimmt, dann sind sie
wirklich gut (allerdings ist das Werben damit nach unserem bisherigem Infostand auch zweifelhaft)
5. Allgemein und nochmals zum Grundsätzlichen:
Praktiker sollten Ihre Berufe nach ihren Begabungen und Interessen wählen und nicht aus juristischen Gründen!
Wer eine HP Ausbildung macht, ohne wirklich HP werden zu wollen, sollte prüfen, was er und sie damit sich selber antun.
In der DGAM betonen wir: Es gibt zwei Wege der Anwendung von Reiki und von vielen anderen Methoden:
A) Heilpraxis und B) Gesundheitspraxis
4. Dezember 2002
Zum neuesten Rundmail der Firma Medicus Consult vom 30. November
Die Autoren/innen haben die DGAM Webseite gelesen und wir werden einerseits geradezu gelobt. ‚Und die
rechtlichen Hinweise der DGAM sind sauber und klar‘. Heißt es.
Aber natürlich sind die Autoren/innen nicht einig mit uns und verstehen die Zusammenhänge anders als wir.
Es heißt: Eines muß man der DGAM lassen: Sie hat immer gesagt, Freunde, macht nicht Reiki, dann seid
Ihr auf der schiefen Bahn, auch wenn Ihr Euch Gesundheitspraktiker nennt.Das klingt nett – ist aber falsch
verstanden: Wir sagen nicht: Macht kein Reiki, sondern Macht Reiki entweder als Heil-reiki oder als
gesundheitspraktisches Reiki, als Entspannungs Reiki, als Reiki Unterricht.... Wir sagen: Nur wer die
Heilerlaubnis hat, der darf das Wort Reiki ‚nackt‘ als Angebot verwenden. Das haben die Gerichte festgelegt.
Die Gerichte haben darüber befunden, welchen ‚Ruf‘ Reiki hat. Über die tatsächliche Praxis haben sie nicht
befunden.
Wir meinen, daß Reiki eine Energiearbeit ist die in unterschiedlicher Weise angewendet werden kann.
Universelle Lebensenergie kann die besondere Bedeutung und Wirkung von ‚Heilenergie‘ bekommen und
sie kann einfach belebende Energie sein.
Die Autoren von MedCon verweisen darauf, daß auf den Reiki Zertifikaten ‚natural healing‘ steht. Das
Beweise, daß Reiki Heilen sei. Diese Argumentation ist wirklich dreist und einfach eine Form der
aggressiven Werbung. Es kommt darauf an, was jemand tut und nicht darauf, was auf irgend welchen
Papieren steht. Auch die Autorinnen von Med Con wissen, daß der amerikanische Begriff ‚healing‘ einen
anderen philosophischen und sprachlichen Kontext hat, als das deutsche Wort Heilen im juristischen
Sprachgebrauch. Die Gerichte haben sich nicht auf die Zertifikate bezogen, die ihnen natürlich vorlagen.
Die Autoren von Med Com meinen: ‚Reiki ist heilen – so einfach ist das‘ . Ich glaube, sie wissen nicht , was
sie da eigentlich sagen. Was ist ‚Reiki‘? Ich kenne es als einen Strom von Energie, meistens von liebevollen
Menschen vermittelt. Ich kenne es als etwas einfaches und Schönes und Wunderbares, was meinen Alltag
bereichert. Ich kenne es als eine der schönsten Formen, um Menschen durch Entspannung zu stärken. Und
diese Möglichkeit sollen nur Menschen praktizieren dürfen, die HP oder Ärzte sind?
Bitte schön – wer Reiki ausschließlich als Heilmethode, als Heilenergie versteht und so verstehen will, soll
dies tun und soll Heilpraktiker/in werden. Das müßte dann auch konsequent spätestens bei der zweiten
Einweihung auch so gesagt werden.
Wir werden natürlich weiter den Weg gehen, die Reiki Arbeit auch für diejenigen fruchtbar und wirksam
werden zu lassen, die an Lebensenergie, an Gesundheit und nicht an Heilkraft und Heilanerkennung
interessiert sind.
Reiki ist zu schade, um es in die Heil-Ecke zu sperren.
Soweit zum zentralen Teil der Argumentationen.
Ein letzter Hinweis:
Es heißt bei MedCom Legalisierungsprogramm für Reiki-Ausübende durch Abmahnschutz und
Vorbereitung auf die Heilpraktiker-Zulassung
Da könnten wir mithalten: Legalisierungsprogramm für Reiki Ausübende durch bewußte Reiki
Gesundheitspraxis.
Bei dem Abmahnschutz sind unsere Rechtsgutachten noch strittig, d.h. die einen sagen: Es geht, die
anderen Anwälte meinen, ‚wenn das im Konfliktfall rauskommt dann wird da vorsätzlicher Betrug raus‘ –
und die Fachleute streiten noch und deshalb sagen wir bisher nur: Vorsicht !.
Bei der Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung meinen wir: bitte prüfe sorgfältig den Aufeand und die
Inhalte, die Du erarbeiten mußt, um eine Chance zu haben, die Prüfung zu bestehen. Unsere Erfahrung ist:
Wer nicht mit dem Herzen HP werden will, wer nicht aus Begabung und Berufung einen positiven Bezug zur
Heilkunst hat, wer nicht vom Herzen aus seine alternative Heilmethode mit der normalen Medizin positiv
verbinden will – der wird einen sehr schweren Weg vor sich haben, der wird auf keinen Fall nur mit
Lehrbriefen arbeiten können, der wird emotional und fachlich eine sehr harte Zeit vor sich haben. Ob Med
Com dies auch betreut, sollte man fragen. Bitte erkundige Dich nach den Erfolgsquoten, nach Kosten für
Zusatzseminare, für Kosten von Wiederholungen in Form von Seminaren. Denn nur über Texte eine
Vorbereitung zu schaffen – das ist auch mit Reiki ziemlich selten.
Auf den Tonfall und einige weitere Spitzen gehe ich nicht ein. Da habe ich einfach keine Lust zu.
Gerhard Tiemeyer
Gelassenheit ist die anmutige Form des Selbstbewusstseins *Marie von Ebner-Eschenbach*
- Hardo
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 1779
- Registriert: 17.01.2002, 02:00
- Wohnort: genau hier: 2xxxx (nördlich der Elbe)
hi Ihr all,
..... und noch eins oben drauf ....... damits nit zu "langweilig" wird ......
In einer anderen Runde hab ich unter anderem gestern folgende 2 Postings gefunden, die ich euch mal zum lesen noch geben will (ohne Wertung und Kommentierung).
..... jeder darf sich seinen eignen Reim drauf machen.
..... evtl erzählt der eine oder andere noch mal seine Erlebnisse, wenn er ähnliches gemacht hat.
herzlichst
Euer
Hardo
---------------
Betreff: Reiki und HP-Gesetz --> Med-con
von H.
.....................
Zu 1. Ich habe mich bei der Firma Medica Consult gemeldet erstmal
per Mail. Die haben netterweise mir über Mail Unterlagen geschickt.
Ich hatte dann noch einige Fragen dazu, also schrieb ich dieser Firma
und es kam eine sehr unbefriedigende Antwort. Damit konnte ich mich
nicht zufrieden geben und schrieb abermals, und siehe da, wieder die
gleiche Antwort. Eine gute Bekannte tat dies ebenfalls, sie hatte
aber noch andere Fragen und siehe da, es kam die gleiche Antwort.
Hmmmm, dachte ich und unterhielt mich dann per Telefon mit meiner
Bekannten und wir beschlossen dort anzurufen. Ich versuchte es viele
Male und entweder nahm keiner ab, oder eine scheinbar verwirrte
Stimme sagte immer nur : Hallo Hallo und legte dann auf. Ich
versuchte es zu verschiedenen Tageszeiten und hatte keinen Erfolg und
bat meine Bekannte auch dort anzurufen, es ist kaum zu glauben, auch
sie hatte diese merkwürdeige Stimme, die immer wieder auflegte.
Wir unterhielten uns abermals und sind sehr unzufrieden über diese
Reaktionen, was schließlich dazu führt, dass wir uns verarscht fühlen.
Nun meine Bitte an Euch: Versucht es doch auch mal und ruft dort an,
bin ja mal gespannt was dabei raus kommt.
Bohrt doch mal nach und forscht ein wenig, ich habe irgendwie ein
komisches Gefühl.
Ich möchte bestimmt niemanden beeinflussen, aber warum antworten
diese Menschen so merkwürdig? .................
Euer H.
------------------------------
Betreff: Re: Reiki und HP-Gesetz --> Med-con
Liebe ........,
auch ich habe gestern Abend diese Werbemails bekommen.
Einmal davon abgesehen, dass einige Teile sehr überheblich formuliert
sind, werde ich morgen einmal sehen, ob ich einem Richter auf meiner
Dienststelle einmal ein paar Informationen aus der Nase ziehen kann.
Ich bin mir nicht sicher, ob wirklich ein Schutz besteht, wenn ich mich
kostenpflichtig abmahnen lasse.(für fast 200Euro)
Und wenn ja, dann Mahnen wir uns halt gegenseitig ab und haben dann 2
Jahre ruhe:-)
Ausserdem waren das unverlangte Werbemails - die sind auch Abmahnfähig.....
Liebe Gruesse
..... und noch eins oben drauf ....... damits nit zu "langweilig" wird ......
In einer anderen Runde hab ich unter anderem gestern folgende 2 Postings gefunden, die ich euch mal zum lesen noch geben will (ohne Wertung und Kommentierung).
..... jeder darf sich seinen eignen Reim drauf machen.
..... evtl erzählt der eine oder andere noch mal seine Erlebnisse, wenn er ähnliches gemacht hat.
herzlichst
Euer
Hardo
---------------
Betreff: Reiki und HP-Gesetz --> Med-con
von H.
.....................
Zu 1. Ich habe mich bei der Firma Medica Consult gemeldet erstmal
per Mail. Die haben netterweise mir über Mail Unterlagen geschickt.
Ich hatte dann noch einige Fragen dazu, also schrieb ich dieser Firma
und es kam eine sehr unbefriedigende Antwort. Damit konnte ich mich
nicht zufrieden geben und schrieb abermals, und siehe da, wieder die
gleiche Antwort. Eine gute Bekannte tat dies ebenfalls, sie hatte
aber noch andere Fragen und siehe da, es kam die gleiche Antwort.
Hmmmm, dachte ich und unterhielt mich dann per Telefon mit meiner
Bekannten und wir beschlossen dort anzurufen. Ich versuchte es viele
Male und entweder nahm keiner ab, oder eine scheinbar verwirrte
Stimme sagte immer nur : Hallo Hallo und legte dann auf. Ich
versuchte es zu verschiedenen Tageszeiten und hatte keinen Erfolg und
bat meine Bekannte auch dort anzurufen, es ist kaum zu glauben, auch
sie hatte diese merkwürdeige Stimme, die immer wieder auflegte.
Wir unterhielten uns abermals und sind sehr unzufrieden über diese
Reaktionen, was schließlich dazu führt, dass wir uns verarscht fühlen.
Nun meine Bitte an Euch: Versucht es doch auch mal und ruft dort an,
bin ja mal gespannt was dabei raus kommt.
Bohrt doch mal nach und forscht ein wenig, ich habe irgendwie ein
komisches Gefühl.
Ich möchte bestimmt niemanden beeinflussen, aber warum antworten
diese Menschen so merkwürdig? .................
Euer H.
------------------------------
Betreff: Re: Reiki und HP-Gesetz --> Med-con
Liebe ........,
auch ich habe gestern Abend diese Werbemails bekommen.
Einmal davon abgesehen, dass einige Teile sehr überheblich formuliert
sind, werde ich morgen einmal sehen, ob ich einem Richter auf meiner
Dienststelle einmal ein paar Informationen aus der Nase ziehen kann.
Ich bin mir nicht sicher, ob wirklich ein Schutz besteht, wenn ich mich
kostenpflichtig abmahnen lasse.(für fast 200Euro)
Und wenn ja, dann Mahnen wir uns halt gegenseitig ab und haben dann 2
Jahre ruhe:-)
Ausserdem waren das unverlangte Werbemails - die sind auch Abmahnfähig.....
Liebe Gruesse
( ---> sei Du doch einfach Du, das Original Deiner selbst!!! ... und lebe Dich )
( ---> das schöne an Reiki ist seine Einfachheit )
( ---> das schöne an Reiki ist seine Einfachheit )
- Chiron
- Reiki-Glühwürmchen
- Beiträge: 1
- Registriert: 08.10.2002, 10:26
- Wohnort: Neuss, Hauptstadt von Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Hi Hardo, Namaste All...
frag ruhig mal deinen Richter - vielleicht hat der ja noch nen Tip für uns...
Nachdem ich seinerzeit telefonisch (ja, das gibt´s noch *s*) mal um einige Informationen jenseits der kostenpflichtigen Allgemeinplätze aus den SpamMails bei MedCon angefragt hatte und von deren "Rechtsabteilung" (vermutlich der Lebensgefährte der im Briefkopf erwähnten Dame) genaueres zum Procedere dieses "Schutzes" erfuhr, hab ich mal meine "Rechtsabteilungen" befragt und die sind folgender Meinung:
"- Das Abmahnen auf Bestellung gegen Geld ist im Sinne des Gesetzbuches zumindest "sittenwidrig", wenn nicht sogar strafbar
- Da zu einer solchen Abmahn-Nummer neben dem Anwalt auch ein Kläger gehört (denn sonst ja bekanntlich kein Richter...), den, lt. Auskunft MedCon, "ein befreundeter HP" darstellt, läge in einer solchen "kriminellen Vereinigung" schon ein Tatbestand des Betruges vor
- schlussendlich wäre eine solche "Präventiv-Abmahnung" mitnichten ein wirksamer Schutz gegen weitere "echte" Abmahnungen, da zwar "für ein Vergehen nur einmal abgemahnt werden darf", jedoch jedes weitere Auftreten, jede Äusserung und jede Be-Hand-lung ein weiteres, abmahnfähiges "Vergehen" darstellen würde, das jedes Mal auf´s Neue dann durch eine fingierte "Ich-bin-schon-da-Abmahnung" der MedCon aufgefangen werden müsste - von den dafür anfallenden Kosten und dem Stress mal abgesehn ist es auch für jeden Richter/Anwalt/Inquisitor dann offensichtlich, dass da was nicht stimmen kann."
(mind the quotations! )
However,
ich für meinen Teil habe seit dem Koblenzer Hexenhammer nach nunmehr 7 Jahren reuig mein Berufsfeld des IT-Consultings noch auf Reiki-Consulting ausgeweitet und harre der Dinge, die ich in meiner Realität für mich gebastelt hab´...
Jeder bekommt, was er/sie/es braucht - denn wir sind alle nur zum Lernen hier.
In diesem Sinne,
lasst Euch nicht unterkriegen
frag ruhig mal deinen Richter - vielleicht hat der ja noch nen Tip für uns...
Nachdem ich seinerzeit telefonisch (ja, das gibt´s noch *s*) mal um einige Informationen jenseits der kostenpflichtigen Allgemeinplätze aus den SpamMails bei MedCon angefragt hatte und von deren "Rechtsabteilung" (vermutlich der Lebensgefährte der im Briefkopf erwähnten Dame) genaueres zum Procedere dieses "Schutzes" erfuhr, hab ich mal meine "Rechtsabteilungen" befragt und die sind folgender Meinung:
"- Das Abmahnen auf Bestellung gegen Geld ist im Sinne des Gesetzbuches zumindest "sittenwidrig", wenn nicht sogar strafbar
- Da zu einer solchen Abmahn-Nummer neben dem Anwalt auch ein Kläger gehört (denn sonst ja bekanntlich kein Richter...), den, lt. Auskunft MedCon, "ein befreundeter HP" darstellt, läge in einer solchen "kriminellen Vereinigung" schon ein Tatbestand des Betruges vor
- schlussendlich wäre eine solche "Präventiv-Abmahnung" mitnichten ein wirksamer Schutz gegen weitere "echte" Abmahnungen, da zwar "für ein Vergehen nur einmal abgemahnt werden darf", jedoch jedes weitere Auftreten, jede Äusserung und jede Be-Hand-lung ein weiteres, abmahnfähiges "Vergehen" darstellen würde, das jedes Mal auf´s Neue dann durch eine fingierte "Ich-bin-schon-da-Abmahnung" der MedCon aufgefangen werden müsste - von den dafür anfallenden Kosten und dem Stress mal abgesehn ist es auch für jeden Richter/Anwalt/Inquisitor dann offensichtlich, dass da was nicht stimmen kann."
(mind the quotations! )
However,
ich für meinen Teil habe seit dem Koblenzer Hexenhammer nach nunmehr 7 Jahren reuig mein Berufsfeld des IT-Consultings noch auf Reiki-Consulting ausgeweitet und harre der Dinge, die ich in meiner Realität für mich gebastelt hab´...
Jeder bekommt, was er/sie/es braucht - denn wir sind alle nur zum Lernen hier.
In diesem Sinne,
lasst Euch nicht unterkriegen