Rechtliche Frage!

Fragen zu Behandlungen, Set und Setting oder zur Anwendung von Reiki.

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Gast

Beitrag von Gast »

Geschrieben von: Hedda am Sonntag, 12 November 2000, um 8:06 a.m.


Hallo!
Wie ich sehe, seid ihr fast alle Reiki-Praktizierende und könnt mir sicher helfen. Ich möchte gerne wissen, inwieweit ich mit dem Gesetz in Konflikt gerate, wenn ich für Reiki-Behandlungen Geld annehme. Dabei interessieren mich vor allem die Richtlinien (wenn es welche gibt) für Österreich. Es wäre mir wirklich eine große Hilfe,
endlich darüber Bescheid zu wissen... Vielen Dank und alles Liebe
Hedda aus Wien
Gast

Beitrag von Gast »

Geschrieben von: Günter am Montag, 13 November 2000, um 6:27 a.m.
Antwort auf: Rechtliche Frage! (Hedda)

Hallo Hedda

> Wie ich sehe, seid ihr fast alle Reiki-Praktizierende und könnt mir sicher helfen. Ich möchte gerne
> wissen, inwieweit ich mit dem Gesetz in Konflikt gerate, wenn ich für Reiki-Behandlungen Geld
> annehme. Dabei interessieren mich vor allem die Richtlinien (wenn es welche gibt) für Österreich.

Schaue am Besten auf der Homepage von Laila vorbei: http://www.reiki-radius.de/


Liebe Grüße
Günter
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Frank
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Beitrag von Frank »

Geschrieben von: Frank am Donnerstag, 16 November 2000, um 8:48 p.m.
Antwort auf: Rechtliche Frage! (Hedda)

Hallo Hedda,

meines Wissens macht es nichts, wenn Du Geld fuerBenahdlungen nimmst. Du musst nur vorsichtig sein, welche Terminologien Du verwendest (keine Heilungsversprechen, nicht von Behandlugen sprechen etc.).

Sicher weiss noch jemand anderes genaueres.

Frank
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Beitrag von Michaela »

Geschrieben von: Michaela Weidner am Freitag, 17 November 2000, um 6:59 p.m.
Antwort auf: Rechtliche Frage! (Hedda)

Liebe Hedda
vor einiger Zeit habe ich aus dem Heft "Grenzenlos" einen Text für alternative Behandlungen entnommen und entsprechend für mich umformuliert. Leider weiß ich nicht mehr, wer ihn geschrieben hat, da ich das Original nicht mehr habe, aber so weit ich mich erinnere ist er extra zur freien Verwendung abgedruckt worden, also denke ich, dass ich ihn auch hier veröffentlichen darf.
Wenn ich jemanden zur Reiki-Behandlung habe, gebe ich ihm vorher diesem Zettel zu lesen. Du kannst ihn auch unterschreiben lassen und ihm das Original mitgeben, während Du eine Kopie für Deine Unterlagen behältst. Ich habe bisher gute Erfahrungen damit gemacht.
Für meine Behandlungen nehme ich keinen bestimmten Geldbetrag. Jeder soll geben, was er für richtig hält bzw. soviel wie ihm die Reiki-Sitzung wert ist. Wenn Du kein Arzt oder Heilpraktiker bist, ist es wichtig, das Du die Reiki-Gabe nicht als Behandlung bezeichnest, sondern als Reiki-Sitzung o.ä.

Nun zu meinem Reiki-Sitzungs-Info-Blatt:

Information zur Reiki-Sitzung

Vor- und Zuname: ___________________________________

Anschrift: ___________________________________


Vor Beginn der Sitzung wurde ich auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:

1. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.
2. Es ist mir bekannt, dass Frau/Herr ..... über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und daher bei mir nicht der Eindruck entsteht, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.
3. Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Frau/Herr .... hält eine Zusammenarbeit mit Schulmedizinern für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen werden bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder gar ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.
4. Es werden keine Versprechungen abgegeben, dass eine Heilung stattfindet, so dass in mir keine falschen Hoffnungen geweckt werden.
5. Es ist in meiner freien Verantwortung und Entscheidung, die Sitzungen fortzuführen bzw. abzubrechen.


Ort, Datum: __________________




Unterschrift
(bei Minderjährigen Unterschrift die des Erziehungsberechtigten)

Liebe Grüße
Michaela
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Beitrag von Ulrike »

Geschrieben von: Ulrike Wögerer am Sonntag, 3 Dezember 2000, um 11:36 p.m.
Antwort auf: Rechtliche Frage! (Hedda)

Liebe Hedda!

Ich hab mich erkundigt: Der oberste Sanitätsrat konnte nicht feststellen, wie Reiki wirken soll. Daher fällt es unter keinerlei gesetzliche Regelung - zu gut österreichisch: JedeR darf Reiki ausüben und daher auch Geld verlangen. Vielleicht möchtest du einen Gewerbeschein lösen. Da gibt es einen "freien", der die energetische Arbeit miteinschließt. Erkundigungen am Magistrat oder auf der Kammer - Fachgruppe Allgemeines Gewerbe

Viel Spaß und liebe Grüße
Ulrike
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Frank
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Beitrag von Frank »

Nachtrag zu diesem Archivbeitrag:
Mittlerweile hat sich die Rechtssprechung zu diesem Thema in Deutschland festgelegt. Siehe dazu Artikel von Jürgen Kindler im Reiki-Magazin Nr. 1/2002.

Frank
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